Stationen

Montag, 23. September 2013

Schutz




Ich weiß nicht, woran es liegt. Sind die Richter in Karlsruhe weltanschaulich überfordert? Liegen zu wenig gesicherte Erkenntnisse vor, um anders entscheiden zu können? Ist die Wissenschaft überhaupt in der Lage, Kenntnisse hervorzubringen, die so eindeutig sind, dass es den Richtern erspart bleibt, mit der Zange des Gesetzes ins Unwägbare zu greifen? Ist unser Rechtssystem unzulänglich und führt sich an dieser Stelle selber ad absurdum?


Schwulenpropaganda


Demokratie und Rechtsstaat bedeutet, dass Minderheiten und Schwache Recht auf Schutz haben, nicht dass sie uneingeschränkt alle Rechte ausüben können müssen, die der Mehrheit zustehen. Das Recht einer Frau, sich mit dem Samen eines anonymen Spenders befruchten zu lassen, ist ein Unrecht gegenüber dem Kind, das hierdurch gezeugt wird. Das Recht lesbischer oder gar schwuler Paare, Kinder zu adoptieren ist ebenfalls ein verbrecherisches Recht (gegenüber dem adoptierten Kind und gegenüber dem Gemeinwesen, dessen schützende Konventionen erodiert werden), vor dem ich nur Ekel empfinden kann. Einmal ausgenommen die Fälle, in denen es wirklich besser ist, der schwule Verwandte übernimmt das Sorgerecht, wenn ein Kind seine Eltern verloren hat.



Kinderwunsch


Ich beanspruche das sakrosankte Recht, diesen Ekel zu empfinden und nicht nur konservativ, sondern reaktionär zu sein und dies äußern zu dürfen, ohne deswegen für vogelfrei erklärt zu werden, und ich bestehe darauf, dass meine Ekelgefühle ebenso ernst genommen und respektiert werden wie der Kinderwunsch lesbischer und schwuler Paare. Von meinen persönlichen Gefühlen einmal abgesehen, müssen Kinder davor geschützt werden, von Lesben und Schwulen adoptiert zu werden. Sie zu schützen bedeutet also: im Zweifel gegen die Klagenden (Lesben und Schwule), tut mir leid.


Odinshühnchen

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