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Samstag, 14. Dezember 2013

BSG schaltet EuGH ein





Berlin, 13. Dezember 2013 – Als sehr unglücklich wertet Alexander Gauland, stellvertretender Sprecher der Alternative für Deutschland, die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), vorläufig kein Urteil in Sachen ALG-II für EU-Ausländer zu fällen. Das Gericht hatte gestern verkündet, sich zu vertagen und auf eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. „Diese Frage berührt den Kern des deutschen Sozialstaats und betrifft die Interessen aller deutschen Bürger. Da sollte man von einem deutschen Gericht auch erwarten können, dass es den Mut aufbringt, hierzu ein Urteil zu fällen. Zumal dies dem Prinzip der Subsidiarität entspräche – einstmals das Kernkonzept der EU.“

Die Beteiligung des EuGH betrachtet Gauland als höchst problematisch. Es sei zweifelhaft, ob das höchste europäische Gericht tatsächlich unabhängig und frei urteilen könne, nachdem Viviane Reding, die EU-Justizkommissarin, bereits Großbritannien wegen dieser Frage den Austritt aus der EU nahe gelegt hat. Zumal der EuGH im Zweifel immer für „mehr Europa“ entschieden habe. Auch zeigte sich Gauland skeptisch, dass die deutschen Interessen angemessen berücksichtigt werden: „Dass nun am Ende ein europäisches Gericht darüber entscheidet, wen der deutsche Sozialstaat zu unterstützen habe, ist höchst gefährlich und birgt großen politischen Sprengstoff.“

Trotz seiner Skepsis, so der stellvertretende AfD-Sprecher abschließend, hoffe er dennoch, das der EuGH bei seiner Grundsatzentscheidung Vernunft walten lassen werde: „Aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der EU allen EU-Bürgern den Zugriff auf deutsche Sozialleistung eröffnen zu wollen, ist geradezu grotesk. Freizügigkeit soll der Öffnung des Arbeitsmarkts für EU-Bürgern dienen und nicht den Sozialtourismus fördern.“

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