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Freitag, 15. August 2014

Im Zweifel gegen die Eltern

"Was hier also als Kinderrechte in die Verfassung so harmlos und wohlmeinend daher kommt, ist in Wahrheit das Aushebeln des grundgesetzlich garantierten Erziehungsrechtes der Eltern. Die Kinderrechte, die hier gemeint sind, sollen im Zweifel durch das Jugendamt gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden. Der Staat als Anwalt der Kinder gegen ihre eigenen Eltern, wobei nicht etwa die Eltern, sondern der Staat selbst das Kindeswohl definiert." Birgit Kelle

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