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Samstag, 14. Februar 2015

Aushöhlung des Demonstrationsrechts und Zermürbung

Damit wir nicht wie die letzten Male gegen 16:00 Uhr die erstinstanzliche Entscheidung haben und dann weit nach Veranstaltungsbeginn, die dann zwingend unterliegende Entscheidung des OVG erhalten (alles andere wäre ja ein Witz - man gewinnt und wird faktisch doch mit Repressalien überzogen), hat Legida gestern Abend noch einen Eilantrag gegen das Aufzugsverbot gefertigt und gegen 20:15 Uhr dem VG per Fax zugestellt. Nach der Rspr. des BVerfG gibt es übrigens kein Erstanmelderprivileg. Es gibt auch faktisch keine zeitlich vorgehende Anmeldung. Es existiert nur ein nicht nachvollziehbarer "Zufallsfund" auf dem Schreibtisch des OBM, der bei der Anmeldung für die Montage und der Route auf dem Ring im Kooperationsgespräch vom 13.01.2015 der Versammlungsbehörde nicht bekannt war und am 14.01.2015 wie ein weißes Kaninchen aus dem Hut der Stadt Leipzig sprang. Diese Anmeldung ist zu dem so unbestimmt, dass sie wohl für jede Route als Universalschlüssel gelten sollte und ist nur nach großzügigster Auslegung zu Lasten der Legida Veranstaltung überhaupt geeignet, mit deren Versammlungsanmeldung zu kollidiere. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Amigos sind und bleiben halt Amigos.

 Theoretisch müsste Legida mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gegen das Aufzugsverbot gewinnen, was faktisch passieren wird, haben wir ja nun bereits mehrfach erlebt. Der Antrag ging laut Faxprotokoll gestern gegen 20.15 Uhr per Fax beim VG ein. Da dort von Freitag 14:00 Uhr bis Montag 9:00 Uhr in der Regel nichts passiert, hat der Anwalt versucht, dort Sonnabend 8:00 Uhr anzurufen. In funktionierenden Bundesländern wird die Nummer des Bereitschaftsrichters auf Band angesagt. Beim VG Leipzig wird die Nummer des Lagezentrum der Polizeidirektion angesagt. Vielmehr wird die Nummer 2552224 als dessen Nummer dort auf Band angesagt. Der Bürger der diese Nummer wählt, erfährt aber durch eine Bandansage, dass "dieser Anschluss vorübergehend nicht erreichbar ist", tatsächlich dürfte die Nummer bereits seit Jahren nicht mehr aktuell sein. Der neugierige Bürger sucht und findet dann im Internet die Nummer des Lagezentrums der PD Leipzig als 96642224. Allerdings erfährt er dann dort, dass dies die Polizei ist und mit dem Verwaltungsgericht nichts zu tun hat. Ein renitenter Rechtsanwalt, der mit derartig interessanten und skurrilen Situationen umzugehen lernte und sich mit dem Betreffenden auch verbal auseinander- und durchzusetzen versucht, schafft es zumindest dort gegen 8:15 Uhr seine Kontaktdaten neben der Botschaft zu hinterlassen, dass beim VG ein Eilantrag auf Entscheidung wartet und durch Art. 19 IV GG es aus seiner Sicht geboten erscheint, dem Bürger auch den gesetzlich vorgegebenen Instanzenzug durch zeitnahe Entscheidung zu ermöglichen.

 Exakt 8:57 Uhr wird der RA dann zurückgerufen und mitgeteilt, dass man den Antrag per Fax benötige, da die Bereitschaftsrichter technisch nicht in der Lage sind, den Briefkasten zu öffnen und im Übrigen sei bis 20:00 Uhr kein Fax eingegangen. Nach Aufklärung des Informationsversehens bei der PD wird das Gericht sich den Antrag nun anschauen (Dies in Zeiten in denen jedermann seinen Router selbst so einrichten kann, dass er jedes Fax per Mail sofort an jede E-Mailadresse weiterleiten kann!!!). Es bedarf scheinbar dringend auch einer technischen Aufrüstung und Modernisierung unserer Justiz. Eine Entscheidung wird voraussichtlich Sonntagnachmittag ergehen. Legida ist gespannt, ob sich die Stadt mit ihrer Auffassung zum Erstanmelderprivileg vor dem VG gegen die explizite Rechtsprechung des BVerfG durchsetzen kann und ob man der Vorgabe des polizeilichen Notstandes erneut folgen wird. Legida und ihr Anwalt haben jedenfalls alles in ihrer Macht stehende getan, sogar den Antrag am Sonnabendmittag noch persönlich zum Gericht gebracht, um dem Technikteufel einen Streich zu spielen. Das Fax war dann aber kurz vor Mittag auch schon durch die Technik des VG zu Ausdruck gekommen.
 
Insoweit wird klar, dass alle jene, die die tatsächlich existenten, der Legida scheinbar offensichtlich Recht gebende Entscheidungen uns so freundlich mitteilten, tatsächlich in ihrer Annahme, dass die Verbote und Beschränkungen rechtswidrig sind, mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit Recht haben. Der Anwalt der Legida hat bereits eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vor Jahren für eine andere Mandantin erwirkt, die die Verfahrensweise der Stadt Leipzig für verfassungswidrig erklärt hat. Leider interessierte dies aber bislang offenbar niemanden.
Faktisch hat Legida alles getan, um ihr und Euer verfassungsrechtlich garantiertes Recht "Spazieren gehen zu dürfen" durchzusetzen. Es wird aber letztlich alles am VG Leipzig liegen und es könnte erneut an den Leipziger Besonderheiten scheitern, dieses Recht auch erfolgreich durchsetzen zu können.

Aus dem Alltag eines LEGIDA-Anwalts

Ohne Vordergrund

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