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Samstag, 21. Mai 2016

Schwesigs Terrorstaat

Leute, Ihr habt zu lange in einer Demokratie gelebt. Macht Euch klar, dass Gewalt nicht nur gegenüber dem ausgeübt wird, den man verprügelt, dessen Haus oder Auto man anzündet, den man öffentlich diffamiert, sondern auch gegenüber dem, dem das so gezeigt wird, und dem das so entzogen wird. Man muss sich bewusst machen, dass wenn Gewalt gegen einen AfD-Politiker ausgeübt wird, sie auch gegenüber dem Wähler ausgeübt wird, der niemals AfD wählen würde, weil er in seiner Wahlfreiheit beeinträchtigt wird. Oder anders gesagt: Wer einen Politiker einschüchtert, bedroht und bedrängt, verletzt nicht nur dessen passives Wahlrecht. Er verletzt auch das aktive Wahlrecht jedes, ausnahmslos jedes Wählers.
Zudem kann auch die Anwesenheit und Beteiligung eines Politikers, den man niemals wählen würde, die politische Diskussion entscheidend beeinflussen. Und sei es auch nur, dass er Unfug daherredet und die Chancen seiner Partei damit verringert.
So zogen am Himmelfahrtstag 180 sogenannte Anti-Deutsche durch das Dorf Bornhagen in Thüringen, wo der AfD-Politiker Björn Höcke wohnt. „Was wir fordern, ist nicht viel: Björn down Höckes Domizil“ lautete eine der Parolen.  […]
Eine Woche vor der Demo gegen das „Scheiß-Drecksnest“ Bornhagen, wie die Linksextremen es auf einem Banner nannten, war das Wohnhaus des stellvertretenden AfD-Vorsitzenden Alexander Gauland […] beschmiert worden. Neben einem Bekennerschreiben veröffentlichten die Täter im Internet Angaben, wie das Haus zu finden sei, sie gaben Hinweise zu der Alarmanlage, den Bewegungsmeldern und der Kameraüberwachung  […]
Morddrohungen sind für AfD-Politiker nichts Ungewöhnliches. Beatrix von Storch, stellvertretende Parteivorsitzende, erhält seit einigen Wochen Personenschutz durch Beamte des Landeskriminalamts Berlin, sie wird in einem gepanzerten Wagen zu Terminen gefahren.

Mit Drohungen und Sachbeschädigungen müssen auch Hotelbetreiber und Gastwirte rechnen, die der AfD Räumlichkeiten für Parteitage oder andere Veranstaltungen zur Verfügung stellen.
Daran zeigt sich vor allem eine massive Doppelmoral und Willkür:
Wenn Gastwirte oder Diskobetreiber zum Schutz ihrer Gäste oder Einrichtung marodierende nordafrikanische Banden nicht reinlassen wollen, werden sie sofort angegriffen und auch ordnungsrechtlich bestraft, weil es einem Gastwirt angeblich nicht zustünde, selbst zu entscheiden, wen er reinlässt, und niemand diskriminiert werden dürfe.

Geht es aber um Parteien, dann ist es plötzlich genau andersherum, dann ist der Gastwirt plötzlich voll verantwortlich und mitzubestrafen dafür, wer bei ihm zu Gast ist und worüber redet.

Ich will hier gar nicht diskutieren, welche von beiden Sichtweisen die richtige ist. Ich will die Willkür aufzeigen, mit der sich dieselben Bundes- und Landesregierungen selbst widersprechen, wenn sie einerseits per öffentlichem Recht Gastwirte zwingen, jeden Gast reinzulassen, und gleichzeitig die Schlägertruppen anheuern, finanzieren, beauftragen, den Wirt zu bedrohen, wenn er genau das macht. Das Ergebnis ist völlige Willkür. In die eine Richtung gibt es Ordnungsgelder und Lokalschließungen, in die andere gibt es Schläge, Feuer, eingeschlagene Scheiben und finanziellen Ruin. In Berlin haben sie neulich eine Kneipe durch eingeschlagene Fenster mit Bitumen ausgespritzt, weil der Wirt AfD-Leute reingelassen hat. Der ist ruiniert und kann dichtmachen. 
Die linksextremen Gegner der AfD haben beim „Outing“ zuletzt noch eine weitere Grenze überschritten. Sie haben zweitausend Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Besucher des Stuttgarter Parteitags auf der erwähnten Internetseite veröffentlicht. Auf diese Weise sollen auch einfache AfD-Mitglieder eingeschüchtert und für Attacken freigegeben werden. Seit der Veröffentlichung, so berichten AfD-Politiker und Sicherheitsbehörden übereinstimmend, erhalten Leute, die auf der Liste stehen, nachts Drohanrufe.
Was ist das, wenn nicht staatlich organisierter Terror?
Der Tübinger Student Joel Rosenfelder erhielt etwa diese Mail: „Braunes Nazischwein, deine Tage sind gezählt. In 48 Stunden wirst du umgebracht.“ Dabei ist der Politikstudent nicht einmal Mitglied der AfD, sondern forscht nur über die Partei. Er hatte sich deswegen zum Parteitag angemeldet und war auf die Liste geraten.
Was ist das, wenn nicht Terror?
Der Anstieg linksextremistischer Gewalt in Sachsen entspricht, zumindest was die Zahlen betrifft, ziemlich genau jenem rechtsextremistischer Gewalt. Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen 201 Fälle rechtsextremistischer Gewalt registriert, im Jahr davor waren es nur 83. Im Vergleich zur Gewalt von Rechtsextremen gegen Migranten, die Polizei oder linke Gruppen werden die Gewalttaten Linker gegen die AfD, Rechtsextremisten oder Polizisten kaum öffentlich debattiert.
Stimmt. Die Sachsen werden deutschlandweit in Presse und Politik als rechtsradikal hingestellt, obwohl die Polizei eigentlich ständig berichtet, dass die linke Gewalt größer ist. 


Dabei findet sich immer wieder, dass diese organisierte Gewalt auf die Regierung zurückgeht, vor allem die SPD und ihre Geldwaschanlage Frauenministerium. Gerade haben CDU und SPD beschlossen, den „Kampf gegen Rechts” künftig mit 100 statt nur 50 Millionen pro Jahr zu finanzieren. Ein großer Teil dieses Geldes wandert zweifellos ergebnislos vor allem in die Taschen des SPD-Umfeldes, wo sie die durchfüttern, für die wegen sinkender Stimmen anderweitig das Geld fehlt. Zu einem satten Teil wird daraus aber eben auch diese Gewalt, dieser Staatsterror finanziert.
Artikel 21 GG sagt, dass die Gründung von Parteien frei ist.
Artikel 9 GG sagt, dass jeder Deutsche das Recht hat, Vereine und Gesellschaften zu gründen (wozu auch Parteien gehören).
Es kann nicht angehen, dass Regierungen, dass Minister, die zudem einen Eid auf die Verfassung geschworen haben, Schläger- und Terrortruppen finanzieren, die diese Grundrechte sabotieren. Denkt mal dran, dass die Frauenministerin Schwesig und Innenminister De Maiziere nach ihrer Ernennung kaum etwas eiligeres zu tun hatte, als die Extremismusklausel zu streichen, die extremistische Gruppen von der Förderung ausschließt.

Es geht genau darum, hier über Geldwaschanlagen und Umwege genau diese Terrorgruppen zu finanzieren, die das aktive und passive Wahlrecht verhindern sollen. 

In der Konsequenz müsste man eigentlich CDU und SPD als verfassungsfeindliche Organisationen verbieten, weil sie die Demokratie unmittelbar angreifen, das Gewaltmonopol untergraben und sogar das Recht auf körperliche Unversehrtheit außer Kraft setzen.
Nur: Wer sollte den Antrag stellen, wenn es keine Opposition mehr gibt?
Und wer sollte im Bundesverfassungsgericht noch objektiv darüber entscheiden, nachdem es mit Figuren wie Baer besetzt wurde?


Wir sind an dem Punkt angekommen, an dem Leute, die anderer Meinung sind und andere Politiker haben wollen, bedroht, angegriffen, ruiniert, diffamiert, eingeschüchtert, verprügelt werden. Das hat mit Demokratie und Wahl nichts mehr zu tun. Und am schlimmsten ist, dass die Presse, die sich so gern über Eingriffe in Pressefreiheit oder Leute wie Erdogan mokiert, da voll mitmacht.
Fast voll.
Ein oder zwei Stimmen scheint es ja doch noch zu geben.
Nicht mehr lang. Auch sie wird man einschüchtern und bedrohen. So wie mir vor 10, 15 Jahren schon Journalisten im Vertrauen berichteten, dass damals schon jeder bedroht, eingeschüchtert, ruiniert wurde, der über die Zustände an Universitäten schrieb.  Hadmut Danisch

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