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Samstag, 29. Oktober 2016

Duckmäuserische Richter

Nun will die Staatsanwaltschaft in Revision gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts gehen, das vier der fünf Täter, die im Februar in Hamburg eine alkoholisierte 14jährige vergewaltigt hatten, mit Bewährungsstrafen davonkommen ließ. Bei den Vergewaltigungen war es nicht geblieben. Man hatte dem Mädchen auch verschiedene Gegenstände eingeführt und es anschließend  leicht bekleidet bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt im Freien abgelegt, ihren Tod also in Kauf genommen.
Nur durch Zufall war es entdeckt und gerettet worden. Der Vorsitzende Richter führte zur Begründung an, die Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren hätten glaubhafte Geständnisse abgelegt, sich reumütig gezeigt und gute Sozialprognosen.
Wie er darauf wohl kommt? Die 2010 so merkwürdig aus dem Leben geschiedene Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig hatte immer wieder betont, daß milde Strafen, und als solche würden Bewährungsstrafen wahrgenommen, die jugendlichen Täter, und zwar gerade die ausländischen, nur in der Meinung bestärken, sich alles herausnehmen zu dürfen, weil ihnen niemand etwas anhaben könne.
Nach übereinstimmenden Berichten waren die Angeklagten zu Prozeßbeginn im August als siegesgewisse Matadore in den Gerichtssaal eingezogen, und als solche verließen sie ihn wieder. Die geringen Strafen, schrieb Bild, seien von den Angehörigen der Verurteilten „mit Siegerposen, Gegröle und abfälligen Gesten“ gefeiert worden. Von einer „serbischen Großfamilie“ ist die Rede, andere sprechen schlicht von „Zigeunern“.
Es ist das Rotherham-Muster im Frühstadium. In der britischen Stadt hatten Migranten im Schutze staatlichen Desinteresses englische Mädchen aus der Unterschicht jahrelang mißbraucht. Auch die von ausländischen Tätern begangenen Tötungsdelikte an jungen Deutschen und ihre Bagatellisierung durch Behörden und Medien gehören in den Zusammenhang.
Erinnert sei an den Tod des Daniel S. 2013 im niedersächsischen Kirchweyhe, der den Schriftsteller Akif Pirinçci zu dem aufsehenerregenden Aufsatz „Das Schlachten hat begonnen“ veranlaßte, in dem er die umgreifende Gewalt insbesondere junger Muslime gegen meist wehrlose autochthone Deutsche zu analysieren versucht.
Sicherlich gehen ideologische Voreingenommenheit und moralische Indifferenz der Verharmlosung solcher Straftaten voraus, doch das Hauptmotiv dürfte heute die pure Angst sein. In Berlin platzte kürzlich der Prozeß gegen einen arabischen Familienclan, weil sich keine Beisitzer für ihn fanden.

Polizisten, die gegen Straftäter aus dem Migrantenmilieu vorgehen, sehen sich in Windeseile von einer aggressiven Meute umringt; Opfern wird unter der Hand geraten, nicht auf der Strafverfolgung zu bestehen, um sich nicht in Gefahr zu bringen; Belastungszeugen werden unter Druck gesetzt – warum nicht auch Juristen? Abgesehen von der persönlichen Gefährdung müssen die Behörden damit rechnen, daß angemessene Urteile zum Aufruhr der betroffenen Milieus bis hin Bürgerkriegsszenen führen würden.
So wird den Opfern die Genugtuung vorenthalten und die verletzte Hoheit des Rechts zur inoffiziellen Rechtsnorm. Das ist die natürliche Folge der multikulturellen Gesellschaft, die „hart, schnell, grausam und wenig solidarisch“ ist und die „Verbindlichkeit ihrer Werte“ eingebüßt hat, wie Daniel Cohn-Bendit 1991 schrieb.

Anders gesagt: Die Funktionseliten verpfänden mit ihrer Zuwanderungspolitik neben dem Wohlstand auch den Rechtsfrieden und die körperliche Unversehrtheit der Bürger.
Die Justiz bleibt davon nicht unberührt und mutiert vom Organ der Rechtspflege zum Instrument eines politischen, gesellschaftlichen und ethno-kulturellen Umbaus. Denn bei anderen Gelegenheiten stellt sie unter Beweis, daß sie durchaus imstande ist, hart  zuzuschlagen. Vorige Woche bestätigte das Landgericht Würzburg die unbedingte Haftstrafe gegen einen Mann, der Haßpostings verbreitet hatte.
Der grüne Justizsenator von Bremen möchte die Beteiligung an Haßsprache (Hate speech) im Internet mit der „bandenmäßigen Begehung von Straftaten im realen Leben“ gleichstellen. Gerade wurde die 87jährige Ursula Haverbeck, eine notorische Holocaust-Leugnerin, zu elf Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil sie nicht aufhört, ihre Behauptungen öffentlich vorzutragen.

Es ist bemerkenswert, daß virtuelle und Meinungsstraftaten, die sich durch ihren evidenten Unsinn selbst widerlegen, für schwerer befunden werden als zertretene Hirnschalen und sexuelle Folter. Folgerichtig ist es allemal, und alles hängt dabei mit allem zusammen. Die zivilreligiösen Gesinnungswächter triefen vor einer Hypermoral, aus der sie ihre ideologische Argumentation für den Vollzug des großen Umbaus ableiten.
Die sogenannten Haßpostings sind oft widerwärtig; bei anderen liegt lediglich die Übertretung der normierten Sprachcodes vor. Und fast immer handelt es sich um überschießende Reaktionen, in denen sich die Wut über die Hilf- und Wehrlosigkeit vor allem gegenüber der Zuwanderungspolitik, die man mit Gründen als persönliche Gefährdung wahrnimmt, Luft macht.
Ihre massierte Kriminalisierung zielt darauf ab, die Konstituierung einer Gegenöffentlichkeit und die freie Kommunikation unter Andersdenkenden zu unterbinden, indem man staatlicherseits Angst erzeugt. Kommunikation und Öffentlichkeit aber sind die Voraussetzung für gesellschaftliches Handeln und politische Wirksamkeit.
Es geht also um die Verhinderung einer Opposition, die sich gegen den Umbau und die flächendeckende Etablierung von Alltagsgewalt à la Hamburg und Kirchweyhe und ihre Verharmlosung als neuer Rechtsnorm wendet.  Thorsten Hinz

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