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Montag, 17. Oktober 2016

Presserat rügt Junge Freiheit

Liebe Leser,

wir haben Post bekommen, vom Presserat. Darin bittet uns der Beschwerdeausschuß, Sie über folgendes zu informieren: Das Gremium ist einstimmig zu dem Ergebnis gelangt, daß eine Veröffentlichung der JUNGEN FREIHEIT „die presseethischen Grundsätze verletzt“ hat. Der Presserat hat uns daher eine Mißbilligung ausgesprochen.

Was war geschehen? Im Mai berichtete die JF über einen polizeibekannten Asylbewerber in Wien, der eine Gefängniswärterin attackierte. In Untersuchungshaft saß der junge Mann, weil er mit zwei minderjährigen Landsmännern eine Studentin vergewaltigt haben soll.
Wäre es nach dem Presserat gegangen, hätten wir „Mann“, „Jugendlicher“, „Bursche“ oder sonst irgend eine anonymisierende Bezeichnung verwenden und den Leser darüber im unklaren lassen sollen, daß der Straftäter aus Afghanistan stammt. Denn die Nennung seiner Nationalität sei nicht relevant für die Tat. Auch sei es nicht gerechtfertigt, seinen Aufenthaltsstatus als Asylbewerber zu erwähnen.
Der Presserat stieß sich zudem daran, daß wir eine Krankheit des Afghanen erwähnten, deren Behandlung den österreichischen Steuerzahler eine nicht unbedeutende Summe kostet. Dadurch hätten wir den Frauenschläger und mutmaßlichen Vergewaltiger „bewußt abwertend als Person zweiter Klasse dargestellt“.

Der Presserat bittet uns deshalb, „als Ausdruck fairer Berichterstattung“ seine Mißbilligung öffentlich zu machen. Dem kommen wir natürlich gerne nach. Wir sollen dies allerdings so tun, daß die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen – sprich: des afghanischen Asylsuchenden – durch diese Veröffentlichung nicht erneut verletzt werden. Da wir zu keinem Zeitpunkt den Namen des Tatverdächtigen angegeben haben, dürften wir unserer Ansicht nach auch dieser Bitte nachgekommen sein.
Lediglich dem dritten Wunsch des Presserats können wir nicht entsprechen: Der Beschwerdeausschuß bittet uns, die beanstandete Meldung zu löschen. Da wir aber der Meinung sind, daß der Afghane seine Straftaten nicht ungeschehen machen kann, haben wir uns entschieden, auch unsere Meldung über eben diese nicht verschwinden zu lassen.
Im übrigen werden wir auch in Zukunft die Nationalität und Herkunft ausländischer Straftäter nennen, wenn wir der Meinung sind, daß unsere Leser ein Anrecht darauf haben, diese zu erfahren. Auch auf die Gefahr hin, daß uns demnächst erneut Post vom Presserat erreicht.  Junge Freiheit

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