Stationen

Montag, 5. Februar 2018

Unerträglich

Leutselig lächelnd hat die geschäftsführende Kanzlerin am 3. Februar Neuland betreten und sich von Marissa Leister, Studentin der Kommunikationswissenschaften in Bamberg, für ihren „Video-Podcast“ zum “Safer Internet Day” „befragen“ lassen. Schon mit ihrer zweiten Frage holt Marissa zum Enthauptungsschlag aus:
„Um Hasskommentare in den sozialen Medien zu vermeiden, gilt seit dem 1. Januar das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das Gesetz, so fürchten Kritiker, bedeute eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und steigere die Macht der Plattformbetreiber. Wie stellen Sie sich dieser Kritik?“
Merkels Antwort:
„Ja, wir haben lange diskutiert und wir sind der festen Überzeugung, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das heißt, was in der Welt, die wir kennen, in der analogen Welt, geregelt ist, das muss in gewisser Weise auch in der Welt des Internets geregelt werden. Über die Frage, wie das getan wird, wird naturgemäß sehr gestritten. Und hier ist es jetzt so, dass die Plattformbetreiber auch für die Inhalte verantwortlich sind, die Sie verbreiten. Wir schauen jetzt natürlich, wie dieses Gesetz wirkt, was passiert, und wir werden es auch mit Sicherheit evaluieren. Und es kann sein, dass wir auch hier Veränderungen vornehmen müssen, aber der Grundansatz, dass wir hier Regelungen brauchen, der ist absolut richtig und notwendig.“
Zu den Äußerungen der geschäftsführenden Kanzlerin gestatte ich mir folgende Anmerkungen:
1. Der restringierte Code von Merkel, die Sprache bildungsferner Schichten, das sprachliche Niveau einer 10-jährigen, ihre kurzen, grammatisch einfachen, häufig unvollständigen Sätze sowie die begrenzte Anzahl von Adjektiven und Adverbien sind eine Zumutung für jeden Mittelschüler, der ein Telefonbuch aufschlagen kann.
2. „Wir sind der festen Überzeugung, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist.“ Eine nicht unerhebliche Umgewöhnung also für diese Frau, für die in Sachen „Eurorettung“, „Energiewende“ und Flüchtlingskrise fortgesetzter Verfassungsbruch und die Verletzung deutscher Gesetze zur täglichen Gewohnheit geworden ist, als seien dies lästige Verordnungen, über deren Beachtung sie sich als erhaben erachtet. Was für eine beschämend banale Feststellung im übrigen, dass man sich auch im Internet an Gesetze halten müsse.
3. „Und hier ist es jetzt so, dass die Plattformbetreiber auch für die Inhalte verantwortlich sind, die Sie verbreiten.“ Merkel weiß entweder nicht, wovon sie redet oder sie lügt der Öffentlichkeit dreist ins Gesicht. Das Netz-DG hat an diesem Aspekt nichts geändert. Nichts! Vor und nach Inkrafttreten des Netz-DG hafteten die sozialen Medien für Inhalte, sobald sie Kenntnis davon erlangten. Das steht seit Ewigkeiten klipp und klar in § 10 Telemediengesetz.
Woher soll das aber die arglose Stichwortgeberin aus Bamberg wissen? Plappert sie doch auch den Unfug nach, das Netz-DG gelte der Bekämpfung von „Hasskommentaren“. Strafbare Äußerungen waren seit jeher, gleich, wo sie erfolgten, verboten. Und es war und ist Sache von Staatsanwaltschaft und Gerichten, die Regeln des Rechtsstaats durchzusetzen und dabei gleichzeitig die Meinungsfreiheit zu achten.
Was Frau Merkel, die Frau hinter ihrem Erfüllungsgehilfen Heiko Maas, wirklich will, ist Kritik an ihrer Regierungs- und vornehmlich Flüchtlingspolitik mundtot machen. Als sie Facebook-Chef Mark Zuckerberg diesen Wunsch im Herbst 2015 nicht zu vermitteln vermochte, suchte sie nach anderen Wegen. Ihre Vorstellung von Meinungsfreiheit liest man selten so klar wie im Netzwerkdurchsetzungsgesetz. „Kritik ja, aber nicht an meiner Politik.”
Merkels Schergen, die Mindestlohnjobber in den Löschkasernen der sozialen Medien, setzen diese Kanzler-Direktive schonungslos um. Bedroht von Geldstrafen von bis zu 50 Millionen läuft die digitale Massenexekution freier Rede auf Hochtouren. „Der Grundansatz, dass wir hier Regelungen brauchen, der ist absolut richtig und notwendig.“ Das Gestammel dieser unaufrichtigen Frau ist nicht zu ertragen.  Steinhöfel

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