Stationen

Mittwoch, 28. März 2018

Die Wiederentdeckung des Individuums als Schachzug im Ringen um die Deutungshoheit

Als Hussein K. am vergangenen Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt verurteilt wird, kommt es zu Applaus im Gerichtssaal. Die Rhein-Neckar-Zeitung attestiert dem Urteil darüber hinaus eine „gesellschaftliche beruhigende Wirkung“. Es ginge auch darum, „dass die Allgemeinheit die Justiz als gerecht empfindet“. Ein Eindruck, der besonders in den letzten zweieinhalb Jahren der Flüchtlingskrise Schaden genommen hat.

Die Euphorie in der deutschen Presse hält sich angesichts der harten Strafe für Hussein K. dennoch in Grenzen – anders als zu Beginn der massenhaften illegalen Migration nach Deutschland, die auch den späteren Mörder von Maria L., der zuvor bereits eine Frau in Griechenland eine Klippe hinunter geworfen hatte, eine Einwanderung nach Deutschland ermöglichte. Das Urteil sei „angemessen“ (Rhein-Neckar-Zeitung), „ein Grund, aufzuatmen“ (WELT). Der Prozess habe gezeigt, dass der deutsche Rechtsstaat „funktioniert und wehrhaft“ (Augsburger Allgemeine) ist. Die Sorge zahlreicher Bürger „vor einer unkontrollierten Einwanderung“ (FAZ) bliebe jedoch verständlich. Für die Justiz sei „der Fall – abgesehen von der Revision – erledigt“ (Reutlinger General-Anzeiger), dennoch blieben Fragen offen, die den politischen Bereich beträfen (Stuttgarter Nachrichten).
Einzig Solveig Bach weigert sich, in ihrem Kommentar auf der n-tv-Seite einen Zusammenhang zwischen der Flüchtlingsdebatte und dem Mord an Maria L. herzustellen. Hussein K. sei vor allem ein Verbrecher. Zwischen der Tatsache, dass er als Flüchtling hierher kam und der Tat „sollte man keinen zu einfachen Zusammenhang herstellen“. Die Richterin des Falls sieht das ähnlich. In ihrer Urteilsverkündung heißt es: „Die Tat ist nicht von einem Ausländer, einem Flüchtling, einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling, einem Mann verübt worden – sondern von einem Menschen“, heißt es von Richterin Schenk: „Von Ihnen, Herr K.“

Ist es tatsächlich so einfach? In jedem Fall handelt es sich bei der Aussage der Richterin um einen cleveren Schachzug. Mit der plötzlichen Wiederentdeckung des in Deutschland eigentlich längst in Vergessenheit geratenen eigenverantwortlichen Individuums erfolgt die Loslösung aus jedweder gesellschaftlicher und politischer Verantwortung.

Hussein K. wird zu einer Person im luftleeren Raum, in dem sich weder ignorante Flüchtlingshelfer noch grob fahrlässige Politiker bewegen.

Wurde mittels des linken Kampfbegriffes der „strukturellen Gewalt“ das eigenverantwortliche Individuum in einem mittlerweile Jahrzehnte andauernden Prozess nahezu komplett durch das „Opfer der äußeren Umstände“ ersetzt, entdeckt man es angesichts eines erdrückenden Zusammenhangs zwischen politischem Versagen und fast schon kriminell agierenden Bessermenschen wieder. Wer sich so daneben benimmt, dass ein Schönreden nicht mehr funktioniert, dem wird eben kurzerhand die Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe abgesprochen.
Während bei jedem Vorzeige-Portemonnaie-Finder und künftigen Integrationsbambi-Gewinner der Flüchtlingsstatus nicht oft genug erwähnt werden kann, ist Hussein K. anscheinend ab dem Zeitpunkt des Mordes vom Himmel gefallen und hat mit Flüchtlingen genauso viel zu tun, wie der Terror mit dem Islam. Dass diese Beruhigungspille für einen stetig wachsenden Teil der Bevölkerung nicht mehr wirkt, zeigen die Reaktionen der Presse.

Ein Gerechtigkeitsgefühl will sich ob der Verurteilung Hussein K.s anscheinend nicht einmal mehr dort einstellen, wo man die Politik der offenen Grenzen so lange wohlwollend begleitet hat.
Es zeigt sich: Wenn die Ungerechtigkeit nicht erst mit dem Mord beginnt, sondern schon mit einem illegalen Grenzübertritt, mit einer falschen Altersangabe und zu Unrecht erhaltenen Leistungen, wird das Urteil über den Mord allein keine Gerechtigkeit mehr herstellen. Dann wird deutlich, wie sehr der Rechtsstaat und das Vertrauen in selbigen tatsächlich Schaden durch diese Asylpolitik genommen hat und dass jedweder Versuch, die Zusammenhänge zwischen solchen Taten und dieser verantwortungslosen Politik zu leugnen, künftig nur noch stärker ins Leere laufen wird.

Das Individuum, so viel steht fest, wird in Deutschland immer nur noch dann bemüht, wenn es einen Nutzen in der Debatte um Islam und unkontrollierte Einwanderung hat. Wenn es um das Ignorieren eines offensichtlichen Zusammenhangs zwischen einem bestialischen Mord und der Verweigerung etablierter Parteien, Grenzkontrollen einzuführen, genauso geht, wie um Asylverfahren und Religionsfreiheit.

Während das individuelle Recht eines Asylbewerbers auf Prüfung seines Einzelfalls vor deutschen Gerichten eine Abweisung an der Grenze – trotz vorheriger Wanderung durch mehrere sichere Drittstaaten – laut führender Politiker unmöglich macht, ist mein individuelles Recht als Bürger dieses Landes, diese Zuwanderung abzulehnen und von diesem Staat vor den mannigfaltigen negativen Auswirkungen selbiger geschützt zu werden, praktisch nicht mehr existent.

Eine Herauslösung aus dem Kollektiv der von der Politik verarschten Deutschen ist im Gegensatz zu Hussein K.s Herauslösung aus der Gruppe der Flüchtlinge nicht möglich. Stattdessen muss ich mir nicht nur von NRW-Innenminister Reul (CDU) in Bezug auf die wachsende Anzahl von Messerattacken sagen lassen, dass man andere Menschen eben nicht so nah an sich heranlassen müsse, sondern auch gesellschaftlich darüber diskutieren, ob der Islam zu Deutschland gehört.

In dieser Frage gibt zumindest Ursula von der Leyen eine klare Antwort. In einem BILD-Interview heißt es von der Verteidigungsministerin zu dieser Frage, dass es darauf ankäme, ob diejenigen, die eine bestimme Religion haben, zu unserem Grundgesetz stünden und ob es eine klare Trennung von Religion und Staat gäbe. Als Nikolaus Blome sie darauf hinweist, dass dies im Islam wohl kaum der Fall wäre, kontert die Ministerin: „Ich urteile aus der Position des individuellen Menschen, der glauben kann, woran er möchte, so lange klar ist: Für uns alle gilt die Verfassung und das Grundgesetz.“
In Berlin sehen das zwar einige Schüler inzwischen anders, aber das soll uns nicht davon abhalten, dem Islam als Religion des eigenverantwortlichen Individuums nach wie vor alle Freiheiten zuzugestehen, die es braucht, um sich ungestört zu entfalten. Und sollte doch mal wieder einer aus der Reihe tanzen, dann greifen wir erneut zum altbewährten „die Gesellschaft ist schuld“ oder erschaffen gleich einen luftleeren Raum, in dem nicht Flüchtlinge Straftaten begehen, sondern Menschen.   Anabel Schunke

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.