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Freitag, 20. April 2018

Im Auswärtigen Amt brennt nicht nur Licht

Die Achse des Guten hat am Mittwoch über dubiose Praktiken des Staatssekretärs im auswärtigen Amt Walter Lindner („Im Auswärtigen Amt brennt das Klavier“) berichtet. Nach einer Prüfung des Bundesrechnungshofes wirft dieser dem Selbstdarsteller und Freizeit-Pianisten Lindner vor, in seiner Zeit als Botschafter in Südafrika einen merkwürdigen „Flügeltausch“ arrangiert zu haben. Gleichsam über Nacht wurde nach Lindners Dienstantritt  für die Botschaft ein neuer Konzertflügel im Wert von über 52.000 Euro angeschafft, obwohl der vorhandene Schimmel-Flügel keinerlei Grund zur Beanstandung gab. Für dessen zufriedenstellende Funktionstüchtigkeit spricht auch, dass Lindner das ausgemusterte noble Musikinstrument sogleich für den Schnäppchenpreis von 3.600 Euro privat erworben hat, was sprachlich als „Aussonderung gegen Höchstgebot“ umschrieben wurde.
Die Achse des Guten richtete in diesem Zusammenhang folgende Fragen an das Auswärtige Amt:
Trifft es zu, dass Staatssekretär Walter Lindner in seiner Zeit als Südafrikanischer Botschafter im Jahr 2015 einen Konzertflügel der Botschaft in Pretoria im Rahmen eines Aussonderungsverfahrens privat erworben hat? 
Trifft es zu, dass die dabei waltenden Umstände vom Bundesrechnungshof in ihrer Rechtmäßigkeit angezweifelt wurden? 
Trifft es zu, dass eine Untersuchung hinsichtlich disziplinar- und schadensrechtlicher Aspekte vom Bundesrechnungshof für erforderlich gehalten wurde? 
Wurde eine solche Untersuchung eingeleitet und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Inzwischen liegt die Antwort des Auswärtigen Amtes „unter 2, zitierfähig“ vor:
„Zurzeit gibt es eine laufende Bundesrechnungshofprüfung der Auslandsvertretungen in Südafrika. Das Auswärtige Amt hat in der letzten Woche seine Stellungnahme zu einer vorläufigen Prüfungsmitteilung übersandt. In dieser Stellungnahme wurden noch offenen Fragen beantwortet, Vorwürfe entkräftet sowie die Rechtmäßigkeit des tatsächlichen Verwaltungsvorgangs der Beschaffung eines neuen und der Veräußerung des bisherigen Flügels in der Residenz in Pretoria dargestellt. Erst am Ende des kontradiktorischen Verfahrens wird die Prüfung durch eine abschließende Prüfungsmitteilung abgeschlossen. Bis zum Abschluss der Prüfung durch den Bundesrechnungshof, nimmt das Auswärtige Amt zu spezifischen Inhalten der Prüfung, wie üblich in laufenden Verfahren, keine Stellung.“
Diese Antwort lässt sich in einfacher Sprache so zusammenfassen: Der Bundesrechnungshof erhebt tatsächlich die im Beitrag „Im Auswärtigen Amt brennt das Klavier“ geschilderten Vorwürfe. Staatssekretär Walter Lindner bezeichnet den obskuren Erwerb offenbar als „rechtmäßig“, was auch immer er darunter versteht.

Abstreiten, Zeit gewinnen, Nebelkerzen werfen

Wir befinden uns damit in der üblichen zweiten Phase solcher Affären: Abstreiten, Zeit gewinnen, Nebelkerzen werfen. In der Umgebung des Auswärtigen Amtes heißt es inzwischen, „Flügelgate“ sei nur die „Spitze des Eisberges“. Der vorliegende Bericht des Bundesrechnungshofes umfasst immerhin 42 Seiten, und darin geht es nicht nur um Musikalisches, sondern auch um so interessante Dinge wie „Kauf eines Grundstückes“, „Unzulängliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“, „Nutzung/Unterhaltskosten der Residenz in Kapstadt.“ Da kann schon mal was aus dem Ruder laufen, so wie hier.
Kenner des Außenamtes können sich nur noch wundern, auch über einen Vorgang, der in Berlin und nicht in Südafrika stattfand. Dort muss der rechtschaffene Beamte oder Mitarbeiter normalerweise schon für die Beschaffung neuen Bürobedarfs mit einer wochen- oder gar monatelangen Genehmigungsprozedur rechnen. Die Tatsache, dass der überflüssige Kauf eines über 52.000 Euro teuren Konzertflügels innerhalb von 24 Stunden genehmigt wurde, spricht deshalb für außerordentlich gute Beziehungen von Walter Lindner zur mächtigen „Zentralabteilung“ in Berlin.
Und diese guten Beziehungen gibt es tatsächlich. Wolfgang Dold, der Leiter der „Zentralabteilung“, drückte mit Walter Lindner die Schulbank auf der Diplomatenschule. Die beiden Klassenkameraden gelten als gut geöltes Gespann, das in gegenseitiger Zuneigung eine beeindruckende Bilder- beziehungsweise Parteibuchkarriere gemacht hat. „Die glauben sich alles erlauben zu können – und bisher war das auch so“, kommentiert ein Kenner der Verhältnisse.
Ob der Bundesrechnungshof sich von der genannten „Rechtmäßigkeit“ des Vorgehens der AA-Seilschaft überzeugen lässt, bleibt abzuwarten. Auf den Korruptionsbeauftragten des Auswärtigen Amtes sollte man dabei allerdings nicht vertrauen. In der Rolle des AA-Korruptionsbekämpfers brilliert nämlich seit letztem Jahr Walter Lindner. Im vergangenen Dezember ließ er es sich nicht nehmen, alle Mitarbeiter anlässlich des „Welt-Korruptionstages“ (9. Dezember) auf die „wachsende Bedeutung von Korruptionsprävention“ und „Sensibilisierungsveranstaltungen“ aufmerksam zu machen, man solle „mit gutem Beispiel voran gehen“, etwa „in Ländern mit ausgeprägter Geschenkkultur“ (das Verhalten von Lindner lässt diese Empfehlung in einem völlig neuen Licht erscheinen).
Besonders gut ist ihm in seinem Mahnschreiben an die AA-Mitarbeiter aber die folgende Passage gelungen:
„Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist auch ethisch vertretbar. Bedenken Sie deshalb im Arbeitsalltag bitte auch stets, wie ein Vorgang nach außen wirken kann. In Zweifelsfragen sollten Sie sich bitte an den Beauftragten für Korruptionsprävention wenden.“

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