Stationen

Montag, 23. April 2018

Prof. Dr. Hans Wurst

Daniel Thym, 45 Jahre alt, ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz. Außerdem ist er Mitglied des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration. An Jahren jung, gilt er als etablierter Experte zu allen Rechtsfragen rund um Integration und Migration und kann mit entsprechender fachlicher Autorität auftreten.
Es hat deshalb Gewicht, wenn Thym als anerkannter Experte den in der Erklärung 2018 konstatierten Rechtsbruch einen „Mythos“ nennt und beklagt, die Unterzeichner der Erklärung wollten das „politische System delegimieren“, indem sie einen Rechtsbruch behaupten, „der so nicht vorliegt“.
Ich gehöre zu den Unterzeichnern der Erklärung 2018. Bekanntlich wächst man nicht an den eigenen Argumenten, sondern an den Argumenten der Andersdenkenden. Deshalb habe ich mir Thyms Text Satz für Satz angeschaut. Anders als in der Überschrift angekündigt, vermeidet Thym in seinem Artikel weitgehend die juristische Argumentation. Ja, er versucht sie zu delegitimieren, indem er schreibt: „Wer sich auf das Recht beruft, muss keine Sachargumente vorbringen.“
Aus dem Mund eines Juristen hört sich das seltsam an. Deshalb erscheint an dieser Stelle ein bisschen Nachhilfe aus der Sicht eines Ökonomen angezeigt: Jedes positive Recht ist eine politische Setzung durch den staatlichen Gesetzgeber. Es kann per se weder Wahrheit noch Vernunft für sich beanspruchen. Es gilt, weil der Gesetzgeber das so entschieden hat, und es gilt solange, bis der Gesetzgeber etwas Anderes entschieden hat.

Rechtsbruch ist, wenn ein Gesetz gebrochen wird

Die Frage, ob ein gesetztes Recht vernünftig und gerecht ist oder nicht durch eine bessere Regelung ersetzt werden sollte, hat mit der Geltung des Gesetzes nichts zu tun. Ein Rechtsbruch liegt dann vor, wenn ein Gesetz gebrochen wird, unabhängig davon, ob ein Gesetz vernünftig und gerecht oder absurd und ungerecht ist.
Eine Verbesserung des Rechts geht immer so vonstatten, dass man sachliche Argumente ernst nimmt, austauscht und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in neues Recht einfließen lässt. Sachargumente gegen die verderbliche und gefährliche Ausrichtung der deutschen Einwanderungs- und Asylpolitik seit 2015 wurden umfassend ausgetauscht. Dazu liegen mittlerweile ganze Bibliotheken vor. Die Debatte war deshalb so frustrierend, weil das politische Establishment und die Kulisse seiner Claqueure in Wissenschaft und Medien auf Sachargumente gar nicht einstieg, sondern entweder gesinnungsethisch argumentierte oder auf angebliche rechtliche Zwänge verwies.
Diese Sachdebatte wird von der Erklärung 2018 vorausgesetzt, aber nicht erneut aufgenommen. Die Erklärung weist lediglich auf den fortgesetzten Rechtsbruch hin und bekräftigt das Recht der Demonstrationsfreiheit.
Thym kritisiert: „Die These vom Rechtsbruch beruht im Kern auf einem Missverständnis der Dublin-Regeln.“ Das ist schlichter Unfug. Ein Professor für Öffentliches Recht weiß das auch genau. Professor Thym argumentiert nicht ehrlich und versucht seine arglosen Leser für dumm zu verkaufen, um sie gegen die Unterzeichner der Erklärung 2018 aufzuhetzen.

Erst lesen, dann urteilen

In Artikel 16, Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“
Dass das Vorgehen der Bundesregierung seit September 2015 ein eklatanter Rechtsbruch ist, stellte nicht nur Professor Udo di Fabio in seinem Gutachten für die bayerische Staatsregierung fest. Es ergibt sich auch aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, aus einem Urteil des OLG Koblenz und aus zahlreichen anderen Quellen, die Professor Thym natürlich genau kennt, die aber nicht in seine Argumentation passen.
In seinem Artikel bezieht er sich allein auf die Anwendung der Dublin-Verordnung und argumentiert, Deutschland müsse ein eigenes Asylverfahren durchführen, wenn es nicht gelingt, den Asylbewerber binnen sechs Monaten in das Erstaufnahmeland zu überstellen.

Massenbetrug wird toleriert

Professor Thym lässt den entscheidenden Punkt unter den Tisch fallen: Wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, hätte gar nicht erst in Deutschland einreisen dürfen. Die Anwendung dieser Bestimmung wurde von der Bundesregierung Anfang 2015 außer Kraft gesetzt und ist bis heute nicht wieder in Kraft gesetzt worden. Das ist der größte Skandal in der an Skandalen reichen Einwanderungspolitik der letzten Jahre. Dazu passt ins Bild, dass massenweiser Betrug bei Herkunftsangabe und der Feststellung der Identität toleriert wurde und wird, ohne jede Konsequenzen für die Betroffenen.
Wer einen deutschen Grenzpfosten erreicht und das Wort Asyl aussprechen kann, kann mit mehr als 95 Prozent Wahrscheinlichkeit auf immer in Deutschland bleiben. Das bedroht langfristig die Grundfesten des deutschen Staatswesens und der deutschen Gesellschaft. Ohne wirksame Kontrolle der Grenzen und vollständige Herrschaft über die Entscheidung, wer zu uns kommen darf, ist weder der Sozialstaat noch unser ganzes Gesellschaftsmodell überlebensfähig.

Professor Thym und seine Gesinnungsgenossen wissen das natürlich. Sie können so beschränkt gar nicht sein, als dass ihnen der Sachverhalt nicht bewusst wäre. Offenbar verfolgen sie ein Modell der künftigen Gesellschaft, das die Mehrheit der Deutschen ablehnt. Dabei gehen sie in der Argumentation unehrlich vor und laden so moralische Schuld auf sich.
Dadurch, dass sie sich an der schieren Selbstverständlichkeit der beiden Sätze der gemeinsamen Erklärung öffentlich reiben und ihre Unterzeichner moralisch abqualifizieren, leisten sie einen unfreiwilligen, aber überfälligen Beitrag zu ihrer eigenen Selbstentlarvung.   Sarrazin

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