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Montag, 28. Mai 2018

21 Thesen als Argumentationshilfe

Auf CR-Online veröffentlicht Winfried Veil 21 Thesen zum Irrweg der DS-GVO. Man sollte sich diese jetzt schon als Argumentationshilfe für künftige Rechtsstreitigkeiten zurücklegen, es ist eine echte Fundgrube. Hier nur ein Zitat:
„Nach der DS-GVO sind personenbezogene Daten „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“ (Art. 4 Nr. 1). Daten sind also Informationen. Man ersetze den Begriff des Datums durch den der Information und schon erscheinen einem viele Regelungen der DS-GVO fragwürdig. So schreibt die DS-GVO zum Beispiel den Grundsatz der Datenminimierung vor. Informationsminimierung als Leitprinzip? Wirklich? Daten sind Informationen, Ideen, Wissen und Meinungen. Sie sind Grundlage unserer Wissensgesellschaft. Der freie Fluss von Informationen ist Teil einer auf Freiheit und Wettbewerb beruhenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Das Wesen dieser Ordnung ist der Austausch von Ideen und Meinungen. Barrieren für den Datenaustausch widersprechen dem grundsätzlich.“
Winfried Veil war auf Seiten der Bundesregierung bei den Ratsverhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) dabei. Er beschäftigt sich seither wissenschaftlich mit dem Thema und ist Mitherausgeber eines Kommentars zur DS-GVO.“

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