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Mittwoch, 2. Mai 2018

CDU-intern

Der Staatsrechtler Rupert Scholz hat sich erneut für eine Einschränkung des Asylrechts ausgesprochen. Die Bundesregierung müsse das Grundgesetz so ändern, daß das Recht auf Asyl nicht mehr von jedem Einwanderer eingeklagt werden könne, sagte Scholz der Welt.
Auch für das Asylrecht gebe es Grenzen, zum Beispiel wenn die innere Sicherheit gefährdet sei oder wenn die Bevölkerung wirtschaftlich oder kulturell durch die Masseneinwanderung überfordert werde. Auch wenn der soziale Friede ernsthaft bedroht werde, müsse der Gesetzgeber das Asylrecht einschränken.
Warnung vor Überlastung des Sozialstaats
Der frühere Verteidigungsminister und CDU-Politiker widersprach zudem der Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel, wonach das Grundrecht auf Asyl keine Obergrenze kenne. „Das ist verfassungsrechtlich falsch. Wenn die Migranten heute den Staat zwischen 25 und 50 Milliarden Euro kosten, und das bleibt so über zehn, 20, möglicherweise noch mehr Jahre, dann ist die Frage der Belastbarkeit des Sozialstaats durchaus aktuell“, warnte Scholz.
Sowohl aus der Sicht des Artikels 16a als auch aus dem Sozialstaatsprinzip heraus seien damit Obergrenzen nicht nur möglich, sondern im Fall einer Überlastung sogar zwingend erforderlich.   JF

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