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Mittwoch, 30. Mai 2018

Omertà in Deutschland (und zweierlei Maas)

Diese Meldung ging heute morgen an die Presse, fand aber bislang nur Platz in den zahlreichen Lücken dortselbst, weshalb ich sie hier (sacht gekürzt) an das Publikum meines kleinen Eckladens weiterreiche:

"Der Kreisverband Leipzig-Land der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) solidarisiert sich mit der 'Gemeinsamen Erklärung 2018' und fordert von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eine grundsätzliche Kurskorrektur in der Zuwanderungspolitik. Hans-Jörg Köhler, Kreisvorsitzender der MIT Leipzig-Land und Inhaber eines Handwerkerbetriebs der Dachdeckerbranche: 'Angela Merkel fügt mit ihrer Politik der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme Deutschland einen schweren Schaden zu. Dringend notwendige Reformen und Steuererleichterungen für den Mittelstand und die arbeitende Bevölkerung werden verzögert. Die Zeche für dieses ignorante Vorgehen an dem Willen von Wähler vorbei wird der deutsche Nettosteuer- und Beitragszahler bezahlen müssen. Schlimmer noch: Die Migration in die Sozialsysteme entspricht einer Nettoneuverschuldung eines dreistelligen Milliardenbetrages, welche zukünftige Generationen zahlen müsse. Gegen diese Politik müssen wir uns gerade als CDU-Mitglieder und Mittelständer aus Verantwortung vor unserer Heimatregion wehren!'

Der Pressesprecher der MIT Leipzig-Land Stefan Friedrich ergänzt: 'Die Grenzöffnung und rechtswidrige Massenzuwanderung war ein Jahrhundertfehler, wie der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU im Bundestag, Christian von Stetten, schon früh im Herbst 2015 feststellte. Angela Merkel darf nicht länger am Willen des Volkes vorbei regieren. Unterstützen Sie daher bitte diese Petition für eine Kurskorrektur in der Migrationspolitik.'

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU/CSU (MIT) ist mit 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für die Soziale Marktwirtschaft und für mehr Unternehmergeist in der Politik ein."


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Der Unterschied zwischen dem djihadistischen Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 und dem rechtsextremistischen Anschlag auf ein von Türken bewohntes Haus in Solingen am 29. Mai 1993 besteht nicht nur darin, dass der aktuellere Fall eine direkte Folge der Regierungspolitik ist, sondern, diese Prognose sei gewagt, es werden sich nicht 25 Jahre später Angehörige der Opfer und Regierungsvertreter zur Trauerveranstaltung versammeln – allein schon deshalb, weil in 25 Jahren hinreichend viele solcher Terrorakte stattgefunden haben werden, als dass man an jeden einzelnen erinnern könnte, und solche Veranstaltungen ohnehin nur ein gefundenes Fressen für rassistische Hetzer wären.
In einer Zeit, da deutsche Bürger im Tagestakt Opfer von hierzulande mit dem Segen der Parteien- und Staatsführung eingedrungenen Gewalttätern werden, kommt der Wahrheits- und Qualitätspresse natürlich nichts gelegener als ein sich zum Gedenktag rundender schändlicher Anschlag der passenden Täter auf die richtigen Opfer. Man darf sich hier keinesfalls dazu hinreißen lassen, wegen der Aversion gegen die perfide Indienstnahme des Solinger Fünffachmordes durch Bekämpfer der Nazimentalität vermittels derselben – allen voran der kleine Doktor vom Süddeutschen Beobachter ("Die Täter hinter den Tätern waren Politiker, die gegen Flüchtlinge hetzten. Sie bereiteten der AfD den Weg") – den damaligen Opfern das Mitgefühl zu versagen, und über die Täter muss ohnehin kein Wort verloren werden; wer einer schlafenden Familie Brandsätze ins Haus wirft, sollte nach meiner bescheidenen Meinung kurzerhand aufgeknüpft werden, übrigens sogar dann, wenn es sich um die Familie eines AfD-Politikers handelte, obwohl der ja in gewisser Weise selber Schuld wäre... – ich schweife ab.
Die Kanzlerin jedenfalls fand die Gelegenheit trefflich, ihren angelegentlich des NSU gegen alle schon länger hier Lebenden geschmetterten Satz zu wiederholen, solche Taten seien "eine Schande für Deutschland", was sie vom u.a. Breitscheidplatz-Attentat unterscheidet, welches ja bloß eine Schande für Merkels immer noch allen Ernstes sogenannte Flüchtlingspolitik war. Tatsächlich hatten sowohl die Attentäter von Solingen als auch die NSU-Mörder (sofern sie tatsächlich die ihnen zur Last gelegten Morde begangen haben, woran zu zweifeln mir meine kerndeutsche Treue zur Regierung verbietet) keinerlei Rückhalt bei "den Deutschen", sie mussten sich verstecken, sie agierten im Dunklen und Verborgenen, und niemand feierte ihren teils sozialen, teils tatsächlichen Selbstmord als "Märtyrertod". Sie taugen folglich als Objekte einer Kollektivschande ungefähr so, wie Katrin Göring-Eckardt eine Schande für die protestantische Theologie bzw. die weibliche Intelligenz wäre, sofern die Grünen ihre Parteimitgliedschaft, ja ihre Existenz verheimlichen würden.

Bemerkenswert in diesem Kontext ist ein Interview, welches der Anwalt Mehmet Daimagüler dem Süddeutschen gab. Zunächst einmal instrumentalisiert auch Daimagüler die damaligen Anschläge für seine aktuellen politischen und beruflichen Ambitionen:

"Schauen Sie sich die Art und Weise an, wie wir heute und Anfang der 90er Jahre über Flüchtlinge reden. Da wird ein Szenario heraufbeschworen, in dem Deutschlands Existenz auf dem Spiel steht, wegen des 'Türken-' oder 'Migrantenproblems'. Man sieht daran: Es hat keine Zäsur gegeben. Die Dinge haben sich nicht geändert nach Solingen, Mölln, Lübeck und dem NSU. Die deutsche Politik hat nichts gelernt. Zumindest große Teile davon nicht. Wir haben weiterhin rassistische Morde."

Der große Vorteil der islamischen oder islamistischen oder auch weltlicheren Gelüsten entspringenden Morde besteht darin, dass sie nicht rassistisch sind. Sogar der muslimische Judenhass ist kein "traditioneller Antisemitismus", denn den hat erst "der Westen" (bzw. Deutschland) in den Orient gebracht, wie ebenfalls der Beobachter ermitteln und erläutern ließ (im Übrigen kann man als Jude ja einfach konvertieren, und schon lassen einen die überfrommen Muslime, anders als die Nazis, in Ruhe). Welche "rassistischen" Morde "wir haben", erläutert Daimagüler nicht. Mia und Maria wird er wohl nicht meinen, denn diese Morde waren allenfalls sexistische und überdies lediglich affektbefeuerte Tötungen. Dass die Einwanderung von ca. 1,5 Millionen überwiegend muslimischen und überwiegend analphabetischen Asylbegehrern in die deutschen Sozialsysteme und den deutschen Wohnungsmarkt keine "Zäsur" im Sinne eines "Migrantenproblems" gewesen ist, hat die Wahrheits- und Qualitätspresse oft genug betont und darf als verbindliche Interpretation gelten. Die Frage, was die deutsche Politik denn gelernt haben sollte, verkneift sich der Genosse Journalist diskret. Denn die Antwort müsste ja ungefähr lauten: Damit das Migrationsproblem kleiner wird, müssen so viele Migranten kommen, dass die Deutschen sich nicht mehr getrauen, ein Problem daraus zu machen, weil sonst ... Lauschen wir aber weiter dem Vertreter der Ausgegrenzten:

"Im Staatenbericht der Bundesregierung an den UN-Menschenrechtsrat heißt es, dass wir kein Problem mit institutionellem Rassismus haben, sondern es nur bedauerliche Einzelfälle gibt. Das entspricht nicht meiner Erfahrung."

Als "Einzelfälle", da hat der Gevatter recht, gelten hierzulande andere Vorkommnisse mit anderen Verursachern, deren kumulative Alltäglichkeit sich mit dem Status des Bedauerlichen so wenig verträgt, dass man sie als Struktur rücksichtsvoll beschweigt.

"Wir haben den Paragrafen 22 im Bundespolizeigesetz, da steht drin, wann die Polizei Leute kontrollieren darf. Bei anlasslosen Kontrollen kann die Polizei aufgrund eigener Erfahrungen entscheiden. Als ich das in einer Klasse von jungen Polizeibeamten angesprochen habe, sagte mir ein etwa 25-jähriger Mann: 'Ich habe noch nie bei einer 84-jährigen Oma Drogen gefunden, aber bei schwarzen jungen Männern. Deswegen kontrolliere ich schwarze junge Männer.' (...) Später hat er auch eingeräumt, dass er bei den allerwenigsten schwarzen jungen Männern, die er kontrolliert hat, Drogen gefunden hat. Was ich damit sagen will: Dieser Mann ist kein Rassist. Er ist einem System ausgesetzt, dem er sich anpasst. In diesem System gibt es geschriebene wie ungeschriebene Regeln, die dazu führen, dass manche schlechter behandelt werden als andere."

Und dass die 84-jährigen Omas durchschlüpfen können! Ein ähnliches Problem hatte unlängst die Premiumjournalistin Dunja Hayali, die sich im Berliner Görlitzer Park zunächst mit drei Mohren und danach mit ihren Vorurteilen konfrontiert sah, aber öffentlich Abbitte leistete. Dass wir ein erhebliches Problem haben, wenn öffentlich agierende Personen entweder nicht in der Lage sind oder auch bloß fingieren, nicht mit Statistiken umgehen zu können, ist wahrscheinlich bloß rechtspopulistische Hetze. Nein, keineswegs jeder junge schwarze Mann ist ein Drogendealer, aber junge schwarze Männer sind in diesem Deliktbereich erheblich überrepräsentiert, speziell junge schwarze Männer im Görlitzer Park, weshalb Frau Hayali und der junge Polizist getröstet aufschluchzen dürfen. Dass Dinge parallel geschehen, bedeutet nicht, dass sie in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Wenn sie einander widersprechen, schließen sie sich trotzdem nicht aus. Ein Viertel bis Fünftel junger Migranten türkischer Abstammung geht ohne vernünftigen Abschluss ins Berufs- oder Hartz IV-Leben, was durch die Tatsache, dass es türkischstämmige Professoren, Anwälte, Schauspieler oder Kolumnisten gibt, nicht im Geringsten berührt wird. Zwischen Solingen und dem Aufstieg der AfD besteht kein plausiblerer Zusammenhang als zwischen der Nobelpreisträgerdichte des Kaiserreichs und dem Deutsch von Frau Merkel. Es gibt allerdings kein einziges Vorurteil, in dem nicht ein Körnchen – meistens freilich ein Klumpen – Wahrheit liegt, und wer Statistiken zu lesen versteht, erlebt einen ausgelassenen Flirt zwischen Empirie und Vorurteil.

Wir kommen zum eigentlichen Kern des Interviews. Noch unter unserem Justizminister und Genossen Heiko Maas – Er lebe hoch! Hoch! Hoch! – sei der Paragraph 46 des Strafgesetzbuchs verändert worden, erinnert der Interviewer, es könne jetzt strafverschärfend berücksichtigt werden, wenn eine Tat aus rassistischen Gründen begangen wird. Der Interviewte erwidert:
"Das ist ja gut. Nur, das setzt voraus, dass es ein Gerichtsverfahren gibt, in dem allen Beteiligten bewusst ist, dass es hier um Rassismus geht. Das ist aber häufig nicht der Fall. Der Hatecrime-Aspekt wird von der Polizei häufig nicht erkannt."

Nach Lage der Dinge handelt es sich bei der Einführung eines Delikts namens "Hasskriminalität" um einen Angriff auf den Rechtsstaat. Das weiß auch der Herr Anwalt, aber er verfolgt ja eine politische, keine juristische Agenda. Zum einen wird ein rassistisches Strafrecht etabliert, das nur gegen (Bio-)Deutsche angewendet werden kann. Zum anderen kennt die Göttin der Gerechtigkeit keinen Unterschied zwischen einem Angriff aus Eifersucht, einem Angriff aus religiösem Fanatismus und einem Angriff aus Rassismus, sofern die Folgen jeweils identisch sind. Alles andere ist Gesinnungsstrafrecht.

"Ich finde es auch vorbildlich, wie die Bundesanwaltschaft mit der rechtsterroristischen Gruppe Freital umgegangen ist. Aber: Wir müssten auch gesetzgeberisch einiges tun, um wirksamer gegen Rassismus vorzugehen."

Dieses Beispiel ist bezeichnend. Die sogenannten Gruppe Freital hat Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte verübt, bei denen, wenn ich nichts überlesen habe, eine Person verletzt wurde und Sachschaden entstand. Die Bundesanwaltschaft schaltete sich ein und klagte die Gruppe wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und versuchten Mordes an, die beiden Haupttäger erhielten neuneinhalb und zehn Jahre, einer der Mittäter, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, bekam vier Jahre. Die Urteile mögen für sich genommen zwar hart, aber gerecht sein; neben den der Strafen, die Migranten für Gruppenvergewaltigungen und schwerste Körperverletzungen erhalten, wirken sie grotesk und zeigen, wie weit die von Daimagüler geforderte Zwei-Kategorien- oder Gesinnungsjustiz schon durchgesetzt ist.

So hat das Landgericht Potsdam im Februar 2017 einen NPD-Mann wegen eines Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen zu acht Jahren Haft verurteilt. Einen weiteren Angeklagten verknackte die Staatsschutzkammer als Mittäter zu sieben Jahren Gefängnis. Bei dem Anschlag war im August 2015 eine Sporthalle komplett niedergebrannt. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden wurde auf 3,5 Millionen Euro geschätzt, die beiden Haupttäter waren vorbestraft. Mag sein, dass auch hier die Höhe der Strafe angemessen gewesen ist, ich beurteile die Fälle nicht, sondern vergleiche sie. Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, sie hätten eindeutig aus fremdenfeindlichen und rechtsextremen Motiven gehandelt. Damit wurde amtlich, was deutsche Politiker in der jüngeren Vergangenheit vielfach forderten: dass Delikt nicht gleich Delikt ist, sondern ein Brandanschlag aus fremdenfeindlichen Motiven schlimmer ist, als derselbe Brand es wäre, wenn er aus schieren materiellen Motiven (Versicherungsbetrug, Missgunst etc.) oder aus noch schiererer pyromanischer Lust gestiftet würde. Interessant wäre die Urteilsbegründung, wenn ein Linksextremist aus fremdenfreundlichen Motiven etwas abfackelte, einen geplanten Abschiebeknast etwa oder eine Station der Grenzpolizei. Oder den Pkw einer schlimmen Politikerin.

Im Juni 2016 brach in einem Düsseldorfer Flüchtlingsheim ein Großbrand aus, als Hauptverdächtiger wurde Mohammed B. verhaftet, 130 Mitinsassen befanden sich im Heim, der Sachschaden belief sich auf zehn Millionen Euro. Das Motiv war allahlob kein rassistisches, angeblich waren B. und seinen Mitstreitern die Portionen zu klein. Aus Mangel an Beweisen – wie Sie hier nachlesen können, vielleicht auch aus Mangel an Interesse an Beweisen – wurden die Angeklagten schließlich freigesprochen. Es gibt in solchen Fällen weder politischen noch medialen noch "gesellschaftlichen" Druck auf die Ermittlungsbehörden.

In Wuppertal verübten drei juvenile Palästinenser mit dieselbefüllten Brandflaschen einen Anschlag auf die dortige Synagoge. Das Wuppertaler Amtsgericht verurteilte sie im Februar 2015 wegen versuchter schwerer Brandstiftung auf, na was denn sonst, Bewährung. Strafmildernd wertete das Gericht, dass sich außer dem Anschlag "keinerlei Anhaltspunkte für eine antisemitische Einstellung" der Zündler ergeben hätten. Denn es gibt keinen traditionellen arabischen Antisemitismus, schon vergessen? Wieviele Dezibel hätte der #aufschrei erzeugt, der unfehlbar erschallt wäre, hätten deutsche Jugendliche Brandsätze gegen eine Moschee geworfen, und ein Gericht hätte ihnen bescheinigt, außer dem Anschlag auf das Gotteshaus sei bei den Tätern keine islamfeindliche Einstellung erkennbar? Fragen Sie Herrn Daimagüler.

PS: Die Bundesanwaltschaft ist übrigens bis heute nicht bereit, die Antifa oder die legendären Araberclans zu kriminellen Vereinigungen zu erklären. Ersteres verhindern gewisse Parteien, Letzteres die Angst.   MK am 30. Mai 2018

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