Stationen

Sonntag, 24. Juni 2018

Hoch lebe Peggy Schwarzer!

Es ist nicht mehr zu leugnen, dass die Lage in unserem Land nur noch mit einer gehörigen Portion von Zynismus und/oder Galgenhumor zu ertragen ist. Auch ist es nicht von der Hand zu weisen, dass wir auf dem besten Weg sind, „Flüchtlinge vor den Flüchtlingen“ zu werden.
Zu dieser Einsicht gekommen stellte Frau Peggy Schwarzer, die Ehefrau von Dr. Norbert Schwarzer, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) folgerichtig einen Antrag auf Übernahme der Kosten zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Diesen wohlbegründeten Antrag wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten:

Absender:
Verfolgte deutsche Familie
mit 4 kleinen Kindern
Rügen
An das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg
Betreff: Zuwendungsantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,
laut unsere hochgeschätzten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist „jeder, der in diesem Land lebt“ das Volk. Bezugnehmend auf diese Aussage, sowie den Artikel 3 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der sich mit den Grundrechten und der Gleichheit beschäftigt, übersende ich Ihnen heute eine Anfrage zur Übernahme der Kosten zur „Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“ für meine 4 Kinder [1. Kind J. (10 Jahre), 2. Kind L. (8 Jahre), 3. Kind F. (7 Jahre) und 4. Kind F. (5 Jahre).
Die Aufstellung der monatlichen Kosten ergibt sich wie folgt:
  1. Musikunterricht für Kind 1 mtl. 50,-€
  2. Musikunterricht für Kind 2 mtl. 40,-€
  3. Musikunterricht für Kind 3 mtl. 37,50€
  4. Reitunterricht für Kind 2 mtl. 60,-€
  5. Kosten für Selbstverteidigungskurse Kind 1-4 mtl. 280,-€
  6. Kindergartenkosten für Kind 4 (Teilzeit) mtl. 95,03€
  7. Hortkosten für Kind 3 (Teilzeit) mtl. 56,82€
  8. Hortkosten für Kind 2 (Teilzeit) mtl. 56,82€
  9. Verpflegungskosten für Schul-/KiTa-Essen mtl. 154,-€ (3,10€ pro Schul-/
  10. Kita-Essen pro Wochentag, plus KiTa-Zusatzverpflegung 0,50€ pro Tag)
  11. Krankenversicherungskosten für Kind 1-4 mtl. 410,36€
Das Kindergeld, welches ich in Höhe von etwa 200Euro pro Monat und Kind vom deutschen Staat erhalte, verwende ich zur „Deckung des notwendigen Bedarfs“ wie z.B. weitere Nahrung, Kleidung und Körperpflegekosten der Kinder. Ich verzichte daher darauf, weitere Kosten geltend zu machen. Auch Miet- oder Wohngeld werde ich aus Kulanz ebenso wenig abfordern wie Sachleistungen, Handykosten, Taschengeld oder medizinische Leistungen für mich und meinen Mann.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen meine Kinder ebenso viel wert sind wie die Kinder unserer ausländischen Mitbürger- und Bürgerinnen, und bitte Sie daher mir die oben aufgeschlüsselten Gesamtkosten in Höhe von 1.240,53€ monatlich in Zukunft bis zum 3. eines jeden Monats auf mein Konto zu übermitteln.
Außerdem wäre ich dazu bereit, Deutschland freiwillig zu verlassen. Mit welchen Mittel kann ich in diesem Fall von Ihnen rechnen? In Anlehnung an die sogenannten REAG/GARP- Programme, die durch die IOM und die Bundesländer durchgeführt werden, gehe ich davon aus, dass Sie unter diesen Umständen die Flugkosten für meine 6-köpfige Familie übernehmen und rechne außerdem mit einer finanziellen Start- und Reisebeihilfe für einen leichteren Neustart.

Ich danke Ihnen für Ihre wohlwollende Bearbeitung meines Anliegens und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Peggy Schwarzer 

PS: Sollten Sie erwägen meinen Antrag ohne Prüfung mit dem Hinweis, dass es sich bei meiner Familie nicht um Migranten oder Flüchtlinge, sondern um eine deutsche Familie handelt, abzulehnen, so erinnere ich Sie noch einmal an den 3. Artikel im deutschen Grundgesetz. Sollte Ihnen dies nicht genügen, so teile ich Ihnen mit, dass ich mich inzwischen als Fremder im einst eigenen Land fühle, und gelte damit quasi als „Flüchtling vor den Flüchtlingen“.
Anderenfalls: bitte teilen Sie uns mit, ob mein Antrag größere Aussicht auf Erfolg hat wenn ich unsere Pässe wegwerfe und uns als 6 minderjährige rüganer Kriegsflüchtlinge erneut bei Ihnen melde.
PPS: Kopien der entsprechenden Verträge (KiTa, Sport- und Musikunterricht, Essengeldabrechnungen aus Schule und Kindergarten, sowie Krankenversicherungsnachweise) übersende ich Ihnen gern nach Aufforderung an die entsprechende Stelle.

Es zeugt von den chaotischen Zuständen und der Arbeitsüberlastung beim BAMF, dass der im März 2017 gestellte, wohlbegründete Antrag bis heute nicht bearbeitet wurde. Nicht einmal eine Anhörung hat stattgefunden. Wir empfehlen der verfolgten deutschen Familie auf Rügen daher, dem BAMF mit einer Untätigkeitsklage DAMPF zu machen.
PS: Es ist die Frage aufgetaucht, ob das Schreiben als Vorlage für Nachahmer verwendet werden darf. Klare Antwort von Peggy Schwarzer: Ja!     Politisch Inkorrekte News

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