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Freitag, 6. Juli 2018

GEMA

Das Argument der EU-Richtlinien-Befürworter, dass die Plattform-Giganten im Netz eine unverhältnismäßig große Macht gegenüber all den Kreativen haben und diese deshalb kaum Chancen haben, für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zu bekommen, ist ja nicht falsch. Nur löst man dieses Problem nicht damit, dass man überlebten Institutionen ihre alte Macht auch in der neuen Netz-Welt per Gesetz sichert. Doch im Überleben von Umbrüchen ist ja so manche Institution gut geschult.
Beispielsweise verdankt die GEMA ihre marktbeherrschende Stellung immer noch dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels.
Am 28. September 1933 bekam die Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte (STAGMA) das Monopol zur Wahrnehmung von Musikaufführungsrechten erteilt. Nach dem Zweiten Weltkrieg führte die STAGMA ihre Arbeit fort, ab dem 24. August 1947 allerdings als Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Zwar gab es nun kein gesetzlich vorgeschriebenes Monopol mehr, doch de facto lief fast der gesamte musikalische Rechteverwertungsbetrieb über die Gesellschaft.
Ein geerbtes Monopol wirkt lange fort. Im Netz allerdings mit seinen vielen Angeboten an freien Lizenzen und schnell möglichen direkten Vereinbarungen sah sich der schwerfällige GEMA-Tanker nun von vielen kleinen Schiffen ausmanövriert. Da ist jede Regelung, die für die Akteure möglichst verwaltungsintensiv ist, hoch willkommen. Die bereinigt den Markt. Die kleinen Kreativen verschwinden oder ordnen sich den großen Verwaltern unter. Es wird spannend, wer es in den nächsten Wochen schafft, etwas in die Änderungsanträge zur vorerst gescheiterten Richtlinie hineinzuschreiben.
Der Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

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