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Dienstag, 27. November 2018

Aust kommt zur Vernunft




Der Migrationspakt – eine Einladung an alle?
Der UN-Migrationspakt spaltet Deutschland – wie schon die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin. Doch die Folgen des Regelwerks werden viel gravierender sein als die Entscheidung Angela Merkels 2015, die Grenzen nicht zu schließen.
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Es war einmal eine Stadt in einem Land am Rande des großen Meeres, die war so schön, dass sie ihren Besuchern wie ein Traum aus „Tausendundeiner Nacht“ erschien. Erhabene Zinnen thronen über verschlungenen Gassen und farbenprächtigen Basaren. Eine Metropole wie ein Märchen. Eine Stadt, wie gemacht für ein Treffen der Völkergemeinschaft. In Marrakesch wird am 10. und 11. Dezember der UN-Migrationspakt feierlich verabschiedet. Von Staatschefs oder den Gesandten aus über 180 Ländern.
Auch aus Deutschland, wenn alles nach dem Plan der Kanzlerin läuft. Drei Tage nach ihrem Rückzug vom Parteivorsitz und drei Jahre vor ihrem geplanten Abschied als Bundeskanzlerin. Einige Länder, bis jetzt die USA, Österreich, Ungarn, Australien, Israel, Polen, Tschechien, Bulgarien und Estland, werden nicht an Bord sein, wenn die Arche Noah der Vereinten Nationen in See sticht – als ultimative Rettungsmission für alle Migranten dieser Welt, die sich auf den Weg zu den wohlhabenden Staaten machen –, Deutschland ganz vorneweg.
Wenn die Kanzlerin klug ist, wird sie sich danach so schnell wie möglich aus der aktiven Politik zurückziehen, um die Folgen des Migrationspaktes nicht mehr in Amt und Würden miterleben zu müssen. Denn nach dem Strom der Asylbewerber dürfte es jetzt zu einem weiteren Strom kommen, dem der Migranten aus wirtschaftlichen Gründen. Und die müssen noch nicht einmal auf ihre Anerkennung warten.
„Eine Situation wie die des Spätsommers 2015 kann, soll und darf sich nicht wiederholen“, sagte Angela Merkel auf dem CDU-Parteitag am 6. Dezember 2016 in Essen und meinte damit die De-facto-Öffnung der Grenzen für einen Flüchtlingstreck aus Ungarn über Österreich am 5. September 2015. „Wir haben diese Entscheidung aus humanitären Gründen gefällt“, hatte sie diese Entscheidung damals drei Tage später im Bundestag gerechtfertigt.
Sie hatte gesagt: „Diejenigen, die als Asylsuchende zu uns kommen oder als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden, die brauchen unsere Hilfe, damit sie sich schnell integrieren können.“ Die Kanzlerin stellte aber auch klar: „Diejenigen, die nicht vor politischer Verfolgung oder Krieg flüchten, sondern aus wirtschaftlicher Not zu uns kommen, werden nicht in Deutschland bleiben können.“ Hilfe ja, Massenmigration aus wirtschaftlichen Gründen nein.
Das soll sich nun offenbar ändern. Der UN-Migrationspakt weitet de facto die Rechte von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen auf all jene aus, die aus – nachvollziehbaren – wirtschaftlichen Gründen ihre Heimatländer verlassen und ihr Wohl in den reichen Regionen der Welt, vornehmlich in Europa suchen. Es handelt sich nicht um ein im völkerrechtlichen Sinne verbindliches Abkommen, sondern um Absichtserklärungen, Leitlinien, sogenannte Soft Laws.
Doch diese entwickeln erfahrungsgemäß ihre eigene Dynamik, werden von den mächtigen NGOs (Nichtregierungsorganisationen) als Maßstab für die Beurteilung von Regierungshandeln genutzt und dürften Stück für Stück in die entsprechenden Gerichtsverfahren zu Asyl und Abschiebung einsickern. Konsequenterweise hat schon jetzt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages unter Bezugnahme auf das Außenministerium wörtlich erklärt: „Die Bundesregierung strebt ein politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen an.“ Die Formulierung jedenfalls sollte ähnlich an noch offiziellerer Stelle auftauchen. Und: Im Endeffekt dürfte es wohl auf dasselbe hinauslaufen.
Die Entstehungsgeschichte des Migrationspaktes zeigt das überdeutlich. So schrieben im April 2018 die Mitarbeiter der Stiftung Wissenschaft und Politik Steffen Angenendt und Nadine Biehler über den „Zero Draft“, eine Art Vorentwurf des Paktes, es sei „ein guter, aber noch kein hinreichender Schritt“; er sei zwar positiv zu bewerten, aber noch nicht ambitioniert genug. Und dann kommen die beiden Autoren zur Sache: „Weltweit steigt die Zahl von Flüchtlingen und Migranten, und beide Gruppen vermischen sich zunehmend.“
Viele Regierungen seien angesichts der „gemischten Wanderungen“ nicht fähig oder nicht willens, ihre Schutzverpflichtungen gegenüber Flüchtlingen zu erfüllen. „Abschottung und nationale Alleingänge nehmen zu – mit der Folge, dass der globale Flüchtlingsschutz erodiert.“ Dem soll nun offenbar mit dem Migrationspakt entgegengewirkt werden: Unbegrenzter Zuzug und gleiche Rechte für alle.
Ausnahme, die zum Dauerzustand wurde
Die Stiftung Wissenschaft und Politik ist nicht irgendeine Stiftung, sondern praktisch der Thinktank der Bundesregierung. Sie wird auf Vorschlag des Bundestages aus dem Haushalt der Kanzleramtes finanziert. Kern des UN-Migrationspakts, das wird immer deutlicher, ist es, die unübersichtliche Einwanderung von Asylbewerbern, Flüchtlingen aus Kriegsgebieten und anderen Migranten dadurch zu regeln, dass man illegale Migration legalisiert. Anscheinend soll in der Migrationsfrage die Politik die Oberhand über das Gesetz haben.
Eine solche Vorgehensweise hatte Angela Merkel am 4. September 2015 vorexerziert, als sie – offenbar in Ausübung ihrer Richtlinienkompetenz als Bundeskanzlerin – einer im Marsch befindlichen Flüchtlingsgruppe von anfangs 2000 Personen, die sich aus Ungarn über Österreich in Richtung deutsche Grenze zubewegte und unterwegs immer größer wurde, die Einreise offiziell erlaubte.
Am Münchner Hauptbahnhof kamen am nächsten Morgen fast 7000 Asylsuchende an. Am 11. September 2015 erklärte Merkel dazu in einer Pressekonferenz gemeinsam mit dem österreichischen Bundeskanzler Faymann: „Wir haben... in einer akuten Notsituation eine Entscheidung getroffen, die ja auch als eine humanitäre Ausnahme bezeichnet wurde, um Menschen zu helfen.“ Es war eine Ausnahme, die zum Dauerzustand wurde: Bis Ende 2016 kamen mehr als eine Million Flüchtlinge nach Deutschland.
Die Kanzlerin hatte damit praktisch den Artikel 16a des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt: (1) „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Genfer Konvention gilt. Dazu diente Absatz 5, nach dem das europäische Recht den Grundgesetzartikel überlagern kann.
Das sogenannte „Selbsteintrittsrecht“ eines EU-Staates, als Ausnahmeregelung konzipiert, wurde zur Regel. Zwar wurden schon vorher keine Asylbewerber aufgehalten, die unerlaubt nach Deutschland weiterreisten. Doch Merkel erteilte dieser illegalen Masseneinwanderung den regierungsamtlichen Segen.
Der international renommierte Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen formuliert das eleganter, aber im Ergebnis ähnlich hart: Die Bundesregierung habe diese Einschränkungen des Grundgesetzartikels 16a „und auch die Sicherung des europäischen Asylsystems in Deutschland, gewissermaßen gegen die eigenen Interessen handelnd, zerstört. Das europäische Asylsystem liegt in Trümmern. Ein neues System ist nicht absehbar“.
Am 13. September 2015 untersagte Innenminister Thomas de Maizière nach kurzen Telefonaten mit seiner Kanzlerin dem Präsidenten der Bundespolizei, die Grenze nach Österreich zu kontrollieren und Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittland kamen, dorthin zurückzuweisen. Auch als später Spitzenbeamte des Innenministeriums in einem sogenannten Non-Paper feststellten, dass es keine juristischen Hindernisse für eine Rückweisung gegeben habe, wurde diese Politik nicht geändert. Das Papier wurde geheim gehalten.
Der Grundgesetzartikel 16a wurde weder vom Parlament geändert oder gestrichen noch von irgendeinem Gericht kassiert. Er verschwand gleichsam in der rechtsstaatlichen Versenkung.
Drei Jahre nach der Nacht der offenen Grenze erklärte Angela Merkel, die Dublin-Verordnung, die eigentlich regelt, dass Migranten in dem Land Asyl beantragen und dort bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben sollen, in dem sie erstmals EU-Territorium erreicht haben, sei „nicht funktionsfähig“. Denn, so Merkel, „nach der Theorie dürfte nie ein Migrant oder ein Flüchtling in Deutschland ankommen“.
Verträge missachtet
Tatsächlich wurde Dublin nie eingehalten, sodass die meisten Ankommenden weiterzogen, aber nicht in ihr europäisches Ankunftsland rücküberstellt wurden. Die Dublin-Verträge sahen auch vor, dass Deutschland für viele an den EU-Küstenstaaten Ankommende zuständig würde – etwa wenn schon Verwandte hier leben. Die Lage wurde immer verworrener. Aber der gute rechtsstaatliche Brauch, sich wenigstens um die Einhaltung von Verträgen zu bemühen, bis sie geändert sind, wurde abrupt beendet.
Merkel entschied sich dazu, die Missachtung der aus ihrer Sicht nicht funktionsfähigen Verträge zur offiziellen Politik zu erklären und widerlaufende Bestimmungen im deutschen Recht zu ignorieren. Der UN-Migrationspakt atmet diesen Geist, und wie mit Aladins Wunderlampe verzaubert, werden illegal Zugereiste zu legalen Einwanderern mit vollem Zugriffsrecht auf die Leistungen des Sozialstaats. Der Lockruf des Geldes dürfte nachhaltige Folgen haben: auf die Zahl der Zuwanderer und damit auch auf die Stabilität des Sozialstaates.
Der UN-Migrationspakt gießt die Herbstformel von 2015 „Refugees Welcome“ in ein 32-seitiges Papier, das weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit seit gut eineinhalb Jahren ausgehandelt wurde. Schon am 19. September 2016 hatten die 193 Mitgliedsstaaten der UN in ihrer „New Yorker Erklärung“ beschlossen, bis Ende 2018 zwei neue Rahmenwerke zu erstellen.
Das erste, ein „Globaler Pakt für Flüchtlinge“, sollte einer verbesserten Unterstützung für die Hauptaufnahmeländer von Menschen dienen, die nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz in einem anderen Land suchten. Teil davon ist ein „Resettlement“, eine Umsiedlung, nach der schon jetzt jährlich gut 10.000 Flüchtlinge nach Deutschland umgesiedelt werden.
Im zweiten Pakt ging es um Migranten, die vor allem aus wirtschaftlichen Gründen ihre Länder verlassen. Welche Rolle die Bundesregierung dabei spielte, geht aus einem in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Dokument des Auswärtigen Amtes vom August 2018 hervor, veröffentlicht im Oktober.
In dem 144-seitigen Bericht mit der Überschrift „Flucht und Migration“ heißt es auf Seite 71: „Die Bundesregierung hat 2016 und 2017 ihre Zusammenarbeit mit den VN-Organisationen im Bereich Flucht und Migration weiter intensiviert. Zur Unterstützung von Flüchtlingen, Migranten und Binnenvertriebenen in Herkunfts-, Transit- und Zielländern hat die Bundesregierung substanziell die Arbeit der in diesem Bereich tätigen VN-Organisationen unterstützt.“
Und weiter in dem offiziellen Text: „Auf Basis der New Yorker VN-Erklärung vom 19. September 2016 treibt die Bundesregierung zudem die Prozesse zur Erarbeitung eines Globalen Paktes für Flüchtlinge (Global Compact on Refugees, GCR) und eines Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact on Migration, GCM) politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration.“
Der Pakt für Flüchtlinge (GCR) ziele auf eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung in großen Flüchtlingssituationen ab, der Pakt für Migration (GCM) solle Grundlage für eine global gesteuerte, sichere und reguläre Migration werden. Geradezu stolz wird auf die eigene Rolle dabei hingewiesen: „Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet.“
Und dann heißt es in großer Offenheit, worauf es wirklich ankommt: „Beide Pakte sind als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert.“ Das verweist alle Beteuerungen von Politikern, dass der Pakt nicht bindend sei, zumindest in den Bereich der Halbwahrheit. Dafür wird von den Befürwortern des Pakts immer betont, dass es darum geht, die umfassenden Rechte, die Migranten heute schon in Deutschland genießen, zur globalen Regel zu machen, wohl in der vagen Hoffnung, dass auch andere Staaten die deutschen Standards einführen und damit den Migrationsdruck auf die Bundesrepublik mindern.
Mit Zuwanderung gegen Bevölkerungsrückgang
Ein klarer Fall von Wunschdenken. Die bisherigen Erfahrungen sprechen nicht gerade dafür – die nordeuropäischen Sozialstaaten Dänemark und Schweden machen beim „Refugees Welcome“ schon längst nicht mehr mit und schicken Migranten zurück, meist nach Deutschland.
Woher der Wind wehte, wurde schon aus einer Studie deutlich, die von der Abteilung für Bevölkerungsfragen der UN im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Titel: „Bestandserhaltungsmigration: Eine Lösung für abnehmende und alternde Bevölkerungen?“ Im englischen Original heißt das „Replacement Migration“, was auch als Ersatz-Zuwanderung übersetzt werden könnte.
Die Bedeutung jedenfalls wurde beschrieben als „Zuwanderung aus dem Ausland, die benötigt wird, um den Bevölkerungsrückgang, das Schrumpfen der Erwerbsbevölkerung sowie die allgemeine Überalterung der Bevölkerung auszugleichen“. Das wurde dann am Beispiel verschiedener Länder durchgespielt. Für Deutschland berechnete man ein Szenario, welche Zuwanderung den Bevölkerungsrückgang ausgleichen könnte: Von 1995 bis 2050 sollte es eine Nettoimmigration von 25,2 Millionen Menschen sein, wobei die Gesamtzahl der in Deutschland Lebenden auf immerhin 92 Millionen hochgerechnet wurde.
Es ging hier also nicht um eine Planung etwa der deutschen Regierung, der Bürger oder der Parteien, wie der Bevölkerungsrückgang möglicherweise durch Einwanderung von Arbeits- oder Fachkräften ausgeglichen werden könnte, sondern durch einen Plan der großen Weltbehörde, sozusagen von oben herab.
UN-Generalsekretär António Guterres wurde auch jetzt nicht müde, die Vorteile einer globalen Völkerwanderung zu preisen. Der Migrationspakt sei eine „beispiellose Gelegenheit für die politisch Verantwortlichen, die schädlichen Mythen gegenüber Migranten anzugehen und eine gemeinsame Vision zu entwickeln, durch die Migration für all unsere Nationen funktionieren kann …“
Kein Zweifel: Der Pakt sollte auch der Volkserziehung dienen. Die dahinter stehende UN-Logik: „Migranten, denen legale Einreisemöglichkeiten verwehrt werden, greifen unweigerlich auf illegale Methoden zurück. Legale Einreise zu ermöglichen, ist der beste Weg, das Stigma der Illegalität und des Missbrauchs von Migranten zu beenden.“ Der Plan besteht also darin, die Grenzen legal zu öffnen, damit sie nicht illegal überschritten werden müssen – und zwar von jedermann, aus welchen Gründen und in welcher Zahl auch immer.
Schon in einem Papier vom Dezember 2017 unter dem Titel „Migration zum Nutzen aller“ hatte UN-Generalsekretär Guterres die Zahl internationaler Migranten auf gegenwärtig 258 Millionen geschätzt – all diese sollten nach seiner Auffassung Platz in anderen, vorwiegend wohl europäischen Ländern finden.
Von solchen Zahlen ist in der jetzt vorliegenden Fassung nicht mehr die Rede, vermutlich um die abschreckende Wirkung der globalen Umsiedlungsplanung zu mindern. Der Begriff „Umsiedlung“ wird übrigens in einer Kurzinformation des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages genannt: „Resettlement (wörtlich: Umsiedlung) ist der Transfer von Flüchtlingen von einem Asylland in ein Drittland, das sich zu dauerhafter Aufnahme bereit erklärt hat.“
António Manuel de Oliveira Guterres kennt sein Thema. Er ist seit dem 1. Januar 2017 Generalsekretär der Vereinten Nationen, war von 1992 bis 2002 Generalsekretär der portugiesischen Partido Socialista (PS), von 1995 bis 2002 Premierminister Portugals und von 1999 bis 2002 Präsident der Sozialistischen Internationale. Danach amtierte er als Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen.
Unter Gleichgesinnten
Der Mann weiß offenbar genau, was er politisch anstrebt – in dem von Sozialdemokraten geführten Außenministerium der Bundesrepublik hat er erkennbar Gleichgesinnte gefunden. Doch nicht nur dort.
Auf dem Posten des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen sitzt seit 2017 der Diplomat und Spitzenbeamte Christoph Heusgen, der zuvor seit 2005 der außen- und sicherheitspolitische Berater der Bundeskanzlerin war.
Wenige Wochen nachdem „Merkels Mann für heikle Missionen“ (FAZ) im November 2016 für das Amt in New York nominiert wurde, schickte er am 21. Dezember noch von seiner E-Mail-Adresse im Kanzleramt eine Nachricht an die mit ihm befreundete künftige Kabinettschefin von UN-Generalsekretär Guterres. Darin bat Heusgen um eine Stelle für seine Frau Ina bei den UN und hängte deren Lebenslauf an.
n der Mail, die der „Spiegel“ später enthüllte, hieß es: „Wenn man bedenkt, welchen Beitrag Deutschland zur Uno leistet, könnte es attraktiv für dich sein, jemanden in deinem Stab zu haben (auf der Gehaltsstufe P5, die, wie ich höre, für Ina passen würde), der beides hat: einen direkten Draht zum Kanzleramt und zum Büro des Außenministers (und zu Deutschlands künftigem Botschafter bei der UN, der die Ambition hat, 2019/2020 im Sicherheitsrat zu sitzen).“ Mit dem künftigen Botschafter wies Heusgen, ganz Diplomat, auf sich selbst hin. Am Ende bekam seine Frau tatsächlich die Stelle bei den UN in New York.
Die Schwelle zwischen Vetternwirtschaft und Korruption scheint hier ähnlich nebulös zu verlaufen wie die zwischen Flüchtlingen und Migranten. Nach Bekanntwerden der Familienaffäre Heusgen erklärte das Auswärtige Amt, die Anstellung von Frau Heusgen sei „im außenpolitischen Interesse der Bundesregierung“.
Genau drei Monate nach Verabschiedung der New Yorker Erklärung, am 19. Dezember 2016, fand beim deutschen UN-Botschafter Christoph Heusgen ein Empfang des Global Forum on Migration & Development (GFMD) statt. Den Vorsitz des neu gegründeten Forums hatten die beiden UN-Mitgliedstaaten Deutschland und Marokko übernommen. Die Organisation wollte eine Plattform bieten, auf der sich die Staaten über die „Zusammenhänge von Migration und Entwicklung“ austauschen können, und zwar „informell, nicht bindend“ und „freiwillig“.
Dafür war die Konferenz, die wenige Monate später in Berlin stattfand, ziemlich hochkarätig besetzt: Die Eröffnungsrede hielt der damalige Außenminister Sigmar Gabriel, für das Kanzleramt stand Merkels neuer außenpolitischer Chefberater Jan Hecker auf der Teilnehmerliste, ebenso wie Entwicklungshilfeminister Gerd Müller. „Wer illegale Migration eindämmen will, der muss legale Einwanderungsmöglichkeiten schaffen“, so Gabriel in seiner Rede.
Der Außenminister verlangte ein „radikales Umdenken in der Migrationspolitik“, die Regeln für diesen „globalen Gesellschaftsvertrag“ sollten „die Bedürfnisse zuallererst der Migranten, ihrer Heimatstaaten und der Zielstaaten miteinander vereinen“. Die Rangfolge blieb erhalten.
Das Interesse der Bevölkerung, die möglicherweise gern gefragt würde, wen und wie viele Zuwanderer sie tragen und ertragen will, spielte in den Überlegungen der Bundesregierung dagegen ganz offensichtlich eine eher untergeordnete Rolle, wie vom UN-Generalsekretär in seinem Papier vom Dezember 2017 vorgegeben.
Vage Erwartung an Ausreiseländer
Zwar hätten die Staaten und ihre Bürger „berechtigte Gründe, sichere Grenzen zu verlangen und darüber zu entscheiden, wer ihr Hoheitsgebiet betreten und darin bleiben darf“. Dieses Recht kommt aber sofort wieder unter die humanitären Räder, weil eine „Politik, die Migration einschränken will“, von Guterres zur „kontraproduktiven Politik“ erklärt wird, die „die Verwundbarkeit der Migranten“ erhöhe.
Auf diese dialektische Weise wird auch in dem Pakt jeweils eine eher vage Erwartung an die Ausreiseländer mit einer konkreten Forderung und Verpflichtung an die Zielländer verbunden.
Der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ kommt, wie das bei den Vereinten Nation üblich ist, ziemlich pathetisch daher und nimmt die Annahme vorweg: „Wir, die Staats- und Regierungsoberhäupter und Hohen Beauftragten, zusammengetreten am 10. und 11. Dezember 2018 in Marokko, in Bekräftigung der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten und entschlossen, einen bedeutenden Beitrag zur verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Migration in allen ihren Dimensionen zu leisten, haben den nachstehenden Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration angenommen.“
In der Präambel wird Bezug genommen auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, die Erklärung der Menschenrechte, die bürgerlichen und politischen Rechte, den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Vereinbarung gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel, Schleuser, gegen Sklaverei, Klimaänderung, Wüstenbildung sowie die Förderung menschenwürdiger Arbeit und Arbeitsmigration.
Alles, wozu sich die Mitgliedsstaaten der UN verpflichtet haben – und woran sich wohl nur die Minderheit dieser Staaten hält –, liegt dem Pakt zugrunde. Wobei die Veränderung der Gesellschaftsstrukturen der Zielländer, mögliche kulturelle und religiöse Konflikte, unterschiedliche Prägung etwa hinsichtlich der Beziehung zwischen den Geschlechtern und der Familienstrukturen, mangelnde Bildung, unzureichende berufliche Qualifikation, hohe Belastung der Sozialsysteme und eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit fast vollständig ausgeblendet wurden.
Der Pakt fasst zunächst in 23 Punkten die „Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ zusammen. Von Selbstverständlichkeiten wie der Ermittlung korrekter Daten (1) und der Verminderung der Migrationsursachen (2) geht es dann weiter zu Punkten, die erkennbar Migration erleichtern sollen, etwa der „Bereitstellung korrekter Informationen in allen Phasen der Migration“ (3), sowie der „Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen“ – eine Passage, die offenbar berücksichtigt, dass jedenfalls die Asylbewerber in Deutschland zu etwa zwei Dritteln über keinerlei Personalpapiere verfügen.
Dass viele davon ihre Pässe weggeworfen haben, um ihre Herkunft zu verschleiern oder eine Abschiebung mangels Ausweispapieren zu erschweren, findet im Migrationspakt keinen Widerhall.
Passage 4 dient der „Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für reguläre Migration“, der „Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften ...“ (6), der „Minderung prekärer Situationen“ im Rahmen der Migration (7), der „Rettung von Menschenleben ...“ und koordinierten Maßnahmen „betreffend vermisste Migranten“ (8).
Die Punkte 9 und 10 sind dem Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler gewidmet, die Punkte 11 und 12 dienen wieder dem verbesserten Ablauf der Migration, durch ein „integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement“ sowie eine „Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren“. Der Punkt 13 legt fest, dass „Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel“ dienen soll.
Medien sollen beeinflusst werden
Bei Punkt 14 geht es dann um „Verbesserung des konsularischen Schutzes“, Punkt 15 behandelt die „Gewährung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen“, Punkt 16 die „Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts“ und Punkt 17 die „Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung der Migration“.
Auf den folgenden Seiten des Pakts, der die einzelnen Punkte unter der Überschrift „Ziele und Verpflichtungen“ detailliert darstellt, steht dann genauer, wie die Autoren sich das „unter voller Achtung der Medienfreiheit“ vorstellen: „durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen“, durch „Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung“ und durch „Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“. Es geht also um die Beeinflussung der Medien.
Wie so etwas – in einem eher milden Fall – aussehen könnte, zeigte das federführende Auswärtige Amt kürzlich bei einer Anfrage des Berliner „Tagesspiegels“, der wissen wollte, welche Kompromisse das Amt in Bezug auf seine ursprünglichen Verhandlungspositionen eingegangen sei. Das Auswärtige Amt verweigerte die Antwort, und ein Sprecher erklärte, nähere Informationen dazu würden gegenüber Medienvertretern ausschließlich vertraulich und nur „im Hintergrund“ erfolgen.
Mit diesem Vorgehen, auf das sich das Auswärtige Amt regelmäßig zurückzieht, macht das Ministerium den Medien behördlich so bezeichnete „Verwendungsvorgaben“ für Informationen. Im Klartext heißt das: Informationen gibt es nur, wenn der Journalist im Sinne des Amtes schreibt. Es ist offenbar eine sehr eigene Form der Pressefreiheit, die hier unter „voller Achtung der Medienfreiheit“ behördlich reglementiert werden soll.
Unter Punkt 18 geht es um Aus- und Weiterbildung von Migranten und die „Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen“ – was bedeutet, die „Beschäftigungsfähigkeit von Migranten“ in den Zielländern zu optimieren, und das heißt wohl nichts anderes, als ausländische Qualifikationen oder Ausbildungszeugnisse oder Prüfungsergebnisse aufzuwerten.
In Punkt 19 geht es eher vage um Bedingungen, unter denen Migranten zur „nachhaltigen Entwicklung“ in allen Ländern beitragen können. Punkt 20 soll die Rücküberweisung von Geld in die alte Heimat sicherer und kostengünstiger machen. In Punkt 21 geht es um die Ermöglichung einer „sicheren und würdevollen“ Rückkehr, in Punkt 22 um die Übertragbarkeit von erworbenen Sozialleistungsansprüchen und am Ende in Punkt 23 wieder ganz global um die internationale Zusammenarbeit und Partnerschaft für eine sichere, geordnete und reguläre Migration.
Die Regelungen beschreiben überwiegend eine Bringschuld des Ziellandes, das den Migranten einen Status einräumen soll, der sich kaum von dem eines anerkannten Asylbewerbers oder eines Kriegsflüchtlings unterscheidet. Er erweckt in weiten Teilen den Eindruck, als sei Migration ein allgemeines Menschenrecht, er listet so viele Schutzregeln und Hilfsversprechen für reguläre und illegale Migranten auf, dass die Zielstaaten praktisch jeden Ankommenden rundum versorgen, schützen und unterhalten müssen.
Was sich in Grenzen hält, sind vor allem die Pflichten der Zuwanderer. Die Rechte der Bevölkerung eines Zielstaates spielen praktisch keine Rolle. Das auf Flüchtlinge bezogene „Refugees Welcome“ wird umgewandelt in ein globales „Migrants Welcome“. Dabei wird vollkommen unterschlagen, dass es zwischen den Ausreiseländern, den Transitländern und den Zielländern gewaltige Interessenunterschiede gibt. Der Pakt ist geprägt von den Bedürfnissen der Auswanderungsländer, vor allem in Afrika.
Die Sogwirkung des Papiers dürfte mindestens so groß sein wie die der Willkommenskultur im Herbst 2015 inklusive der Selfies mit Kanzlerin. Die wesentlichen Gründe für den Migrationsdruck werden ausgeklammert: die Bevölkerungsentwicklung in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern, die Ausplünderung der eigenen Bevölkerung durch korrupte Regimes, die Machtkämpfe und von innen und außen verursachte Bürgerkriege zum Sturz autoritärer Regierungen und die Resultate derselben, die nur selten zu Besserungen führen.
Einladung an die Herkunftsstaaten
Der Pakt geht von einer Gleichrangigkeit der Sitten, Gebräuche, Rechtsformen, von Demokratieverständnis und kulturellen und gesellschaftlichen Verhaltensformen in den gastgebenden Ländern und denen der Migranten aus. Er unterschlägt in seinem gut gemeinten Regelungswahn die Realität der gegenwärtigen Migration und ihrer Schattenseiten.
Der Pakt ist eine Einladung an die Herkunftsstaaten, ihre internen Probleme wie Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Menschenrechte, Bevölkerungswachstum, Korruption, Devisenknappheit et cetera durch den Export von Teilen ihrer Bevölkerung zu lösen. Er ist eine Einladung an die Bevölkerung, sich auf die große Reise zu machen – und damit auch eine Aufforderung an die Schlepper und Menschenhändler, ihr Geschäftsmodell weiter auszubauen.
Keine Frage: Der Pakt trägt die Handschrift der mächtigen Flüchtlings- und Migrantenorganisationen in Brüssel und Genf, der Regierungen der Herkunftsstaaten sowie von Berufsdiplomaten, deren Verantwortung für die innere Sicherheit ihrer Länder sich in Grenzen hält.
Als Gastgeber für die hochkarätig besetzte Verabschiedung des Pakts bot sich Marokko an – eine erstklassige Wahl. Kaum ein anderes Land der Welt eignet sich vor allem aus deutscher und europäischer Sicht so perfekt als Präzedenzfall für fehlgeschlagene Migrationspolitik wie das Königreich an Atlantik und Mittelmeer.
In Marokko hat sich die Bevölkerung seit 1956 auf inzwischen 35 Millionen Menschen verdreifacht. 62 Prozent von ihnen leben in den städtischen Zentren des Landes. Das Durchschnittsalter beträgt 28 Jahre (Deutschland: 46 Jahre). Selbst nach offiziellen Zahlen liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei 18 Prozent. Und die realen Zahlen dürften eher doppelt so hoch sein. Islamistische Gruppen haben Zulauf. Das Königreich reagiert mit verstärkter Repression. Fast fünf Millionen Marokkaner haben ihr Land in den letzten Jahren verlassen. Fast alle in Richtung Europa.
Nach einem im Oktober bekannt gewordenen geheimen Lagebericht des Bundesnachrichtendienstes nimmt Marokko inzwischen eine Schlüsselposition bei der Schleusung von illegalen Migranten aus Afrika ein. Kriminelle Banden haben demnach den traditionellen Drogen- um den Menschenhandel erweitert. 6000 Personen können von ihnen monatlich über drei Routen nach Spanien gebracht werden, schätzt der BND. Ein millionenschweres Geschäft.
Die am 10. und 11. Dezember nach Marrakesch reisenden Diplomaten sollten sich nicht von den Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes irritieren lassen, die unverändert seit dem 5. Juli 2018 gelten. Es könnten sich spontan Demonstrationen entwickeln, die schon zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften geführt hätten: „Die Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen.“ Reisenden werde empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden und die politische Lage aufmerksam zu verfolgen.
Ein Rat, der in der Silvesternacht 2015/16 auch in Köln am Platze gewesen wäre. Am Hauptbahnhof und auf der Domplatte war es zu zahlreichen sexuellen Übergriffen auf Frauen durch Gruppen junger Männer gekommen, vornehmlich aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum, die meisten aus Marokko. Grapschen, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Raub und Diebstahl durch mehr als 1000 vor allem junge Männer, die zum Teil stark alkoholisiert und laut Polizeiangaben „völlig enthemmt und aggressiv“ auftraten, stoppten plötzlich die kollektive Begeisterung über die Willkommenskultur des Flüchtlingsherbstes.
Auswanderer stärken die heimische Wirtschaft
Gut 1,5 Millionen „Flüchtlinge“ sind seit Anfang 2015 bis heute ins Land gekommen, und jedes Jahr kommen gegenwärtig etwa 200.000 hinzu – so viele, wie die Stadt Mainz Einwohner hat. Nur eine Minderheit von ihnen ist kriminell, allerdings ist diese Minderheit in bestimmten, die Öffentlichkeit verstörenden Deliktfeldern wie etwa bei Mord oder schweren Sexualstraftaten in den Polizeistatistiken um ein Vielfaches stärker vertreten, als es dem Anteil der gesamten „Zuwanderer“ genannten Gruppe an der Bevölkerung in Deutschland entspricht. All das wäre durchaus ein Anlass, über internationale Abmachungen zur Migrationsfrage nachzudenken.
Für manche Staaten sind ihre eigenen Bürger zudem ein durchaus profitables Exportmodell, tragen die Auswanderer doch durch ihre Überweisungen nach Hause einen beträchtlichen Teil zu den Deviseneinnahmen des Landes bei. So heißt es in einem Papier der Stiftung für Wissenschaft und Politik unter der Überschrift „Migrationsstratege Marokko – Abschotter Algerien“ über die „willkommene Emigration“: „Die Auswanderer entlasten den Arbeitsmarkt und alimentieren die Volkswirtschaften in ihrem Herkunftsland.“
Auch die zögerliche Haltung der Regierungen bei der Rücknahme von Landsleuten wird eindringlich beschrieben: „Wer aus Europa abgeschoben wird, gilt… im Herkunftsland vornehmlich als wirtschaftliche und, sofern es sich um kriminelle und radikalisierte Rückkehrer handelt, auch als gesellschaftliche Hypothek.“
Ob die Verabschiedung des Migrationspaktes in Marokko das wesentlich ändern sollte, bleibt im Bereich des Wunschdenkens. Die Lage in den Ausreiseländern dürfte der Pakt nicht wesentlich verändern – die wirtschaftliche Interessenlage spricht dagegen.
All diese Fakten werden im großen Migrationspakt verschwiegen, beschönigt oder höchstens am Rande gestreift. Stattdessen wird das hohe Loblied der Migration angestimmt:
„Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“
Der Pakt rückt Flüchtlinge, die individuell verfolgt werden und Anspruch auf Asyl haben, Kriegsflüchtlinge, die „subsidiären Schutz“ genießen, und Wirtschaftsmigranten auf eine Stufe. Die Gleichstellung kommt auf leisen Sohlen. In der Präambel heißt es: „Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und gewährleistet werden müssen.“
Es handele sich bei ihnen um „verschiedene Gruppen“, die separaten Rechtsrahmen unterliegen. Lediglich Flüchtlinge hätten ein Anrecht auf den spezifischen internationalen Schutz, den das internationale Flüchtlingsrecht vorsieht. Dann aber heißt es: „Der vorliegende globale Pakt bezieht sich auf Migranten und stellt einen Kooperationsrahmen zur Migration in allen ihren Dimensionen dar“.
Im Folgenden wird der Unterschied zwischen Verfolgten und Wirtschaftsmigranten systematisch verwischt. Im Prinzip haben danach alle dieselben Rechte, was in dem Papier gründlich verklärt wird: „Dieser globale Pakt stellt einen Meilenstein in der Geschichte des globalen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Migration dar.“ Vorsichtshalber heißt es unter Punkt 7 der Präambel: „Dieser globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben.“
Grenzen werden kaum kontrolliert
Diese Passage wird von den Verteidigern des Pakts immer wieder angeführt: Er sei ja rechtlich nicht bindend. Und tatsächlich heißt es in einem weiteren Punkt (15c): „Der globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie das Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsgebietes in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln.“ Es wird ihnen sogar das Recht eingeräumt, innerhalb ihres Hoheitsbereichs zwischen „regulärem und irregulärem Migrantenstatus“ zu unterscheiden. Auch die Rechtsstaatlichkeit wird ausdrücklich anerkannt. Damit aber auch genug der Souveränität einzelner Staaten.
Die Realität in Deutschland sieht ohnehin anders aus. Das Grenzregime hat die Bundesrepublik spätestens im September 2015 praktisch aufgegeben.
Die Grenzen zu den europäischen Anrainerstaaten sind aufgrund des Schengener Abkommens offen. Sie werden auch nur im Ausnahmefall von der Bundespolizei, dem früheren Bundesgrenzschutz, überwacht und kontrolliert. Der Grundgesetzartikel 16a wurde de facto außer Kraft gesetzt – und damit auch die entsprechende Verpflichtung der Polizei zum Eingreifen.
Seitdem werden bei einem festgestellten und – laut Gesetzeslage – illegalen Grenzübertritt die persönlichen Daten genommen, und es wird pro forma ein Verfahren wegen illegalen Grenzübertritts eröffnet. Das aber läuft immer ins Leere und wird am Ende eingestellt. Diesem allgemeinen Chaos soll der Migrationspakt offenbar einen neuen Anstrich verpassen – und der lautet so wie der alte Slogan der anarchistischen Linken: Kein Mensch ist illegal.
Nach dem Pakt ist prinzipiell jeder Mensch auf der Welt ein potenzieller Migrant, der selbst entscheiden kann, ob er sein Land verlassen und sich in einem anderen Staat niederlassen will; unabhängig von seiner Motivation, seinem Alter, seiner Bildung, seinem Glauben, seinem Familienstand, seiner Absicht zu arbeiten oder vor allem Sozialleistungen zu beziehen, unabhängig davon, ob er in seinem Heimatland Straftaten begangen hat oder ob er sich in seinem Zielland einer kriminellen Gruppe anschließen will.
Die Interessenlage des Ziellandes spielt kaum eine Rolle, auch nicht die Gesamtzahl der Zuwanderer oder der Einreisenden aus bestimmten Regionen oder der Stand der Integration, die Möglichkeiten für Berufsausbildung oder Beschäftigung oder die Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Umfanges an Sozialleistungen oder Wohnraum. Es ist ein beispielloses Einwanderungsprogramm ohne Grenzen, eine Einladung an alle.
Damit wird auch der Paragraf 1, Absatz 1 des gegenwärtig geltenden deutschen Aufenthaltsgesetzes kurzerhand ausgehebelt. Darin heißt es: „Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.“ Geht es nach dem Plan, dann wird nicht mehr gesteuert oder begrenzt, sondern akzeptiert und verwaltet.
Auch die heiß diskutierte Obergrenze für Zuwanderer, die im Koalitionsvertrag der GroKo nur noch als Schätzgröße von 200.000 pro Jahr auftauchte, ist damit praktisch hinfällig.
Der UN-Migrationspakt bettet alle ein in ein Wunschprogramm für die heile Welt der Wanderer. Und das ohne irgendeine Gesetzesänderung, ohne Verabschiedung einer Verfassungsänderung durch die vorgeschriebene Stimmenmehrheit im Bundestag, ohne Ratifizierung durch den Bundesrat, ohne die Gefahr, das Bundesverfassungsgericht könnte ein neues Gesetz für verfassungswidrig erklären.
Die Kanzlerin macht das Tor auf - sperrangelweit
So sieht ein „rechtlich nicht bindendes“, aber „politisch verpflichtend“ konzipiertes Abkommen aus. Es sind vor allem die Zielstaaten der Migration, die sich in dem UN-Pakt auf 32 Seiten 87-mal „verpflichten“ oder eine „Verpflichtung“ eingehen.
Und das soll auch kontrolliert werden. Allen Mitgliedstaaten wird nahegelegt, „sobald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des globalen Paktes zu entwickeln“. Alle zwei Jahre soll dann der UN-Generalsekretär der Generalversammlung Bericht erstatten, alle vier Jahre sollen auf globaler Ebene Erörterungen stattfinden, um unter Beteiligung „aller relevanten Interessenträger“ die Umsetzung des globalen Pakts zu überprüfen.
Es müssen nur alle mitmachen – vor allem die Zielstaaten mit offenen Grenzen und offenen Armen. Deutschland soll ganz vorn dabei sein, wenn es nach der Bundeskanzlerin geht. Der Pakt sei „in nationalem Interesse“, erklärte Angela Merkel am 22. November vor dem Bundestag. Deutschland befinde sich damit in einer „Win-win-Situation“. Die Kanzlerin, die noch 2015 erklärt hatte, Migranten, die „aus wirtschaftlicher Not zu uns kommen, können nicht bleiben“, macht nun auch für sie das Tor auf, sperrangelweit.   Stefan Aust


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