Stationen

Donnerstag, 8. November 2018

Bedingungslose Kapitulation





Angenommen, jemand hält Ihnen einen Vertrag vor die Nase. Nein, Sie sollen jetzt nicht alle Seiten lesen, derjenige mit dem Vertrag sagt Ihnen schon, was drinsteht. Vor allem sagt er, dass alles unverbindlich ist. Ihre Unterschrift verpflichtet Sie zu nichts. Trotzdem ist es von höchster Wichtigkeit, dass Sie unterschreiben. Zügig. Die Zeit drängt nämlich. Und: hören Sie bloß nicht auf Leute, die den Vertrag genauer gelesen haben und meinen, er sei doch nicht so unverbindlich und werde Folgen haben. Nicht unbedingt gute. Das sind Fake News! Unterschreiben Sie jetzt!
So etwa spielt sich die Debatte oder vielmehr Debattenlenkung um den „Global Compact for a Safe, Orderly and Regular Migration“ in Deutschland ab. Mit einem Unterschied: die Bundesregierung unterschreibt nach dem bisherigen Plan das Papier – ohne Parlamentsvotum, erst Recht ohne Rücksprache mit den Wählern.

Den Pakt arbeiteten Diplomaten und UN-Beamte von April 2017 an aus, mehrfach – gewissermaßen im letzten Moment – fügten die Autoren noch wesentliche Änderungen und Ergänzungen ein. Im Kern beschreibt der Compact Migration als positiven und alternativlosen Prozess, der mit möglichst geringen Barrieren und global einheitlich organisiert werden muss. Am 11. Dezember soll das kurz GCM genannte Papier auf einer UNO-Arbeitskonferenz in Marrakesch von den UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden. Trotz der langen Vorbereitungszeit, trotz der Wichtigkeit berichteten deutsche Medien praktisch nichts über das Vorhaben. Aus einem einfachen Grund: die Bundesregierung äußerte sich auch so gut wie nicht.

Der Bundestag beschloss mehrheitlich, keine Debatte dazu stattfinden zu lassen. Begründung: es handle sich schließlich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, sondern nur um eine Willenserklärung. Dafür sei keine Parlamentsbefassung nötig.

Als Tagesschau-Chefredakteur Kai Giffke und ZDF-Chefredakteur Peter Frey am 25. Oktober in Dresden bei einer Diskussionsveranstaltung der AfD gefragt wurden, was sie über den Pakt meinten, und wie sie zu berichten gedenken würden, sagten beide, sie müssten passen, sie wüssten nichts über dessen Inhalt, versprachen aber, sich Informationen zu besorgen (die es zu diesem Zeitpunkt in Schweizer Zeitungen übrigens schon reichlich gab). Die merkwürdige offizielle Nichtinformationspolitik endete erst in der vergangenen Woche, als Österreichs Regierung verkündete, dem Compact nicht beizutreten. Plötzlich drang nach Deutschland durch, dass die USA, Australien, Ungarn, Polen und Tschechien das Papier ebenfalls nicht unterschreiben wollen, und die Schweiz Bedenken anmeldet. Plötzlich liefen die Erklärungsmaschinerien von CDU, Auswärtigem Amt, den Tagesschau-Faktenfindern und den meisten Medien an – weniger, um den Inhalt des GCM und die Kontroverse nachzuzeichnen, sondern im wesentlichen zwei Botschaften zu verbreiten:

Erstens: Argumente gegen den Pakt sind populistisch, verschwörungstheoretisch und Fake News. Zweitens: bei dem Compact handelt es sich um ein rechtlich völlig unverbindliches Papier. Mit einer Erklärung, warum die Unterzeichnung eines rechtlich angeblich vollkommen folgenlosen Papiers gleichzeitig von so eminenter Wichtigkeit sein soll, halten sie sich nicht weiter auf.
Worum geht es in den einzelnen Punkten des Compacts? Zunächst einmal unterscheidet er nicht in politisch Verfolgte, Kriegsflüchtlinge, Wirtschaftsmigranten und Glücksritter, sondern fasst alle in der Kunstkategorie Migrant zusammen. Zwischen dem amerikanischen Gastprofessor, syrischen Kriegsopfern und dem lybischen Kleinkriminellen, der vor der heimischen Polizei nach Europa ausweicht, kennt das Papier keinen kategorialen Unterschied. Zweitens beschreibt der GCM Migration als etwas durchweg Positives und Förderliches sowohl für die Auswanderungs- als auch die Zielgesellschaft, außerdem als einen dauerhaften und gewissermaßen natürlichen Prozess. Abwägungen wie die des britischen Migrationsforschers Paul Collier, wonach eine zu starke Wanderung sowohl die Herkunfts- als auch die Ankunftsländer destabilisiert, kommen nicht vor. Gleich zum Anfang des Compact-Textes heißt es:
„Dieser Global Compact erkennt an, dass eine sichere, ordnungsgemäße und geregelte Migration zum Nutzen aller funktioniert, wenn sie gut informiert, geplant und einvernehmlich erfolgt. Migration sollte niemals ein Akt der Verzweiflung sein. Wenn dies der Fall ist, müssen wir zusammenarbeiten, um auf die Bedürfnisse von Migranten zu reagieren, die gefährdet sind, und die jeweiligen Herausforderungen angehen. (…)Wir müssen die Vorhersehbarkeit und Sicherheit für Staaten, Gemeinschaften und Migranten gleichermaßen verbessern. Um dies zu erreichen, verpflichten wir uns, eine sichere, geordnete und geregelte Migration zum Wohle aller zu erleichtern und sicherzustellen.“
Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich also dazu, jede Form der Migration grundsätzlich als Vorgang zum allgemeinen Wohl zu sehen.
Der Eingangstext deckt sich in wesentlichen Punkten mit einem Standardtext von UN-Generalsekretär António Guterres, der in vielen Medien rund um die Welt erschien (den vollen Text siehe unten). Guterrres preist darin die Migration evidenzfrei als soziales und vor allem ökonomisches Wundermittel; auf Risiken und Nebenwirkungen kommt er nicht zu sprechen:
„Migration treibt das wirtschaftliche Wachstum, reduziert Ungleichheiten und verbindet unterschiedliche Gesellschaften.“
(„Migration powers economic growth, reduces inequalities and connects diverse societies.“)
Was fordert das Papier im Detail? Nach dem Willen der Compact for Migration-Autoren haben die Unterzeichnerstaaten Migranten Ersatzpapiere auszustellen, wenn sie angeben, keine eigenen zu besitzen (dass überhaupt eine Identitätsklärung stattfinden soll, wird nicht thematisiert, genau so wenig wie eine Mitwirkungspflicht von Migranten). Außerdem sollen Migranten Zugang zu Sozialleistungen ihres Ziellandes erhalten.
Den Aufnahmeländern räumt der Compact das Recht ein, zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden – eine Selbstverständlichkeit, denn diese Unterscheidung ist schon in den jeweiligen Gesetzen angelegt – sagt aber nicht, was daraus folgen soll. Überhaupt erwähnt das Papier nirgends, dass Staaten bestimmte Gruppen von Migranten grundsätzlich zurückweisen dürfen. Es kommt auch – Punkt 11 – die Ordnung an den Grenzen vor. Aber auch hier stehen „effiziente Grenzübertrittsverfahren“ im Mittelpunkt.

Der gesamte Text beschreibt Migrationspolitik als Sammlung von Rechten und Bedürfnissen der Einwanderer. Die Interessen der Einwanderungsgesellschaften, etwa Obergrenzen zu ziehen oder per Volksabstimmung grundsätzlich den Modus der Einwanderung zu bestimmen, werden nirgends erwähnt. Der GCM geht sogar noch weiter; er legt die Aufnahmestaaten darauf fest, migrationsfördernde Maßnahmen in seinem Inneren zu ergreifen, die mit freiheitlichen Vorstellungen kaum zu vereinbaren sind. Beispielsweise heißt es:
„Wir müssen unabhängige, objektive und qualitativ hochwertige Berichte in den Medien fördern, darunter auch Informationen im Internet, beispielsweise durch Sensibilisierung und Schulung von Medienfachleuten zu migrationsbezogenen Themen und Terminologie, Investitionen in ethische Berichtsstandards und Werbung, sowie Einstellung der Vergabe öffentlicher Mittel oder materieller Unterstützung an Medien, die Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung von Migranten systematisch fördern, ohne die Medienfreiheit einzuschränken.“
Staatliche „Schulungen von Medienfachleuten“, Drohung mit der „Einstellung der Vergabe öffentlicher Mittel“ – das liefe auf eine ganz klare Einschränkung der Medienfreiheit hinaus, völlig unabhängig von dem letzten Satz, der formal angehängt ist. In Frankreich und Schweden etwa erhalten auch Tageszeitungen erhebliche staatliche Mittel, ohne die etliche Blätter kaum existieren könnten. Aus Sicht der EU gelten die Rundfunkgebühren in Deutschland ebenfalls als staatliche Unterstützung.
Nach der gleichen Logik könnte ein internationaler Willenserklärungstext auch Waterbording als Verhörmethode empfehlen, aber gleichzeitig anfügen, es dürfe natürlich kein Gefangener unter Druck gesetzt werden.
Zur Verteidigung des Compacts heißt es von der Bundesregierung und etlichen Medien regelmäßig, er würde ein Kapitel auch der „Bekämpfung der Migrationsursachen“ widmen.
Die Migrationsursache Nummer eins – das Bevölkerungswachstum in Afrika weit über einem realistisch erreichbaren Wirtschaftswachstum – spricht der Text allerdings noch nicht einmal an. Er verpflichtet auch nirgends die Hauptauswanderungsstaaten zu konkreten Maßnahmen, etwa Bevölkerungspolitik und Korruptionsbekämpfung. Ja, er stellt noch nicht einmal die grundsätzliche Verantwortung von arabischen und afrikanischen Regierungen für das Wohlergehen ihrer eigenen Bevölkerung fest. Ausführlich widmet er sich dafür dem Klimawandel, und definiert damit noch einen Migrationsgrund der Zukunft.

Das alles, heißt es von Seiten des Auswärtigen Amtes und der meisten Medien, sei aber überhaupt nicht rechtsverbindlich. Bei dem gesamten Compact handle es sich nur um eine Willenserklärung von Staaten. Die Tagesschau-Faktenfinder etwa zitieren ausgiebig Benjamin Schraven vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik und den Juristen Christoph Vedder von der Universität Augsburg, und schreiben: „Klar ist also: das Papier ist rechtlich nichtbindend.“ Das ist eben überhaupt nicht „klar“. Richtig ist: zwei Zitatgeber der Tagesschau-Redaktion sind der Meinung, es sei so. Damit betätigen sich die Redakteure allerdings nicht als Fakten- sondern als Meinungsfinder. Es kostet keine besondere Mühe, zu einem beliebigen politisch-juristischen Streitgegenstand Juristen und Organisationsvertreter zu finden, die eine bestimmte Ansicht vertreten.
Außerdem raunen die „Faktenfinder“ von einem „verschwörungstheoretischen Duktus“ der Pakt-Kritiker – ohne substanzielle Gegenpositionen überhaupt zu behandeln.
Es trifft zwar zu, dass der Pakt betont, die rechtliche Souveränität der Unterzeichnerstaaten bliebe unangetastet (eine Binse). Allerdings enthält der Compact for Migration über einhundert Mal die Formulierungen „Verpflichtung“, „verpflichten“ (commit), „wir müssen“ (s. Dokumentation unten). Er lässt sich also vor Gericht durchaus auch so auslegen, dass er zwar nicht automatisch auf die Rechtsebene der Unterzeichnerländer durchgreift, sie allerdings dazu verpflichtet, ihre Regeln und Gesetze den Verpflichtungen des Compacts anzupassen.
Abschiebehaft für abgelehnte Migranten, so formuliert beispielsweise der Compact-Text, dürfe nur das „letzte Mittel“ sein. Jeder Richter, der gegen eine ohnehin schon sehr seltene Verhängung von Abschiebehaft urteilen will, hätte mit dem unterzeichneten Papier eine zusätzliche Argumentation zur Hand.
Völkerrechtlich gilt der Compact als „soft law“. Nur warten jetzt schon NGOs darauf, nach möglichen Verstößen gegen den GCM – und so dehnbar, wie er formuliert ist, gibt er in dieser Hinsicht viel her – vor nationalen und internationalen Gerichten zu klagen. Deren Urteile würden das soft ziemlich schnell in ein hard law von gesprochenem Recht verwandeln.

Genau damit begründete Österreichs Kanzler Sebastian Kurz, warum sein Land den Compact nicht unterzeichnen wird: Wegen der Gefahr, “dass die Ziele des Paktes in künftige Gerichtsurteile einfließen und somit unsere souveräne Migrationspolitik eingeschränkt wird“.
Unabhängig davon werden auch Willenserklärungen von Staaten nach einer bestimmten Zeit zum völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht. Bei dem so genannten Iran-Atomabkommen, das die USA kürzlich verlassen hatte, handelt es sich in Wirklichkeit um gar kein Abkommen, sondern einen „gemeinsamen Aktionsplan“, der weder die Unterschrift des amerikanischen noch des iranischen Präsidenten oder eines rangähnlichen EU-Vertreters trägt. Deshalb war es auch abwegig, den USA – wie es in etlichen Medien trotzdem getan wurde – Vertragsbruch vorzuwerfen. Aber im Völkerrecht gilt durchaus, dass gemeinsame Willensbekundungen auch ohne Unterschrift von Regierungschefs eine bestimmte Rechtskraft entfalten.
In Deutschland gibt es sogar ein sehr prominentes Beispiel: der „Flüchtlingsdeal“ Angela Merkels mit der Türkei ist noch nicht einmal in einem gemeinsamen Papier fixiert, er besteht lediglich aus jeweils einer Pressemitteilung der türkischen und der deutschen Seite. Seine Einzelheiten handelte Merkel 2016 im Beisein des niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu mündlich aus. Trotzdem gilt auch dieser Nicht-Vertrag, von der Bundesregierung mittlerweile „gemeinsame Erklärung mit der Türkei“ genannt, nicht als völkerrechtliche Seifenblase, sondern als bindende Übereinkunft, weil dem gemeinsamen Willen ein staatliches Handeln folgte.
Wie sieht eigentlich der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Compact for Migration? Seine Juristen schreiben:
„Der GCM soll im Einklang mit Ziel 10.7 der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung stehen. Dieses verpflichtet die UN-Mitgliedsstaaten zu internationaler Zusammenarbeit, um sichere, geordnete und geregelte Migration zu ermöglichen. Das Abkommen hat folgende operative Zwecke:
• Berücksichtigung aller Aspekte internationaler Migration, eingeschlossen ihrer humanitären, entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Aspekte;
• Beitrag zu globaler Governance und verbesserter Koordinierung internationaler Migration;
• Schaffung eines Rahmens für umfassende internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Migranten und menschliche Mobilität;
• Festlegung einer Reihe von durchsetzbaren Zielen, den Mitteln ihrer Implementierung und eines Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung derselben.“

Sie ziehen also eine Verbindung zwischen der entwicklungspolitischen „Agenda 2030“ der UNO, die sie bereits als verpflichtend ansehen. Aus ihr folgt der „Compact for Migration“, dem wiederum weitere logische Schritte folgen können. Denn die „Haltung der Bundesregierung“ definiert der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages so:

„Die Bundesregierung strebt ein politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen an.“

„Verpflichtet“, „operative Ziele“, „Festlegung“, „politisch verbindlich“ – das klingt schon anders als die Behauptung, der Compact stelle gewissermaßen nur ein Schmuckblatt ohne juristisch-politische Folgen in Deutschland dar.
Innenpolitisch eignet sich der Pakt ohnehin als Druck- und Argumentationsmittel für eine möglichst großzügige Migrationspolitik, die vor allem die Interessen derjenigen vertritt, die ins Land wollen, wie die Grünen-Politikerin Filiz Polat schon einmal feststellt:



Die großen Einwanderungsländer USA und Australien werden nicht mitmachen, Ungarn, Polen, Österreich und Israel auch nicht, und weitere Länder werden folgen, wenn sie bei Verstand sind. Die bunte Republik Deutschland und ihre (Noch-)Kanzlerin finden den „Global Compact for Safe and Orderly Migration“ aber würdig, am 10. Dezember in Marrakesch unterzeichnet zu werden.
Das von den Vereinten Nationen formulierte Dokument will einen Handlungsrahmen für nahezu alle Nationen der Welt schaffen, eine globale Zusammenarbeit zur Steuerung und Bewältigung der gewaltigen Flüchtlingsströme auf diesem Planeten zu organisieren. Viele Millionen Menschen aus armen und politisch instabilen Regionen – insbesondere Afrikas – sind auch jetzt, da ich diese Kolumne schreibe, unterwegs. Ihre Ziele sind Europa und die Vereinigten Staaten von Amerika.
Es gibt viele Facetten zu diesem Thema, die einer Betrachtung wert wären. Etwa:
+ Warum haben die reichen Länder dieser Welt nicht früher und viel energischer etwas getan, um die Lebensverhältnisse in der Dritten und Vierten Welt zu verbessern? Jeder, der sehen wollte, konnte doch sehen, was auf uns alle zukommt…
+ Warum hat insbesondere Europa nicht frühzeitig einen Plan entwickelt, wie der bevorstehende Massenansturm vernünftig zu bewältigen sein könnte? 28 Staaten mit 500 Millionen Einwohnern hätten leicht eine Million Flüchtlinge und Migranten aufnehmen können. Aber wenn nur drei Ländern mitmachen, dann haben wir ein Problem.
+ Eine Entwicklung, die ich selbst nicht verstehe, ist, warum unsere Regierenden den Wahnsinn überhaupt mitmachen. Jeder Zeitungsleser in Deutschland weiß, was hier Tag für Tag los ist. Migrantengewalt kreuz und quer durch unser Land, sexuelle Übergriffe, Vergewaltigungen, Morde, Messerstechereien. Warum wird so getan, als gäbe es all das nicht? Dass jeder Kritiker dieser völlig gescheiterten Flüchtlingspolitik als “rechtsradikal” geschmäht wird, ist eine Sauerei, die man aber noch mit dem schmutzigen politischen Kampf gegen den neuen und erfolgreichen Mitbewerber AfD erklären kann. Aber ich kann und will mir nicht vorstellen, dass all diese Merkels, Laschets und Günthers wirklich mit Absicht unser Land zerstören wollen.
+ Was tun eigentlich die Länder, die viel mehr Platz für die Aufnahme von Flüchtlingen haben als wir, um die Lage unter Kontrolle zu bekommen? Die Regionalmacht Russland zum Beispiel, in der Präsident Putin erst jüngst stolz vor Kameras vermeldet, dass es jetzt auch frisches Obst in allen Supermärkten gibt. Jetzt im Jahr 2018…
Viel ist über den Global Compact geschrieben worden. Die ersten waren Blogger und alternative Medien. Erschütternd, dass jüngst bei der Diskussion der AfD in Dresden mit den Chefredakteuren von ARD und ZDF offenbar keiner der beiden Herren wusste, über was wir überhaupt sprechen.
Es ist alles gesagt und geschrieben wurden, was man wissen muss zu den Plänen der UN. Ich will das nicht wiederholen, Vera Lengsfeld, Roland Tichy, die Achse und David Berger haben alles gesagt, was man dazu sagen muss. Und die konservative CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel hat mit ihrem aktuellen Video zum Thema Zugriffszahlen wie nie zu vor. Und die AfD bringt das Thema – endlich! – in dieser Woche in den Bundestag. Weil es nicht sein darf, dass ein Staat, unser Staat, die Kontrolle über seine Grenzen endgültig aufgibt, ohne dass die gewählten Vertreter des Volkes darüber überhaupt sprechen. So wie einst beim Gender-Schwachsinn, der uns jedes Jahr zig Millionen Euro kostet und eine ganze Industrie üppigst ausstattet, ohne dass der Bundestag jemals beschlossen hat, diesen völlig unwissenschaflichen Kokolores einführen zu wollen.
Ähnlich wie damals in Ungarn haben sich in Kroatien und Bosnien nach Medienberichten derzeit etwa 20.000 “Flüchtlinge” gesammelt, die weiter reisen wollen – nach Österreich und dann nach Deutschland oder Schweden. Österreich wird das nicht mitmachen. Gut so! In Deutschland aber wird diese Gefahr überhaupt nicht diskutiert – nicht im Bundestag, nicht auf Parteitagen, nicht in Talkshows im Fernsehen. Die Wartenden an der Grenze kommen kaum noch aus Syrien, sondern die meisten aus Pakistan, Iran, Algerien und Marokko. Viele sind mit Messer bewaffnet, es gibt schon jetzt immer wieder Übergriffe auf Sicherheitskräfte. Offenbar sind viele der “Flüchtlinge” mit Messer bewaffnet. Frauen und Kinder sind kaum noch dabei.
Verschwörungstheoretiker erzählen uns schon seit drei Jahren, dass wir gerade eine Invasion erleben. Und wer will schon Verschwörungstheoretiker sein? Aber wenn wir genau hinschauen, braut sich dort etwas zusammen, was höchst beunruhigend ist.    Kelle


Der „Globale Pakt über Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration“, der Anfang Dezember in Marokko auf einer UN-Vollversammlung verabschiedet werden soll, entwirft den totalitären Plan einer Gesellschaft, die das allem anderen übergeordnete Ziel verfolgt, die bestmögliche Versorgung der Migranten aus armen Ländern durch die Einheimischen des Westens sicherzustellen, und sie sogar mit Rechten zu versehen, die den eigenen Bürgern nicht zustehen. Die nationale Souveränität soll im Namen des Humanismus, der Diversität, der Gleichheit und der Menschenrechte zugunsten Fremder aufgegeben werden.
Zerstörung der Sozialstaaten
Den Grund dafür trägt er schon im Namen: Globaler Pakt für Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration – es geht um die uneingeschränkte Förderung der Migration und ihre Festschreibung als Menschenrecht, für das die sogenannten „Zielländer“ einzustehen haben. Welche Länder das sind, geht eindeutig aus sämtlichen Formulierungen der Verpflichtungen hervor: nicht etwa Saudi-Arabien oder die reichen Ölscheichtümer der arabischen Halbinsel, die Massen von Migrantenarbeitern unter miserablen Bedingungen beschäftigen, sondern ausschließlich um Länder, die Sozialstaaten und Rechtsstaaten sind, – kurzum, die westliche Welt. Der Globale Pakt wäre das erste von den Vereinten Nationen vorbereitete und auf Regierungsebene ausgehandelte Dokument, das Migration zu einer wünschenswerten, positiven und zu fördernden Entwicklung erklärte und die Regierungen verpflichtete, in diesem Sinne zu handeln, erklären die Initiatoren des Globalen Paktes, die Internationale Organisation für Migration.
Die Unterzeichner des Globalen Paktes übernehmen folgende entscheidenden Verpflichtungen (unter noch viele andere detailliert aufgezählte):
  • Sie geben die Souveränität über ihre Grenzen auf;
  • Sie geben die Souveränität auf, entscheiden zu können, wer auf ihrem Territorium leben und arbeiten darf im Namen internationaler Abkommen, die noch geschlossen werden sollen;
  • Niemanden, der illegal einreist und sich illegal auf dem Staatsgebiet aufhält, zu bestrafen;
  • Internierung illegal Eingereister nur in Ausnahmenfällen zu verfügen;
  • Die uneingeschränkte Familienzusammenführung als Grundrecht für alle Migranten zu garantieren, insbesondere für Kinder oder Migranten, die behaupten, welche zu sein; den auf ihrem Territorium geborenen Kindern die Staatsbürgerschaft zu verleihen ungeachtet der Staatsbürgerschaft der Eltern;
  • Die Anwerbung von Migranten in deren Heimatländern für „gute Arbeit“ zu fördern, auszuweiten und zur Staatsaufgabe zu machen; über das Internet für mehr Migration zu werben, ebenso entlang der „wichtigen Migrationsrouten“;
  • Migranten die gleichen Sozialleistungen im Gesundheitswesen, Bildung und bei allen anderen sozialen Absicherungen zukommen zu lassen wie den einheimischen Bürgern, die für diese Leistungen bezahlen oder bezahlt haben, Migranten sollen sie dagegen als Menschenrecht verpflichtend erhalten; die allgemeine Gleichstellung von Migranten mit den eigenen Staatsbürgern anzustreben;
  • Den Migranten die Erhaltung und Pflege ihrer eigenen Kultur erlauben, garantieren und fördern;
  • Dafür zu sorgen, dass in den Medien, im Bildungswesen und im öffentlichen Leben ein ausschließlich positives Bild von den Migranten und ihrer vorteilhaften Wirkung für die Gesellschaft entsteht, dafür Agitation und Propaganda zu betreiben und Zuwiderhandlungen ob von Medien oder Individuen unter Strafe zu stellen;
  • Migranten darüber zu informieren, wie sie Aufenthalt und Leistungen einklagen können, und sie dabei zu unterstützen;
  • Dafür zu sorgen, dass Migranten das Recht erhalten, gegen jede echte oder vermeintliche Verletzung ihrer Menschenrechte zu klagen und Widergutmachung zu fordern, ohne für die Kosten der Prozesse aufkommen zu müssen;
  • Jeden ihrer Bürger im eigenen Land zu verfolgen und abzuurteilen, der gegen diese Prinzipien verstößt oder sie kritisiert.
Bemerkenswert dabei ist, was der Globale Pakt nicht enthält: Er enthält keinerlei Verpflichtungen den nationalen Bürgern der Zielländer gegenüber, weder von Seiten ihrer eigenen Staaten, noch von den Migranten.
Jede Migration soll legalisiert werden
Von besonders schwerwiegender Bedeutung ist die Tatsache, dass das Abkommen den Begriff der illegalen Migration und infolge dessen den Begriff des illegalen, also strafbaren Grenzübertritts und Aufenthalts auf einem Staatsgebiet nicht mehr kennt. Die vom Globalen Pakt verwendeten Unterscheidungsmerkmale sind „geregelt“ und „ungeregelt“, was unterstellt, dass bei der illegalen Einreise in ein fremdes Staatsgebiet keine Straftat vorliege, stattdessen handele es sich bei der legalen und illegalen Einreise nur um zwei verwaltungstechnische Varianten rechtmäßiger Migration. Das hat freilich bei den vorgesehenen Vorschriften zur Behandlung der „ungeregelten“ Migration zur Folge, dass das Hauptbestreben des Paktes die Umwandlung der ungeregelten in geregelte Migration, und keineswegs deren Verhinderung oder gar strafrechtliche Verfolgung ist.
Obwohl in der Präambel betont wird, in dem Pakt gehe es nicht um die Haltung „Flüchtlingen” gegenüber, es würden ausschließlich Verpflichtungen zur Migration eingegangen, werden die beiden Kategorien trotzdem vermischt. Naturkatastrophen oder andere Katastrophen sollen nicht nur zu Flucht, sondern auch zu regulärer Migration berechtigen. Besonders gefährlich für die Zielländer wird es, wenn auch „sich langsam entwickelnde“, reale oder erfundene Naturereignisse wie die globale Erwärmung, Dürren oder Bodenerosion als Grund für das Recht auf Migration anerkannt werden müssen. Die Beweisführung über Vorhanden- oder Nichtvorhandensein dieses Migrationsgrundes liegt freilich – wie in allen anderen Fällen auch – bei den Zielländern.
Doch letztlich braucht es solcher Begründungen gar nicht. Denn das Dokument geht von der umfassend segensreichen Wirkung der Migration aus, die alle vorgesehenen Maßnahmen für noch mehr Migration zu einem Gebot scheinbarer Vernunft machen. So heißt es unter der Überschrift „Vision und Leitprinzipien“: „Während der ganzen Geschichte war Migration eine menschliche Erfahrung. Wir sehen sie als eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung in unserer globalen Welt an.“ Deshalb verfolgt der Pakt das Ziel, „die sichere, geregelte und planmäßige Migration zu fördern“, unabhängig davon, ob sie illegal erfolgt ist oder nicht. Und wenn jemand doch nicht von den vielen Vorteilen der Migration überzeugt worden sein sollte, folgt die Berufung auf die Menschenrechte: …wir (haben) die alles überragende Verantwortung, die Menschenrechte aller Migranten, unabhängig von ihrem Migrantenstatus, zu respektieren, zu schützen und zu verwirklichen …“, heißt es weiter unter dem Stichwort „Gemeinsame Verantwortung“.
Wenn die Migration – auf welchem Wege auch immer – erfolgt ist, beginnen die Verpflichtungen der Zielländer: „Wir müssen die Migranten befähigen, gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaften zu werden, ihre positiven Beiträge hervorheben, ihr Inklusion und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaften stärken. Wir müssen größere Berechenbarkeit und Gewissheiten für die Staaten, Gemeinschaften und Migranten schaffen. Um dies zu erreichen, müssen wir die sichere, geregelte und planmäßige Migration liefern und sicherstellen – zum Wohle aller.“
Verpflichtungen an den Parlamenten vorbei
Über dieses für die westlichen Sozialstaaten so gefährliche Abkommen haben sich die Mitgliedsländer der UN bereits am 14. Juli weitestgehend praktisch ohne Öffentlichkeit geeinigt. Von 193 Mitgliedern haben sie 192 gebilligt, die Vereinigten Staaten haben sich aus den Verhandlungen darüber zurückgezogen, weil die Verpflichtungen die nationale Sicherheit gefährdeten, und inzwischen haben Ungarn und Australien ihre Zustimmungen zurückgezogen, Dänemark und Österreich haben sich vorläufig distanziert. Die Unterzeichnung in Marokko durch fast alle UN-Mitglieder wird trotzdem nur noch eine Formsache sein. Und es wird kommen wie immer: Jene Länder, die wie Saudi-Arabien oder Südafrika tatsächlich etwas für ihre vielen schlecht behandelten Migrantenarbeiter tun müssten, werden unterzeichnen und nichts tun. Die westlichen Rechts- und Sozialstaaten dagegen werden den meisten zerstörerischen Vorschriften folgen.
Aber warum stimmen so gut wie alle Länder dieser Welt diesem wahnwitzigen Dokument zu? Die Interessen der afrikanischen und südasiatischen Länder als „Ursprungsländer“ sind offenkundig. Aber Länder wie Russland, China oder Japan? Ihnen und etlichen anderen Ländern kann die Selbstzerstörung des Westens nur recht sein. Und es gibt auch so etwas wie eine Dynamik von Mehrheiten, zumal wenn sie im Gewande der guten Tat daherkommt. Das kann womöglich die Zustimmung von Ländern wie Australien oder der Schweiz erklären, die zur Zeit gewiss nicht daran denken, die Zielsetzungen des Paktes in die Tat umzusetzen. Doch dieses wohlfeile Herdenverhalten bleibt für kein Land folgenlos. Es wird in jedem Land die Befürworter der Aufgabe der nationalstaatlichen Souveränitätsrechte stärken und die innenpolitischen Auseinandersetzungen darüber anheizen.
Nun wird von interessierter Seite (zum Beispiel von der Correctiv-Website) behauptet, das Dokument des Globalen Paktes sei juristisch nicht bindend, und deshalb könne man es ruhig unterzeichnen und wegen der Verwirklichung brauche man sich keine Sorgen zu machen. Tatsächlich wird im Dokument zweimal erwähnt, dass der Globale Pakt nicht gesetzlich bindend sei. Doch das sollte niemanden beruhigen. Denn ist das Dokument erst einmal unterzeichnet, es steht jedem Land frei, die darin enthaltenen Verpflichtungen gesetzlich zu verankern, wenn sich dafür eine Mehrheit im Parlament finden sollte. Die andere Vorgehensweise am Parlament vorbei ist viel einfacher und wird vermutlich der Weg sein, den westeuropäische Länder gehen werden: Die Europäische Union hat bereits Zustimmung signalisiert, also können die Verpflichtungen des Paktes in das EU-Recht ohne lästige nationale Abstimmungen übernommen und dann in den Mitgliedsländern einfach durch die Übernahme der wichtigen Bestimmungen des EU-Rechts in Gesetze gegossen werden, ohne die nationalen Parlamente – und damit die Öffentlichkeit – überhaupt einschalten zu müssen. Die Entscheidungen des Gerichtshofes der EU werden damit feststehen.
Aber die Einleitung von gesellschaftlichen Veränderungen wie Migration verläuft schon lange nicht mehr über die Parlamente und deren Gesetzgebung. Sobald der Globale Pakt unterzeichnet ist, wird es von NGO der Flüchtlings- und Migrantenindustrie überall in Afrika und Asien verbreitet – dafür wird schon die Internationale Organisation für Migration, die den Pakt initiiert und in der UN eingebracht hat, sorgen. Mit diesem Dokument bewaffnet kann jeder Migrant vor westeuropäischen Gerichten klagen. Jede Klage über Flüchtlings- und Migrantenrecht wird mit Hilfe von linksgrünen Anwälten, – bezahlt von den Steuern der Bürger – vor den Gerichten landen und dort von linksgrünen Richtern zugunsten der Kläger entschieden, schließlich hat das Land die entsprechende Verpflichtung des Paktes unterschrieben. Sind erst einmal genügend Präzedenzfälle geschaffen, werden alle vermeintlichen „Rechte“ zum Gewohnheitsrecht, ohne dass je ein Parlament darüber beraten hätte.
Was ist die Internationale Organisation für Migration?
Das Zustandekommen dieser Vereinbarung ist ein Muster dafür, wie das Netzwerk aus sogenannten NGO, den verschiedenen internationalen Organisationen und der UN als eine sich allmählich abzeichnende Weltregierung mit ihren einzelnen „Ministerien“ von Wählern unkontrollierbar arbeitet und in die Länder hineinregiert, die so allmählich immer größere Teile ihrer Souveränität einbüßen. Formal wurde der Globale Pakt von der „Internationalen Organisation für Migration“ (IOM) eingebracht, einer Organisation, die im Assoziationsverhältnis mit der UN steht. Sie ist ursprünglich als „Provisional Intergovernmental Committee“ 1951 gegründet worden, um bei dem Chaos, das in Europa nach dem 2. Weltkrieg durch die Neuordnung von Ländern und Vertreibung entstanden war, gemeinschaftlich handeln zu können. Bis 1989 war es noch die Aufgabe dieser Körperschaft von Staaten, Hilfen zu leisten in Fällen von politischen oder natürlichen Katastrophen, wie 1956 bei den Folgen der Niederschlagung der ungarischen Revolution, 1968 bei den Folgen des Einmarsches der Truppen des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei, ab 1975 die Unterstützung der vietnamesischen „boat people“, sowie der Vertriebenen im Kosovo und Osttimor 1999, außerdem in Fällen von großen Naturkatastrophen wie Erdbeben und Vulkanausbrüchen.
Die Wende in der Tätigkeit der Agentur scheint Schritt für Schritt in den letzten fünfzehn Jahren geschehen zu sein. Sie konzentriert sich seither nicht mehr auf das Auffangen der Folgen von politischen und natürlichen Katastrophen, sondern auf die Förderung der Migration aus unterentwickelten Ländern in den entwickelten Westen. Sie formuliert ihre Zielsetzungen heute so: „Die Agentur erweiterte ihre Aktivität, um zur führenden internationalen Agentur zu werden, die mit Regierungen und Zivilgesellschaften zusammenarbeitet, um das Verständnis der Migration zu vertiefen, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung durch Migration zu fördern und die menschliche Würde und das Wohlergehen der Migranten sicherzustellen.“ Diese Ausweitung und Änderung der Tätigkeit ging einher mit dem stürmischen Wachstum der Organisation. Sie hat inzwischen ca. 10.000 Mitarbeiter, 165 Mitgliedstaaten und ein Budget von 1,4 Mrd. $, die sich von den Mitgliedsbeiträgen der Länder und nicht näher bezeichneten Einzelspenden speist.
Und weiter heißt es: „Die IOM ist dem Grundsatz verpflichtet, dass eine menschenwürdige und geordnete Migration den Migrantinnen und Migranten und der Gesellschaft gleichermaßen zugutekommt.“ Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, hat sie sich von einer Organisation, die die Folgen von Verwerfungen auffangen soll, zu einer Organisation gewandelt, die Migration befeuert und propagiert, NGO, die sich als Schlepper betätigen, fördert und finanziert, Länder unter Druck setzt, ihre Grenzen zu öffnen, und nicht zuletzt als Instrument fungiert, ihren Aktivisten ein gutes, mitunter fürstliches Auskommen zu sichern. (Den beiden Vorsitzenden zum Beispiel steht insgesamt ein Jahressalär von 740.000 Schweizer Franken zu. Dabei handelt es sich um einen in den USA mäßig erfolgreichen Karrierediplomaten, sowie eine Frau mit einer ähnlichen Vita aus Costa Rica.)
Die Organisation sieht Migration als ein Instrument an, das die Ungleichheit zwischen Staaten zu beheben geeignet sei. Sie sieht daher als ihre Aufgabe an: die „Förderung geordneter, sicherer, regulärer und verantwortungsvoller Migration und Mobilität von Menschen, einschließlich … (der) Umsetzung von geplanter und gut gesteuerter Migrationspolitik“. Sie versteht sich explizit als Interessenvertretung von Migranten den Staaten gegenüber: „Die internationale Gemeinschaft erkennt zunehmend an, dass alle Migrantinnen und Migranten unabhängig von ihrem Migrationsstatus ein Recht darauf haben, dass ihre Menschenrechte geschützt und geachtet werden. … Darüber hinaus tritt die IOM durch ihre weltweiten Informationskampagnen für eine positive, einbeziehende und ausgewogene Haltung gegenüber Migrantinnen und Migranten ein.“
Die vorläufig letzte Entwicklung in der Tätigkeit und im Status des IOM ist ihre Assoziation mit den Vereinten Nationen, womit sie einen de facto offiziellen Status innerhalb der UN erhielt. „Am 19. September 2016 haben der IOM-Generaldirektor und der UN-Generalsekretär eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der die IOM als verwandte Organisation in das System der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Diese historische Entscheidung wurde mit Blick auf die wachsende globale Bedeutung von Migrationsthemen getroffen und gewährleistet die Beteiligung der IOM im UN-System, welches durch die Expertise und Erfahrung der Organisation bereichert wird.“ Diese Entwicklung macht auch die Brisanz des Dokuments „Global Compact for Migration“ aus.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird zu den begeisterten Unterzeichnern des Paktes bei der Vollversammlung in Marrakesch gehören. Die Zustimmung der gegenwärtigen deutschen Führung scheint schon festzustehen. Doch nichts, nicht die UN und keine internationale Organisation, keine noch so humanistisch erscheinenden Zielsetzung kann die politische Führung eines Landes dazu ermächtigen und berechtigen, das Staatsgebiet, die nationalen Grenzen und das bis jetzt und in Zukunft erarbeitete Vermögen der Staatsbürger an Fremde preiszugeben. Solche Verträge wie dieser wurden in der Geschichte nur bei erlittenen schweren militärischen Niederlagen und der Eroberung des Staatsgebietes durch eine fremde Macht als Kapitulation unterzeichnet. Dies freiwillig und ohne Not zu tun ist beispiellos.     Krisztina Koenen

Dokumentation 1 

Dokumentation 2