Stationen

Montag, 31. Dezember 2018

Steinmeier

Sie erinnern sich bestimmt noch an unsere lustige Auseinandersetzung mit dem Bundespräsidialamt um die Gästeliste beim großen Staatsempfang für den türkischen Präsidenten. Hier, hier und hier.
Aber das war noch nicht das Ende der Fahnenstange. Unser Anwalt Joachim Steinhöfel, bekannt aus Film und Fernsehen, der sich der Sache angenommen hatte, arbeitet gut, viel und gerne, aber natürlich nicht für umme. Da aufgrund der unkooperativen Haltung des Bundespräsidialamtes sein Einsatz unvermeidlich geworden war, schickte Steinhöfel seine Rechnung an eben das Amt. Und erhielt umgehend den folgenden Bescheid:
1. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt das Bundespräsidialamt
2. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
3. Die zu erstattenden Aufwendungen werden antragsgemäß 1.019,83 Euro festgesetzt.
Das ist doch mal eine gute Nachricht. Offenbar gibt es im Bundespräsidialamt noch Mitarbeiter, die unter „Schadensbegrenzung“ etwas Anderes verstehen als den Austausch defekter Nachtsichtgeräte beim Wachpersonal.

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