Ich zögerte eine Weile, bevor ich die
„Gemeinsame Erklärung 2018“
unterschrieb. Sie schien mir zu allgemein, zu freundlich, zu
unverbindlich. Ich dachte, die Diskussion wäre schon weiter. Da gab es
immerhin ein
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes
des Bundestages, in dem die Frage nach der Rechtsgrundlage der
Grenzöffnung vom September 2015 unbeantwortet blieb; zuvor schon hatte
Horst Seehofer bundesweit für Aufregung gesorgt, als er in einem
Interview mit der Passauer Neuen Presse von einer
„Herrschaft des Unrechts“ sprach, wobei er sich auf ein
Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio
bezog, der die Ansicht vertrat, die Bundesregierung wäre verpflichtet
gewesen, die deutsche Grenze zu schützen: „Eine völkerrechtliche
Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkriegs
oder bei Staatenzerfall besteht nicht“, der Bund sei vielmehr
„verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder einzuführen,
wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und
Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.
Jedem,
der sich für die rechtliche Problematik interessierte, war auch ein
Beschluss des OLG Koblenz vom Februar 2017 bekannt,
in dem mit aller Klarheit festgestellt wurde, „die illegale Einreise
ins Bundesgebiet“ werde „momentan de facto nicht mehr strafrechtlich
verfolgt“, in diesem Bereich sei „die rechtsstaatliche Ordnung in der
Bundesrepublik... seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt“.
Vor diesem Hintergrund war und ist die „Gemeinsame Erklärung 2018“ von einer geradezu rührenden Harmlosigkeit. Wie
der erste Satz im Art. 1 des GG oder die
Goldene Regel „Was
du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu.“
Okay,
dachte ich, das Gelbe vom Ei ist es nicht, auch keine Anleitung zur
Auflösung des Gordischen Knotens, aber vielleicht doch der kleinste
gemeinsame Nenner, auf den sich ein paar Leute verständigen können, die
sich Sorgen wegen der Erosion rechtsstaatlicher Regeln machen. Und
setzte meinen Namen drunter.
Ich hätte mit allem Möglichen gerechnet, nur nicht mit dem Sturm der
Entrüstung, der daraufhin losbrach. Als hätten ein paar Irre den
Wiederaufbau der innerdeutschen Mauer oder die Einführung der Scharia in
Bayern gefordert. Angefangen
von einem meiner fleißigen Biografen,
der mich auf dem linken Fuß erwischte, bis hin zu dem Flaggschiff der
political correctness in der Bundesrepublik, wo man sich darüber
wunderte, „Wer die Erklärung 2018 so alles unterschreibt“, nämlich
„Ministerialräte und Gesichtschirurgen“, also genau die Leute, welche DIE ZEIT als Abonnenten und Leser schätzt.
Es war, könnte man in aller Bescheidenheit sagen, ein Sturm in einem
Fingerhut. Positiv ausgedrückt war es ein Fest der Meinungsfreiheit,
auch wenn sich die Durchsagen so anhörten, als ginge es den Teilnehmern
darum, eben diese abzuschaffen. Hier eine unvollständige aber durchaus
repräsentative Auswahl der Stimmen:
Die
Augsburger Allgemeine meint, die „Erklärung 2018“ zeige u.a. auch, dass Deutschlands Gesellschaft „gleich doppelt gespalten“ ist.
Telepolis
schreibt, die Ostdeutschen hätten „die westliche Demokratie noch nie
verstanden“ und nennt als Beleg dafür u.a. Monika Maron, die es gewagt
hat, „Tellkamp im Deutschlandfunk beiseite“ zu springen.
Im
NDR staunt „der
hochdekorierte Dresdner Autor Ingo Schulze... über die intellektuelle
Schlichtheit der Erklärung“, während der Verband deutscher
Schriftstellerinnen und Schriftsteller bekannt gibt, „
Migranten zu Sündenböcken zu machen, löse kein Problem“.
Der
Tagesspiegel
wundert sich, dass Rüdiger Safranski die Erklärung „nicht
unterschrieben, aber dem Spiegel ein Interview“ gegeben (hat), in dem er
sich gegen eine „Pflicht zur Fremdenfreundlichkeit“ ausspricht.
Im
Deutschlandfunk
plaudert Ulrich Greiner aus dem Nähkästchen der Zeit: „Es ist übrigens
auch heute in der Konferenz darüber kontrovers diskutiert worden. Einige
Kollegen sagten, warum zeigt ihr denn diese Leute, ihr macht sie ja
dadurch nur hoffähig. Und andere sagten, nein, warum sollen wir die
Leute nicht zeigen, das ist sozusagen ein privater Kreis von
interessanten Zeitgenossen...“
Die
jungle world räsoniert über den „deutschen Geist“, der derzeit „zur Hochform“ aufläuft. Derweil die
junge welt sich Gedanken über Matthias Matussek macht.
Die
Berliner Zeitung stellt
fest, bei „diesem Thema“ gehe „ein Riss durch Partnerschaften“ und
fragt, warum „zum Beispiel Caroline Sommerfeld-Lethen die Erklärung
unterschrieben (hat), nicht aber ihr Mann Helmut Lethen oder Krisztina
Koenen, nicht aber ihr Mann Gerd Koenen“.
Das
neue deutschland neidet
Thilo Sarrazin seinen Erfolg als Buchautor und fragt: „Warum sitzt der
Mann noch nicht im Gulag? Oder warum hat man ihm nicht wenigstens die
linke Gesichtshälfte am Kinn festgetackert?"
Dem
Freitag fällt
auf, dass zwei Köpfe „nicht auf der Liste stehen“, was die Riege derer,
„die rechts geworden sind“, ein wenig unvollständig macht.
Auf
SPON „laufen die üblichen Verdächtigen –
Sarrazin, Broder,
Lengsfeld" durch das Bild, ihnen folgen „
AfD-Sympathisanten und andere braune Socken“, die „genau (wissen), was sie tun: sie wollen das muslimreine Deutschland“.
Die
Deutsche Welle
stört sich daran, dass auf der Achse „zwischen Islam und Islamismus
kaum unterschieden“ und „der Klimawandel abgestritten“ wird. Die
„Erklärung 2018“ sei „wahrscheinlich nicht zufällig mit Beginn der
Leipziger Buchmesse (erschienen), auf der die
Kontroverse um Meinungsfreiheit und der Umgang mit rechten Publizisten prägende Themen waren.
Das
neue deutschland warnt
vor einem „Schulterschluss auch mit jenen hin, die Anschläge auf
Geflüchtete als verzweifelten Aufstand des ‚deutschen Volkes‘
interpretieren“. In einem
anderen Beitrag
heißt es: „Zwar fanden sich bis zum Sonntag unter den Unterstützern der
Erklärung keine prominenten AfD-Vertreter, die Liste umfasst allerdings
einige bekannte Namen, die in der Vergangenheit direkt oder indirekt
Sympathien für die Programmatik der Rechtsaußenpartei zeigten“, darunter
„Publizisten wie Tellkamp und Broder“, die einen „Aufruf gegen offene
Grenzen“ unterstützen.
Die
taz bringt es auf den
Punkt. „Mit Nazis reden bringt nichts... Man muss ihnen das Leben
schwer machen, wo es nur geht.... Man muss sie deshalb sozial ächten.
Bis sie sich nicht mehr trauen, auch nur zum Bäcker zu gehen.“
Der
Tagesspiegel
spricht von „Migrationsbewegungen im Herbst 2015“ und widerlegt ein
Gerücht: „Dass Politiker Gesetze gebrochen hätten, um Flüchtlinge ins
Land zu holen, ist ein Vorwurf, der von AfD und Pegida rituell
wiederholt wird. Wahr macht ihn das nicht.“
Auch die
Berliner Zeitung dementert
„die vermeintliche Tatsachenbehauptung, es fände eine ‚illegale
Masseneinwanderung‘ statt“ und fragt: „Wo, bitte, ist das der Fall? Die
Zahlen der eingereisten Geflüchteten sprechen eine andere Sprache.“
Den gleichen, nein: denselben Artikel finden wir auch in der
Mitteldeutschen Zeitung,
dessen Verfasser lange um den kalten Brei herumschleicht („Man ist gut
beraten, sich den knappen Text und auch die Liste der
Unterzeichner anzusehen, damit man weiß, woran man ist...“), bevor er
endlich zur Sache kommt: „Interessant an der ‚Gemeinsamen Erklärung‘ ist
aber neben der raunenden Unterstellung, nichts als Kriminelle
überschwemmten unser Land, auch die Tatsachenbehauptung, es fände eine
‚illegale Masseneinwanderung‘ statt.“
Was es mit der „illegalen Masseneinwanderung“ auf sich hat,
erklärte Liane Bednarz, „Publizistin und Juristin, Autorin von Büchern
über die AfD und die neue Rechte“, in einem Interview mit dem
Deutschlandfunk Kultur.
Das sei „ein Terminus, den man sehr oft hört“. Allerdings werde er
„nicht begründet“. Und sei zudem „umstritten“: Denn: „Es gibt auch
Menschen, die sagen, dass die Flüchtlingspolitik zumindest in Teilen
rechtswidrig sei. Aber es gibt eben keine bindende Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts darüber. Und so lange kann man das auch nicht
per se als illegal bezeichnen.“
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung, die Wolfsburger Allgemeine, die
Dresdner Neuesten Nachrichten, die Leipziger Volkszeitung, die
Schaumburger Nachrichten, die Oberhessische Presse und etwa zwei Dutzend
weitere Zeitungen, die vom RND (Redaktionsnetzwerk Deutschland)
beliefert werden, bringen zwei Berichte über die „Erklärung 2018“.
In dem einen
geht es darum, was in der Erklärung nicht drinsteht. „Was bedeutet der
Kampfbegriff der ‚illegalen Masseneinwanderung‘ konkret – die Welle des
Jahres 2015 oder jeden Asylsuchenden, der je in unser Land kam, kommt
und kommen wird? Was ist gegen die Beschädigung zu tun? Hat man
Vorschläge zur Integration, zur Vermeidung von Parallelgesellschaften
und Abkapselung? Nichts ist davon zu lesen.“
In dem anderen
auch: „Spannend am knappen Aufruf ist vor allem, was er nicht enthält:
keinerlei Distanzierung von rechtsradikalen bis rechtsextremen Gruppen,
die in Cottbus, Berlin, Hamburg und anderswo die Demonstrationen nutzen
und zum Teil prägen.“
Allem vorausgegangen war ein Interview, das Monika Maron dem
Deutschlandfunk gegeben
hat. Darin sagt sie unter anderem: „Ich sage, was ich denke. Ich komme
zu meinen Überzeugungen oder Meinungen, indem ich mir die Welt angucke
oder darüber lese oder eine Meinung gegen die andere abwäge und mich da
irgendwie orientiere. Ob das rechts ist, ist mir am Ende vollkommen
egal, weil, ich muss es richtig finden.“
Noch nie, nie! sind zwei Sätze aus insgesamt 33 Wörtern und 273
Zeichen, einschließlich der Leerzeichen, so aufgeregt und so umfänglich
kommentiert worden. Die „Erklärung“ muss also einen Nerv getroffen
haben, der bereits blank da lag.
Wäre es in der „Erklärung“ darum
gegangen, dass die Erde eine flache Scheibe oder ein in einer Salzlake
schwimmendes Toastbrot ist, wäre sie unbeachtet geblieben. Aber: Was
trifft, trifft auch zu.
Hinzu kommt: In keinem anderen Gewerbe ist der Herdentrieb so
ausgeprägt wie im Journalismus, der Wunsch nach Konsensualität so
sinnstiftend. Ich kenne Kollegen, die nur deswegen Journalisten geworden
sind, weil sie gedacht haben, das wäre eine Stufe auf der
Karriereleiter, die in die Pressestelle des Bundeskanzleramtes führt.
Oder wenigstens in den Frachtraum einer Maschine, mit der der
Außenminister nach Kuala Lumpur fliegt. Wer es nicht in die Entourage
eines Ministers schafft, freut sich immer noch über zwei Freikarten für
ein Helene-Fischer-Konzert.
Es gibt keine Gleichschaltung von oben. Was es aber gibt, das ist der
unbändige Wunsch, mitzumachen und mitzuschwimmen, am liebsten dort, wo
der Strom am flachsten ist. Dass man aber auch im Planschbecken ersaufen
kann, davon zeugen einige der hier angeführten Stellungnahmen.
Weil ich mich grade auf den
Auszug aus Ägypten vorbereite, der heute Abend beginnt, will ich
nur kurz zu drei Texten etwas bemerken.
Jakob Augstein
zitiert die „Erklärung“ im Wortlaut und stellt fest, „diese Leute“,
gemeint sind die Unterzeichner, „wissen genau, was sie tun: sie wollen
das muslimreine Deutschland“. Eine
Anspielung mit
viel Geschichte im Gepäck, die nur zeigt, wie kontaminiert Augsteins
Denken ist.
Ich wünsche mir ein „muslimreines“ Deutschland ebenso, wie
ich mir ein islamisiertes Deutschland wünsche. Aber über einen von
Augstein befreiten Spiegel ließe ich schon mit mir reden.
Arno Widmann witzelt in der
Berliner Zeitung
über die „vereinigte politische und schriftstellerische Intelligenz“
der Republik, die sich „zu zwei Sätzen des Protestes aufgerafft“ habe,
die Arno mit 4371 Zeichen in 660 Worten, also im Verhältnis 1 zu 20,
widerlegt. Eine mehr als erstaunliche Leistung, die in der Erkenntnis
gipfelt: „Die Zuwanderung hat das Deutschland, in dem ich nach dem Krieg
aufwuchs, nicht beschädigt – sie half, es zu zerstören. Zu unser aller
Glück.“ –
Was würde Alfred Tetzlaff dazu sagen? Der Arno ist nicht
grundsätzlich dumm, er hat nur sehr viel Pech beim Nachdenken.
Liane Bednarz,
hat sich, laut DLF Kultur, als „Publizistin und Juristin, Autorin von
Büchern über die AfD und die neue Rechte“ einen Namen gemacht. Wie die
mit dem Feuilletonpreis „Goldener Maulwurf“ ausgezeichnete Fachfrau für
den „Erwerb eigener Aktien“ das geschafft hat, darüber gehen die
Meinungen freilich weit auseinander.
Die einen sagen so,
die anderen so. Wie es auch sein mag, für ein
Interview mit DLF Kultur
reicht es allemal, siehe weiter oben. Darin „verrät“ sie nicht
nur, „welche Unterzeichnerinnen nicht mehr auf der Liste stehen“,
sondern auch, warum von „illegaler Masseneinwanderung“ keine Rede sein
kann. Der Begriff sei „unter Rechtswissenschaftlern umstritten“.
Allerdings: „Es gibt auch Menschen, die sagen, dass die
Flüchtlingspolitik zumindest in Teilen rechtswidrig sei. Aber es gibt
eben keine bindende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber.
Und so lange kann man das auch nicht per se als illegal bezeichnen.“
Atemberaubend.
Wie ist diese naturtrübe Untertasse durch das Erste
und Zweite Staatsexamen gekommen? Indem sie behauptet hat, ein
Tatbestand, den das BVG nicht explizit als illegal bezeichnet hat, könne
nicht illegal sein? Worauf die Prüfer in ein Koma gefallen sind?
So
betrachtet wäre auch der Drogenhandel am Görlitzer Park legal, denn das
BVG hat ihn noch nicht als „illegal“ qualifiziert.
Also gibt es auch keine „illegale Einwanderung“. Wenn es aber keine
„illegale Einwanderung“ gibt, so muss man sich fragen, warum legal
Eingewanderte abgeschoben werden? Hat sich auch Anis Amri legal in
Deutschland aufgehalten? Waren seine 14 Identitäten nur Ausdruck seiner
ganz persönlichen Diversität?
Eines der zwei Bücher, die Liane Bednarz verfasst haben will, heisst: „Deutschland dreht durch. Die Wahrheit über die AfD“.
Im Falle einer Neuauflage müsste der Titel ein wenig angepasst
werden. „Deutschland dreht durch. Die Wahrheit über Liane Bednarz, Arno
Widmann. Jakob Augstein und die ganze Gang“.
HMB
Innerhalb von zehn Tagen hat unsere
Gemeinsame Erklärung 2018
gegen die illegale Masseneinwanderung, die fortgesetzte Verletzung
unseres Grundgesetzes und der Gesetzlichkeit 2018 Unterschriften
erhalten. Damit reißt der Strom der Unterzeichner aber nicht ab.
Diese
erste Liste wird geschlossen und durch eine zweite Liste ersetzt, in die
sich alle selbst eintragen können, unter Angabe von Name, Beruf und
Wohnort. Mit dieser Liste erfüllen wir den vielfachen Wunsch, allen
Bürgern eine Möglichkeit zur Unterschrift zu bieten. Sollten wir
zehntausend Unterschriften erreichen, wird unsere Erklärung als Petition
dem Bundestag übergeben.
In der vergangenen Woche haben zahlreiche Medien über unsere Erklärung berichtet. Einige waren sachlich, die meisten nicht.
Auffällig war, dass vehement bestritten wurde, dass es illegale
Einwanderung gibt. Das ist mehr als erstaunlich, denn jeder, der das
Grundgesetz kennt, und das sollte eigentlich für alle Journalisten
gelten, müsste erkennen, dass der Asylparagraph des Grundgesetzes als
Einwanderungsvehikel missbraucht wird.
Nach wie vor kommt die Mehrzahl der Migranten, die immer noch hartnäckig
„Flüchtlinge“ genannt werden, ohne Papiere in unser Land.
Was in
anderen Staaten selbstverständlich ist, die Handydaten der Ankömmlinge
auszulesen, um festzustellen, aus welchem Land sie wirklich kommen, oder
ihr wahres Alter zu bestimmen, wird in Deutschland kaum angewendet.
Nicht der „Flüchtling“ muss nachweisen, dass er tatsächlich politisch
verfolgt wird oder aus einem Kriegsgebiet kommt, nein die deutschen
Behörden müssen beweisen, dass er die Asylkriterien nicht erfüllt.
Das
ist eine Pervertierung der Rechtslage, die nicht beendet, sondern von
der neuen GroKo laut Koalitionsvertrag fortgesetzt werden soll.
Das funktioniert nur, weil unsere Vertreter der Vierten Gewalt ihrem
Auftrag, die Regierung zu kontrollieren, nicht nachkommen, sondern im
Gegenteil, den Rechtsbruch der Regierung decken.
Dabei kommt es zu grotesken Argumentationen.
Ein Beitrag des ndr „Wie brisant ist die Erklärung 2018“ von Patrick
Seibel, ist charakteristisch dafür. Herr Seibel führte mit mir ein
längeres Gespräch, in dem er immer wieder versuchte, mir
unterzuschieben, dass „illegale Masseneinwanderung“ meine Privatmeinung
wäre.
Mehr als einmal habe ich ihn auf das Urteil des OLG Koblenz vom Februar
2017 hingewiesen, in dem festgestellt wird, dass die Gesetzlichkeit an
den deutschen Grenzen ausgesetzt ist und man deshalb illegale
Grenzübertritte nicht mehr verurteilen könne.
Ich habe mehrfach auf den
Bericht der Bundespolizei an den Bundestag hingewiesen, dass es im Jahr
2017 mehr als 55. 000 illegale Einwanderungen gegeben hat und die
Dunkelziffer noch erheblich höher liegt.
Ich habe auf
Verfassungsschutzpräsident Maaßen verwiesen, der ebenfalls von illegaler
Einwanderung gesprochen hat. Nichts davon findet sich in seinem
Bericht.
Statt dessen verwendet er eine Argumentation, die anscheinend
als Satzbaustein an die Redaktionen gegangen ist, denn sie findet sich
in vielen anderen Beiträgen wieder.
Die Rede von der illegalen Masseneinwanderung sei juristisch nicht
gedeckt. Keine der etwa 1.000 diesbezüglichen Strafanzeigen gegen
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wäre verfolgt worden. Und auch der
Europäische Gerichtshof hätte nicht gegen die deutsche
Flüchtlingspolitik entschieden.
Diese „Beweisführung“ ist hanebüchen.
Carl Christian Jahnke
attestierte dem Tagesspiegel-Redakteur Christian Schröder, der
gleichlautend argumentiert, ein „schlichtes Verständnis unseres
Rechtsstaates“ die ihn für eine „Tätigkeit als Redakteur des
Tagesspiegels“ disqualifiziere.
Jahnke argumentiert:
„1. Der Europäische Gerichtshof ist lediglich zuständig für das
Europäische Recht, nicht aber etwa für das deutsche Grundgesetz.
Verstöße gegen unsere Verfassung werden vom Bundesverfassungsgericht
festgestellt. Die Feststellung des EuGH ist also keine allgemeine
Feststellung der Rechtmäßigkeit sondern trifft nur auf den Vertrag von
Dublin zu.“
2. Rechtsverstöße müssen … nicht strafbar sein … Wenn ich gegen
einen geschlossenen Vertrag verstoße oder ihn nicht erfülle, verhält es
sich genauso. Die Ablehnung der Eröffnung von Ermittlungsverfahren durch
den Generalbundesanwalt belegt nicht einmal abschließend die mangelnde
Strafbarkeit der Bundeskanzlerin. Hier wurde lediglich festgestellt,
dass zum Zeitpunkt der Anzeige der dargestellte Sachverhalt nicht den
angezeigten Strafrechtsbestand erfüllt. Dies kann sich durch den
Zeitablauf, detaillierte Darstellungen des Sachverhaltes und neu bekannt
werdende Tatsachen jederzeit ändern.
Beide Beispiele taugen also nicht zu der von Ihnen festgestellten
Behauptung, die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin sei
rechtmäßig.“
Führende Staatsrechtler kamen zu dem Schluss, dass die Kanzlerin im
Alleingang 2015 Recht und Gesetz außer Kraft setzte. Am brisantesten ist
das Gutachten des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio, das im Auftrag des Freistaates Bayern erstellt, aber umgehend
in der Schublade versenkt wurde.
Horst Seehofer, damals Ministerpräsident sprach von einer “Herrschaft
des Unrechts“, tönte, mit ihm als Innenminister hätte es diese illegale
Grenzöffnung nicht gegeben. Allerdings tut er, seit er Innenminister
ist und die Möglichkeit dazu hätte, nichts, um den ungesetzlichen
Zustand zu beenden.
Helfen kann nur der hörbare, massenhafte Einspruch der Bürger. Wie
sehr Politik und die verbündeten Medien diesen Einspruch fürchten, zeigt
ihre fast schon hysterische Aufregung über unsere „Gemeinsame
Erklärung“.
Vera Lengsfeld