Stationen

Montag, 31. August 2020

Verlogen bis aufs Mark










Wie wehrt man sich gegen einen "Verfassungsschutz", der selber verfassungswidrig arbeitet?

Lagebesprechung etc.

Berlin am 29. August 2020

Das von Herrn Geisel zunächst verfügte und dann vom Verwaltungsgericht aufgehobene Demonstrationsverbot ist vielfach kritisiert worden – aber nicht von der Kanzlerin; die gab zu Protokoll, sie "respektiere" die Entscheidung ihres Mit- bzw. Mietsozialisten, regierungskritischen Bürgern ein Grundrecht streitig zu machen.



Der Staat bzw. in diesem Falle eben der Berliner Senat ist durchaus imstande, eine Demonstration zu stoppen und in Teilen aufzulösen, sofern deren Teilnehmer friedlich sind, sich nicht vermummen sowie keine Steine und Brandsätze werfen. Man erlebte das Unikum eines Großeinsatzes der Berliner Polizei, bei dem keine "Steine flogen"; wahrscheinlich gab es auch deshalb keine Vorwürfe an die Polizei, nicht deeskaliert zu haben. Sofern die Demonstranten hinreichend friedfertig sind, also weder der linksextremen noch der islamistischen Szene angehören, lässt der Staat bzw. in diesem Falle eben der Berliner Senat Wasserwerfer und XS-Panzerwagen auffahren – schweres Gerät, wie es gegen die Antifa niemals in Stellung gebracht wird – und hunderte Personen verhaften.
Nach der Black-Lives-Matter-Demonstration in Berlin im Juni reagierte die Innenverwaltung auf den Vorwurf, sie habe die Kundgebung trotz massenhafter Verstöße gegen die Corona-Auflagen nicht abgebrochen, mit den geflügelten Worten: "Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Demonstrierenden vorzuschreiben, wie sie zu demonstrieren haben."

Es gibt zwar noch Richter in Berlin, aber der smarte Gesinnungsstaat findet andere Wege, ein Grundrecht zu beschneiden: viele Menschen haben bestätigt, dass 1. der Weitermarsch versperrt wurde und 2. die Seitenstraßen – in beide Richtungen – versperrt wurden. Nebenbei bemerkt: wie soll man da Abstand voneinander halten.

Die habituell gewordene Verlogenheit der Regierung in Deutschland wird jeden Tag unerträglicher.

Genaueres: hier.








Sonntag, 30. August 2020

Denkmäler



(aus der Wikipedia zum sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow)

Donnerstag, 27. August 2020

Meeräschen im Atlantik



Unglaublich! Diese dunkle Fläche entlang der Küste Floridas ist nicht etwa ausgelaufenes Erdöl. Es sind Millionen von Meeräschen. Nicht die Dicklippigen, die auch in Norddeutschland verbreitet sind, sondern die Großkopfmeeräschen, die auch im Mittelmeer zu finden sind und aus deren Laich Bottarga hergestellt wird.
Gejagt werden die Meeräschen von der Goldmakrele.  Ein paar Haie und Pelikane sind auch dabei, um sich auf die Fülle zu stürzen.



Mittwoch, 26. August 2020

Söder


Doof bleibt doof (da helfen keine Quoten)

„Keine Quote in Thüringen“. Zumindest nicht als gesetzliche Vorgabe für die Kandidatenlisten zu den Landtagswahlen. Derlei Nachrichten sollten nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Angriff auf demokratische Grund- und Persönlichkeitsrechte in vollem Schwung ist. Er wird von Politikern aller Couleur mit Marx‘ und Engels‘ Zungen weiterbetrieben, flankiert von Gender- und anderen Opferidentitätsgruppen, die naturgemäß ebenfalls bald paritätische Rechte werden geltend machen wollen. Die marxistische Prämisse von der androzentrischen Ordnung, in der die Frau ausschließlich als Opfer des Mannes vorkommt, ist nicht nur Fundament und argumentatives Schwergewicht der (äußerst heterogenen) feministischen Bewegung. Diesem zu Beton erstarrten Marxschen Donnerhall scheinen sich inzwischen auch alle bürgerlichen Parteien unterworfen zu haben, die bislang nicht im Verdacht standen, sozialistische, feministische oder Regenbogenklientelpolitik zu betreiben: „Mit der Teilung der Arbeit [...] ist zu gleicher Zeit auch die Verteilung, und zwar die ungleiche, sowohl quantitative wie qualitative Verteilung der Arbeit und ihrer Produkte gegeben, also das Eigentum, das in der Familie, wo die Frau und die Kinder die Sklaven des Mannes sind, schon seinen Keim, seine erste Form hat.“ (Marx/Engels 1845/46, 32 – Hv. i.O.). Kein Wunder, daß die Frauenfrage im dialektischen und historischen Materialismus langfristig nur zum Nebenwiderspruch gereichte. Sie wurde nicht gelöst, sondern nach paternalistischer Art kurzerhand untergebuttert, und so arbeiten wir uns noch heute an ihr ab.
In einem seiner zahlreichen Briefe bemüht Marx später eine biologische Metapher für das Frauending: "[Es] zeigt sich sehr großer Fortschritt in dem letzten Kongreß der American „Labor Union“ darin u. a., daß er die weiblichen Arbeiter mit völliger Parität behandelt,[...] Jeder, der etwas von der Geschichte weiß, weiß auch, daß große gesellschaftliche Umwälzungen ohne das weibliche Ferment unmöglich sind.“
Ferment: ein „vorwärtstreibendes, beschleunigendes, gärendes Element“, mit dem Stoffe eines selbstregulierenden organischen Systems biochemisch verwandelt werden. Wer jemals einen Sauerteig beobachtet hat, weiß um die vitale Kraft eines solchen evolutionären Stoffwechselvorgangs. „Ohne Enzyme wäre kein Leben auf unserer Erde möglich. Sie kommen daher in allen Lebewesen, in Mikroorganismen, Pflanzen, Tieren und natürlich auch in jeder Zelle des menschlichen Körpers vor. Der Mensch etwa müßte bei vollem Nahrungsangebot verhungern, wenn nicht in seinem Darm vorhandene Enzyme für den Abbau der vielfältigen Nahrungsbestandteile sorgen würden.“.
Wenngleich es also gute Gründe gibt, Ferment als eine treffliche Analogie zur sozialen Funktion und Wirkungsweise von Frauen anzuerkennen und, nicht nur in Krisenzeiten, als unerschöpfliche allgemein menschliche Ressource in Anspruch zu nehmen, so schiebt der Begriff doch in der damaligen geschichtlichen Phase das Frauending einmal mehr auf, verschiebt es in den Bereich des Unverfügbaren.

Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt

Knapp 170 Jahre später ist die Biologie in Verruf geraten und mit ihr die Kontingenz der menschlichen Natur, die jegliche Quotenbestrebungen stets durchkreuzt, was von Quotenbefürwortern als großes Ungemach empfunden wird: „Schon ein flüchtiger Blick in den Berliner Bundestag und die Ministerien reicht aus, um festzustellen, daß ein Rückschritt jederzeit vorstellbar ist. Der Anteil der Parlamentarierinnen ist erstmals seit 1998 wieder deutlich gesunken, im 19. Bundestag sitzen seit 2017 nur noch 31 Prozent Frauen.“ Da ist wohl was schiefgelaufen mit der menschlichen Entwicklung, es müßen also härtere Kaliber her, z.B.: strengere Überwachung des Verschlechterungsverbots und der Einhaltung von Fristsetzungen für das Erreichen von Zielgrößen, wie sie im Quotengesetz für mehr Frauen in Führungspositionen (FüPoG, 2015) festgeschrieben sind. Den Rest sollen die bürgerlichen Parteien en passant erledigen. Ihr Rückhalt in der Wählerschaft schwindet eh ins Bodenlose. Da kommt der fahrende Zug der Identitäts- und Minderheitenpolitiken gerade recht zum Aufspringen, daß man sich fragt, ob nicht alle eigentlich immer schon grün hinter den Ohren waren.
Nach dem Willen der CDU-Frauen soll eine Bundestagskommission die Möglichkeit eines Paritätsgesetzes für das Parlament prüfen. Die CDU selbst strebt gegen den Widerstand aus den eigenen Reihen eine 50-prozentige Frauenquote für Parteiämter und Mandate an. Für die Opferidentitätsgruppe der Homosexuellen hat der Generalsekretär Paul Ziemiak sogar schon einen Entwurf vorgelegt, in dem es praktischerweise auch bereits eine Abkürzung für sie gibt. Danach sollen auch die "„Lesben und Schwulen in der Union“ (LSU) [...] künftig mit einem festen Platz innerhalb der Partei verankert werden. „Wir haben jetzt die Chance, unsere CDU in der gesellschaftlichen Realität ankommen zu lassen und uns endlich auch für die Rechte aller im Bereich LGBTQ einzusetzen“, heißt es in dem Papier. Die CDU zieht also den Grünen hinterher, für die „Quote und Doppelspitze immer noch ein Modell für die Zukunft [sind] – nicht nur für die Grünen, sondern grundsätzlich für die Gesellschaft, für Vereine und Unternehmen“. Die Grünen (sie selbst nennen sich inzwischen Grün*innen) haben schon seit 1986 eine Frauenquote von 50 Prozent, die sich strukturell so niederschlägt: „Die ungeraden Zahlen (und damit auch der Listenplatz 1) [sind] den Frauen vorbehalten.“
Sollte den Grünen zukünftig mehr Macht beschieden werden, gelangt vielleicht das „grüne Feminat“ von 1984 (ausgerechnet!), bei dem ausschließlich Frauen im Fraktionsvorstand landeten, zu neuer Blüte als „basisdemokratisches“ Vor- oder Zerrbild.

„Wir sind Feministinnen. Alle.“

So tönt es von der Netzseite der SPD zur Feier des 100. Internationalen Frauentags. Und was die Quote betrifft, so versucht Familienministerin Franziska Giffey (SPD) durch Androhung hoher Geldbußen, Großunternehmen zu ihrer Einhaltung zu zwingen.
Die Linke bringt gleich den übernächsten Sprengstoff mit, indem sie die „Einschränkungen von vielfältigen Lebensweisen [...] in der aktuellen Familien- und Sozialpolitik“ beklagt, und daß "durch den Ausschluss nicht verheirateter und/oder lesbischer Frauen von den Reproduktionstechnologien noch immer die heterosexuelle Familie bevorzugt“ wird. Es ist erschütternd, mit welcher Beiläufigkeit und Larmoyanz hier die Grundfragen menschlicher Existenz sowie Einzelschicksale skandalisiert werden, Fragen, für deren Kontemplation seit Menschengedenken so mancher große Geist seine gesamte Lebenszeit aufwendete, ganz zu schweigen von den unzähligen Völkerschlachten, die um ihretwillen verlustreich geschlagen wurden.

Miststücke, die wir brauchen

Als im Jahre 2012 einige bekannte Journalistinnen der Initiative Pro Quote die taz-Redaktion übernahmen, um eine Wochenendausgabe zu gestalten, mit der sie eine hochprozentige Frauenquote für die Medien bewarben, waren sie sich einig: „Quote - ja oder nein? Darüber wird hier gar nicht mehr diskutiert.“ Auf die Frage [...], ob jemand da sei, der gegen die Quote sei, meldet sich niemand. Die meisten hier, so der Tenor, wünschten sich, es ginge ohne, aber die Erfahrung habe anderes gelehrt: „Es ist ein Armutszeugnis für ein Land wie Deutschland“, faßt Hayali zusammen, „aber die Quote ist das Miststück, das wir brauchen“. Man hört derweil förmlich die anderen Miststücke am Hintereingang mit den Hufen scharren: Schwulenquote, Lesbenquote, Transgenderquote, Migrantenquote, Schwarzenquote usw., vielleicht gar eine Einäugigen- oder Linkshänderquote, mit deren Hilfe sich bald weitere gefühlt Benachteiligte querstellen können, mit sicherlich aufschiebender Wirkung für alle Entscheidungen zu den wirklich drängenden Problemen unserer Zeit.
Vor diesem Hintergrund wirkt die gesetzlich verankerte Quote als despotischer Streich auf dem Weg nach Sodom und Gomorrha. Sie macht aus mündigen Bürgern einer Demokratie augenblicklich ein Volk von Mitläufern und Duckmäusern, indem sie politische Akteure direkt, und das Volk indirekt zwingt, eine unerwünschte Diskriminierung durch eine vermeintlich weniger schädliche zu ersetzen. Das Ergebnis ist eine immer weiter zunehmende Polarisierung und Vergiftung der gesellschaftlichen Atmosphäre, wie wir sie zur Zeit schon allein im Kampf der reproduktionsfähigen Geschlechter beobachten können. Damit Frauen nicht mehr diskriminiert werden, wird der Spieß schon seit längerem qua „positive“ Diskriminierung (in den USA „affirmative action“ genannt) auf Männer umgedreht. Die sind eh schon zu lange am Ruder, wo sie ohnehin nur Mist gebaut haben, wie die Geschichte angeblich zeigt.

Alle gegen „toxische Männlichkeit“

Das Gift der steilen These aus den 1970ern, daß jeder Mann ein potentieller Vergewaltiger sei, hat sicher zur schleichenden Diskreditierung von Männern beigetragen und befördert die feindliche Atmosphäre zwischen den Geschlechtern weiter, wie auch die aktuellen Ausbrüche von Bilderstürmerei zeigen, die sich insbesondere gegen den „alten weißen Mann“ richten. Der gilt pauschal als Rassist und Sklaventreiber, Sexist sowieso, und hat das heutige Elend der Welt zu verantworten. Besser spät als nie soll er zur Rechenschaft gezogen werden. Unter dem Stichwort Intersektionalität kulminieren verschiedene Diskriminierungsformen, gegen die ein Amalgam aus Feminismus, LBGTQI, Black Lives Matter u.a. mit hohem moralischem Eifer zu Felde zieht. So ist wohl zu erklären, warum unlängst kulturgeschichtliche Zeugnisse von aufgebrachten Mobs weltweit vom Sockel gestoßen wurden, warum Unbekannte Christoph Kolumbus über Nacht symbolisch köpften, und warum George Washington vom Ein-Dollar-Schein verschwinden soll. Im Vordergrund steht wohl dabei nicht, aus der Geschichte zu lernen, wie Zukunft besser gehen könnte, sondern sie an heutigen Maßstäben zu messen und am Besten gleich rückwirkend umzuschreiben.

Wie alles anfing

Die Quote hat viele Stiefgeschwister, allen voran das Gender-Mainstreaming. Dadurch werden ebenfalls stets neue Diskriminierungen geschaffen, um Gleichstellung zu erreichen. GM, und mit ihm eng verflochten die Quote, wirkt schon lange in Rechtsvorschriften und Regelungen hinein (nicht nur in Deutschland, sondern weltweit).
So wohlfeil die Perspektive der Geschlechtergerechtigkeit ist, so wenig trägt sie zur grundsätzlichen Lösung der immer noch ungelösten „Frauenfrage“ (sowie der Einbeziehung von Minderheiten und Außenseitern in demokratische Prozesse und Strukturen) bei.
„Den Menschen so herzustellen oder wiederherzustellen, wie er sein soll, war von jeher der Anspruch der orthodoxen Inquisition. Die Prozentsätze an Unverbesserlichen, die es dabei nicht schaffen, schwanken, aber ihr Los ist im wesentlichen immer das gleiche. Es ist das Los des Menschen, nicht so zu sein, wie er sein soll; wie er jedenfalls in den Augen der Gerechten sein soll. Und wenn die Gerechten regieren, hat er nichts zu lachen."
(Carl Amery, „Der Intellektuelle und die Tabus“)

„Liebe Menschen!"

Die unterschiedlichen natürlichen Voraussetzungen der beiden reproduktiven Geschlechter zu ignorieren oder Versuche als rückständig zu diskreditieren, mit denen dem „kleinen Unterschied“ und seinen „großen Folgen“, z.B. durch Sozialleistungen, Rechnung getragen werden soll, ist leider ein politischer Verhaltensstandard, der den Graben zwischen den Positionen nur noch mehr vergrößert: „Der Bundesrat hält die Einführung eines Betreuungsgeldes für verfehlt, weil es Kinder vom Bildungsangebot der Kindertagesstätte abhält und überholte Rollenvorstellungen über die Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit verfestigt.“ .
Feminismus-, Gender-Mainstreaming- und Quotenlobbys können nur spärlich die Fratze des Totalitarismus verdecken. Die Subversivität des Genderdogmas, deren Vertreter den offenen Diskurs von Anfang an scheuten, hat Dale O‘ Leary in ihrem Bändchen „The Gender Agenda“ von 1997 anschaulich beschrieben. Ursprünglich wurden in UN-Dokumenten die Begriffe „sex“ und „gender“ synonym verwendet. Seit der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 bezieht sich „gender“ auf die radikalfeministische Doktrin von der „sozial konstruierten Geschlechterrolle“. Gender-Mainstreaming wurde nach dem Muster einer feindlichen Übernahme auf der Konferenz gegen den Willen von Delegierten aus Entwicklungsländern und z.B. Vertretern einer Koalition für Frauen und Familie besiegelt. Beim Umdeuten oder Austauschen von unliebsamen Begriffen zeigt Genderlobby auch heute noch keinerlei Interesse an der Herstellung von Übereinstimmung mit Andersdenkenden oder etwa an politischer Legitimität durch den Souverän. Im Gegenteil.
Städte und Gemeinden, Universitäten, öffentlich-rechtliche Medien präsentieren sich über die Köpfe der Bürger hinweg immer aufdringlicher im angeblich freiwilligen Gendersternenglanz einer Öffentlichkeit, die dem GM nachweislich ablehnend gegenüber steht. Angeblich diskriminierende Begriffe sollen ausgemerzt werden (z.B. Milchmädchenrechnung), „inklusive“ Formulierungen wie „Liebe Menschen!"  sollen Anreden wie „Sehr geehrte Damen und Herren!" ersetzen. Für die Genderlobby stellt Ergebnisoffenheit eine Gefahr dar, deshalb läßt sie ein Sowohl-als-auch nicht zu. Entweder-oder ist die Maxime. Was zeitgemäß ist, entscheiden Parteifunktionäre und ein aufgeplusterter Beamtenstadl.

Die Quote verletzt die Menschenwürde

Artikel 1 des Grundgesetzes bedeutet, daß alle Menschen gleich wertvoll sind — egal welchen Geschlechts sie sind, welchem Glauben sie anhängen, ob sie arbeiten oder nicht, ob sie gesund sind oder krank usw. Selbst Kriminellen wird die Menschenwürde zugestanden. Die Quote zwingt Frauen in einen Opferstatus. Eine Quotenfrau kann niemals aus eigener Kraft eine eigenständige Position behaupten, denn der Quotenstatus ist ein modriges Fundament. Dieser Zustand nimmt jeder Quotenfrau die Würde von vornherein. Die Quote ist ein unmittelbarer Angriff gegen die Autonomie von Subjekten als Träger des freien Willens.

Die Quote verletzt die Vereins- und Koalitionsfreiheit

Wo, wenn nicht in totalitären Systemen, bekommt man Ergebnisgleichheit per Dekret? Die Quote macht aus einer lebendigen Demokratie im Nu ein Potemkinsches Dorf. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Sich im Sinne von Ideologien nicht nur der Gesetze, sondern auch der Sprache zu bemächtigen und Begriffe umzudeuten bzw. durchzutauschen, ist eine bewährte Strategie von Autokraten wie auch von radikalen Feministinnen. Die reden schon lange nicht mehr von Chancengleichheit, sondern nur noch von Gleichstellung. Dadurch ist Ergebnisoffenheit — eins der entscheidenden Kriterien in einer Demokratie — zunichte gemacht.
Stimmenvielfalt, nicht Einstimmigkeit, Kontingenz, nicht Notwendigkeit, Einfälle und Zufälle sind konstituierende Elemente lebender Systeme. Wer sie nicht zuläßt, bringt den Tod. Dekrete werden in Demokratien lediglich ausnahmsweise ausgerufen — im Notstand. Um der Quote zu genügen, sollen aber Männerchöre Frauen aufnehmen. Weigern sie sich unter Berufung auf die Vereins- und Koalitionsfreiheit, müssen sie den Verlust der Gemeinnützigkeit und damit steuerliche Nachteile in Kauf nehmen.

Die Quote ist ein direkter Eingriff in die unternehmerische Freiheit

Die Quote ist ein frontaler Angriff auf die Eigentumsrechte von Unternehmern und die Vertragsfreiheit aller Wirtschaftsakteure. Sie hebt den freien Wettbewerb auf und mißachtet die Prozeßhaftigkeit organisationaler Strukturen mit ihren branchen- und unternehmenstypischen Besonderheiten. Geben Quoten vor, wer eine freie Position bekleiden darf oder nicht, können sich weder Frauen noch Männer zwischen verschiedenen Möglichkeiten und entsprechend ihren Neigungen für einen Lebensweg entscheiden. Die Quote hebt den Leistungswettbewerb auf, diskriminiert Männer und zementiert den Opferstatus von Frauen. Sie kostet Vertrauen und die Bereitschaft der Akteure, Eigenverantwortung zu übernehmen, von den Erfüllungskosten für den bürokratischen Aufwand ihrer Einführung und Kontrolle ganz zu schweigen. Die Quote macht alle zu Verlierern. In Zeiten des Wirtschaftswunders galten Unternehmer als Hoffnungsträger und Garanten des Wachstums „Made in Germany“. In Zeiten von staatlicher Regulierungswut im Interventionsstaat werden sie zu Sündenböcken für die soziale Ungerechtigkeit der Welt. Der ökonomische und ökologische Niedergang des Realsozialismus scheint seine abschreckende Wirkung eingebüßt zu haben — insbesondere in Zeiten von Corona, wo der Staat als Krisenmanager auftritt, der auf Schritt und Tritt mit uferlosen Alimentierungsprogrammen aufwartet. Die Quote diskreditiert unternehmerisches Handeln und befeuert das Stereotyp des rücksichtslosen, ausbeuterischen oder gar korrupten Profitmaximierers mit der Begründung, die Selbstverpflichtung zur Beteiligung von Frauen habe nichts gebracht. Damit wird ihnen die ganze Last der Ergebnisoffenheit natürlicher Kontingenz aufgebürdet.

„Recht braucht Menschen, die das Recht verteidigen“

Die Quote beschämt alle: Zunächst die Frauen, die durch ihre Stellvertreterfunktion zu bloßen Platzhaltern für die Gleichstellungsideologie instrumentalisiert werden, und deren Bemühen, einen gangbaren Mittelweg zu finden, als "Teilzeitfalle" gebrandmarkt wird. Dann auch jene Frauen, die kein Interesse an einer beruflichen Karriere haben, sondern ihre Rolle eher in der Familie sehen, sei es als Mutter ihrer Kinder oder Musen ihrer Männer oder beides. Zuletzt beschämt die Quote alle Kreativen, alle Gestalter, die ihr Leben aus eigenem Antrieb meistern ...
Die Grundrechte schützen Bürger nicht nur voreinander, sondern auch vor dem Staat, der diese zu garantieren hat. Sie sind einklagbar. Aber wo kämen wir nur hin, wenn wir den Rechtsstaat engherzig auslegen und uns allzu leichtfertig auf das Recht zum Einlegen von Rechtsmitteln berufen? Ist es nicht vielmehr so, wie der Sozialrechtler Hans F. Zacher in „Freiheitliche Demokratie“ 1969 schrieb, „daß Freiheitsrechte die Frage des Pluralismus nicht überflüssig machen, sondern nur Hilfsmittel sind, um den Pluralismus zu verwirklichen. Werden sie nicht mit pluralistischem Menschen-, Gesellschafts- und Staatsverständnis erfüllt, werden sie unschwer bloßes Papier. Auch hier gilt, daß es nicht auf die Normen ankommt, sondern auf die Menschen, die sie handhaben. Diese Menschen sind aber nicht etwa nur die Verfassungsrichter. Die Menschen, welche die Freiheitsrechte handhaben, sind vielmehr in ganz besonderem Maße wir alle: auf der einen Seite, weil es darauf ankommt, wie wir uns unserer eigenen Freiheiten bewußt sind, wie wir sie gebrauchen und verteidigen; auf der anderen Seite, weil es darauf ankommt, ob und wie wir die Freiheit des anderen ertragen oder nach Gesetzgeber, Polizei und Richter rufen, wenn andere etwas tun, was uns nicht paßt.“
Hervorhebungen in Zitaten kursiv durch den Autor.

Sabine Mertens ist Systemischer Berater, Coach und Kunsttherapeut in eigener Praxis sowie Bildender Künstler, Leiter eines Weltmusik-A Capella Ensembles und Schlagzeuger. Sie leitet die AG Gendersprache im Verein Deutsche Sprache (VDS) und lehnt die Rechtschreibreform von 1996 ab, u.a. weil dadurch das geliebte ß zum Waisenkind wurde und die Verringerung seines Gebrauchs zu häßlichen Dreifach-s-Verbindungen führte.

In Gedenken an Umberto Bindi





Im Gegensatz zu Udo Jürgens und Paul McCartney konnte Umberto Bindi auch Klavier spielen. Seine anfangs strahlende Karriere fand ein jähes, fast endgültiges Ende, als bekannt wurde, dass er homosexuell war. Eine ähnlich gequälte Existenz wie die von Tschaikowski. Ähnlich wie dessen anfangs depressive 6. Symphonie endet auch Io e il mare in Freude.
Er trat bis in die 90-er Jahre nicht mehr öffentlich auf, komponierte glücklicherweise aber weiterhin für andere Schlagersänger (Dionne Warwick, Tom Jones, Ornella Vannoni, Iva Zanicchi...).
Aber auch die in den 80-ern und 90-ern langsam wachsende Toleranz gegenüber Homosexuellen rettete ihn nicht mehr vor dem Verfall, den die jahrzehntelange Demütigung bei ihm durch die Flucht in Alkohol und Nikotin bewirkt hatte. Er starb arm und krank (1 Stent, 4 Bypässe, leberkrank und mit einer kaputten Niere).
Gino Pauli hatte 2002 erfolgreich einen Appell geschrieben, um ihm eine Rente zu verschaffen. Gigi D'Alessio schenkte ihm einen Flügel. Aber einen Monat später verstarb er.



Wählen mit 16 (oder 14) und Rente mit 18




Geld ist nicht alles – oder etwa doch? Die Antwort auf Einstiegsfragen ist immer „nein“ und der Text wäre hier auch schon zu Ende. Aber meine Leser kennen ja meine Geschwätzigkeit, und weil ich noch gar nicht gesagt habe, worum es eigentlich geht, müssen sie nun weiterlesen. Es geht um ein Thema, welches in unterschiedlicher Gestalt immer wieder mal aufkommt und dessen Propheten nicht müde werden zu behaupten, seine Realisierung wäre gewissermaßen die Lösung all unserer Probleme – zumindest der „systemischen“, die dem Kapitalismus angelastet werden, der sowieso ausgedient habe wegen Klima und Raubtierkapitalismus und so. Die Rede ist vom BGE, dem Bedingungslosen Grundeinkommen und dem neuesten deutschen Experiment zu seiner Einführung.
Nur erwähnen möchte ich die Tatsache, dass unser Finanzminister und SPD-Spitzenscholz die Idee zwar vernünftigerweise ablehnt, dies jedoch in völliger Unkenntnis des Charakters des Experiments mit der Begründung tat, es handele sich um „Neoliberalismus“. Das ist leider völliger Unsinn und ist auf die Jahrzehnte andauernde Begriffsverwirrung zurückzuführen. Was Scholz für „Neoliberalismus“ hält, ist vielmehr eine Spielart des zentralistischen Sozialismus, der als Parasit immer mehr Wirtschaftszweige reguliert oder ganz an sich reißt. Vom Euromonopol über die Bankenrettung oder die Energiewende finden sich zahlreiche Beispiele, die es in einer funktionierenden Marktwirtschaft, in welcher der Staat lediglich die Regeln überwacht und Wettbewerb fördert, nicht geben dürfte. Das BGE ist allerdings auch kein Werkzeug aus der sozialistischen Mottenkiste, wenn man mal davon absieht, dass die Bezahlung in sozialistischen Ländern durchweg lausig und kaum leistungsangemessen erfolgt. In der DDR war Geld auch nie das eigentliche Problem – man konnte nur eben nichts dafür kaufen.
Eigentlich stammt das BGE aus der kommunistischen Utopie, in der „jeder nach seinen Bedürfnissen“ leben können soll. Die Frage, ob das funktionieren könne, weil doch wohl jeder den Wunsch habe, bis elf zu schlafen, dann Kaviar zu frühstücken und für den Rest des Tages in Champagner zu baden, beantworten die Verwalter des ökonomischen Paradieses so: So etwas Dekadentes will natürlich in Zukunft niemand mehr, weil jeder das Bedürfnis hat, eine fleißige Arbeitsbiene zu sein, die mit Tatkraft und Selbstlosigkeit an den Honigwaben des Kommunismus mauert. Der neue Mensch also. Wieder mal. Und wie dieser Mensch so tickt und klingelt, will nun das neue Experiment herausfinden, welches das DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) gemeinsam mit dem Verein „Mein Grundeinkommen“ im November starten wird.
Ein ähnliches Experiment hat Finnland gerade hinter sich, mit ernüchterndem Ergebnis. Die Teilnehmerbasis in Deutschland wird deutlich kleiner sein, dafür gibt’s mehr Geld. Sie ahnen es vielleicht, liebe Leser: ich halte nicht allzu viel davon. Doch im Gegensatz zu den Finnen, bei denen das Experiment auf Kosten der Steuerzahler durchgeführt wurde, setzt das „Pilotprojekt Grundeinkommen“ auf Privatpersonen als freiwillige Sponsoren. Weil aber jeder selbst entscheiden kann, wofür das eigene Geld verwendet wird, soll’s mir recht sein – zumal jener Teil der Spende an den Verein, der für das BGE verwendet werden soll, nicht von der Steuer absetzbar ist. Privat zahlt also an Privat, dagegen habe ich nichts.
Als Vergleich drängt sich die Sponsoring-Plattform „Patreon“ auf, über die Privatpersonen gänzlich freiwillig die Betreiber aller möglichen YouTube-Kanäle mit selbst gewählten Beträgen sponsern. Doch der Vergleich ist nicht ganz passend, weil es da durchaus einen Gegenwert in Form von Videos über Angeln, Bootsbau, Schminktipps und weiß der Himmel was noch gibt. In unserem BGE-Experiment wissen die Sponsoren nicht mal, wen sie unterstützen und was mit dem Geld passiert.
Der Verein möchte jedem der auserwählten Studienteilnehmer (ab 18 Jahre, 122 derzeit) drei Jahre lang monatlich 1.200 Euro zahlen. Steuerfrei. Für diese Generosität sorgen derzeit 148.778 Spender. Nicht übel, oder? Aber wie jedes zuvor ist auch dieses Experiment nicht wirklich aussagekräftig, weil 122 Menschen einfach nur drei Jahre etwas mehr Kohle in der Tasche haben werden! Ziel des Experiments ist es nämlich nicht, herauszufinden, ob die Idee BGE eine Volkswirtschaft zerstören würde oder ob der Betrag von 1.200 Euro nicht schnell das „neue Normal-Null“ wäre, eine Art „Rente mit 18“, die die Preise in die Höhe triebe – weshalb man sie dann natürlich in bester staatslenkerischer Tradition „finden“ und vor allem „binden“ müsste, um das Experiment zu retten, was zwangsläufig zu Warenverknappung und DDR-Verhältnissen führen würde. Es wäre genug „Geld“ da, aber 1.201 Euro wären so viel wert wie heute 1 Euro.
Doch der BGE-Verein möchte ja vielmehr die soziale Komponente untersuchen, was bei hinreichend kleiner Stichprobe und der Art, wie die Mittel dafür gesammelt werden, nur einer Umverteilung entspricht. Das Geld hat einfach jemand anderes, der Staat muss es nicht drucken, höchstens mittelbar. Doch was passiert, wenn nach drei Jahren feststeht, dass die Deutschen wie die Finnen sind? Die nahmen das Extrageld und freuten sich darüber, ihr Leben änderten sie nicht. Sie fingen auch nicht mit Malen oder Musizieren an oder arbeiteten nur noch halbtags, um intensiv im Gemeinderat oder der Flüchtlingshilfe tätig zu sein.
Die Vorstellung, das BGE triebe die Menschen geradezu hin zu erfüllender weil gemeinnütziger und unentgeltlicher Arbeit, wie die BGE-Theoretiker dies für den „neuen Menschen“, den „Homo Einsichtsvoll“ geplant hatten, erwies sich als Trugschluss. Es stellt sich stets heraus, dass die Bezahlung ein sehr gutes Maß für Anerkennung und Attraktivität einer Tätigkeit ist. Vermutlich werden auch nur wenige der 122 Teilnehmer ab sofort unentgeltlich als Pflegekraft arbeiten. Es wird den meisten aber sicher besser gehen über die drei Jahre, denn 1.200 Euro jeden Monat sind allemal besser als kein Geld für umme und ein Tritt in den Allerwertesten.
Das sehen offenbar viele so, denn der Ansturm auf die begrenzten Plätze ist enorm! Eine Million Bewerbungen wollte man nach drei Monaten haben. Nach einer Woche sind es schon 1.500.000! Dass man damit nicht gerechnet hatte, zeigt, wie wenig die Initiatoren von den Intentionen ihrer Labormäuse wissen. Man rief „Käse für alle – ohne Falle“ und wundert sich nun über den Ansturm. 43.200 Euro geschenkt bekommen von wildfremden Menschen, die das Geld entbehren können – wer würde da nein sagen?
Im Topf sind durch die Spenden und Spendenzusagen derzeit 5.270.400 Euro (teils als Zusagen), 148.778 Menschen spenden also im Schnitt knapp 36 Euro. Rechnen wir auf der Basis von einem Jahr weiter, sind das 12 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass, um 122 Menschen mit 1.200 Euro BGE zu versorgen, etwa jeder Einwohner einer Stadt von der Größe Paderborns pro Jahr 12 Euro zahlen müsste. Das klingt nicht nach viel, aber wir wollen ja am Ende das ganz große Rad drehen und nicht nur 122 Auserwählte glücklich machen. Sowas ähnliches machen wir schließlich schon mit einer überschaubaren Schar von Intendanten des ÖRR, die wir mit 17,50 Euro im Monat nur mühsam vor dem Verhungern bewahren können. Am Ende muss natürlich der Systemwechsel nicht nur für einige durch Los oder Stellung Privilegierte her, die neue Losung soll lauten: „Rente mit 18 für alle!”.
Deutschland hatte 2019 etwa 69.460.000 Einwohner im BGE-Rentenalter, also älter als 18 Jahre. Um das Experiment so richtig aussagekräftig zu machen, müssen wir dank etwas Dreisatz nur 84,7 Milliarden Zwölfeurospender pro Jahr in der Galaxis auftreiben, um den jährlichen deutschen BGE-Finanzbedarf von 1.000.224.000.000 Euro zu decken. Alternativ könnten auch 8,4 Milliarden Spender 120 Euro oder 840 Millionen Spender 1.200 Euro pro Jahr geben. Oder eben 69.460.000 geben jeweils so viel, wie sie selbst pro Jahr bekommen würden: 14.400 Euro. Eine tolle Idee, für die wir am Ende wohl doch „den Staat“ zu Hilfe rufen müssten, denn der ist „reich“ und hat „gut gewirtschaftet“.
„Ja aber die Reichen“, denkt jetzt vielleicht der eine oder die andere. „Die können doch mehr bezahlen, oder?“ Denen soll es doch an den Kragen gehen. Mal abgesehen davon, dass Reichtum zum großen Teil aus gebundenem Kapital besteht, das nicht in Gestalt vieler Nullen mit führender Eins auf Sparkonten herumdölpert, könnte uns selbst Jeff Bezos mit seinen 140 Milliarden – oder wie viel es auch gerade sein mögen – bestenfalls ein paar Monate „versorgen“ und wir könnten zu allem Übel die ganze Kohle nicht mal mehr bei Amazon verjubeln. Aber das ginge ja ohnehin nicht, denn wer soll uns das Kapital „Amazon“ denn in Konsumkohle umwandeln? Wer kauft uns den Laden ab? Man kann Kapital natürlich irgendwie in Konsum verwandeln, doch das geht eben immer nur einmal. Wer die Kuh schlachtet, hat nie wieder Milch.
Schon wieder eine Frage. Aber hier greift „Betteridge’s Gesetz“ mal nicht. An diesem Experiment teilzunehmen, bedeutet ja nicht, der Allgemeinheit etwas wegzunehmen oder von anderer Leute Steuern oder Abgaben zu leben. Die Freiwilligkeit ist gewährleistet, und wenn die Spender nicht mehr zahlungswillig sind, bricht das Experiment ohnehin in sich zusammen. Vielleicht ist angesichts der aktuell rasant ausgeweiteten Geldmenge der Euro ohnehin schneller, und 1.200 Euro haben in einem Jahr den Gegenwert eines Espresso, wer weiß das schon.
Als Erweiterung des Experiments schlage ich deshalb vor, die Gewinner sollten – sofern sie sich das irgendwie leisten können – das Gegenteil dessen machen, was von ihnen erwartet wird und statt die 1.200 Euro in zusätzlichen Konsum zu stecken, es zurück in Kapital zu verwandeln. Geistiges, durch ein paar gute Bücher, sowie materielles durch den Kauf von Fonds-Anteilen und Gold. Ich wünsche meinen Lesern jedenfalls viel Glück bei der BGE-Lotterie!   Roger Letsch

Katatonie auf Grund von Ächtung aller Vorbilder

Wenn es genügend bewundernswerte Menschen gibt, ist alles im Lot. Wenn nicht, ist alles schrecklich. Alles wird ausgelöscht. Erinnern wir uns an Abrahams Handel mit Gott angesichts der geplanten Zerstörung von Sodom und Gomorrha. Abraham bittet Gott, die Stadt Sodom zu retten, wenn er dort 40 bewundernswerte, also laut Bibel „gerechte“ Menschen finden kann. Ich würde hier bewusst nicht von „guten Menschen“ sprechen, weil diese Formulierung durch den vielfältigen Gebrauch in gewisser Hinsicht gelitten hat. Die Rede ist ganz klar von bewundernswerten, edlen Menschen.
Abraham schafft es schließlich, Gott auf 10 Gerechte herunterzuhandeln. Wenn sich 10 Gerechte in der Stadt finden, wird sie nicht zerstört werden. 10 ist keine besonders hohe Anzahl. Dahinter verbirgt sich also ein interessanter Gedanke: Es muss nicht besonders viele rechtschaffene Menschen in einer Gruppe geben. Null ist jedoch definitiv die falsche Anzahl. Und wenn es von dieser Sorte null Menschen gibt, dann haben wir ernste Probleme.
Das passt aus meiner Sicht gut zum Paretoprinzip in der Wirtschaft. Dieses Prinzip besagt unter anderem, dass in den unterschiedlichsten Bereichen eine geringe Anzahl von Menschen den Löwenanteil der produktiven Arbeit übernimmt. Eine geringe Anzahl sich angemessen verhaltender Menschen hat demnach also genügend Einfluss, um alles in Bewegung zu halten. Bestimmt ist das wahr, aber natürlich darf die Anzahl dieser Menschen eine bestimmte Ebene nicht unterschreiten.

Ich glaube, dass wir momentan Gefahr laufen, zuzulassen, dass die Zahl der Rechtschaffenen unter ein bestimmtes Level fällt. Unsere Gesellschaft scheint sich im Krieg gegen die Idee des Individuums und individuellen Charakters per se zu befinden. Ich halte das für absolut katastrophal. Dies ist auch einer der Gründe, warum ich überhaupt Vorlesungen über die Bibel abgehalten habe. Mir war schon längere Zeit klar, dass die moralischen Voraussetzungen einer Kultur durch ihre Geschichten erzeugt werden und nicht durch ihre explizite Philosophie.
Natürlich gibt es immer eine gewisse Schicht an expliziter Philosophie, namentlich im Westen, und an expliziten Gesetzen, aber darunter befinden sich Geschichten. Und unter den Geschichten befindet sich nichts, außer vielleicht Verhalten. Und dies ist so implizit, dass man es wirklich kaum hinzurechnen kann, denn es handelt sich dabei um keine kognitive Operation. Und somit sind die Geschichten die Basis unserer Gesellschaft.
Wir können also nur hoffen, dass an unseren Geschichten, Sagen, Märchen und Fabeln etwas dran ist. Noch wichtiger ist jedoch, sie nicht einfach wegzuwerfen, ohne zu wissen, was sie bedeuten. Denn wenn wir sie einfach wegwerfen, werfen wir alles, von dem wir abhängen, weg. Zumindest nach meinem Ermessen. Wenn wir das tun, wird jeder einzelne dafür bezahlen, weil wir individuell geschwächt werden. Denn wenn man in seinen Überzeugungen nicht gefestigt ist, wird man zur Puppe derer, die in ihren Überzeugungen gefestigt sind.
Und nicht zuletzt wird man zur Puppe seiner eignen Zweifel, weil wir ohne Überzeugungen wie verrückt Zweifel generieren. Am Ende werden die Zweifel gewinnen und uns paralysiert zurücklassen, denn die eine Hälfte von uns wird sich vorwärts bewegen und die andere Hälfte steif gefroren zurück bleiben. Das wird reichen, um einen an Ort und Stelle festzuhalten.

Dies ist ein Auszug aus einer Vorlesung von Jordan B. Peterson. Hier geht’s zum Auszug und hier zur gesamten Vorlesung.

Im alten Neukaledonien

Die im Besitz der Kanaken befindlichen Inseln darf man nur im Beisein eines als Fürsprecher sich verbürgenden Stammesmitglieds betreten.

Hawai

Dienstag, 25. August 2020

Nur in Deutschland erfahren Soldaten nicht mal dann Anerkennung, wenn sie ihr Leben lassen


Eigentlich heißt der Satz ja: Nur in Deutschland werden Soldaten nicht einmal dann geehrt, wenn sie ihr Leben lassen. Aber dann kommt sofort die Frage, was Ehre sei.
Die SPD hat die Benennung eines kleinen Areals im Bielefelder Stadtteil Quelle nach dem im Afghanistan-Krieg gefallenen Soldaten Martin Augustyniak verhindert. Die Benennung hätte dazu geführt, daß der Name im Kataster geführt wird und über den Navigator zu finden ist. Der Vorgang fand jedoch nicht die nötige Mehrheit in der Bezirksvertretung, berichtete das Westfalen-Blatt.

Der in Quelle aufgewachsene Augustyniak war bei dem Karfreitagsgefecht am 2. April 2010 bei Isa Khel in der Region Kunduz gefallen. Die 34 Mann starke Einheit des Fallschirmjägerbataillons 373 wurde gegen 13 Uhr Ortszeit von etwa 70 bis 80 Taliban aus dem Hinterhalt überfallen. Der Hauptgefreite Martin Augustyniak, der Hauptfeldwebel Nils Bruns und der Stabsgefreite Robert Hartert verloren dabei ihr Leben.
Bereits im Januar 2019 wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung dafür gestimmt, dem Platz den Namen des Gefallenen zu geben, mehrheitlich auch mit den Stimmen der SPD. Ihr Fraktionschef Hans-Werner Plaßmann sagte jetzt aber, da sei ihnen wohl etwas entgangen.
Beim Beschluss in der Sitzung am 20. August stimmte seine Fraktion dann mehrheitlich gegen den Antrag. „Wir wollen keinen Heldengedenkplatz, wollen nicht, daß das ein Kultort wird“, begründet er den Sinneswandel. Der CDU-Bezirksvorsitzende Carsten Krumhöfner kritisierte das Abstimmungsergebnis. Es sei ein „Schlag ins Gesicht der Angehörigen“.
Vor einem Jahr war auf dem Platz bereits eine Bank aus Granit aufgestellt worden. Sie wurde von einem Grabmalunternehmen gestiftet und ist mit einer Gravur verziert. Am 01. April wurde außerdem, pünktlich zum zehnten Todestag des Soldaten, eine Infostele aufgestellt. Angehörige und Veteranenverband hielten die Benennung des Platzes für eine reine Formalie.

Inzwischen ruderte die Bielefelder SPD zurück. Oder wurde zurückgepfiffen.

Schreibt's euch hinter die Ohren!!


Montag, 24. August 2020

Maske zeigen gegen rechts!

Die Deutsche Apothekerzeitung lässt uns wissen:
"Die mangelhafte Schutzwirkung von Alltagsmasken (und auch von chirurgischen Masken) als Schutz vor Infektionen mit Viren ist in der wissenschaftlichen Welt basierend auf den bisher vorliegenden Daten unstrittig. Das wissen auch unsere Politiker und das RKI, deshalb wurde auch zunächst von der Verwendung von Masken abgeraten. Warum es zu einer Änderung in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit kam und einem Zwang, Masken in bestimmten Situationen zu tragen, da­rüber kann man nur spekulieren – ­zumal das zu einem Zeitpunkt passierte, als der Infektionsdruck bereits am Abklingen war.
Ein Risiko der Alltagsmasken, auf das anfangs auch das RKI immer wieder hingewiesen hat, ist, dass damit eine vermeintliche Sicherheit suggeriert wird. Ein anderes (wissenschaftlich bisher unbewiesenes, aber plausibles) Risiko ist, dass das Übertragungsrisiko steigt und nicht abnimmt! Warum ist das so? Wenn wir beispielsweise durch Wolle oder Baumwolle (die häufig bei den selbst gefertigten Masken verwendet und in unzähligen Foren empfohlen wird) ausatmen, kondensiert sich die Feuchtigkeit in der Atemluft an den Fasern. Das hängt mit der Mikrostruktur der Fasern zusammen. Dabei bildet sich auf diesen ein Wasserfilm (das kann jeder mal ausprobieren). In mehr oder weniger großem Ausmaß geschieht das auch bei textilen Geweben. In diesem Habitat können Viren bestens überleben, es ist geradezu optimal für sie. Anders als professionelle Masken werden die selbst gefertigten nach der Benutzung nicht entsorgt, sondern die Menschen legen sie irgendwo ab und tragen so möglicherweise zur Verbreitung der Viren bei. Dieses Ablegen wird ja in Schulen und Gaststätten behördlicherseits auch noch verordnet, indem man beim Kommen und Gehen eine Maske tragen muss und dann nicht mehr – welch ein Unsinn!"

Die Kapitulation vor der normativen Kraft des Faktischen

"Der mildernde Umstand Mord.
Das Land debattiert über Fälle. Richtige und falsche Fall-Zahlen. Corona-Fälle. Vor-Fälle. Mord-Fälle. Einzel-Fälle. Der Mensch gewöhnt sich. Von Fall zu Fall sozusagen. Es fällt zum Beispiel kaum noch auf, wenn nach einer Gewaltstraftat ein Richter kein Urteil mehr fällt sondern Diagnosen stellt. In meiner losen Linksammlung solcher Spezial-Fälle aus den letzten drei Jahren finden sich unter der Rubrik ‚Schuldunfähig' folgende Ereignisse:
• Kiel. Einmann aus Togo erteilt seiner Frau eine 'Lektion'. Er überschüttet sie mit Benzin und zündet sie an. Zu Hilfe Eilende löschen das Feuer. Er überschüttet sie ein zweites Mal. Sie endet als lebende Fackel vor den Augen entsetzter Passanten. Der Täter will sich später nicht erinnern. Festgestellt wird die Schuldunfähigkeit.
• Wuppertal. Drei Tote im Flüchtlingsheim. Die 'Steuerungsfähigkeit des Täters (Einmann 42) sei aufgrund einer psychischen Krankheit erheblich vermindert.' Einlieferung in die Psychiatrie.
• Offenburg. Mann aus Djibouti zerstückelt einen Arzt in dessen Praxis. Einer kurzzeitigen psychiatrischen Unterbringung folgt kurz darauf die Abschiebung. Keine weiteren Kommentare.
• Börwang. Ein Flüchtling sticht einen weiteren nieder. Schwerstverletzt. Ein Gutachten. Fazit: Schuldunfähig.
• Ravensburg, Innenstadt. Drei Schwerverletzte durch Messerattacke eines 19jährigen Afghanen. Keine Verurteilung wegen posttraumatischer Belastungsstörung.
• Frankfurt-Höchst. Ein Afghane schneidet einem Mitbewohner in einem 'tragischen Geschehen' die Kehle durch. Drogeneinfluss. Der Täter wird als schuldunfähig eingestuft.
• Gaimerheim, Kleingartenkolonie. Ein Gartennachbar überlebt die Messerattacke seines türkischen Nachbarn nicht. Eine 'Sache unter Männern', wie der Täter zu seiner Verteidigung vorbringt. Prozess. Schuldunfähig.
• Kiel. 25jähriger Afghane tötet zweifache 36jährige Mutter mit 37 Messerstichen. Kein Hafturteil sondern Einweisung in die Psychiatrie.
• Dresden. Ein Somalier randaliert, beschädigt eine Gedenkstätte. Auf Sanktionen wird 'verzichtet'. Man vermutet psychische Auffälligkeiten.
• Deggendorf. Geiselnahme mit Messer. Der 31jährige Mann wird freigelassen. Akute Psychose.
• Oldenburg. Der Machetenangriff eines Gambiers auf eine 26-Jährige bleibt ungesühnt. Psychische Auffälligkeiten.
• Berlin-Mitte. Mohamad M. (23), geduldet, überwindet mit Kampfmesser in der Hand die Absperrrung der Synagoge, schreit 'Allahu Akbar!' und 'Fuck Israel!' Am Nachmittag ist der Syrer wieder frei. Er 'befinde sich bereits in Behandlung', wird mitgeteilt.
• Flensburg. Ein Mann aus Jemen (30) ersticht seinen Mitbewohner. Schuldunfähig.
• Lauffen. Der Senegalese, der im August 2019 vor laufenden Kameras die Scheiben von 19 Autos mit einer Stange aus Aluminium zertrümmert, kann nicht verurteilt werden. Psychische Probleme.
• Karlsruhe. Mutter und Kind von Schutzsuchendem erstochen. Täter wird per Gutachten bescheinigt, dass er nicht verurteilt werden kann.
• Leipzig. Eine Anklage wegen versuchten Mordes einer 34jährigen Frau im Stadtpark wird zurückgenommen. 'Psychische Ausnahmesituation.'
• Vorde. Frau wird von Iraker vor einen Zug gestoßen. Tot. Der Täter wird später in die Psychiatrie eingewiesen. 'Mein Kopf hat sich gedreht!'
• Frankfurt. Neun Tage nach Voerde 'schubst' ein Eritreer eine Mutter und achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden ICE. Das Kind stirbt vor den Augen der Mutter. Eine strafbare Schuld kann nicht festgestellt werden.
• Magdeburg. Syrer schlägt ohne jede Vorwarnung im Drogenrausch zwei Mitfahrer in der Straßenbahn zusammen. Schuldunfähig.
• Düren. Eritreer (23) verletzt Rentnerin (73), die ihn im Haus aufgenommen hat, schwer. Er hat Stimmen gehört. Eine Psychose, die ihm die Haft erspart.
• Sindelfingen. 25 jähriger Afghane zündet Unterkunft an. Bereits in Behandlung. Keine Strafen.
• Berlin. Eritreer beißt Fünfjährige in Berlin ins Gesicht. Psychisch gestört. Nicht haftbar zu machen.
• Stuttgart. Die regelrechte Schlachtung eines Mannes mit dem Samuraischwert auf offener Straße geht vor Gericht erwartungsgemäß aus. Festgestellt wird eine psychische Ausnahmesituation.
• Kirchheim. Messerangriff durch 19jährigen geduldeten somalischen Serienstraftäter. Freilassung wegen psychischer Probleme.
• Stadtautobahn Berlin. Islamistischer Iraker rammt nach Ankündigung im Netz und diversen Aufmunterungen aus seinem Umfeld diverse Motorradfahrer unter Allahu Akbar Rufen von der Autobahn. Schwerstverletzte. Er rollt zum Abschluss seinen Gebetsteppich aus. Über seine Psyche wird bereits spekuliert.

Ein winziger Ausschnitt aus einer Endloskette von gerichtlich festgestellten Entschuldungen. Natürlich erntet vehementen Widerspruch von offizieller Seite, wer da irgendeine Häufung feststellen will. Längst sind Experten aufgeboten, die das genaue Gegenteil beobachten. Nicht nur ist Deutschland das sicherste aller Zeiten, auch die Anzahl festgestellter Schuldunfähigkeiten sinkt von Jahr zu Jahr. Ein 'heuristisches Wahrnehmungsphänomen' also auch hier. Mit anderen Worten – nicht die Täter und Straftaten sind zunehmend irre, sondern die Zeitungsleser.
Wer das Messer schwingt, andere vor Gleise schubst oder selbst mit dem Auto überrollt, kann sich in Deutschland sicher sein, dass der Unbegreiflichkeit seiner Tat bereits ein Bonus innewohnt. Je abartiger die Tat, umso größer die Wahrscheinlichkeit für eine verständnisvoll suchende Zuwendung einer Gesellschaft, die derartiger Vernichtungswut völlig hilflos gegenübersteht.
Sicher, keines der einzelnen Urteile kann hier juristisch fundiert in Frage gestellt werden. Aber es drängt sich in der Gesamtschau doch der Eindruck auf, dass sich der Rechtsstaat sukzessive dahin flüchtet, der Gewaltexplosion, der Unbegreiflichkeit der Taten eine medizinisch indizierte Schicksalhaftigkeit beizumessen, die Politikversagen, Kontrollverlust und die unvermeidliche Kapitulation vor der normativen Kraft des Faktischen überdecken soll."   Rocco Burggraf (zitiert nach Alexander Wendts Facebookseite)

"Je schlimmer man es treibt, desto mehr Verständnis erntet man" schrieb ich vor 10 Jahren auf Michael Kunzes Blog. Niemand wagte damals meinen Kommentar zu kommentieren, aber die Klickzahlen waren plötzlich sehr hoch.

Wäre es nicht einfacher, sich grundsätzlich darauf verständigen, dass Gewalttaten, sofern ihnen kein rechtes oder rassistisches Motiv zugrundegelegt werden kann, aus einer psychischen Ausnahmesituation resultieren und nicht justitiabel sind (allerdings nur bei Migranten; viele dieser Morde könnten ja sonst rassistisch interpretiert werden).


Hier kommen drei Dinge zusammen:  zum einen besteht der Grund für die Häufung von Schuldunfähigkeitserklärungen darin, dass deutsche Richter von solcher archaischen Brutalität überfordert sind und sie deshalb in den Bereich des Unerklärlichen abschieben. Zweitens haben diese Richter aber auch Angst, selber aufs Korn genommen zu werden, falls sie wagen, diese Verbrechen zu sühnen! Denn sie wissen, wie gut das kulturelle Umfeld dieser Mörder vernetzt ist. Und drittens sind Abwiegelungsargumente angesichts der schieren Zahl von Kollateralopfern der Willkommenskultur politisch erwünscht, und dies macht Richter, die ohnenhin überfordert und verängstigt sind, erst recht gefügig. Denn es ist ja der eigenen Karriere förderlich.

Auf diese Weise werden argumentative Willkür, fatalistische Kapitulation und prinzipielles Abwiegeln juristisch-psychologisch konsolidiert.
Wenn die Täter nicht schuldfähig sind, dann ist auch niemand dafür politisch verantwortlich zu machen. Aber das ist ein Fehlschluss. Auch wer psychisch Abartige einlässt und ihnen diejenigen aussetzt, auf deren Wohl er seinen Amtseid abgelegt hat, ist politisch dafür haftbar.


Ein unabhängiger Historiker, der einmal die Geschichte der Bundesrepublik in den Zeiten des freundlichen Gesichts beschreibt, wird die Ermordung Walter Lübckes auch vor dem Hintergrund solcher Taten betrachten (nein, Genossen, das ist keine Rechtfertigung eines Mordes, sondern eine Kontextualisierung der Tatmotive, welche kein bisschen mit den klammheimlichen Empfindungen eines gewissen Mescalerobriefschreibers kokettiert; ein Mord ist nicht zu rechtfertigen). 

Der Historiker Egon Flaig hat den Anfang gemacht: "Wer den Staatsbürgern das Angebot macht, ihren Staat zu verlassen, spielt mit dem Bürgerrecht; er spricht Staatsbürgern, die 'nicht einverstanden sind', das Recht ab, Bürger unserer Republik zu sein. Es ist ein furchtbarer Fall von politischem Extremismus. Jemandem nahezulegen, das Land zu verlassen, aus dem bloßen Grunde, weil dieser 'nicht einverstanden' ist, macht jenes Gedicht von Bertolt Brecht akut, in dem der Dichter nach dem 17. Juni 1953 der Regierung der DDR den Rat gab, sie möge sich 'ein anderes Volk' wählen.
Jene Aussage vom 14. 10. 2015 enthält eine Auffassung des Staatsbürgers, die unvereinbar ist mit dem Grundgesetz – ja mit jedweder Demokratie. Es wäre sofort zu prüfen gewesen, ob der Regierungspräsident damit nicht gegen seinen Amtseid verstieß.
Die fatalen Worte bringen auf den Punkt, was die globalistische Ideologie befürwortet: Es gibt kein Volk von Bürgern mehr. Und wenn man die Grenzen tilgt, dann verschafft man sich das Recht, dissentierende Teile des Staatsvolkes auszubürgern."

(Egon Faig, "Was nottut. Plädoyer für einen aufgeklärten Konservatismus", Lüdinghausen/Berlin 2019, S. 58/59)

Back Again in the Middle Ages


Anem, anem anant



Glauben Sie keinen Gerüchten!


Samstag, 22. August 2020

Ein paar Minuten illegaler Aufnahmen aus dem Zusammenhang gerissener Passagen brachten eine Regierung zu Fall

Im Zuge der juristischen Aufarbeitung der Ibiza-Affäre um den ehemaligen österreichischen Vize-Kanzler Heinz-Christian Strache ist die Abschrift bisher nicht veröffentlichter Sequenzen aus dem illegal aufgezeichneten Ibiza-Video an die Öffentlichkeit geraten. Das etwa fünfminütige Material aus den Akten der ermittelnden österreichischen Justiz, über das die Tageszeitung Österreich als Erste berichtete, entlastet den damals wegen des Korruptionsvorwurfes zurückgetretenen Politiker.

So antwortet Strache in einer Szene, in der die vermeintliche russische Oligarchin und ihr Kompagnon und jetziger Hauptverdächtiger Julian H. ihn offenbar mit der Zusage von 270 Millionen Euro zu rechtswidrigen Handlungen verleiten wollen: „Ja, aber das spielt’s nicht.“ Auf weiteren Druck nach „definitiven Zusagen“ betont Strache an anderer Stelle: „Nein, aber es wäre unredlich.“ Oder: „No way, mach ich nicht. Und bei mir nur gerade Geschichten, ganz gerade Geschichten.“

Auch folgende Aussage Straches findet sich in den Unterlagen: „Es gibt bei mir nur ganz korrekte Ebenen, alles was in meinem Leben heut angegriffen wird, ist korrekt. Ja? Und ich, es gibt bei mir keine Selbstbereicherung oder sonstige Scheißgeschichten, das gibt es nicht. Ja? Sondern es gibt Interesse, was wollen wir politisch, wohin wollen wir politisch, was hat die Bevölkerung, was hat der Steuerzahler davon und wenn dann ein Unternehmer einen Profit hat, solls mir recht sein, wenns ins Konzept paßt.“

„Ich will ruhig schlafen“

In einer anderen Passage antwortet Strache auf die Aussage, daß rechstwidrige Angebote im Osten „ja völlig üblich wären“: „Nein, nein. Aber jetzt sind wir ehrlich. Mit jedem anderen Scheiß machst du dich angreifbar und ich will nicht angreifbar sein. Ich will ruhig schlafen. Ich will in der Früh aufstehen und sagen: Ich bin sauber.“

Auch den ehemaligen Klubobmann der FPÖ, Johann Gudenus, der ebenfalls am 27. Juli 2017 in der Finca auf Ibiza anwesend war, als die Gespräche heimlich mitgeschnitten wurden, könnte das Material entlasten. Laut Transkript sagt er beispielsweise, daß „wir nichts Illegales machen, Punkt.“

Bewußt „nachteilige“ Veröffentlichung

Nach dem Auftauchen des umstrittenen Videos im Mai 2019, das zum Bruch der ÖVP-FPÖ-Koalition und zu Neuwahlen führte, hatte Strache „immer wieder betont“, „nie etwas Unredliches machen zu wollen“. Zu dem nun veröffentlichten Material sagte er: „Es zeigt sehr gut, wie manipulativ bei der Videoveröffentlichung im Mai des Vorjahres vorgegangen worden ist. Die neuen fünf Minuten werden so wie der Rest des Videos belegen, daß ich immer wieder betont habe, nichts Illegales machen zu wollen.“

Sein Anwalt Johann Pauer stellte gegenüber Oe24 klar, „daß bisher nur ein kleiner Teil des Ibiza-Videos transkribiert“ worden sei. „Die noch zu erwartende, weitreichendere Transkription wird deutlicher aufzeigen, daß die Auswahl der veröffentlichten Passagen bewußt nachteilig für Heinz-Christian Strache erfolgte.“

„Skandal von unglaublichem Ausmaß“

Der Journalist Boris Reitschuster schreibt mit Blick auf den Spiegel und die Süddeutsche Zeitung, die das mehrere Stunden lange Ibiza-Video damals in Deutschland in stark gekürzter Form veröffentlichten, von einem „Medien-Skandal von unglaublichem Ausmaß“. Die Öffentlichkeit „wäre dann wohl absichtlich getäuscht worden, mit immensen Folgen. Besonders merkwürdig ist, daß die deutschen Medien das Auftauchen der neuen, offenbar entlastenden Stellen fast kollektiv verschweigen.“

Alexander Wallasch spricht bei Tichys Einblick von einem „politisch-medialen Skandal“, der die „Medienlandschaft in Deutschland erschüttern und die Veröffentlichung der gefälschten Hitlertagebücher, von der sich das Magazin Stern nie mehr richtig erholt hat, noch weit in den Schatten stellen könnte“.

Journalisten wehren sich gegen Kritik

Aus den Reihen des Spiegels wurden die Vorwürfe zurückgewiesen. „Die angeblich neuen Passagen aus dem Ibiza-Video sind weder unbekannt, noch hat sie der Spiegel verschwiegen“, twitterte der Teamleiter für „Innere Sicherheit“ im Spiegel-Hauptstadtbüro, Wolf Wiedmann-Schmidt. „Im ersten Text zu Affäre vom 17. Mai 2019 haben wir just jene Abschnitte, die nun als neu präsentiert werden, teils wörtlich zitiert.“

Auch der an den Recherchen beteiligte Bastian Obermeyer von der Süddeutschen stellt fest: „Natürlich haben SZ & Spiegel immer berichtet, daß Strache wieder und wieder gesagt hat, daß alles legal ablaufen müsse.“

Rückdeckung auf Twitter gab es von Isabelle Daniel vom Österreich: „Ich erinnere mich auch noch gut, daß das damals bereits berichtet wurde. Wenn Strache und seine Fans jetzt nur einseitg diese Sätze rauspicken, ändert das halt wenig an den anderen. Es ging von Anfang an um ein Sittenbild. Und, die mangelnde Einsicht heute verstärkt das.“    JF

 

Lange hat es gedauert, Jahre sogar nach dem eigentlichen Vorfall. Aber jetzt scheint der volle Umfang eines politisch-medialen Skandals bekannt geworden zu sein, der die Medienlandschaft in Deutschland erschüttern und die Veröffentlichung der gefälschten Hitlertagebücher, von der sich das Magazin Stern nie mehr richtig erholt hat, noch weit in den Schatten stellen könnte.

Die Rede ist von einer im Mai 2019 vom Spiegel und der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten, wenige Minuten langen illegal erstellten Videoaufnahme aus 2017, die u.a. anderem den späteren österreichischen Vizekanzler Heinz-Christian Strache zeigen, der einer vermeintlichen russischen Oligarchin in die Falle gegangen ist, die wohl als Lockvogel engagiert war, den FPÖ-Politiker zu diskreditieren.

Den beiden deutschen Zeitungen lagen stundenlange Aufnahmen vor, aber man hatte sich 2019 entschieden, nur wenige kompromittierende Minuten des Videos Jahre nach dessen Aufzeichnung zu veröffentlichen. Schon Monate zuvor sollen die Aufnahmen anderswo angeboten worden sein, wurden aber aus nicht näher bekannten Gründen nicht publiziert. Ein deutscher Entertainer hatte sogar öffentlich im Rahmen einer Preisverleihung eine Anspielung zu den Videos gemacht, als diese Aufnahmen noch gar nicht öffentlich waren.

Kurz gesagt: Die Aussagen des gezeigten Ausschnitts sind unbestritten echt. Aber viele weitere nicht gezeigte Ausschnitte machen jetzt deutlich, dass sich Strache ebenso, wie der ebenfalls anwesende Wiener Vizebürgermeister Johann Gudenus ganz offensichtlich mit Händen und Füßen dagegen wehrten, illegale Absprachen zu treffen und illegale Geschäfte zu tätigen.

Einzig die Tatsache, dass man bestimmte mehr oder weniger legale Bevorzugungen und womöglich schmierige Tricksereien laut dachte, bleibt jetzt noch im Raum. Aber darum geht es längst nicht mehr. Der Spiegel ebenso wie die Süddeutsche Zeitung konnten entweder aus monetären Beweggründen nicht widerstehen oder sind womöglich sogar auf justiziable Art und Weise gezielt tätig geworden, die damalige türkis-blaue Regierung Österreichs zu Fall zu bringen.

Besonders perfide ist, dass der Spiegel in seiner Erstveröffentlichung des nur wenige Minuten dauernden kompromittierenden Videos, genauer in dem dazu veröffentlichten Begleittext, bereits im Kleingedruckten am Ende des Spiegel-Artikels zum Video für sich selbst eine Notbremse einbaut, wohl ahnend, dass dem Blatt diese Veröffentlichung ansonsten brutal um die Ohren fliegen könnte. So heißt es da: „Beide betonen wiederholt, dass sie nichts Illegales tun werden …“. Aber die Passage verpufft später in der Rezeption aller anderen nachberichtenden Medien und wird nicht weiter hinterfragt.

Und dann heißt es im Spiegel-Artikel zum Video weiter und um diese Entlastung erneut zu diskreditieren: „… gleichzeitig werden der Frau (Red.: gemeint ist die vermeintliche russische Oligarchin) verschiedene Möglichkeiten für ihr Investment dargelegt, die mindestens fragwürdig, womöglich auch illegal sind.“ Fast verschämter Nachsatz wie der als Entlastung für Strache und Gudenus: „Zu einer konkreten Absprache kommt es bis zum Ende des mehrstündigen Treffens nicht.“

Tatsächlich also hatten Spiegel und Süddeutsche das gesamte viele Stunden lange illegal aufgenommene Video aus dubioser Quelle in der Hand. Aber sonst nichts gegen Strache. Den Redaktionen muss zudem klar gewesen sein, was die Veröffentlichung nur der winzigen Ausschnitte, die in dieser Reduzierung tatsächlich belastenden Charakter haben, anzurichten in der Lage sein könnten und am Ende waren: Erst die Auswahl der Ausschnitte macht den Skandal. Die Blätter haben mit dieser Manipulation bzw. Auslassung wider besseres Wissen agiert, als seien sie die Geheimdienste eines Österreich gegenüber feindlich aufgestellten Staates, dem es einzig darum geht, das Angriffsziel, also Österreich nachhaltig zu destabilisieren. Ein Skandal allererste Güte, der nicht folgenlos bleiben kann.

Als Randnotiz besonders abstoßend: Der Spiegel ließ sich diesen unerhörten, möglicherweise justiziablen Vorgang auch noch auszeichnen. Als hätte es die vielfachen Fälschungen des vielfach ausgezeichneten Spiegel-Autoren Relotius nie gegeben, nahm man für den Strache-Artikel ausgerechnet den Journalisten-Preis des Stern-Gründers Henri Nannen entgegen, also des Gründers des Magazins, das über die gefälschten Hitlertagebücher stolperte und sich davon nie mehr erholte.

Zuletzt hier noch zum Nachlesen die neu aufgetauchten Zitate des damaligen FPÖ-Politikers – illegal samt Lockvogel und möglicherweise sogar zum Zwecke der Erpressung aufgenommen in einer mit Kameras verwanzten Finca auf Ibiza mit viel Alkohol im Spiel, um die „Zungen zu lockern“. Was der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung nicht zitierten oder zeigten, könnte nun u.a. laut WELT eine Entlastung Straches von den Vorwürfen bedeuten. Die Zeitung spricht von einer „unerwartete(n) Wendung in der Affäre um das geleakte Ibiza-Video“ und von entlastenden neuen Textstellen, solchen also, die Spiegel und Süddeutscher Zeitung vorgelegen, von diesen aber absichtsvoll nicht im Wortlaut wiedergegeben bzw. vorgeführt worden, so wie die isoliert betrachtet möglicherweise belastenden oder belastend wirkenden Passagen.

So antwortet Strache auf die konkrete Frage, was die Oligarchin für ihre Millionen bekommen würde:

„Ja, aber das spielt’s nicht. (…) No way, mach ich nicht. Und bei mir nur gerade Geschichten, ganz gerade Geschichten.“

Auf den Einwand, dass so was im Osten ja üblich wäre wieder Strache:

„Nein, nein. Aber jetzt sind wir ehrlich. Mit jedem anderen Scheiß machst du dich angreifbar und ich will nicht angreifbar sein. Ich will ruhig schlafen. Ich will in der Früh aufstehen und sagen: Ich bin sauber.“

Auch Johann Gudenus sagt dazu klar und deutlich, das „wir nichts Illegales machen, Punkt“.

Die WELT schreibt Richtung Spiegel und Süddeutscher Zeitung von einer „bewusst nachteilige(n) Auswahl der Video-Stellen“.

Heinz-Christian Strache hatte betont, nie etwas „Unredliches“ getan zu haben. Sein Kommentar jetzt nach Auftauchen der weiteren Videoabschriften:

„Es zeigt sehr gut, wie manipulativ bei der Video-Veröffentlichung im Mai des Vorjahres vorgegangen worden ist. Die neuen fünf Minuten werden so wie der Rest des Videos belegen, dass ich immer wieder betont habe, nichts Illegales machen zu wollen.“

Nach der Veröffentlichung der Ausschnitte des viele Stunden langen Videos bei Spiegel und Süddeutsche Zeitung war Strache als Vizekanzler wie auch als Parteichef der FPÖ zurückgetreten. Die Regierung aus ÖVP und FPÖ zerbrach, Sebastian Kurz rief Neuwahlen aus, aus der die FPÖ nicht mehr mit Regierungsbeteiligung hervorging – zugunsten der Grünen als neue Koalitionspartner der ÖVP.

An diesem Medienskandal, den vor allem Spiegel und Süddeutsche Zeitung zu verantworten haben, ändert auch nichts, was seit dem Rücktritt Straches über sein Finanzgebaren in der FPÖ, seinen Umgang mit Personen in seiner Umgebung und sonst noch Negatives bekannt wurde.   Alexander Wallasch

 

 

Verschwörungstheorien sind das eine, Verschwörungspraktiken das andere

 

Allah in seiner unendlichen Barmherzigkeit hat sogar dies zum Guten geführt

 

 
 
Was bleibt ist ein riesiges Bildungsproblem!

"Scheinsatire" - das Wort kann nur eine Scheinjournalistin in einer Scheindemokratie erfunden haben

 

Merkels Soft-Faschismus als Endpunkt der chronischen kulturmarxistischen Mediendemenz

Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hat vor einer Aufweichung des Rechtsstaats zu Gunsten eines moralischen Verbotssystems gewarnt. „Ich sehe mit großer Sorge, daß der Rechtsstaat – also die Herrschaft des Rechts – durch eine Herrschaft der Moral mehr und mehr untergraben wird“, sagt Maaßen im Interview mit der JUNGEN FREIHEIT. Er spricht von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit, das Grundgesetz und den Rechtsstaat.

Herr Dr. Maaßen, Boris Palmer hat vor einer „Verbotswelt“ in Deutschland gewarnt, in der beim kleinsten Fehler „moralische Verdammnis“ drohe. Denn das, so der Tübinger Oberbürgermeister, „zerstöre (unsere) liberale Demokratie“. Hat er recht?

Hans-Georg Maaßen: Ich bin ja Jurist  und das aus Leidenschaft. Und deshalb erschreckt es mich, ihm teilweise recht geben zu müssen. Ich sehe mit großer Sorge, daß der Rechtsstaat – also die Herrschaft des Rechts – durch eine Herrschaft der Moral mehr und mehr untergraben wird. 

Bekannt ist Bärbel Bohleys enttäuschtes Diktum: „Wir wollten Gerechtigkeit, aber bekamen den Rechtsstaat.“ Ist Moral also nicht das bessere, ethisch höhere Gut? 

Maaßen: Nein. Zwar stellt das Recht in der Tat lediglich ein moralisches Minimum dar. Andererseits aber ist eben das die Vorbedingung der Freiheit. 

Freiheit ist also der Raum, der entsteht, wenn Moral minimiert ist? 

Maaßen: Ja, denn Recht regelt zum einen, wo die Grenze dessen verläuft, auf das sich alle als Mindestmaßstab einigen. Und es garantiert so zum anderen, daß man jenseits dessen tun kann, was man will, ohne Strafe fürchten zu müssen. 

Was bedeutet es dann für eine freiheitliche Gesellschaft, wenn die Herrschaft der Moral, die des Rechts unterläuft?

Maaßen: Es hebelt die Freiheitlichkeit aus. Erstens indem ein moralisches Verbotssystem das rechtliche überlagert und so die eigentlich verbürgte Freiheit immer weiter einengt. Zweitens indem die Grenze nicht mehr eindeutig definiert ist, und so unklar wird, was noch „erlaubt“ und was schon „verboten“ ist. 

Zum Beispiel? 

Maaßen: Der Begriff Mohr, der völlig unbescholten ist. Afrikanischen Gästen in Berlin etwa müßen Sie erst mal erklären, warum die Berliner Mohrenstraße ein Problem sein soll. Aber infolge der aktuellen Diskussion über Rassismus meiden die Leute das Wort Mohr, weil sie nicht als Rassisten abgestempelt werden wollen. Die Furcht, eventuell etwas „Falsches“ zu sagen und dafür sozial bestraft zu werden, führt also dazu, daß die Bürger sogar mehr Zurückhaltung üben, als die Moral zunächst fordert. Die Spirale wird so enger und enger. 

Vom Wort Mohr hängt doch nicht unsere Freiheit ab.

Maaßen: Sie hatten nach einem Beispiel gefragt. Dann nehmen Sie den Fall einer Gastwirtin aus NRW, die unlängst eine AfD-Gruppe zu Gast hatte. Danach stellte sie ein Selbstbezichtigungsvideo ins Netz, in dem sie unter Tränen beteuerte, nicht gewußt zu haben, daß sich hinter der Anmeldung AfDler verborgen hatten.

Wenn sie das nicht wußte, ist das doch kein Beispiel für vorauseilende Selbstzensur. 

Maaßen: Doch, denn hätte sie es gewußt, hätte sie freiwillig die Grenze enger gezogen, aus Angst sie zu verletzen. Und dann diese öffentliche Selbstanklage und unter Tränen Abbitte zu leisten – das hat schon etwas Totalitäres. 

Verharmlost es nicht echte Diktaturen, von „totalitär“ zu sprechen, solange nur soziale, nicht aber staatliche Repression droht?  

Maaßen: Nein, denn manchmal ist der öffentliche Pranger sogar weit schlimmer für einen Menschen als etwa ein Bußgeld oder Strafbefehl. Zum einen, weil die materiellen Folgen verheerend sein können. Etwa wenn jemand daraufhin vom Arbeitgeber entlassen wird oder als Selbständiger seine Kunden verliert. Zum anderen, wenn die Folgen psychosozial sind, wenn man also – selbst falls man seinen Arbeitsplatz nicht verliert – zwischenmenschlich isoliert wird.

Der Mensch ist bekanntlich ein soziales Wesen, wodurch Ausgrenzung – gleich ob andere den Betreffenden freiwillig meiden oder aus Angst, sonst selbst ausgegrenzt zu werden – eine äußerst empfindliche Strafe ist, die sogar zermürbender sein kann als eine rechtliche. Diesbezüglich spreche ich auch aus meiner Erfahrung als ehemaliger Nachrichtendienstchef: Nicht umsonst ist soziale Isolation typisches Merkmal totalitärer Systeme. Dabei ist sie nicht nur sehr wirksam, sondern auch subtil – wird also vor allem eingesetzt, wenn nach außen der Anschein der Freiheit gewahrt werden soll. 


Aber hat nicht jede Gesellschaft oberhalb rechtlicher Normen zusätzliche, strengere Moralgesetze, die sozial sanktioniert sind?

Maaßen: Hier ist zu unterscheiden: Sicherlich hat jede Sub-Gesellschaft wie Familie, Verein oder Firma ihre eigenen Sozialnormen. Aber die Sanktionen bei Verstößen sind regelmäßig nicht grundrechtsrelevant. Zum Beispiel wenn man wegen eines bestimmten Verhaltens nicht mehr zum Geburtstag eingeladen wird oder wenn sich Freunde von jemandem distanzieren.

Man hat keinen Anspruch darauf, eingeladen zu werden, und man selbst hat auch die Möglichkeit, sich andere Freunde zu suchen. Etwas anderes ist es, wenn es am Arbeitsplatz geschieht, hier ist man schnell beim sogenannten Mobbing – und der betroffene Mitarbeiter wird durch Gesetze davor geschützt, weil Ausgrenzungen am Arbeitsplatz grundrechtsrelevant sein können.

Auch in der Gesamtgesellschaft bestehen bestimmte traditionelle ungeschriebene weiche Sozialnormen, etwa wie man einander grüßt oder wie man sich bei bestimmten Anlässen kleidet etc. Die Sanktionen bei Verstößen gegen diese Sozialnormen sind aber nicht so weitgehend, daß die Grundrechte des Betroffenen eingeschränkt werden. 

Jene, die Ausgrenzung „unbotmäßiger“ Bürger fordern, argumentieren, diese sei nur die natürliche Reaktion einer demokratischen Gesellschaft. Die der Tabubrecher also selbst provoziert habe und die er zudem durch Verhaltensänderung jederzeit selbst beenden könne. Ist da nicht auch etwas dran?

Maaßen: Nein, denn gerade das ist ja das Totalitäre daran! Da, wie gesagt, im freiheitlichen Rechtsstaat die Grenze des Sagbaren das Recht definiert – was bei uns sogar im Grundgesetz verankert ist, Stichwort Meinungsfreiheit –, haben Meinungsäußerungen, die diese Grenze – inklusive des Volksverhetzungsstraftatbestands – nicht verletzen, sanktionslos zu bleiben. Eben das macht die liberale Demokratie aus! Ein paralleles soziales Recht, durchgedrückt von einer Gruppe ohne demokratische Legitimation, stellt daher eine Aushöhlung der Meinungsfreiheit dar und somit einen Angriff auf das Grundgesetz und den liberalen Rechtsstaat! 

Aber findet das hierzulande statt oder behaupten Sie das nur? Bisher haben Sie – außer Mohr – kein Beispiel dafür genannt, daß Ihre Analyse die Realität beschreibt. 

Maaßen: Es ist wohl unstreitig, daß zum Beispiel etliche nichtlinke Standpunkte gezielt ausgegrenzt werden. Das wird ja sogar ganz offen gefordert. Ich denke da zum Beispiel daran, daß mir ein Fernsehjournalist vorhielt, ich würde mich „rechtspopulistisch“ äußern, als ich sagte, Asylrecht genießt nicht, wer aus einem sicheren Drittstaat kommt. Das ist die Formulierung aus Artikel 16a des Grundgesetzes – schon bestimmte Zitate aus dem Grundgesetz werden also bereits als „rechtspopulistisch“ stigmatisiert.

Doch mit einer demokratischen Debatte ist das Ausgrenzen rechtskonformer Meinungen unvereinbar. Denn das Merkmal demokratischer Debatten ist gerade die grundsätzliche Gleichwertigkeit aller Meinungen – mit Ausnahme der extremistischen. Wobei man sich auch diese anhören muß. 

Inwiefern?

Maaßen: Ich meine den Irrglauben, wir hätten ein Recht darauf, von extremistischen Meinungen per se verschont zu bleiben. Das ist nicht der Fall, und zwar wegen des Primats der Meinungsfreiheit, die auch extremistische Meinungen bis zu einem gewissen Grad schützt.

Bis zu welchem?

Maaßen: Zulässig ist es, bestimmte extremistische linke oder rechte Inhalte zu äußern, etwa links die Enteignung der Wirtschaft oder auf politisch rechter Seite die Abschaffung des Asylrechts. Meinungsfreiheit gilt grundsätzlich auch für diese Meinungen, soweit man sich damit nicht strafbar macht. Unzulässig wird es, wenn Bürger mit ihrer nicht extremistischen Meinung von der demokratischen Debatte ausgeschlossen werden, nach der Devise: Mit denen redet man nicht!

Die Ersetzung des Rechts durch Moral führt dazu, daß der demokratische Grundsatz der Gleichwertigkeit von Meinungen dem nichtdemokratischen Prinzip weicht, daß „falsche“ Meinungen kein Recht auf Partizipation hätten. Doch genau das ist das typische Merkmal des Totalitarismus, wo die Debatte durch das Dogma ersetzt wird und nur noch „Rechtgläubigen“ Partizipation gewährt wird.

Wir sind also keine freiheitliche Gesellschaft mehr, sondern bereits eine totalitäre? 

Maaßen: Nein, das wäre ein Mißverständnis. Denn ich spreche von der Debatte – nicht aber von unserer Demokratie an sich. Zwar ist die Debatte ein wichtiges Element der Demokratie, aber sie ist nicht mit ihr identisch. Deshalb bedeutet der Umstand, daß sie totalitäre Züge entwickelt – so beunruhigend das ist – noch lange nicht, daß wir im Totalitarismus leben, also die Demokratie abgeschafft wäre. Davon sind wir zum Glück noch weit entfernt! 

Was kann nun gegen diese Entwicklung getan werden? 

Maaßen: Da wir also trotz allem eine Demokratie haben, gibt es immer noch etliche Möglichkeiten, sich dem entgegenzustellen. Ich tue das ja etwa, wie bekannt, durch mein Engagement in der Werteunion. Natürlich erleben wir in der CDU einen teilweise bestürzend illiberalen Umgang mit uns. Etwa wenn wir sogar von Parteifreunden öffentlich als „Krebsgeschwür“ diffamiert werden. Oder wenn Medien, statt die Politik der Herrschenden kritisch zu hinterfragen, sie vor den Kritikern schützen, indem sie Kritiker diskreditieren und diffamieren. 

Wenn in unserer Gesellschaft Totalitäres im Gange ist, müßte dann nicht der Verfassungsschutz Alarm schlagen? 

Maaßen: Nein, schon einmal weil „totalitär“ für den Verfassungsschutz keine Rolle spielt. Sein Kriterium ist der „Extremismus“: also die Frage, ob die verfassungsmäßige Ordnung gezielt überwunden werden soll. Zudem hat er über Personen und Gruppen zu wachen, die solches betreiben, nicht aber über „Tendenzen“ in der Gesellschaft. 

Aber diese Tendenzen manifestieren sich doch nicht aus dem Nichts, sondern werden von Personen und Gruppen getragen. Etwa wenn die CSU die AfD zu „Feinden Bayerns“ erklärt, wenn staatliche Fördermittel der zum Teil terroristischen Antifa zufließen oder die Bundesregierung, Medien und öffentliche Institutionen ganz offiziell den „Kampf gegen Rechts“ finanzieren.

Maaßen: Oder wenn eine Organisation wie die Amadeu-Antonio-Stiftung eine solche Stimme in der Politik bekommt – was ich als so etwas wie ein Organversagen der Politik betrachte. Dennoch entspricht es nicht dem Auftrag des Verfassungsschutzes, die Regierung, Parteien oder unsere Medien zu überwachen. Diese Mißstände zu beseitigen ist Aufgabe der Gesellschaft, also der Öffentlichkeit, Parteien, Medien, Institutionen etc. Die aber tun das unzureichend. Und so wären wir wieder am Anfang unseres Problems.

Wie konnte es so weit kommen?

Maaßen: Ich glaube, weil die rationale Debatte, die auf schlüssigen Argumenten, belegbaren Fakten und gleichen Regeln für alle fußt, durch eine irrationale Debatte abgelöst worden ist, die allein auf Narrativen beruht. Das führt dazu, daß auch dann, wenn jemand, wie im Fall Sarrazin, seine Aussagen sogar mit Zahlen des Statistischen Bundesamtes und Erkenntnissen wissenschaftlicher Kapazitäten belegen kann – also nach bürgerlichen Maßstäben bewiesen hat, recht zu haben – sich nicht gegen das linke Narrativ durchsetzen kann und als „Populist“ gilt.

Oder wir sehen das auch aktuell beim Vorwurf des „strukturellen Rassismus“ und der „rassistischen Gewalt“ gegenüber der Polizei. Der zwar durch nichts belegt ist – und dennoch von einem Teil der Politik und etlichen Medien so behandelt wird, als sei er längst bewiesen. Geschickterweise wird von diesen gar nicht erst die Frage gestellt, ob er zutrifft. So muß man den Vorwurf auch gar nicht mehr erst beweisen – und es siegt das Narrativ. 

Ist die Lage also Folge eines Versagens der Bürgerlichen, die sich linken Narrativen unterwerfen, statt auf rationaler Debatte – Argumente, Fakten, Parität – zu bestehen?

Maaßen: Nun, der Angriff kommt von links, das wollen wir nicht vergessen. Wenn man dem bürgerlichen Lager etwas vorwerfen kann, dann daß es diesen nicht rechtzeitig erkannt hat. Inzwischen sind wirkliche Bürgerliche aus den Medien und Institutionen vielfach verschwunden. Man hat also gar nicht mehr die Macht, noch eine andere Debatte einzufordern. Fast bleibt ja den Bürgerlichen kaum noch etwas anderes übrig, als sich ins Privat- und Berufsleben zurückzuziehen. 

Union, FDP und SPD gelten traditionell als Hüter der bürgerlichen Demokratie und müßten folglich den Kampf führen – tun sie aber nicht. Haben sie also versagt?

Maaßen: Die FDP ist inzwischen kaum mehr vernehmbar. Die SPD unterliegt seit Jahrzehnten dem Einfluß äußerst linker Positionen, gegenüber denen sich abzugrenzen sie stets Probleme hatte. Und die Union unterliegt seit mindestens 15 Jahren einem Linkstrend, der sich in den letzten Jahren erheblich beschleunigt hat.

Das klingt fast verständnisvoll. Doch muß man diese „Hüter“ nicht anklagen, sich zu „willigen Vollstreckern“ gemacht zu haben?

Maaßen: Die Parteien spielen gar nicht die allein entscheidende Rolle. Wie gesagt sind es die Institutionen quer durch die Gesellschaft, die sich angepaßt haben – bis hin zu den Kirchen. Selbst wenn sie wollten, könnten die Parteien alleine das nicht ändern. Was wir erleben, sind die Auswirkungen einer chronischen Entwicklung, die seit Jahrzehnten andauert. Und durch die, um das einmal klar und deutlich zu benennen, Sozialisten die Deutungshoheit über politische Geschehnisse und die Herrschaft über den politischen Diskurs schrittweise an sich ziehen. Sie entscheiden mittlerweile, wer mit welchen Themen zugelassen wird.

Eine klassische sozialistische Strategie, wie ein Blick ins Geschichtsbuch zeigt – wie sie auch in der DDR angewendet wurde! Es handelt sich also um einen langwierigen Erosionsprozeß, der sich nicht mit einem politischen Kraftakt reparieren läßt, wie Sie ihn sich vielleicht wünschen. Sondern der einen grundlegenden demokratischen Heilungsprozeß erfordert, für den es wiederum einen langen demokratischen Atem braucht.

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Dr. Hans-Georg Maaßen war von 2012 bis 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Jurist ist Mitglied der CDU und engagiert sich in der Werteunion. Geboren wurde er 1962 in Mönchengladbach.