"Was hier also als Kinderrechte in die Verfassung so harmlos und
wohlmeinend daher kommt, ist in Wahrheit das Aushebeln des
grundgesetzlich garantierten Erziehungsrechtes der Eltern. Die
Kinderrechte, die hier gemeint sind, sollen im Zweifel durch das
Jugendamt gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden. Der Staat als
Anwalt der Kinder gegen ihre eigenen Eltern, wobei nicht etwa die
Eltern, sondern der Staat selbst das Kindeswohl definiert."
Birgit Kelle
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