Der Schauspieler Jan Josef Liefers hat die #allesdichtmachen-Kampagne
vor der massiven Kritik, die den Protagonisten entgegenschlägt,
verteidigt. „Der Satz, man könne heute alles sagen, ist auch ein wenig
blauäugig. Klar, man kann alles sagen, aber nicht ungestraft“, sagte er
am Freitag der Berliner-Zeitung.
Liefers habe sich in einigen Momenten der vergangenen Tage an
Begebenheiten aus der DDR erinnert gefühlt. Zuerst bei einem Interview
mit dem WDR, als ihm der Moderator vorgeworfen hatte, vielleicht „naiv
zu sein“, da Liefers nicht mit der Wucht der Kritik an der
Internetaktion gerechnet hatte. Dieselbe Frage sei ihm bereits in der
DDR gestellt worden, mit der gleichzeitigen Aufforderung, sich wegen
einer unbotmäßigen Äußerung, selbst von der Universität zu
exmatrikulieren.
Der „Tatort“-Darsteller räumte zwar ein, daß die politische Situation
in Deutschland momentan nicht mit der in der DDR vergleichbar sei. Für
die #allesdichtmachen-Aktion wäre er vermutlich in der DDR im Gefängnis
gelandet. Doch ganz ohne Strafe käme man doch nicht davon, verdeutlichte
er.
„Das sind kleine Vernichtungsszenarien, die da aufgebaut werden von
Leuten, die das offensichtlich gut können. Früher gab es Klassenkampf,
die Reichen und die Armen, heute gibt es Bubble-Kampf im Internet.“ Er
sei für alle Diskussionen zu haben, aber oft gehe es gar nicht um
Meinung, sondern um Ausgrenzung, perfide Bestrafungsaktionen. „Man sitzt
nicht im Knast, aber gequält wird man auch.“
In der vergangenen Woche
hatten Liefers und 52 Schauspielerkollegen die Internetkampagne
#allesdichtmachen online gestellt. In dieser hatten sie sich in 53
Kurzfilmen ironisch mit den Coronamaßnahmen der Bundesregierung und mit
der Rolle der Medien auseinandergesetzt. Daraufhin war ein Sturm der Entrüstung
über die Schauspieler hereingebrochen. Es sollen sogar Morddrohungen
ausgesprochen worden sein. Einige der Protagonisten zogen daraufhin ihre
Beiträge wieder zurück.
Liefers versucht laut eigenen Angaben, den „abgrundtiefen, auf
Zerstörung gerichteten Haß in den sozialen Medien“ nicht an sich
rankommen zu lassen. Er habe beispielsweise Facebook oder Twitter bewußt
gemieden. Unterstützung habe er von seiner Familie erfahren und auch
viel Zuspruch aus allen möglichen Richtungen bekommen. Daß er seine
Arbeit durch die Aktion verlieren könne, halte er aber nicht wirklich
für möglich.
Er verlieh seiner Kritik an der aus seiner Sicht einseitigen
Berichterstattung der Medien über die Corona-Pandemie nochmals
Nachdruck. „Jeden Morgen die Infektionszahlen, die Schreckensmeldungen,
die immer gleichen Virologen, dann diese traurige Performance der
Schulen beim Online-Unterricht. Ich fand keine Ruhe mehr, habe nachts
davon geträumt“, schilderte er dem Blatt.
Er habe dann angefangen, sich selbst Informationen zu beschaffen. Von
befreundeten Medizinern etwa, auch aus den USA. Sie seien zu anderen
Schlüssen gekommen als die Experten, die in den hiesigen Medien zu Wort
kämen. Der Schauspieler habe den Diskurs über diese Diskrepanzen als
unbefriedigend empfunden.
Daß ihm wegen der kritischen Filme nun vorgeworfen werde, Beifall von
der rechten Seite zu erhalten, wies er von sich. Auch dieser Vorwurf
erinnere ihn an die DDR. „Wer die DDR kritisiert, der spielt dem
Klassenfeind in die Hände. Heute heißt es: Wer Corona-Maßnahmen
kritisiert, spielt den Rechten in die Hände.“
Liefers könne nicht nachvollziehen, daß er nun sogar von einigen als
Corona-Leugner, Antidemokrat oder Rechter beschimpft werde. „Die AfD
sitzt im Bundestag, und ob einem das paßt oder nicht, muß man sagen, daß
das Parlament die deutsche Gesellschaft jetzt besser abbildet als
vorher.“ Er habe mit der AfD nichts zu tun, aber man müsse sie
aushalten. Das sei nun mal in einer Demokratie so, betonte er.
Wie die Bild am Freitag berichtete, hat der WDR den Vertrag mit Liefers für die nächsten sechs Tatort-Folgen verlängert. JF
„Hohl ist ein Denker, wir anderen, fassen wir das Denken genau, sind
es nicht, wir weichen dem genauen Denken ins Gleichnis aus. Hohl ist
notwendig, wir sind zufällig. Wir dokumentieren das Menschliche, Hohl
legt es fest.“
Nur um ein paar Arten beobachten zu können, lohnt es, so eine Aufnahmestation zu bauen. Den meisten Wildbienenarten ist dieses Angebot völlig schnurz. Aber die Aufgabe, Insekten-"Hotels" zu bauen, ist wahrscheinlich auch einer der Hauptbeweggründe, deretwegen Brinkhaus beschloss, Politiker zu werden!
Ist eine Aussage auch rassistisch, wenn sie stimmt?
Da wir die Wirklichkeit nicht ändern können, ändern wir die Sprache. Da wir den Menschen ihre Alltagserfahrungen nicht nehmen können, erklären wir sie für untypisch. Da wir die Unterschiede nicht abschaffen können, bestrafen wir ihre Erwähnung. Aus Evidenzen machen wir Vorurteile, aus Tatsachen Konstrukte und aus Wahrheit und Lüge eine Frage der Riskoabwägung.
Hasnain Kazim ist kein Kind von Traurigkeit. So erklärte der langjährige SPIEGEL-Korrespondent in der Vergangenheit schon, warum die Meinungsfreiheit für „falsche“ Meinungen eine schlechte Idee sei. Auch hatte er gefordert, AfD-Wähler zu ächten und ihnen das Leben schwer zu machen. Ebenso freute sich Kazim auf den Tag, an dem Ausländer die Deutschen verdrängen und das Land für sich beanspruchen können. Weil nun auch Vertreter des linken Mainstreams für ihre „falschen Meinungen“ attackiert wurden, war Kazim zum Umdenken bereit. So beunruhigte ihn, daß vielen Schauspielern, die die aktuelle Corona-Politik der Bundesregierung kritisiert hatten, Gewalt oder berufliche Konsequenzen angedroht wurden. Auch seine rassistischen Aussagen gegen Weiße fallen nun auf ihn selbst zurück. Ihm werde immer wieder vorgeworfen, nicht wirklich schwarz zu sein, beklagte er unlängst auf Twitter. Als Pakistaner sei er nur hellbraun. Daß er zudem mit einer weißen Frau verheiratet ist, bedeute für viele Anhänger der linken Identitätspolitik, daß er niemals „die Perspektive eines PoC einnehmen“ (People of Color – Farbiger) könne.
Vielleicht fällt in den politisch aufgeheizten Debatten dieser Tage vielen Linken und Migranten auf, daß sie selbst zum Opfer der Identitätspolitik werden können. Wie so oft verspeist die Revolution ihre Kinder.
Der Journalist Jan Fleischhauer hatte schon im vergangenen Jahr die schleswig-holsteinische Landtagsvizepräsidentin Aminata Touré (Grüne) gefragt, ob Türken die deutschen Schwarzen seien – also eine ähnlich marginalisierte Rolle einnähmen, wie die Afroamerikaner in den USA. Doch Touré bestritt das. Im Unterdrückungswettbewerb will eben jeder auf dem ersten Platz landen. Im Kampf um möglichst viele Opferpunkte kommt es daher mittlerweile auch unter den Nicht-Weißen zu Konflikten.
In den USA wollen Universitäten eine möglichst vielfältige Studentenschaft haben. Doch da Asiaten oftmals bessere Schüler als Schwarze sind, werden die Eignungstest für sie verschärft. Das ist eine glasklare rassistische Diskriminierung – die im linken Lager praktisch nie angesprochen wird. Ein Schwarzer, der sich der weißen Mehrheitsgesellschaft anpaßt und beispielsweise den typischen afroamerikanischen Akzent ablegt, muß mit dem Vorwurf leben, sich weiß zu verhalten („acting white“).
Wer als „Person of Color“ gilt, scheint derweil nicht eindeutig definiert. Die New York Times schrieb im vergangenen Jahr darüber, daß die gesellschaftlichen Eliten der USA nach wie vor nicht divers genug seien. Zwei republikanische Politiker libanesischer Abstammung wurden in der Auflistung jedoch als Weiße gezählt. Rashida Tlaib, Demokratin und erbitterte Trump-Gegnerin, gilt aufgrund ihrer palästinensischen Wurzeln jedoch als nicht-weiß.
Und ein Blogbeitrag, der sich sexistischen Denkmustern unter Afroamerikanern widmet, bezeichnete schwarze, heterosexuelle Männer als die „Weißen unter den Schwarzen“.
In den USA können Firmen das Label „von Minderheiten geführt“ erwerben. In heutigen Zeiten, in denen Kunden ihre antirassistische Gesinnung auch bei der Produktwahl zur Schau stellen wollen, ist das ein echtes Verkaufsargument. Zudem hoffen einige Ladenbesitzer dadurch auf einen gewissen Schutz; schließlich wurden während der „Black Lives Matter“-Ausschreitungen (BLM) in den USA viele Geschäfte vom schwarzen Mob in Brand gesteckt.
Der Weiße Ralph Taylor versuchte, sein Versicherungsunternehmen als „minderheitengeführt“ anerkennen zu lassen, schließlich locken staatliche Fördertöpfe. Er bezeichnete sich als nicht-weiß, denn ein DNS-Test attestierte ihm, zu sechs Prozent indianischer und zu vier Prozent afrikanischer Abstammung zu sein. Die Angelegenheit beschäftigt derzeit die Gerichte. Doch irgendwann wird es einen Präzedenzfall geben, der Grenzen definiert. Man fühlt sich an die Nürnberger Gesetze erinnert.
Die Hip-Hopperin und BLM-Unterstützerin Stormi Maya forderte Weiße via Twitter dazu auf, keine gemischtrassigen Kinder zu bekommen, da diese aufgrund ihres exotischen Aussehens fetischisiert würden. Das wiederum würde den Schwarzen suggerieren, weniger hübsch zu sein.
In der Filmbranche greift die neue „Rassenlehre“ ebenfalls um sich. An vielen schwarzen Schauspielern entzündeten sich in der jüngeren Vergangenheit Kontroversen, da sie nicht dunkelhäutig genug seien, um historische Persönlichkeiten zu verkörpern. Zoe Saldana geriet in die Kritik, da sie für ihre Rolle als Sängerin Nina Simone dunkler geschminkt wurde.
Die Critical Race Theory hat ihren eigenen methodischen Ansatz für Mischlinge. Dort spricht man von „light-skin-blacks“. Aaliyah Bah-Traoré hatte im vergangenen Jahr auf Instagram geklagt, daß hellhäutige Schwarze einen „Weichspül-Antirassismus“ vertreten würden und zu viel Medienaufmerksamkeit dafür bekämen. Sie fügte hinzu, keine Kommentare von „light-skinned people“ unter ihrem Beitrag lesen zu wollen. In der ZEIT warf Philipp Awounou „light-skinned Personen“ vor, ihre Privilegien nicht zu hinterfragen und „ähnliche Abwehrreflexe wie weiße Menschen in der Rassismusdebatte“ zu zeigen.
Malcom Ohanwe, der für den Bayerischen Rundfunk arbeitet und vom Massaker an den weißen Kolonialherren in Haiti schwärmt, denkt ähnlich. Er sei verstört, daß eine Quote Diversität nur vorgaukele, indem sie christliche oder atheistische „light-skin Schwarze“ mit deutscher Sozialisierung bevorzuge. Ohanwe, der nigerianisch-palästinensische Eltern hat, mag sich in dieser Debatte auf der sicheren Seite wähnen. Aber Vorsicht: Auch Palästinenser haben zum Teil europäische Wurzeln! Lukas Mihr
Nach einem Urteil eines Weimarer Familienrichters gegen die Corona-Maskenpflicht an Schulen hat die Polizei dessen Wohn- und Arbeitsräume durchsucht. Der Razzia vorausgegangen war die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Demnach gehe es um die Frage, ob der Richter mit seinem Beschluß willkürlich seine Zuständigkeit überschritten habe. Der Jurist hatte in einer einstweiligen Anordnung Anfang April verfügt, daß Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen dem Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Masken im Unterricht tragen müßten. Der Beschluß untersagte der Schulleitung zudem, Mindestabstände, Schutzmasken und Corona-Tests vorzuschreiben.
Dabei hatte sich der Familienrichter auf drei Gutachten berufen, die die Wirksamkeit mehrerer Corona-Maßnahmen bestreiten. Überdies gab er an, daß Schulen für den Verlauf der Pandemie keine Rolle spielten. Demgegenüber hatte das Verwaltungsgericht Weimar vor kurzem in einem Eilverfahren die Maskenpflicht im Unterricht für rechtens erklärt. Den Beschluß des Familienrichters stuften die Verwaltungsrichter als „offensichtlich rechtswidrig“ ein.
Sie begründeten dies unter anderem damit, daß das Familiengericht keine Befugnis habe, Anordnungen gegenüber Behörden und deren Vertretern zu machen. Für diese Kompetenz fehlten die gesetzlichen Grundlagen. Entscheidungen über Hygienekonzepte treffen laut dpa Verwaltungsgerichte.
Das „Netzwerk Kritische Richter“ verurteilte die Razzia, bei der auch ein Mobiltelefon und weitere Beweismittel sichergestellt worden waren, scharf. „Es handelt sich unseres Erachtens um einen krassen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Durch diese Maßnahme wird sich kein Richter in Deutschland mehr trauen, eine Entscheidung zu treffen, die in diese Richtung geht“, sagte ein Sprecher der Vereinigung Tichys Einblick. Außerdem dürfte die Durchsuchung rechtswidrig sein.
Die Entscheidung des Familienrichters sei zwar „ungewöhnlich“, aber sie bewege sich „völlig“ im Sinne der bisherigen juristischen Dogmatik. „Eine Rechtsbeugung kommt nur bei krassen und willkürlichen Überschreitungen des geltenden Rechts in Betracht und auch nur dann, wenn dies vorsätzlich geschieht. Tatsächliche Anhaltspunkte eines solcherart krassen Falls sind nicht erkennbar." JF
Wir wollen froh sein, dass die schon länger eskalativ betriebene Gesinnungsjustiz (= strafrechtliche Verfolgung oppositioneller Äußerungen, hauptsächlich über § 130 und § 86a StGB) inzwischen den Kernbereich, nämlich die Justiz selber, erreicht hat. Die Sache spitzt sich also langsam zu, wie damals in Italien, als die von Kommunisten dominierte dortige Justiz in Bdrängnis kam, weil plötzlich wegen Bestechung gegen Richter ermittelt wurde.
Vielleicht wird beim nächsten Mal beim BVerfG durchsucht, da lassen sich manche Entscheidungen durchaus auch als Rechtsbeugung interpretieren… Umgekehrt gehört schon seit längerem gegen den GBA wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt, weil er nach wie vor keine Ermittlungen gemäß § 105 I Nr. 3 StGB wegen des erzwungenen Rücktritts des Thüringer MP Kemmerich im Februar 2020 durchführt. Kemmerich wurde seinerzeit effektiv bedroht, und die Kanzlerin hat dazu den Freibrief ausgestellt. In der Strafrechtsdogmatik heißt das Beihilfe, evtl. sogar Anstiftung. Immerhin ein Verbrechen. Die gute Nachricht ist: Das Ganze verjährt nicht so schnell!!
Es war zwar nur ein Eilantrag, den das Bundesverfassungsgericht
jüngst abgewiesen hat, doch es gibt Hoffnung, daß im Hauptverfahren der
Corona-Wiederaufbaufonds kippen könnte. Die Kläger um Bernd Lucke hatten
eingewendet, dieser sei der Einstieg in eine Schulden- und
Haftungsunion, in eine Vereinheitlichung der Fiskalpolitik, die nicht
vom Vertrag von Lissabon gedeckt seien. Der Bundestag verliere seine
Budgethoheit, grundgesetzlich garantierte Normen würden unterhöhlt.
Karlsruhe hingegen verneinte
– vorerst zumindest – mit den wirtschafts-, außen- und
europapolitischen Verwerfungen, die ein erzwungenes Nein aus Berlin
auslösen könnte. Eine Einstweilige Anordnung gegen den Fonds und eine
Billigung im Hauptverfahren in circa drei Jahren wurden als schädlicher
eingeschätzt als das jetzige Szenario, den Fonds erst einmal
durchzuwinken. Damit haben sich die Verfassungsrichter die inhaltliche
Würdigung offengehalten.
In der öffentlichen Wahrnehmung stand bisher die Finanzierung des
Corona-Fonds im Vordergrund. Indes ist es den Klägern gelungen, den
Blick auf zwei wesentliche Punkte im „Kleingedruckten“ zu lenken.
Erstens nimmt das anfänglich vereinbarte Fondsvolumen von 750 Milliarden
Euro, ausgehend vom Jahr 2018, um zwei Prozent pro Jahr zu. Damit
könnten bis zum Jahre 2026 bereits 824 Milliarden Euro zur Auszahlung
gelangen, folgt man einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW aus Mannheim.
Noch heikler wird es beim zweiten Punkt, der Tilgung. Wenn alle
Stricke reißen und die Rückzahlung nicht ordnungsgemäß aus dem
EU-Haushalt erfolgen kann, greift ein erhöhter Eigenbeitrag der
EU-Länder. Ihre Bruttozahlungen an den gemeinsamen Haushalt würden bis
2058 von derzeit jährlich 1,4 auf 2,0 Prozent des
Bruttonationaleinkommens (BNE) steigen.
Diese zusätzlichen 0,6 Prozentpunkte würden einem Mehrbeitrag für
Deutschland von mindestens 20 Milliarden Euro per annum entsprechen;
wächst die Wirtschaft, würde dieser Betrag entsprechend zunehmen. Die EU
könnte sich – selbst bei 30 Jahren wirtschaftlicher Stagnation zwischen
2028 und 2058 – zusätzliche Mittel von circa vier Billionen Euro
verschaffen, wovon, nach Saldierung mit Rückflüssen aus dem
Corona-Fonds, netto knapp eine Billion auf Deutschland entfiele.
Diese Zahl umreißt das Maximalrisiko für den deutschen Steuerzahler.
Wenn durch Zahlungsunfähigkeit oder Austritt aus der EU potente Zahler
wegfallen, würde der deutsche Tilgungsbeitrag potentiell steil
ansteigen. Im schlimmsten Fall müßte Deutschland die Corona-Schulden im
Alleingang abtragen.
Nun hat diese immense „Überdeckung“ der Rückzahlungsmasse, die außer
vom ZEW auch durch Rating-Agenturen bestätigt wird, sicherlich einen
leicht positiven Effekt: Die zu entrichtenden Zinsen für die 750
respektive 824 Milliarden Euro werden niedriger als marktüblich
ausfallen. Das ist bedeutsam, weil zur Zeit die Renditen auf
langlaufende öffentliche Anleihen anziehen aufgrund vermehrter
Inflationserwartungen.
Aus Sicht des Kapitalmarktes ist das Risiko der EU-Corona-Bonds wegen
der reichlichen Tilgungsmasse gering. Da die Investoren notfalls, wegen
der gesamtschuldnerischen Haftung, Deutschland alleine zur Rückzahlung
heranziehen könnten und selbst das abgedeckt wäre, geben sie sich mit
weniger Rendite zufrieden.
Neben dem Risiko, auf den Verbindlichkeiten aus dem gegenwärtig
vereinbarten Volumen sitzenzubleiben, entstehen erhebliche negative
Anreizwirkungen. Denn der beschlossene Tilgungsrahmen ist so üppig, daß
er locker für Erweiterungen der Corona-Programme auf EU-Ebene ausreichen
würde. Geld macht bekanntlich sinnlich; liegt eine hohe Maximaltilgung
von vier Billionen Euro erst einmal im europäischen Schaufenster, ist
die Versuchung groß, diese auszureizen.
Die Beschleunigung der fiskalischen Umverteilungsunion
Umverteilung geschieht aber am gerechtesten von Reich zu Arm. Daher ist
die Frage zu stellen: Ist Deutschland das dermaßen reichste Land der
EU, daß es notfalls die Corona-Folgen des gesamten Kontinents stemmen
müßte?
Nach vorläufigen Daten von Eurostat liegt Deutschland gemessen am
realen Bruttoinlandsprodukt pro Kopf an achter Stelle in der EU, also
gerade noch im oberen Drittel. Stellt man auf das Nettovermögen der
Bürger ab, so trübt sich das Bild erheblich ein: Der Median-Deutsche
verfügt über das geringste Nettovermögen der gesamten Eurozone*.
Deutschland hat mit Belgien zusammen die höchste Abgabenquote, so daß
wir einen „reichen“ Staat und „arme“ Bürger haben, während weite Teile
Südeuropas durch einen „armen“ Staat mit „reichen“ Bürgern
gekennzeichnet sind. Man muß jedoch Staat, Unternehmen und
Privathaushalte in ihrer Gänze sehen. Dann zeigt sich, daß der deutsche
Staat nicht deshalb reich ist, weil seine Wirtschaft so produktiv und
innovativ wäre, sondern weil er seinen Bürgern so viel abknöpft.
Keinesfalls darf außer acht gelassen werden, daß bereits in der
Vergangenheit massive Umverteilungen zu Lasten Deutschlands vorgenommen
wurden – ein „Noch mehr“ entbehrte jeder ökonomischen Vernunft. Zudem
ist ja auch Deutschland von Corona betroffen, so daß die üppige Hilfe
für die Nachbarländer doppelt zu hinterfragen wäre.
Wenn der Corona-Fonds durchkommen oder gar aufgestockt würde, dann
dürften ausgeglichene Haushalte oder gar Schuldentilgungen auf
Jahrzehnte hin von der europäischen Tagesordnung verschwinden. Reformen
werden unterbleiben, und die EU wird noch weiter zurückfallen in der
Welt. Sollte Karlsruhe dem deutschen Europa-Fundamentalismus doch noch
einen Riegel vorschieben, würde das Europa auf lange Sicht guttun. JF
* (interessanter aber wäre der Durchschnittsdeutsche und erst
recht der Modusdeutsche im eurozoneniternen Vergleich, statt hier weinerlich über den Median-Deutschen zu referieren)
Die Kampagne #allesdichtmachen beherrscht weiter die Schlagzeilen:
Inzwischen wurde mehr als ein Drittel der Videos zurückgezogen und auch
der Rest wird schwerer zu finden sein; YouTube belegte die Filmchen
nämlich mit einem Shadowban, wodurch sie aus dem regulären
Suchalgorithmus ausgeschlossen werden. Nur wer gezielt sucht, wird noch
fündig. Mitleid haben also, mit Liefers und Kollegen?
Fest steht: Jeder, der jetzt noch dabei ist, hat schon ein paar
Ausfahrten passiert, ohne wieder in die verkehrsberuhigte Zone
abzubiegen. Wir reden hier nicht mehr von einem Versehen, einem
Ausrutscher oder einem emotionalenen Facebook-Kommentar. Das Finanzielle
mal außen vor – hier haben Leute in die Waagschale geworfen, was sie zu
geben haben: Ihr Gesicht, einen gut gepolsterten, auskömmlichen Platz
am Futtertrog.
Man darf natürlich berechtigt fragen: In welchem Land haben diese
Menschen eigentlich die vergangenen 12 Monate gelebt? Viele von ihnen
haben jahrelang genau dieses Gesicht gerne hingehalten für diesen Staat
und seine Medien und sich dafür gut bezahlen lassen. Seit je her obliegt
es dem Narren, dem König den Spiegel vorzuhalten – ein bräsiger
Gaukler, dass er ein gutes Jahr benötigt, um seinen Job zu machen.
Aber andererseits, es ist so verrückt alles, da passt die Aktion
schon ganz gut rein in das historische Panorama, dem wir live und in
Farbe beiwohnen dürfen. Als Kind habe ich mir gerne auf Phoenix alte
Jahresrückblicke angeschaut und ich frage mich heute, ob wir irgendwann
in den 2050ern einen Beitrag über diese tapfere Künstlertruppe hören,
bedächtig vorgetragen im wissenden Duktus der Nachgeborenen.
Vielleicht hören wir dann auch etwas über die 20 französischen
Generäle, die sich nach dem islamistischen Mordanschlag auf eine
Polizistin vor wenigen Tagen mit markigen Worten
an ihre Regierung wandten: In Frankreich drohe nicht weniger als ein
"Rassenkrieg", hervorgerufen durch die staatlich forcierte Propaganda
des Anti-Rassismus, Islamisierung und Masseneinwanderung. Anstatt mit Spitzeln und Provokateuren gegen die eigenen Leute,
vor Allem die Gelbwesten, vorzugehen, müsse sich Macrons Administration
umgehend dieser Probleme annehmen. Täte sie das nicht, würde früher oder
später der Einsatz der Armee nötig werden.
Merkels Meute handelt nach Idi Ammins Maxime: "There is freedom of speech, but I cannot guarantee freedom after speech". Man wird zwar nicht gehängt oder eingekerkert, aber man wird after speech (ab einer gewissen Anzahl von Anhängern) geächtet und sozial isoliert und die Verlage, die es wagen, die Meinung eines Geächteten zu veröffentlichen, werden ebenfalls mit sozialer Isolierung und Existenzvernichtung bedroht.
Den heutigen Tag muß man sich merken, mehr noch als den 4. September 2015, denn er markiert die Auflösung der bisherigen Staatsgrundlagen und den definitiven, offiziellen Schritt in die Öko- oder Klima-Diktatur. Diktatur deswegen, weil Widerworte ab sofort als verfassungsfeindlich gelten. Ganz offiziell. Hier die betreffenden Texte:
I. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20a: ‚Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.’
II. Das Bundesverfassungsgericht macht daraus folgendes: ‚Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten ‚Paris-Ziel’ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.’ Das BVerfG leitet aus einem sicherlich berechtigten Staatsziel nicht nur die Allgemeinverbindlichkeit einer wissenschaftlichen Hypothese ab – und stellt sich damit über die bzw. an die Stelle der Wissenschaft –, sondern gibt auch verbindlich vor, wie es genau umzusetzen ist. Die Pikanterie dabei ist, daß Staatsziel und Mittel zur Erreichung nur auf nationaler Ebene Geltung haben, während das Problem der Erderwärmung ein globales ist und – wenn es denn lösbar wäre – nur mit global wirkenden Mitteln behandelt werden kann. Jedem klar denkenden Menschen fällt dazu der Stop und die Reduzierung des Bevölkerungswachstums ein, denn dieses ist mit einer nicht zu übersehenden Offensichtlichkeit der Kern aller Probleme. Innerhalb eines Lebensalters hat sich die Erdbevölkerung von 2 Mrd auf 8 Mrd Menschen vervierfacht. Derartiges hält der stärkste Planet nicht aus. Zurück zum Ausgangspunkt: Die CO2-These ist nunmehr vom BVerfG jeglicher Kritik entrückt, also sozusagen heiliggesprochen und zur verbindlichen Staatsreligion erhoben worden. Ablehnung, Zuwiderhandlung, Infragestellung, Kritik daran oder gar Opposition dagegen sind nunmehr ‚verfassungsfeindliche Bestrebungen’ und ziehen die Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst nach sich (§ 3 I Nr.1 BVerfSchG – der Passus ‚Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, .… gerichtet sind…’, wird natürlich extensiv ausgelegt, siehe auch § 4 BVerfSchG). Privatpersonen, Politiker und Parteien sowie sonstige Gruppierungen, welche die CO2-These in Frage stellen, werden künftig in den VS-Berichten erscheinen. Der nächste logische Schritt ist dann, nach Art. 21 GG Parteien, die einen solchen Standpunkt vertreten, zu verbieten oder ihnen zumindest die Finanzierung zu entziehen. Im Grunde ist der kalte Staatsstreich jetzt auf der Zielgeraden. Das BVerfG hat ihn abgesegnet. Es bietet sich nach dem Stand der Dinge nun auch an, den sog. Klimaschutz bzw. die dem zugrundeliegende Hypothese nachhaltig gegen Leugner abzusichern. Die Androhung einer Kriminalstrafe ist dazu das passende Mittel. Der Platz dafür wäre der Allround-Paragraph 130 StGB, der sich als Instrument der Gesinnungsjustiz bereits bewährt hat. Wer oppositionelles Gedankengut gegen die Merkel-Politik nicht geschickt genug zu verpacken vermag, sieht sich im Falle einer öffentlichen Äußerung desselben sofort als Volksverhetzer vor dem Kadi. Mindeststrafe drei Monate – zum Vergleich: Das ist vor Verkehrsgerichten der Tarif, wenn man einen Fußgänger totfährt. Die Klimaleugnung als Straftat wird kommen – heute war der Startschuß!
Erwähnen muss man der Vollständigkeit halber noch, dass eine Klimadiktatur mit dem Staatsziel, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, momentan auf ca. 0,07 Prozent der Gesamtfläche bzw. 0,24 Prozent der Landfläche dieses Planeten herrscht – das Dritte Reich war auch nicht viel größer, aber wie hat es zumindest das globale politische Klima beeinflusst! –, und das Gericht, das sie mit einem kalten Staatsstreich etabliert hat, seit 2018 von einem Mann geleitet wird, der von 2009 bis 2018 für die CDU im Bundestag saß und zuletzt stellvertrtetender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagfraktion war. Requiesce in pace, Bundesrepublik Deutschland, du alte Umweltsau.
PS: Der Beschluss ist warme Luft. Sie wird erst zu einem eisigen Wind, wenn man anstatt des Klimawandels die Staatsverschuldung setzt, also die Belastung künftiger Generationen. Eine verfassungswidrige Klimaerwärmung ist nicht justiziabel. Eine verfassungswidrige Staatsverschuldung schon. Damit dürfte klar sein, wie die Verfassungsbeschwerde wegen des Corona-Rettungsfonds der EU in der Hauptsache ausgeht.
PPS: Um nicht missverstanden zu werden: Die Öko-Diktatur wird selbstredend nicht um der Umwelt willen etabliert – die Diktatur des Proletariats hatte ja auch nichts mit dem Wohlbefinden der Arbeiter zu tun. Der Sinn einer Diktatur ist die Herrschaft derer, die sie an sich reißen; in wessen Namen sie dies zu tun behaupten, ist so beliebig wie unerheblich.
Wer nach diesem Urteil nicht kapiert, dass die Corona-Grundrechtseinschränkungen nur ein Probelauf und Test waren, der trägt sein Halseisen künftig zu recht.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat eine „Smart City Charta” veröffentlicht – zum einstmals ehrwürdigen Wort „Charta” gehört die Linguistic submissiveness inzwischen leider wie der süße Senf zur Weißwurscht –, in welcher ein smarter Visionär beschreibt, wie er sich den „hypervernetzten Planeten” der Zukunft vorstellt, nämlich eigentumslos, privatsphärenfrei und totalüberwacht, also praktisch die im 19. Jahrhundert erfundene Wahnvorstellung des sogenannten Urkommunismus auf KI-Basis (Vergleichbares las man auch schon beim „Weltwirtschaftsforum”). Ich zitiere einige der „Visionen oder Disruptionen”, die „das Internet of NO things” mit sich bringen könnte bzw. soll (es steht auf Seite 43), zum Beispiel:
„Eine Gesellschaft, in der kein Gebäude leer steht, sondern die ganze Zeit optimal genutzt wird. Auch fahren keine Autos mehr leer.”
Angesichts der Tatsache, dass bislang kein Auto leer fährt, muss das übersetzt werden in: Es fahren nur noch vollgestopfte Autos, und wem das nicht passt, der soll laufen oder in einem jener ihm zugedachten Gebäude bleiben, die aber auch nie leer stehen, weil das unsozial und klimaschädlich wäre und die kollektivistisch dressierten Zukunftsameise obendrein bloß auf individualistische Spleens und andere dumme Gedanken käme.
„Künstliche Intelligenz ersetzt Wahl: Wir müssen uns nie entscheiden, einen bestimmten Bus oder Zug zu nehmen, sondern bekommen den schnellsten Weg von A nach B.” Und wer weiß, was „wir” noch so alles zentral verklickert bekommen, die richtige Ernährung, den richtigen Umgang, die richtige Gesinnung! „Wir werden auch nie unsere Schlüssel, Geldbeutel oder Uhren vergessen.” Weil es so etwas gar nicht mehr gibt, dafür hat man Chips unter der Haut, dafür und für andere schöne erkennungsdienstliche Behandlungen. Oder sind Sie etwa gegen Fortschritt?
„Dank der Information über verfügbare geteilte Waren und Ressourcen macht es weniger Sinn, etwas zu besitzen: Vielleicht wird Privateigentum in der Tat ein Luxus.”
Privateigentum wird dann ein Luxus für die Mitglieder der Inneren Partei sein, wie das immer war, wenn Kommunisten geherrscht haben, und das Millionenheer der fröhlichen Roboter teilt sich alles brav, vom Auto über die Waschmaschine bis zum Bett. Diese visionären Kretins können so reden, weil sie den realen Sozialismus nie erlebt haben, weil sie keinen Schimmer haben von Zuständen, in denen die Maxime gilt: Die Dinge gehören allen, also niemandem, und deshalb kümmert sich auch keiner darum, und so sehen sie dann auch aus. Gemeinschaftseigentum verwandelt sich binnen weniger Tage in Schrott. Es macht also sehr viel Sinn, etwas zu besitzen, weil man nämlich nur dann ein Interesse hat, es zu pflegen, zu erhalten, weiterzugeben; überhaupt entsteht Schönheit nur durch Privatbesitz. Lieber lebe ich in einer Hütte mit Blick auf ein Schloss als in sozialistischer Einheitsarchitektur.
„Daten könnten Geld als Währung ergänzen oder ersetzen.”
Das hängt unmittelbar mit dem Wunsch nach Abschaffung des Privateigentums zusammen. Wer nämlich dagegen rebelliert, kann leicht diszipliniert werden, nachdem erst einmal das neutrale Bargeld durch jederzeit nachvollziehbare Daten ersetzt worden ist; nicht einmal ein belegtes Brötchen an der Elektrotanke bekommt der Gesellschaftsfeind dann mehr, bevor er nicht reuig ins Kollektiv zurückgekehrt ist.
„Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftliche Feedbacksystem ersetzen.”
Sie haben sich nicht verlesen: Wir – dieses Wort ist eine Drohung in solchen Mündern – wissen genau, was „Leute” (= Nicht-Wir) möchten. „Wir” wissen es sogar schon, bevor sie es selber wissen. Wahlen und Mehrheitsfindungen werden überflüssig. Die Mitbestimmung wird endlich abgeschafft; der Ameisenstaat ist viel perfekter als der sogenannte demokratische Staat, er produziert deutlich weniger Reibungsverluste und praktisch null Fehlverhalten.
Halten wir fest: Ein Bundesministerium wirbt in einer offiziellen Broschüre – also auf Ihre Kosten, meine Damen und Toxischen –, für die Abschaffung:
1. des Privateigentums, 2. der Privatsphäre, 3. der Privatautonomie und 4. des Parlamentarismus.
Eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz, aber der muss ja die Grundgesetzfundamentalisten von der AfD bespitzeln. Diese herbeiphantasierte Zukunftswelt ist nebenbei kulturlos, geistlos, hässlich, uniform, lebensunwert, niederbrennenswürdig. Wenn ich mir aber die nachwachsenden Klonarmeen in den Medien, NGOs, Stiftungen und Politbüros anschaue, sehe ich ihr Personal von leitenden und verwaltenden Angestellten schon vor mir.
Die Auseinandersetzung innerhalb der Linken, die sich an den Aussagen
Sahra Wagenknechts entzündet, ist ein veritabler Kulturkampf.
Wagenknecht kritisiert, daß die Linke – die mehr umfaßt als die
Linkspartei – sich als Speerspitze gutsituierter, sich als Weltbürger
gerierender Großstadt-Akademiker aufführt. Statt den schlecht bezahlten
Service-Dienstleistern, den steuerzahlenden Durchschnittsbürgern,
Handwerkern, Facharbeitern, der von Prekarisierung bedrohten
Mittelschicht öffentlich Stimme und Gehör zu verschaffen, drangsaliert
sie sie mit „Cancel Culture“ und identitätspolitischen Absurditäten.
Damit ist Wagenknecht im linken Milieu zur regelrechten Haßfigur geworden.
Um die Tiefendimension dieses Kampfes zu erfassen, muß man sich die
marxistischen Grundbegriffe von der Gesellschaft und der Geschichte
vergegenwärtigen. Eine Gesellschaft konstituiert sich demnach als
Basis-Überbau-Struktur. Die Basis betrifft die materielle Sphäre, sie
besteht aus der Gesamtheit der ökonomischen und der Besitzverhältnisse
an den Produktionsmitteln. Die Institutionen, Organisationen, die
Kultur, das gesellschaftliche Bewußtsein bilden den Überbau.
Dieser besitzt eine relative Selbständigkeit, wird letztlich aber
durch die Basis determiniert. Für die proletarischen Revolutionen im 20.
Jahrhundert konnte die Eroberung der politischen Macht daher nur ein
erster Schritt sein, dem die Überführung der Schlüsselindustrien und
schließlich sämtlicher Produktionsmittel in vorgebliches Volkseigentum
folgten. Der geschichtliche Telos war die klassenlose Gesellschaft, wo
die Freiheit des einzelnen die Bedingung der Freiheit aller ist. Die
kommunistische Partei sollte in dem Prozeß als Avantgarde, als
Treuhänder des gesamten arbeitenden Volkes agieren.
In Wahrheit waren die Produktionsmittel das Eigentum des Staates, den
eine Oligarchie aus Berufsrevolutionären sich zur Beute machte. Der
jugoslawische Dissident Milovan Djilas sprach von einer „neuen Klasse“
im „Parteistaat“, die ihr „administratives Monopol“ nutze, um das
Arbeitsprodukt an sich zu reißen und nach ihrem Gusto zu verteilen.
Djilas stand in der Hierarchie der jugoslawischen Kommunisten an
führender Stelle, ehe er für viele Jahre im Gefängnis einsaß. Die Linke
ist schon immer gnadenlos mit den Häretikern aus ihren Reihen
umgegangen.
Im Westen mußte die Linke nach dem Zweiten Weltkrieg enttäuscht
feststellen, daß das Proletariat keine revolutionäre Kraft, sondern
durch soziale Reformen und steigenden Wohlstand befriedet war. So
verlegte sie sich in den 1960er Jahren auf den Marsch durch die
Institutionen mit dem Ziel, mittels einer umfassenden Kulturrevolution
den Überbau sowie den Menschen selbst umzugestalten. Das Fernziel, auf
diesem Umweg auch die ökonomische Basis zu revolutionieren, verlor sie
in dem Maß aus den Augen, wie sie die Annehmlichkeiten staatlicher
Pfründe im akademischen, im Kultur-, Medien- und Politikbetrieb zu
schätzen lernte.
Der Zusammenbruch des Ostblocks 1989 bedeutete insofern einen Schock,
als letzte Illusionen über eine Alternative zum Kapitalismus zuschanden
gingen. Die desaströse Hinterlassenschaft des real existierenden
Sozialismus konnten selbst die verbohrtesten Linken in Ost und West
nicht leugnen. Den verbalen revolutionären Gestus und die Rhetorik
behielt die Linke bei, sie verlegte sich aber verstärkt auf die Dritte
Welt. „Globale Verantwortung“ oder „Kein Mensch ist illegal“ wurden zu
typischen Schlagworten und Losungen.
Der Witz daran ist, daß der Kapitalismus die moralisch aufgeladenen,
neorevolutionären Halluzinationen vereinnahmt und verwertet hat. Als die
Linke in den 1990er Jahren nach der multikulturellen Gesellschaft rief,
antwortete der Textilkonzern Benetton mit der diversitären
Werbekampagne: „Alle Farben der Welt“.
Denn auch die kapitalistische Ökonomie ist auf totale Entgrenzung
angelegt. Ihr Telos ist der globale Einheitskonsument, der nackte, aus
allen Traditionen und Bindungen herausgelöste Verbraucher. Deshalb
stehen multinationale Konzerne und Großbanken heute an der Spitze der
Bewegung für Diversity und Frauenquoten. Wo die Linke die Grenzöffnung
als Akt globaler Gerechtigkeit bejubelt, freut sich das internationale
Kapital über billige Arbeitskräfte, die als Lohndrücker nützlich sind,
was zur Prekarisierung der einheimischen Bevölkerung führt.
Hier setzt Wagenknechts Kritik an. Im Grunde insistiert sie auf den
Zusammenhang von National- und Sozialstaat. Für die meisten Linken aber
geht es um die eigenen Aufstiegschancen im postnationalen Parteienstaat.
Was in DDR-Betrieben der hauptamtliche Parteisekretär war, ist heute
der/die Antidiskriminierungs-, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.
Als 2015 in der Arbeiterschaft Unmut über den Zustrom von
Armutsmigranten laut wurde, drohte der IG-Metall-Chef Jörg Hofmann: „Wer
hetzt, der fliegt.“ So enteignet die Linke dem Normalbürger die Sprache
und die Möglichkeit, seine sozialen Interessen zu formulieren. Hier tut
sich eine große Repräsentationslücke auf. Wagenknecht hat das erkannt:
„Insoweit ist die AfD die neue Arbeiterpartei.“
Diese Rolle anzunehmen verspricht mehr Erfolg als der Appell an ein
imaginiertes Bürgertum. Das Besitzbürgertum des 19. Jahrhunderts, das
sich auch als Citoyen versteht, gibt es kaum noch. Es handelt sich heute
vornehmlich um Staatsbeamte und -angestellte, die sich die Ausweitung
der Staatsfinanzierung wünschen. Und die vielzitierten Akademiker
tummeln sich häufig in Taugenichts-Fächern und sind keine geistigen
Menschen. Von Wagenknecht zu lernen, kann hingegen siegen helfen. Hinz
Gewählte Regierungschefs sind normalerweise
keine Monarchen und umgekehrt, es gibt aber auch Ausnahmen.
Louis-Philippe I. ,ein Wahlkönig, auch Bürgerkönig genannt, regierte
Frankreich von Juli 1830 bis 1848. In seiner Jugend gehörte er zu den
Anhängern der Revolution, es folgten mehrere interessante Wendungen in
seinem Leben. Unter seiner Herrschaft
als Bürgerkönig bildete sich eine Schicht von Profiteuren seiner
Maßnahmen, die ihm dafür große Dankbarkeit zeigten. Andere profitierten
weniger. Zu den bekanntesten Parolen seiner Zeit gehörte die
Aufforderung seines Wirtschaftsministers: Enrichissez-vous. Ihr folgten viele, für die der Wind damals günstig stand. Am Ende seiner Herrschaft verstand sich Louis-Philippe als Autokrat.
Für
Kritik an seiner Person und den sozialen Zuständen zeigte er wenig
Verständnis. Die Julimonarchie in Frankreich liegt lange zurück, aber
auch schon vor dieser Zeit und danach lässt sich eine Epoche immer etwas
besser verstehen, wenn wir uns die Frage stellen, wer in einer
bestimmten Herrschaftszeit sozial aufsteigt, und für wen sie eher
ungünstig verläuft. Wer profitierte von den 16 Jahren Amtszeit Angela Merkels? Für wen stand der Wind günstig? Für wen weniger? Und: Wie
kommt es eigentlich, dass in den wohlmeinenden Medien so viel von der
Klimabilanz ihrer Amtszeit die Rede ist, und so wenig von den sozialen
Klimaveränderungen? ...(mehr hier)
Zehn kleine Schauspieler, die wollten mutig sein. Auf Twitter zog ein Shitstorm auf, da waren’s nur noch neun. Neun kleine Schauspieler, einer hat gedacht: „Karriere ist mir wichtiger.” Da waren’s nur noch acht. Acht kleine Schauspieler haben aufbegehrt. Ein Anruf aus Berlin kam rein, schnell machte einer kehrt. Sieben kleine Schauspieler für das Grundgesetz. Ein Hausbesuch der Antifa, da waren’s nur noch sechs. Sechs kleine Schauspieler erleiden Schmach und Schimpf. „Schwurbler! Nazi! Omatöter!” Übrig blieben fünf. Fünf kleine Schauspieler von rechts sich distanziert. Das reicht den „Demokraten” nicht, und weiter ging’s zu viert. Vier kleine Schauspieler kritisier’n die Gängelei. Einer bekam die Kündigung, da waren’s nur noch drei. Drei kleinen Schauspielern die AfD spendet Applaus. Beifall von den Bösen, schlimm! Einer stieg schleunigst aus. Zwei kleine Schauspieler, jeder war ein Held, fünf Hetzartikel später dann, gab einer Fersengeld. Ein kleiner Schauspieler hatte ein Déjà-vu, doch dann begriff der Liefers Jan: Die DDR war nie perdu. (Netzfund, leicht bearbeitet von Klonovsky; Rechtsmediziner Prof. Dr. Dr. Karl-Friedrich Boerne war schon immer auf der richtigen Seite)
Dietrich Brüggemann: „Es hat eingeschlagen. An alle, die jetzt von ‚Verhöhnung’ schwurbeln: Ich schwurble jetzt auch mal. Ihr verhöhnt die Opfer. Ihr trampelt auf denen herum, die jetzt selbstmordgefährdet sind. Ihr spuckt auf all die, die ihre Existenz verloren haben. … Ihr seid ein Teil des Schlimmsten, was die Menschheit hervorgebracht hat: Ihr seid ein Lynchmob. Ganz einfach.”
Im Dezember 2019 brach in der chinesischen Stadt Wuhan (Provinz
Hubei) die Lungenkrankheit COVID-19 aus. Zu der Annahme, daß es sich bei
dem Erreger SARS-CoV-2, einem Coronavirus, um eine Zoonose handelt, die
auf einem chinesischen Tiermarkt in der Stadt Wuhan übertragen wurde,
kommen zunehmend Hinweise auf einen Unfall in einem biotechnologischen
Labor im Zentrum von Wuhan. Für beide Hypothesen gibt es
wissenschaftliche Argumente, die Labor-These ist bisher allerdings eine
akademische Außenseiterposition, findet jedoch zunehmend Fürsprecher.
Aus epidemiologischer Sicht ist die Antwort belanglos, das Virus ist
in der Welt. Am 30. Januar 2020 rief die WHO eine »gesundheitliche
Notlage von internationaler Tragweite« aus. In China wurden bis dahin in
diesem Ausmaß ungekannte Maßnahmen zum Infektionsschutz ergriffen. Die
ganze Provinz Hubei mit 50 Millionen Einwohnern wurde abgeriegelt,
Ausgangssperren verhängt, Quarantäne angeordnet, Kontaktverbote
ausgesprochen und Kontaktverfolgung betrieben. Man war vorbereitet.
Zwei Monate vor dem Ausbruch in China fand am 18. Oktober 2019 in New
York die Simulationsübung »Event 201« mit einem fiktiven Coronavirus
statt. Das Planspiel wurde vom Weltwirtschaftsforum (WEF), der
Johns-Hopkins-Universität und der Bill & Melinda Gates Foundation
organisiert. In dem zugrundeliegenden Szenario einer globalen Pandemie
durch die fiktive Lungenkrankheit »CAPS«, ausgelöst durch ein
SARS-ähnliches Coronavirus, ging man von 65 Million Toten innerhalb von
18 Monaten aus.
Das Ergebnis der Beratungen, an der auch der Generaldirektor der
chinesischen Seuchenschutzbehörde CCDCteilnahm, wurde in Form einer
Handlungsaufforderung publiziert. Das zentrale Anliegen war ein
staatlich-privater Zusammenschluß (»public-private cooperation«) in der
Seuchenbekämfung, der Aufklärungsarbeit und der angemessenen Reaktion
auf die ökonomischen Folgen von Pandemien. Regierungen und
Privatwirtschaft sollten Methoden zur Bekämpfung von »Fehlinformationen«
(»mis- and disinformation«) entwickeln. Auch in pharmazeutische
Produkte, wie etwa Impfstoffe, sollten Regierungen investieren.
Bereits 2010 hatte die Rockefeller-Stiftung ein pandemisches Szenario
hypothetisch durchgespielt und publiziert. Als Folge der Pandemie wurde
die Entwicklung einer strengeren staatlichen Obrigkeit mit autoritärem
Führungsstil inklusive einer entsprechenden bürgerlichen Gegenwehr für
plausibel gehalten. Auch extreme Maßnahmen und hermetische
Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie unter anderem mit einer
»weltumspannenden« Maskenpflicht wurden für möglich gehalten.
Bergamo und Angstpolitik
Nachdem dann im Februar 2020 die ersten COVID-19-Fälle in Norditalien
gemeldet wurden, gingen, den entsprechenden Meldungen aus China
ähnlich, Bilder von überfüllten Intensivstationen, überlasteten
Krematorien und Militärfahrzeugen, die Leichen abtransportierten, um die
Welt. Die »Bilder aus Bergamo« wurden zum Topos, mit dem Verweis auf
sie konnte man Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus anschaulich
rechtfertigen.
Schnell wurde aber deutlich, daß in Norditalien die Altersstruktur
der Bevölkerung, die Luftverschmutzung und vor allem der Zustand des
Gesundheitssystems eine besondere Rolle spielten. Die Überlastung des
italienischen Gesundheitssystems war bereits von der saisonalen Grippe
her bekannt. Diese Umstände fanden jedoch kaum oder gar keinen Eingang
in die Berichterstattung der Massenmedien.
Durch panische Fehlentscheidungen wurde die Situation in Norditalien
vermutlich noch verschärft. Menschen mit leichten Symptomen kamen in die
Krankenhäuser und wurden von dort in Altenheime überwiesen. Solche
Einweisungen stellten sich als eine tödliche Falle für viele der
Betroffenen, inklusive des Personals, heraus. Später kam der mit
klinischen Beobachtungen untermauerte Verdacht auf, daß die
COVID-19-Patienten in Norditalien in der Panik etwa mit einer Intubation
zur künstlichen Beatmung übertherapiert wurden und daran verstarben.
Die Massenmedien blieben, im Unterschied zur Schweinegrippe 2009, in
erstaunlich gleichförmiger Weise unkritisch gegenüber dem offiziellen
Narrativ der Regierungsorgane und ihrer Berater, die sozialen Medien wie
Twitter, Facebook und YouTube zensierten kritische Beiträge. Erst mit
dem Jahreswechsel 2020 / 21 wurde deutlichere Skepsis wahrnehmbar.
Die Welt am Sonntag legte am 7. Februar dieses Jahres
Vorgänge offen, die zu der anfänglichen Kritiklosigkeit beigetragen
haben dürften. Die Zeitung berichtete über Dokumente aus dem
Bundesministerium des Innern (BMI), die offenlegten, daß die
Bundesregierung in Gestalt des BMI wissenschaftliche Einrichtungen im
März 2020 dazu angehalten hatte, Daten zu generieren, mit denen
Maßnahmen »repressiver Natur« gerechtfertigt werden könnten.
Das Ergebnis war das zunächst vertrauliche Strategiepapier »Wie wir
COVID-19 unter Kontrolle bekommen«, in dem man von über einer Million
Toten im Jahre 2020 in Deutschland ausging. Dabei berief sich das BMI auf
ein »Expertenteam«, auf welches das Amt unmittelbar zuvor selbst mit dem
Ziel eingewirkt hatte, möglichst bedrohliche Einschätzungen abzugeben,
damit diese wiederum für die entsprechenden politischen Zwecke
eingesetzt werden könnten. Zur Strategie des BMIgehörte damit auch das
gezielte Schüren von Ängsten, gerade auch bei Kindern.
Unklar ist, welche Rolle dabei eine Risikoanalyse zum epidemischen
Bevölkerungsschutz aus dem Jahr 2012 spielte, in der eine fiktive
Pandemie durch ein SARS-Virus angenommen wurde. Das Szenario einer
»Pandemie durch Virus Modi-SARS« wurde unter fachlicher Federführung des
Robert-Koch-Instituts (RKI) und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden
entwickelt.
Es wurde dabei hervorgehoben, daß im Rahmen von notwendigen
Schutzmaßnahmen Grundrechte (Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit)
eingeschränkt werden könnten. Dabei veranschlagte man die
Sterblichkeitsrate bei den Erkrankten mit zehn Prozent und sah eine
entsprechende Kommunikation in Printmedien, Fernsehen, Social Media vor.
»Nur wenn die Bevölkerung von der Sinnhaftigkeit von Maßnahmen (etwa
Quarantäne) überzeugt ist, werden sich diese umsetzen lassen«.
Grundrechte und Krankenhauskapazitäten
Während die deutsche Regierung zu Beginn des Jahres 2020 die
gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung als gering einschätzte und
dies auf einer Pressekonferenz am 28. Januar durch Gesundheitsminister
Spahn und RKI-Chef Wieler, der noch am 14. Februar von einer schweren
Grippewelle sprach, auch öffentlich kommunizierte, wendete sich das
Blatt Ende Februar mit der Einsetzung eines Krisenstabs.
Seit dem 3. März 2020 einigt sich die Bund-Länder-Konferenz
regelmäßig auf (verfassungsrechtlich umstrittene) Anordnungen,
Verlängerungen, Lockerungen und Verschärfungen der bekannten
Eindämmungsmaßnahmen nach chinesischem Vorbild (Lockdown), bestehend aus
Zwangsmaßnahmen: von Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und
Quarantäne über die Schließung von fast allen Einrichtungen bis zur
Maskenpflicht im öffentlichen Raum und dem sogenannten Verweilverbot an
öffentlichen Plätzen. Dringend gebotene Operationen wurden verschoben,
um Krankenhauskapazitäten für COVID-19-Patienten freizuhalten.
Begründet wurden die harten Einschnitte in das private und
öffentliche Leben zunächst mit einer drohenden Überlastung des
Gesundheitssystems. »Flatten the Curve«, die Infektionskurve flach
halten, hieß die Parole, mit der man die Bevölkerung auf die
Eindämmungsmaßnahmen einschwor.Als epidemiologische Parameter für eine
flache Kurve galt zunächst eine Verdoppelung der festgestellten
Neuinfektionen während eines Zeitraums von nicht weniger als zwei
Wochen, später von nur noch zehn Tagen.
Außerdem durfte der R-Wert (wie viele andere Personen steckt ein
Mensch durchschnittlich an?) nicht größer als eins sein – ein Parameter
der auch bei niedrigen Inzidenzen schnell erreicht ist. Schließlich
wurde die Anzahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner pro Woche zum
epidemiologischen Parameter für die Rechtfertigung von
Lockdown-Maßnahmen.
Für diese Inzidenzen wurden Mitte November mit dem »Dritten Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler
Tragweite« absolute Schwellenwerte ins Infektionsschutzgesetz
eingebracht; deren Überschreitung verband man mit gesetzlich
verpflichtenden Schutzmaßnahmen, die je nach Schwellenwert eine
Abschwächung, eine Kontrolle oder eine Eindämmung des
Infektionsgeschehens zum Ziel haben. Diese Schwellenwerte sind insofern
willkürlich, als die Inzidenzen von der Anzahl der Testungen
abhängen.
Die Daten des zu Beginn der Corona-Krise eingerichteten deutschen
Intensivbettenregisters (DIVI-Intensivregister) zeigen jedoch, daß das
deutsche Gesundheitssystem sich seit Beginn der Krise zu keinem
Zeitpunkt auch nur annähernd an der Grenze zur Überlastung befand.
Auch die mutierten Varianten von SARS-CoV-2 mit einer um 50 Prozent
erhöhten Übertragbarkeit konnten daran nichts ändern. Angesichts der
relativ unauffälligen epidemiologischen Daten stehen die Einschränkungen
der Grundrechte aus Sicht vieler Bürger in keinem Verhältnis mehr zum
Nutzen der Maßnahmen.
Letalität und Todeszahlen
Die anfänglich von der WHO kommunizierte Sterberate (Letalität) von
über drei Prozent der Fälle (»reported cases«) ist wissenschaftlich
irreführend: Während das RKI heute mit Hilfe von Modellierungen eine
Letalität von ca. 1,1 Prozent angibt, ermittelte das Studienteam
KoCo19 in einer Münchner Stichprobe auf Grundlage empirischer Daten 0,47
Prozent, die Forschergruppe um Professor Hendrik Streeck, ebenfalls
durch empirische Untersuchungen, eine Infektionssterblichkeitsrate von
0,36 Prozent.
Und der Professor für Epidemiologie und Bevölkerungsgesundheit an der
Stanford-Universität, John Ioannidis, ermittelte empirisch 0,23
Prozent. Dieser Wert liegt knapp über der Spanne, die in der
wissenschaftlichen Literatur mit 0,1 bis 0,2 Prozent für die saisonale
Grippe angegeben wird. Unter Berücksichtigung der weltweit
unterschiedlichen Altersstruktur der Bevölkerung errechnete Ioannidis
eine Letalität (Infektionssterblichkeitsrate) von 0,15 bis 0,2 Prozent.
Der aktuelle Altersmedian der Verstorbenen mit positivem
SARS-CoV-2-Testergebnis liegt bei 84 Jahren (»Täglicher Lagebericht«
des RKI vom 9. März 2021). Das sind zwei Jahre über der allgemeinen
Lebenserwartung (Altersmedian Verstorbener) in Deutschland im Jahr 2019.
In der Grippesaison 2018 / 19 lag der Altersmedian der an Influenza
Verstorbenen, den Meldedaten zufolge, bei nur 78 Jahren (RKI:»Bericht
zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland Saison 2018 / 19«).
Demnach wirkte sich die Influenza bei jüngeren Bevölkerungsgruppen
öfter tödlich aus als COVID-19. Entsprechend sind jüngere Menschen
deutlich weniger von SARS-CoV-2 betroffen als von Influenza. Die
Fallzahlen bei Kindern und Jugendlichen sind im Vergleich zur Influenza
in der Grippesaison 2018 / 19 gering. Die Altersgruppen null bis vier
und fünf bis 14 Jahre machen nur 1,8 und 4,3 Prozent der gemeldeten
Fälle* aus. Bei Influenza der Grippesaison 2018 / 19 waren es in diesen
Altersgruppen dagegen 13 und elf Prozent.
Auch eine ungewöhnliche Übersterblichkeit war im Corona-Jahr bisher
nicht feststellbar. Eine abschließende statistische Analyse zur
Beurteilung einer sogenannten Übersterblichkeit liegt zwar noch nicht
vor (Statistisches Bundesamt: »Sterbefälle 2016 – 2021«,
Sonderauswertung zu den Sterbefällen 2016 bis 2021, Stand 8. März 2021),
bisher wurden jedoch lediglich temporäre Erhöhungen gegenüber den
Vorjahren festgestellt, etwa im Dezember um 29 Prozent, ähnlich der
Hongkong-Grippe 1969.
Aber auch in den Jahren 2017 und 2018 gab es durch die saisonale
Grippe im Frühjahr ebenfalls temporäre Häufungen von Todesfällen
(Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 044 vom 29. Januar 2021).
Schon der Altersmedian der Verstorbenen legt nahe, daß eine Infektion
mit SARS-CoV-2vor allem bei ausgeprägt vorerkrankten Menschen zum Tode
führt. Daraus entbrannte eine öffentliche Diskussion darum, ob die
Todesopfer nun an oder nur mit Corona verstorben seien.
Normalerweise wird jemand, der fünf Jahre lang mit einer
Lungenkrebserkrankung rang und zuletzt eine Lungenentzündung nicht
überlebte, den an Krebs Verstorbenen zugerechnet. SARS-CoV-2-Infizierte
zählte das RKI hingegen auch ohne Kausalzusammenhang in die
Sterbestatistik dieser Epidemie. Die Auswirkungen von COVID-19 auf die
Mortalität in Deutschland blieben offensichtlich überschaubar. Der
Anteil von COVID-19 an den Atemwegserkrankungen und die durch
COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten machten nur jeweils einen
Bruchteil der Gesamtheit aus, und auch eine temporär aufgetretene
Übersterblichkeit war vergleichbar mit vorigen Jahren.
Maskenpflicht und Hygiene
Gegen die PCR-Tests zur Feststellung von Infektionen mit
SARS-CoV-2 wurden schwere Bedenken geäußert. Der Test kann zwar
spezifisches Virusmaterial feststellen, nicht jedoch im Einzelfall
sicherstellen, ob das nachgewiesene Virusmaterial intakt und der
Getestete erkrankt oder gar infektiös ist. Für das Schreckgespenst der
»asymptomatischen Infektionen« konnten bis heute kaum belastbare
empirische Belege erbracht werden. Dadurch erscheint eine allgemeine
Maskenpflicht fragwürdig, vor allem im öffentlichen Raum außerhalb von
Gesundheitseinrichtungen.
Auch die geringe Anzahl gemeldeter Fälle von Influenza in der
COVID-19-Saison 2020 / 21 sind nichts Ungewöhnliches und sprechen nicht
zwingend für das Tragen von Masken: In den Saisonjahren 2011 / 12 und
2013 / 14 gab es auch ohne Maskenpflicht ähnlich geringe Meldezahlen für
Influenza. Und gerade für diese Infektionskrankheit hatte die
amerikanischen Seuchenschutzbehörde CDC eine Metaanalyse empirischer
Daten aus randomisierten und kontrollierten Studien mit dem Ergebnis
publiziert, daß diese keinen Nachweis für die Wirksamkeit von Masken im
öffentlichen Raum erbringen konnten.
Der Einbruch an gemeldeten akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE)
und Influenza-ähnlichen Erkrankungen erfolgte etwa ab der 36.
Kalenderwoche 2020, also mitten im August, lange nach der Einführung des
ersten Lockdowns im März oder der Maskenpflicht Ende April und lange
vor Beginn der erneuten Verschärfung der Eindämmungsmaßnahmen im Februar
2021.
Die Ursachen für den Rückgang der akuten respiratorischen
Erkrankungen seit dem Sommer bleiben unklar. Möglich ist auch, daß die
Besinnung auf ein seit Jahrzehnten bewährtes konventionelles
Hygieneverhalten – wie etwa, Gesellschaft zu meiden, wenn man
Krankheitssymptome aufweist – zu dem Rückgang beigetragen haben könnte.
Belege für die Wirksamkeit sogenannter nicht-pharmazeutischer
Maßnahmen (Lockdown) stützen sich vor allem auf theoretische
Modellrechnungen. Dies auch mit empirischen Analysen nachzuweisen erwies
sich offenbar als schwierig. So wie die Auswertung der Meldedaten nach
dem Infektionsschutzgesetz durch das RKI sich nur schwierig oder gar
nicht direkt mit den Kontaktbeschränkungen in Zusammenhang bringen läßt,
kommen internationale Analysen zu ähnlichen Ergebnissen. Demnach
entwickelt sich das Infektionsgeschehen weitgehend unabhängig davon, ob
und welche Maßnahmen ergriffen wurden.
Kollateralschäden und Ethik
Die Warnungen von Experten vor unverhältnismäßigen Kollateralschäden
wurden weitgehend ignoriert, obwohl der Bundesregierung bereits im Mai
2020 die interne Evaluation des Corona-Krisenmanagements eines
Regierungsrats aus dem für den Schutz kritischer Infrastrukturen
zuständigen Referat KM4 im Innenministerium vorgelegen hatte.
Die unter Beteiligung externer Expertise angefertigte Analyse
diagnostizierte gravierende Fehlleistungen des Krisenmanagements und kam
zu dem Ergebnis schwerwiegender gesundheitlicher Schäden durch die
Maßnahmen zum Infektionsschutz: »Der Kollateralschaden ist inzwischen
höher als der erkennbare Nutzen«, heißt es in dem Dokument. Damit wurden
die Ergebnisse zahlreicher wissenschaftlicher Studien und Analysen
vorweggenommen, die später zu ähnlichen Schlußfolgerungen kommen
sollten.
Dabei wurde auch die Warnung vor den Folgen der ökonomischen
Auswirkungen wie Arbeitslosigkeit und Armut von prominenter Seite
wissenschaftlich gestützt. Die Ausarbeitung wurde vom Ministerium jedoch
als Privatmeinung verworfen (Deutscher Bundestag: Drucksache
19 / 19928, 19 / 20309). Während man im März 2020 der Regierung noch
eine allgemeine Verunsicherung und die möglicherweise empfundene Pflicht
zugute halten konnte, im Zweifel die Gefahr einer unbekannten Seuche
schwerer zu gewichten als mögliche Kollateralschäden, so fällt auf, daß
nach dem Frühling 2020 eine fundierte Nutzen-Schaden-Abwägung und die
Prüfung von Alternativen zur bisherigen Pandemie-Politik unterblieben.
Unter anderem hätte der Ausbau der Intensivbettenkapazitäten, die
personelle und materielle Ausstattung der Gesundheitsämter sowie ein
Schutzprogramm für vulnerable Bevölkerungsgruppen nahegelegen. Statt
dessen hatte die Führung Deutschlands immer noch kaum Kenntnis darüber,
welche medizinischen Risiken ihre Politik für die Bürger des Landes
barg: »Dezidierte Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Folgen für die
Bevölkerung in Deutschland, die in Zusammenhang mit den
Pandemie-bedingten Veränderungen im Versorgungsgeschehen stehen
könnten«, lagen der Bundesregierung Ende Juni nicht vor (Deutscher
Bundestag: Drucksache 19 / 21298).
Durch Stellungnahmen aus dem deutschen Gesundheitssystem und
Untersuchungen aus dem Ausland waren zu diesem Zeitpunkt allerdings
bereits Hinweise und Daten über die medizinischen Kollateralschäden der
Maßnahmen bekannt, die eigentlich ergriffen wurden, um die Gesundheit
der Bevölkerung vor COVID-19 zu schützen (Deutscher Bundestag: Drucksache
19 / 21015).
Auch der Anstieg der Suizide bzw. Suizidversuche war seit Mai
öffentlich dokumentiert (Abgeordnetenhaus Berlin: Drucksache
18 / 19026). Die Bundesregierung schien an den vorhandenen Informationen
über Kollateralschäden nicht sonderlich interessiert. Im Gegenteil, ein
ausgesuchter Kreis von Beratern aus der Nationalen Akademie der
Wissenschaften Leopoldina riet der Regierung, den bisherigen Kurs
fortzusetzen und zu verschärfen (»7. Ad-hoc-Stellungnahme« vom 8.
Dezember 2020).
Impfen und Vertrauen
Vor über einem Jahrzehnt initiierte Wolfgang Wodarg die
Untersuchungen des Europarates zur Schweinegrippe-Pandemie H1N1 2009/10.
Damit sollte der Einfluß von Pharmakonzernen auf internationale,
europäische und nationale Gesundheitsbehörden aufgeklärt werden. In
ihrer daraufhin verabschiedeten Resolution listete die Parlamentarische
Versammlung des Europarates auf, wie verantwortungslos die H1N1-Pandemie
gehandhabt worden war, und zwar sowohl von der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch von den internationalen,
europäischen und nationalen Gesundheitsbehörden.
Kritikpunkte waren die Verzerrung der Prioritäten in der
Gesundheitspolitik, die zu einer Verschwendung öffentlicher Gelder und
zu ungerechtfertigten Befürchtungen hinsichtlich der Gesundheitsrisiken
für die Bevölkerung geführt habe, und gravierende Mängel in bezug auf
die Transparenz der Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der
Pandemie, die zu Bedenken hinsichtlich des möglichen Einflusses der
Pharmaindustrie auf einige der wichtigsten Entscheidungen im
Zusammenhang mit der Pandemie führten.
Die Versammlung befürchtete, daß dieser Mangel an Transparenz und
Rechenschaftspflicht zu einem Vertrauensverlust in die öffentlichen
Gesundheitseinrichtungen führen könnte. Im Laufe des folgenden
Jahrzehnts wurden die Risiken verzerrter Prioritäten dieser Politik
deutlicher. Bei einem der Impfstoffe gegen die Schweinegrippe, der
zumindest für Teile der Fachwelt unerwartet schnell und nach dem Konzept
der »Musterimpfstoffe« zugelassen werden konnte (»Pandemrix® vor der
Markteinführung«, in: Deutsche Apotheker-Zeitung 41 / 2009), wurde eine seltene, aber schwere Nebenwirkung nachgewiesen. Das Präparat Pandemrix konnte Narkolepsie auslösen.
In der COVID-19-Pandemie setzte die Regierung erneut auf Impfstoffe
als Lösung, womit sie in der Bevölkerung sowohl Hoffnungen weckte als
auch Ängste schürte. Vorbehalte gegenüber den eilig entwickelten und
bedingt zugelassenen Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 / COVID-19 sind
naheliegend, vor allem, weil es sich bei manchem der Präparate um keinen
konventionellen, sondern um einen neuartigen Typ von Impfstoff handelt,
der den Mechanismus natürlicher Erreger nachahmt und das Erbmaterial
des Virus mit künstlichen Nanopartikeln in die Zelle schleust. Die
Zulassungsdaten ließen bei der untersuchten Studienpopulation in dem
Untersuchungszeitraum auf keine ungewöhnlichen Impfreaktionen und
Nebenwirkungen schließen.
Das Paul-Ehrlich-Institut meldete Mitte Januar 2021 »keine Sicherheitsbedenken bei Corona-Impfstoffen bisher« (Ärztezeitung, 2021),
wobei mögliche Langzeitfolgen bei dieser Bewertung keine Rolle spielen
konnten. Für Beunruhigung in der Öffentlichkeit sorgte zuletzt vor allem
der Impfstoff von AstraZeneca, bei dem es sich nicht um
Lipid-Nanopartikel mit mRNS handelt, sondern um einen Vektorimpfstoff mit
einem Adenovirus, das DNS enthält.
Die gemeldeten und mit Besorgnis diskutierten Fälle schwerer
Impfreaktionen heben die Notwendigkeit sorgfältiger Überwachung
gesundheitlicher Folgewirkungen hervor. Viele europäische Länder,
darunter am 15. März 2021 auch Deutschland, setzten die Anwendung daher
zunächst aus. Auch durch diese Vorgänge wird die allgemeine
Verunsicherung mit einhergehendem Vertrauensverlust in die
Gesundheitsbehörden deutlich.
Angesichts dieser Irritationen und der moderaten epidemiologischen
Lage stellt sich auch hier die Frage der Verhältnismäßigkeit, ein ganzes
Volk »durchimpfen« zu wollen. Dr. Frederik Holst und Dr. Erik Lehnert
*"gemeldete Fälle"? Was ist jeweils gemeint? Positive PCR-Testergebnisse bei Covid-19? Und bei der Grippe???? Werden hier Äpfel mit Rosinen bzw. Kürbissen verglichen?
Markus Söder hatte das vorläufig letzte Wort: „Die Würfel sind
gefallen – Armin Laschet wird Kanzlerkandidat.“ Während die Grünen mit
der Leichtigkeit des Medienlieblings in perfekter Choreographie ihre Co-Vorsitzende Annalena Baerbock zur Bewerberin um die Merkel-Nachfolge proklamierten, ohne daß dabei ein Mißton nach außen gedrungen wäre, quält sich der CDU-Vorsitzende
wie ein angeschlagener Boxer zur Spitzenposition im Wahlkampf, die ihm
nach bisheriger Unions-Gewohnheit von Amts wegen unbestritten hätte
zustehen müssen.
Der augenfällige Kontrast – demonstrative Einmütigkeit und
professionelle Kommunikation bei den einen, gegenseitige Demontage und
Gezerre ohne klaren Sieger bei den anderen – illustriert überdeutlich,
wie eine neu erstarkte Machtmaschine sich anschickt, eine alte und
verbrauchte abzulösen.
Bei der Union wird das Würfeln weitergehen. Armin Laschet ist jetzt
noch mehr Parteichef auf Bewährung. Mit Ach und Krach hat er nach
stundenlanger Parforce-Sitzung gerade mal zwei Drittel seines
Parteivorstands hinter sich gebracht. Jede Panne, jeder Fehler wird ab
jetzt seinen Gegnern in den eigenen Reihen Auftrieb geben. Verliert er
im September gegen die Grünen, kann er gleich wieder seinen Hut nehmen;
wäre er Söder unterlegen, hätte er sofort gehen müssen.
Der bayerische Ministerpräsident dagegen kann genüßlich zuschauen,
wie Laschet sich abstrampelt, und dabei weiter sticheln. Ihn muß jetzt
nur noch das Ergebnis der CSU im eigenen Land interessieren. Scheitert
die Union im Bund, muß ihn das nicht berühren; die Verantwortung dafür
hat ja jetzt sein Kontrahent, und dessen Niederlage würde seinen eigenen
Marktwert nur steigern.
Über beiden Nachfolgeaspiranten und über der gesamten Union lastet
noch immer wie eine Betonplatte der Schatten der Amtsinhaberin, die in
sechzehn Regierungsjahren und vorangegangenen weiteren vier Jahren als
Vorsitzende die CDU inhaltlich entkernt und zur quasi-feudalistischen
Kader- und Jasager-Partei umgeformt hat.
Armin Laschet war ihr Werkzeug, um den Wiederkehrer Friedrich Merz
vom Parteivorsitz fernzuhalten. Danach hat sie ihn faktisch
fallengelassen; ihr eisiges Schweigen im Streit um die Kanzlerkandidatur
und die offene Parteinahme ihres Paladins Peter Altmaier für Markus
Söder sprachen Bände. Der einstige schwarz-grüne
Pizza-Connection-Veteran Laschet hat als treuer Merkelianer Karriere
gemacht, auch wenn er gelegentlich abweichende Positionen einnahm, etwa
in der Causa Sarrazin, und heute in NRW mit der FDP regiert.
Es ist ein Gradmesser für den Linksrutsch der Merkel-Union, daß der
einstige Linksausleger Laschet heute am ehesten noch als in der alten
CDU verwurzelter Ausgleicher erscheint, der auch Vertreter anderer
Strömungen einbinden kann.
Im Merkel-Ähnlichkeits-Wettbewerb hat er zuletzt den kürzeren gezogen
gegen den wetterwendischen CSU-Chef Markus Söder, der sich als
Nachfolger zu empfehlen suchte, indem er den autoritären Kurs der
Kanzlerin noch übertrumpft. Ob die daraus abgeleiteten zeitweiligen
guten Umfragewerte einen weiteren Corona-Sommer überstanden hätten, ist
durchaus nicht ausgemacht.
Während sich die Beobachter mit Begeisterung über Personalfragen und
Querelen der paralysierten Merkel-Union beugen, vermag kaum jemand zu
sagen, für welche Politik Armin Laschet und Markus Söder denn nun genau
stehen wollen. Letztlich bedeutet der eine wie der andere die
Fortsetzung des Merkelismus mit anderen Mitteln. Immerhin haben beide
Führungserfahrung, sie leiten Landesregierungen und haben auch schon als
Spitzenkandidaten Wahlen gewonnen.
Das ist bedeutend mehr, als man über Annalena Baerbock sagen kann,
die offiziell seit dem 19. April, tatsächlich aber schon seit geraumer
Zeit als Kanzlerkandidatin der Grünen gesetzt ist. Ihre ausschlaggebende
Qualifikation: ihr Frau-Sein. Co-Parteichef Robert Habeck war immerhin
schon Minister, hat Wahlkämpfe geführt und eine Koalition ausgehandelt.
Nach sachlichen Kriterien wäre er der naheliegendere Kandidat
gewesen. Baerbocks Laufbahn ist dagegen eine reine Parteikarriere; das
Prädikat „young global leader“ („junge globale Führungskraft“), das ihr
von Klaus Schwab verliehen wurde, dem Erfinder von Weltwirtschaftsforum
und „Great Reset“, ist dafür kaum ein adäquater Ersatz.
Die Anekdoten über Baerbocks legendäre Torheit und Ahnungslosigkeit –
das Stromnetz als Energiespeicher, die „Kobolde“ in der Autobatterie
und dergleichen mehr – sollten freilich niemand täuschen. Unwissenheit
ist Stärke. Ihr scheinbar naives Geplapper ist die perfekte
Projektionsfläche für die romantischen und apolitischen Sehnsüchte
grüner Spießbürger, die unter Politik verstehen, anderen unter Mißbrauch
der Staatsmacht ihren Lebensstil aufzuzwingen.
Baerbock verkörpert das grüne Programm, das knallharte Ideologie in
Wohlfühlphrasen verpackt: „Antifa“-Verherrlichung, „einladende
Einwanderungspolitik“, autoritärer und planwirtschaftlicher Umbau von
Wirtschaft und Gesellschaft im Namen von Klimaschutz, „Antirassismus“
und Minoritäten-Ermächtigung. Die professionelle und fehlerlose
PR-Inszenierung ihrer Kandidatenkür spiegelt den Willen der Grünen zur
Macht.
Beim Kampf darum können sie sich auf die Unterstützung großer Teile
der Medien verlassen. Nachdem sie gesellschaftliche Herrschaft so lange
indirekt ausgeübt und der gesamten etablierten Politik ihre Agenda
übergestülpt haben, werden sie diese nun auch zu nutzen wissen.
Der Union droht dagegen, mit oder ohne Söder, mit dem Verlust der zum
Selbstzweck gewordenen Regierungsmacht eine Niederlage, an der sie
zerbrechen könnte. Zach
Dieses Lied ist wie ein Schuh, der auf verschiedene Füße passt. Schade, dass der begabte Distelmeyer trotz seiner Intelligenz nicht merkte, dass die Gefahr nicht rechts lauerte, sondern in seinen eigenen Reihen: bei Antifa, EKD, Grünen und sonstigen linken Drehhofern, die gemeinsame Sache mit den superreichen Anywheres machen. Ich bin gespannt, wie lange Distelmeyer braucht, um damit fertig zu werden, dass er sich irrte und einzusehen, dass er auf die falschen setzte.
Pavarotti konnte keine Noten lesen. Ich glaube das sofort. Ich habe selber Italiener kennengelernt, die sich ein Lied (Melodie und Text) nach einmaligem Hören und Singen merken konnten. In den Cave di Maiano war es den Kellnern aus Gründen des guten Stils untersagt, Bestellungen zu notieren (auch in der Küche nicht): alle mussten alles im Kopf behalten, weil der Chef einmal mit einem Analphabeten gearbeitet hatte und sagte, wenn der das hinkriege, müssten es auch alle anderen schaffen.
Ich selber habe mal mit einem Koch gearbeitet, der weder schreiben noch lesen konnte, aber trotzdem Besitzer eines Restaurants war.
Dass sich Anbiederung nicht lohnt, weil die Wähler dann lieber gleich das Original wählen, stimmt leider nicht. Merkel hat genau das widerlegt. Allerdings gelang es ihr, der SPD ihre Positionen nur deshalb wegzunehmen, weil sie zuvor lange genug konservative Überzeugungen simuliert hatte. Da konnte Merkel mit freimütig wirkenden Überraschungen punkten und gleichzeitig aufs Weiterso setzen.
Darauf kann Laschet allerdings nicht bauen. Der Trumpf wurde schon verbraucht.
Schwarze neigen von Natur aus stärker zu Laktoseintoleranz als Weiße (was ungefähr die einzige Intoleranz ist, zu welcher Weiße weniger neigen als Kolorierte), weil das Gen, das auch bei Erwachsenen Laktaseproduktion ermöglicht, in Mitteleuropa irgendwann auftauchte, nachdem die neolithische Revolution dort angekommen war.
Die Verbreitung des Laktase-Gens ist nie weit nach Süden vorgedrungen (ich gehe davon aus, dass bei den Masai eine ähnliche Mutation verbreitet ist, denn die Masai trinken eigentlich sehr, sehr viel Milch!), selbst südlich von Rom überwiegen die Laktoseintoleranten gegenüber den -toleranten. Südländer können nicht begreifen, wie Deutsche, Engländer oder Schweden Milch zum Essen trinken können. Dies wiederum hat nichts mit Genen zu tun, sondern mit den schlechten Schulen Italiens, Jugoslawiens, Spaniens etc. wo man den Kindern nicht beibringt, dass es diese genetischen Unterschiede gibt (in dieser Hinsicht sind nordeuropäische Schulen genauso schlecht! Denn diese Kenntnisse haben auch bei uns ja oft nicht mal die Biologielehrer.).
Nun die "britische Umweltaktivistin" weiß offenbar Bescheid (oder auch nicht). Ihr logischer Schluss lautet jedoch nicht, dass Schwarze als Erwachsene besser keine Milch trinken, sondern: Was sieben von zehn Afrikanern (und angeblich auch jeder zweite Masai) nicht vertragen, sollen die Kolonialistenenkel für immer entbehren müssen! Gerade bei sich daheim, in ihren sturmreifen Kompetenzfestungen.
Ein kluger Zeitzeuge und Geschichtskundiger sagte einmal, er sei sich recht sicher, dass im Frühjahr 1945 unter den Angehörigen der deutschen Funktionseliten, Intellektuellen, Journalisten, Künstlern usf. der Endsiegglaube verbreiteter war als unter der sogenannten einfachen Bevölkerung.
Daran muss ich bei meinen gelegentlichen Streifzügen durch die Echokammern der Twitterer denken.
Nicht vergessen, dass die Kliniken für jeden Covid-19-Diagnostizierten täglich 100 Euro mehr bekommen!! Staatlicher Anreiz zu Sozialversicherungsbetrug im ganz großen Stil!
Der Migrationsforscher Ruud Koopmanns hat im Umgang mit
Mohammed-Karikaturen vor falscher Rücksichtnahme gewarnt. Er kritisierte
eine Empfehlung des hessischen Kultusministeriums, in der Schulleiter
gewarnt wurden, das Zeigen solcher Darstellungen könne schwerwiegende
Folgen haben. „Kein Lehrer wird sich nach dem Lesen des Schreibens noch
trauen, die Karikaturen zu zeigen“, sagte er der Welt am Sonntag.
Er rief dazu auf, vor allem den Bildungsauftrag in der Demokratie im
Blick zu haben. Andere Meinungen und Äußerungen müßten ausgehalten
werden.
Bereits im Dezember hatte das Ministerium gewarnt, dass es
beunruhigende „Hinweise im Zusammenhang mit der Thematisierung des
Mordes an dem französischen Lehrer Samuel Paty
gebe“. Dieser war am 16. Oktober von einem 18jährigen Islamisten in
Frankreich enthauptet worden. Zuvor hatte der Pädagoge
Mohammed-Karikaturen im Unterricht gezeigt. Dadurch hatte sich der Täter
beleidigt gefühlt.
Das Ministerium warnte, dass die Beschäftigung mit den Karikaturen im
Schulunterricht neben Unmutsbekundungen auch schwerwiegende, polizeilich relevante Reaktionen in Form von körperlichen Übergriffen bis hin zu schweren Gewalttaten nach sich ziehen könne.
Zuvor habe das Landeskriminalamt (LKA) verlauten lassen, dass das
Zeigen der Mohammed-Karikaturen oder jede bildliche Darstellung des
Propheten als islamkritisches Verhalten interpretiert werden und
radikalisierend wirken könne. Zu dieser Gefahrenanalyse war das LKA nach
Reaktionen von Schülern während einer Schweigeminute für den ermordeten
Lehrer gekommen. Zwar habe es keine „konkreten gefährdungsrelevanten
Hinweise“ gegeben, dennoch sei es aus Sicht des LKA sinnvoll,
„deeskalierend im Bildungsprozeß mit diesem Themenkomplex umzugehen“.
Koopmann kritisierte, dass das Einlenken des hessischen
Kultusministeriums Täter belohne sowie das Gedächtnis an Paty und andere
Opfer verhöhne. Dadurch werde Intoleranz gegenüber Glaubenskritik
gefördert. Auch die Frankfurter Islamwissenschaftlerin Susanne Schröter
bezeichnete die Empfehlungen laut Welt am Sonntag als
„inakzeptable Kapitulation vor dem politischen Islam“. Die Präsidentin
des Bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes, Simone Fleischmann,
berichtete, dass einige Kollegen die Karikaturen nicht mehr nutzen
wollten. „Die Angst ist da.“
Das Kultusministerium reagierte auf die Kritik und betonte, dass es
wichtig sei, mit solchen Situationen präventiv und notfalls
intervenierend umgehen zu können. Auch in anderen Bundesländern wie Hamburg,
Berlin und Niedersachsen hatten Schüler während der Schweigeminute ihr
Unverständnis gezeigt, den Mord an Paty gerechtfertigt und mit Gewalt
gedroht. JF
Man muss dem Tod ins Auge sehen können, auch in der Epoche der "postmodernen" Orientierungslosigkeit (die nur die modernste Variante gedankenloser Wirrnis ist), statt das Wort "kuschen" durch "deeskalieren" zu ersetzen.