Stationen

Freitag, 30. April 2021

Einziger Trost im späten Hochsommer meines Lebens: Professor Boerne

 

Der Schauspieler Jan Josef Liefers hat die #allesdichtmachen-Kampagne vor der massiven Kritik, die den Protagonisten entgegenschlägt, verteidigt. „Der Satz, man könne heute alles sagen, ist auch ein wenig blauäugig. Klar, man kann alles sagen, aber nicht ungestraft“, sagte er am Freitag der Berliner-Zeitung.

Liefers habe sich in einigen Momenten der vergangenen Tage an Begebenheiten aus der DDR erinnert gefühlt. Zuerst bei einem Interview mit dem WDR, als ihm der Moderator vorgeworfen hatte, vielleicht „naiv zu sein“, da Liefers nicht mit der Wucht der Kritik an der Internetaktion gerechnet hatte. Dieselbe Frage sei ihm bereits in der DDR gestellt worden, mit der gleichzeitigen Aufforderung, sich wegen einer unbotmäßigen Äußerung, selbst von der Universität zu exmatrikulieren.

Der „Tatort“-Darsteller räumte zwar ein, daß die politische Situation in Deutschland momentan nicht mit der in der DDR vergleichbar sei. Für die #allesdichtmachen-Aktion wäre er vermutlich in der DDR im Gefängnis gelandet. Doch ganz ohne Strafe käme man doch nicht davon, verdeutlichte er.

„Das sind kleine Vernichtungsszenarien, die da aufgebaut werden von Leuten, die das offensichtlich gut können. Früher gab es Klassenkampf, die Reichen und die Armen, heute gibt es Bubble-Kampf im Internet.“ Er sei für alle Diskussionen zu haben, aber oft gehe es gar nicht um Meinung, sondern um Ausgrenzung, perfide Bestrafungsaktionen. „Man sitzt nicht im Knast, aber gequält wird man auch.“

In der vergangenen Woche hatten Liefers und 52 Schauspielerkollegen die Internetkampagne #allesdichtmachen online gestellt. In dieser hatten sie sich in 53 Kurzfilmen ironisch mit den Coronamaßnahmen der Bundesregierung und mit der Rolle der Medien auseinandergesetzt. Daraufhin war ein Sturm der Entrüstung über die Schauspieler hereingebrochen. Es sollen sogar Morddrohungen ausgesprochen worden sein. Einige der Protagonisten zogen daraufhin ihre Beiträge wieder zurück.

Liefers versucht laut eigenen Angaben, den „abgrundtiefen, auf Zerstörung gerichteten Haß in den sozialen Medien“ nicht an sich rankommen zu lassen. Er habe beispielsweise Facebook oder Twitter bewußt gemieden. Unterstützung habe er von seiner Familie erfahren und auch viel Zuspruch aus allen möglichen Richtungen bekommen. Daß er seine Arbeit durch die Aktion verlieren könne, halte er aber nicht wirklich für möglich.

Er verlieh seiner Kritik an der aus seiner Sicht einseitigen Berichterstattung der Medien über die Corona-Pandemie nochmals Nachdruck. „Jeden Morgen die Infektionszahlen, die Schreckensmeldungen, die immer gleichen Virologen, dann diese traurige Performance der Schulen beim Online-Unterricht. Ich fand keine Ruhe mehr, habe nachts davon geträumt“, schilderte er dem Blatt.

Er habe dann angefangen, sich selbst Informationen zu beschaffen. Von befreundeten Medizinern etwa, auch aus den USA. Sie seien zu anderen Schlüssen gekommen als die Experten, die in den hiesigen Medien zu Wort kämen. Der Schauspieler habe den Diskurs über diese Diskrepanzen als unbefriedigend empfunden.

Daß ihm wegen der kritischen Filme nun vorgeworfen werde, Beifall von der rechten Seite zu erhalten, wies er von sich. Auch dieser Vorwurf erinnere ihn an die DDR. „Wer die DDR kritisiert, der spielt dem Klassenfeind in die Hände. Heute heißt es: Wer Corona-Maßnahmen kritisiert, spielt den Rechten in die Hände.“

Liefers könne nicht nachvollziehen, daß er nun sogar von einigen als Corona-Leugner, Antidemokrat oder Rechter beschimpft werde. „Die AfD sitzt im Bundestag, und ob einem das paßt oder nicht, muß man sagen, daß das Parlament die deutsche Gesellschaft jetzt besser abbildet als vorher.“ Er habe mit der AfD nichts zu tun, aber man müsse sie aushalten. Das sei nun mal in einer Demokratie so, betonte er.

Wie die Bild am Freitag berichtete, hat der WDR den Vertrag mit Liefers für die nächsten sechs Tatort-Folgen verlängert.    JF

 

Einziger Trost meiner Jugend

 

Ludwig Hohl

„Hohl ist ein Denker, wir anderen, fassen wir das Denken genau, sind es nicht, wir weichen dem genauen Denken ins Gleichnis aus. Hohl ist notwendig, wir sind zufällig. Wir dokumentieren das Menschliche, Hohl legt es fest.“

Friedrich Dürrenmatt: in La Revue de Belles-Lettres, Nr. 3/1969

 Die Erzählungen "Nächtlicher Weg" und "Drei alte Weiber in einem Bergdorf" gehören immer noch zum Besten, was ich in meinem Leben je las.

Donnerstag, 29. April 2021

Nur wenige Arten nisten im Insekten-"Hotel"

Nur um ein paar Arten beobachten zu können, lohnt es, so eine Aufnahmestation zu bauen. Den meisten Wildbienenarten ist dieses Angebot völlig schnurz. Aber die Aufgabe, Insekten-"Hotels" zu bauen, ist wahrscheinlich auch einer der Hauptbeweggründe, deretwegen Brinkhaus beschloss, Politiker zu werden!

Not Very Frequently Asked Question

 Ist eine Aussage auch rassistisch, wenn sie stimmt?



Da wir die Wirklichkeit nicht ändern können, ändern wir die Sprache. Da wir den Menschen ihre Alltagserfahrungen nicht nehmen können, erklären wir sie für untypisch. Da wir die Unterschiede nicht abschaffen können, bestrafen wir ihre Erwähnung. Aus Evidenzen machen wir Vorurteile, aus Tatsachen Konstrukte und aus Wahrheit und Lüge eine Frage der Riskoabwägung.

Mittwoch, 28. April 2021

Der Tokenismus und die Lust, mehr schwarze Diktatur zu wagen

Hasnain Kazim ist kein Kind von Traurigkeit. So erklärte der langjährige SPIEGEL-Korrespondent in der Vergangenheit schon, warum die Meinungsfreiheit für „falsche“ Meinungen eine schlechte Idee sei. Auch hatte er gefordert, AfD-Wähler zu ächten und ihnen das Leben schwer zu machen. Ebenso freute sich Kazim auf den Tag, an dem Ausländer die Deutschen verdrängen und das Land für sich beanspruchen können.
Weil nun auch Vertreter des linken Mainstreams für ihre „falschen Meinungen“ attackiert wurden, war Kazim zum Umdenken bereit. So beunruhigte ihn, daß vielen Schauspielern, die die aktuelle Corona-Politik der Bundesregierung kritisiert hatten, Gewalt oder berufliche Konsequenzen angedroht wurden.
Auch seine rassistischen Aussagen gegen Weiße fallen nun auf ihn selbst zurück. Ihm werde immer wieder vorgeworfen, nicht wirklich schwarz zu sein, beklagte er unlängst auf Twitter. Als Pakistaner sei er nur hellbraun. Daß er zudem mit einer weißen Frau verheiratet ist, bedeute für viele Anhänger der linken Identitätspolitik, daß er niemals „die Perspektive eines PoC einnehmen“ (People of Color – Farbiger) könne.


Vielleicht fällt in den politisch aufgeheizten Debatten dieser Tage vielen Linken und Migranten auf, daß sie selbst zum Opfer der Identitätspolitik werden können. Wie so oft verspeist die Revolution ihre Kinder.

Der Journalist Jan Fleischhauer hatte schon im vergangenen Jahr die schleswig-holsteinische Landtagsvizepräsidentin Aminata Touré (Grüne) gefragt, ob Türken die deutschen Schwarzen seien – also eine ähnlich marginalisierte Rolle einnähmen, wie die Afroamerikaner in den USA. Doch Touré bestritt das. Im Unterdrückungswettbewerb will eben jeder auf dem ersten Platz landen. Im Kampf um möglichst viele Opferpunkte kommt es daher mittlerweile auch unter den Nicht-Weißen zu Konflikten.

In den USA wollen Universitäten eine möglichst vielfältige Studentenschaft haben. Doch da Asiaten oftmals bessere Schüler als Schwarze sind, werden die Eignungstest für sie verschärft. Das ist eine glasklare rassistische Diskriminierung – die im linken Lager praktisch nie angesprochen wird. Ein Schwarzer, der sich der weißen Mehrheitsgesellschaft anpaßt und beispielsweise den typischen afroamerikanischen Akzent ablegt, muß mit dem Vorwurf leben, sich weiß zu verhalten („acting white“).

Wer als „Person of Color“ gilt, scheint derweil nicht eindeutig definiert. Die New York Times schrieb im vergangenen Jahr darüber, daß die gesellschaftlichen Eliten der USA nach wie vor nicht divers genug seien. Zwei republikanische Politiker libanesischer Abstammung wurden in der Auflistung jedoch als Weiße gezählt. Rashida Tlaib, Demokratin und erbitterte Trump-Gegnerin, gilt aufgrund ihrer palästinensischen Wurzeln jedoch als nicht-weiß.

Und ein Blogbeitrag, der sich sexistischen Denkmustern unter Afroamerikanern widmet, bezeichnete schwarze, heterosexuelle Männer als die „Weißen unter den Schwarzen“.

In den USA können Firmen das Label „von Minderheiten geführt“ erwerben. In heutigen Zeiten, in denen Kunden ihre antirassistische Gesinnung auch bei der Produktwahl zur Schau stellen wollen, ist das ein echtes Verkaufsargument. Zudem hoffen einige Ladenbesitzer dadurch auf einen gewissen Schutz; schließlich wurden während der „Black Lives Matter“-Ausschreitungen (BLM) in den USA viele Geschäfte vom schwarzen Mob in Brand gesteckt.

Der Weiße Ralph Taylor versuchte, sein Versicherungsunternehmen als „minderheitengeführt“ anerkennen zu lassen, schließlich locken staatliche Fördertöpfe. Er bezeichnete sich als nicht-weiß, denn ein DNS-Test attestierte ihm, zu sechs Prozent indianischer und zu vier Prozent afrikanischer Abstammung zu sein. Die Angelegenheit beschäftigt derzeit die Gerichte. Doch irgendwann wird es einen Präzedenzfall geben, der Grenzen definiert. Man fühlt sich an die Nürnberger Gesetze erinnert.

Die Hip-Hopperin und BLM-Unterstützerin Stormi Maya forderte Weiße via Twitter dazu auf, keine gemischtrassigen Kinder zu bekommen, da diese aufgrund ihres exotischen Aussehens fetischisiert würden. Das wiederum würde den Schwarzen suggerieren, weniger hübsch zu sein.

In der Filmbranche greift die neue „Rassenlehre“ ebenfalls um sich. An vielen schwarzen Schauspielern entzündeten sich in der jüngeren Vergangenheit Kontroversen, da sie nicht dunkelhäutig genug seien, um historische Persönlichkeiten zu verkörpern. Zoe Saldana geriet in die Kritik, da sie für ihre Rolle als Sängerin Nina Simone dunkler geschminkt wurde.

Die Critical Race Theory hat ihren eigenen methodischen Ansatz für Mischlinge. Dort spricht man von „light-skin-blacks“. Aaliyah Bah-Traoré hatte im vergangenen Jahr auf Instagram geklagt, daß hellhäutige Schwarze einen „Weichspül-Antirassismus“ vertreten würden und zu viel Medienaufmerksamkeit dafür bekämen. Sie fügte hinzu, keine Kommentare von „light-skinned people“ unter ihrem Beitrag lesen zu wollen. In der ZEIT warf Philipp Awounou „light-skinned Personen“ vor, ihre Privilegien nicht zu hinterfragen und „ähnliche Abwehrreflexe wie weiße Menschen in der Rassismusdebatte“ zu zeigen.

Malcom Ohanwe, der für den Bayerischen Rundfunk arbeitet und vom Massaker an den weißen Kolonialherren in Haiti schwärmt, denkt ähnlich. Er sei verstört, daß eine Quote Diversität nur vorgaukele, indem sie christliche oder atheistische „light-skin Schwarze“ mit deutscher Sozialisierung bevorzuge. Ohanwe, der nigerianisch-palästinensische Eltern hat, mag sich in dieser Debatte auf der sicheren Seite wähnen. Aber Vorsicht: Auch Palästinenser haben zum Teil europäische Wurzeln!
  Lukas Mihr

Ära Merkel

Nach einem Urteil eines Weimarer Familienrichters gegen die Corona-Maskenpflicht an Schulen hat die Polizei dessen Wohn- und Arbeitsräume durchsucht. Der Razzia vorausgegangen war die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

Demnach gehe es um die Frage, ob der Richter mit seinem Beschluß willkürlich seine Zuständigkeit überschritten habe. Der Jurist hatte in einer einstweiligen Anordnung Anfang April verfügt, daß Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen dem Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Masken im Unterricht tragen müßten. Der Beschluß untersagte der Schulleitung zudem, Mindestabstände, Schutzmasken und Corona-Tests vorzuschreiben.

Dabei hatte sich der Familienrichter auf drei Gutachten berufen, die die Wirksamkeit mehrerer Corona-Maßnahmen bestreiten. Überdies gab er an, daß Schulen für den Verlauf der Pandemie keine Rolle spielten. Demgegenüber hatte das Verwaltungsgericht Weimar vor kurzem in einem Eilverfahren die Maskenpflicht im Unterricht für rechtens erklärt. Den Beschluß des Familienrichters stuften die Verwaltungsrichter als „offensichtlich rechtswidrig“ ein.

Sie begründeten dies unter anderem damit, daß das Familiengericht keine Befugnis habe, Anordnungen gegenüber Behörden und deren Vertretern zu machen. Für diese Kompetenz fehlten die gesetzlichen Grundlagen. Entscheidungen über Hygienekonzepte treffen laut dpa Verwaltungsgerichte.

Das „Netzwerk Kritische Richter“ verurteilte die Razzia, bei der auch ein Mobiltelefon und weitere Beweismittel sichergestellt worden waren, scharf. „Es handelt sich unseres Erachtens um einen krassen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Durch diese Maßnahme wird sich kein Richter in Deutschland mehr trauen, eine Entscheidung zu treffen, die in diese Richtung geht“, sagte ein Sprecher der Vereinigung Tichys Einblick. Außerdem dürfte die Durchsuchung rechtswidrig sein.

Die Entscheidung des Familienrichters sei zwar „ungewöhnlich“, aber sie bewege sich „völlig“ im Sinne der bisherigen juristischen Dogmatik. „Eine Rechtsbeugung kommt nur bei krassen und willkürlichen Überschreitungen des geltenden Rechts in Betracht und auch nur dann, wenn dies vorsätzlich geschieht. Tatsächliche Anhaltspunkte eines solcherart krassen Falls sind nicht erkennbar."   JF

Wir wollen froh sein, dass die schon länger eskalativ betriebene Gesinnungsjustiz (= strafrechtliche Verfolgung oppositioneller Äußerungen, hauptsächlich über § 130 und § 86a StGB) inzwischen den Kernbereich, nämlich die Justiz selber, erreicht hat. Die Sache spitzt sich also langsam zu, wie damals in Italien, als die von Kommunisten dominierte dortige Justiz in Bdrängnis kam, weil plötzlich wegen Bestechung gegen Richter ermittelt wurde. 

Vielleicht wird beim nächsten Mal beim BVerfG durchsucht, da lassen sich  manche Entscheidungen durchaus auch als Rechtsbeugung interpretieren… Umgekehrt gehört schon seit längerem gegen den GBA wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt, weil er nach wie vor keine Ermittlungen gemäß § 105 I Nr. 3 StGB wegen des erzwungenen Rücktritts des Thüringer MP Kemmerich im Februar 2020 durchführt. Kemmerich wurde seinerzeit effektiv bedroht, und die Kanzlerin hat dazu den Freibrief ausgestellt. In der Strafrechtsdogmatik heißt das Beihilfe, evtl. sogar Anstiftung. Immerhin ein Verbrechen. Die gute Nachricht ist: Das Ganze verjährt nicht so schnell!!

Hoch lebe Sylvia!!

"Kein menschliches Wesen, das gegenüber dem Essen gleichgültig ist, verdient Vertrauen". Manuel Vázquez Montalbán 

 

Und hoch lebe Hans-Georg

Es war zwar nur ein Eilantrag, den das Bundesverfassungsgericht jüngst abgewiesen hat, doch es gibt Hoffnung, daß im Hauptverfahren der Corona-Wiederaufbaufonds kippen könnte. Die Kläger um Bernd Lucke hatten eingewendet, dieser sei der Einstieg in eine Schulden- und Haftungsunion, in eine Vereinheitlichung der Fiskalpolitik, die nicht vom Vertrag von Lissabon gedeckt seien. Der Bundestag verliere seine Budgethoheit, grundgesetzlich garantierte Normen würden unterhöhlt.

Karlsruhe hingegen verneinte – vorerst zumindest – mit den wirtschafts-, außen- und europapolitischen Verwerfungen, die ein erzwungenes Nein aus Berlin auslösen könnte. Eine Einstweilige Anordnung gegen den Fonds und eine Billigung im Hauptverfahren in circa drei Jahren wurden als schädlicher eingeschätzt als das jetzige Szenario, den Fonds erst einmal durchzuwinken. Damit haben sich die Verfassungsrichter die inhaltliche Würdigung offengehalten.

In der öffentlichen Wahrnehmung stand bisher die Finanzierung des Corona-Fonds im Vordergrund. Indes ist es den Klägern gelungen, den Blick auf zwei wesentliche Punkte im „Kleingedruckten“ zu lenken. Erstens nimmt das anfänglich vereinbarte Fondsvolumen von 750 Milliarden Euro, ausgehend vom Jahr 2018, um zwei Prozent pro Jahr zu. Damit könnten bis zum Jahre 2026 bereits 824 Milliarden Euro zur Auszahlung gelangen, folgt man einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW aus Mannheim.

Noch heikler wird es beim zweiten Punkt, der Tilgung. Wenn alle Stricke reißen und die Rückzahlung nicht ordnungsgemäß aus dem EU-Haushalt erfolgen kann, greift ein erhöhter Eigenbeitrag der EU-Länder. Ihre Bruttozahlungen an den gemeinsamen Haushalt würden bis 2058 von derzeit jährlich 1,4 auf 2,0 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) steigen.

Diese zusätzlichen 0,6 Prozentpunkte würden einem Mehrbeitrag für Deutschland von mindestens 20 Milliarden Euro per annum entsprechen; wächst die Wirtschaft, würde dieser Betrag entsprechend zunehmen. Die EU könnte sich – selbst bei 30 Jahren wirtschaftlicher Stagnation zwischen 2028 und 2058 – zusätzliche Mittel von circa vier Billionen Euro verschaffen, wovon, nach Saldierung mit Rückflüssen aus dem Corona-Fonds, netto knapp eine Billion auf Deutschland entfiele.

Diese Zahl umreißt das Maximalrisiko für den deutschen Steuerzahler. Wenn durch Zahlungsunfähigkeit oder Austritt aus der EU potente Zahler wegfallen, würde der deutsche Tilgungsbeitrag potentiell steil ansteigen. Im schlimmsten Fall müßte Deutschland die Corona-Schulden im Alleingang abtragen.

Nun hat diese immense „Überdeckung“ der Rückzahlungsmasse, die außer vom ZEW auch durch Rating-Agenturen bestätigt wird, sicherlich einen leicht positiven Effekt: Die zu entrichtenden Zinsen für die 750 respektive 824 Milliarden Euro werden niedriger als marktüblich ausfallen. Das ist bedeutsam, weil zur Zeit die Renditen auf langlaufende öffentliche Anleihen anziehen aufgrund vermehrter Inflationserwartungen.

Aus Sicht des Kapitalmarktes ist das Risiko der EU-Corona-Bonds wegen der reichlichen Tilgungsmasse gering. Da die Investoren notfalls, wegen der gesamtschuldnerischen Haftung, Deutschland alleine zur Rückzahlung heranziehen könnten und selbst das abgedeckt wäre, geben sie sich mit weniger Rendite zufrieden.

Neben dem Risiko, auf den Verbindlichkeiten aus dem gegenwärtig vereinbarten Volumen sitzenzubleiben, entstehen erhebliche negative Anreizwirkungen. Denn der beschlossene Tilgungsrahmen ist so üppig, daß er locker für Erweiterungen der Corona-Programme auf EU-Ebene ausreichen würde. Geld macht bekanntlich sinnlich; liegt eine hohe Maximaltilgung von vier Billionen Euro erst einmal im europäischen Schaufenster, ist die Versuchung groß, diese auszureizen.

Die Beschleunigung der fiskalischen Umverteilungsunion Umverteilung geschieht aber am gerechtesten von Reich zu Arm. Daher ist die Frage zu stellen: Ist Deutschland das dermaßen reichste Land der EU, daß es notfalls die Corona-Folgen des gesamten Kontinents stemmen müßte?

Nach vorläufigen Daten von Eurostat liegt Deutschland gemessen am realen Bruttoinlandsprodukt pro Kopf an achter Stelle in der EU, also gerade noch im oberen Drittel. Stellt man auf das Nettovermögen der Bürger ab, so trübt sich das Bild erheblich ein: Der Median-Deutsche verfügt über das geringste Nettovermögen der gesamten Eurozone*.

Deutschland hat mit Belgien zusammen die höchste Abgabenquote, so daß wir einen „reichen“ Staat und „arme“ Bürger haben, während weite Teile Südeuropas durch einen „armen“ Staat mit „reichen“ Bürgern gekennzeichnet sind. Man muß jedoch Staat, Unternehmen und Privathaushalte in ihrer Gänze sehen. Dann zeigt sich, daß der deutsche Staat nicht deshalb reich ist, weil seine Wirtschaft so produktiv und innovativ wäre, sondern weil er seinen Bürgern so viel abknöpft.

Keinesfalls darf außer acht gelassen werden, daß bereits in der Vergangenheit massive Umverteilungen zu Lasten Deutschlands vorgenommen wurden – ein „Noch mehr“ entbehrte jeder ökonomischen Vernunft. Zudem ist ja auch Deutschland von Corona betroffen, so daß die üppige Hilfe für die Nachbarländer doppelt zu hinterfragen wäre.

Wenn der Corona-Fonds durchkommen oder gar aufgestockt würde, dann dürften ausgeglichene Haushalte oder gar Schuldentilgungen auf Jahrzehnte hin von der europäischen Tagesordnung verschwinden. Reformen werden unterbleiben, und die EU wird noch weiter zurückfallen in der Welt. Sollte Karlsruhe dem deutschen Europa-Fundamentalismus doch noch einen Riegel vorschieben, würde das Europa auf lange Sicht guttun.   JF

* (interessanter aber wäre der Durchschnittsdeutsche und erst recht der Modusdeutsche im eurozoneniternen Vergleich, statt hier weinerlich über den Median-Deutschen zu referieren)

Dienstag, 27. April 2021

Shadowban ist perfider, als Orwell ahnen konnte

Die Kampagne #allesdichtmachen beherrscht weiter die Schlagzeilen: Inzwischen wurde mehr als ein Drittel der Videos zurückgezogen und auch der Rest wird schwerer zu finden sein; YouTube belegte die Filmchen nämlich mit einem Shadowban, wodurch sie aus dem regulären Suchalgorithmus ausgeschlossen werden. Nur wer gezielt sucht, wird noch fündig. Mitleid haben also, mit Liefers und Kollegen? 


 

Fest steht: Jeder, der jetzt noch dabei ist, hat schon ein paar Ausfahrten passiert, ohne wieder in die verkehrsberuhigte Zone abzubiegen. Wir reden hier nicht mehr von einem Versehen, einem Ausrutscher oder einem emotionalenen Facebook-Kommentar. Das Finanzielle mal außen vor – hier haben Leute in die Waagschale geworfen, was sie zu geben haben: Ihr Gesicht, einen gut gepolsterten, auskömmlichen Platz am Futtertrog.

Man darf natürlich berechtigt fragen: In welchem Land haben diese Menschen eigentlich die vergangenen 12 Monate gelebt? Viele von ihnen haben jahrelang genau dieses Gesicht gerne hingehalten für diesen Staat und seine Medien und sich dafür gut bezahlen lassen. Seit je her obliegt es dem Narren, dem König den Spiegel vorzuhalten – ein bräsiger Gaukler, dass er ein gutes Jahr benötigt, um seinen Job zu machen.

Aber andererseits, es ist so verrückt alles, da passt die Aktion schon ganz gut rein in das historische Panorama, dem wir live und in Farbe beiwohnen dürfen. Als Kind habe ich mir gerne auf Phoenix alte Jahresrückblicke angeschaut und ich frage mich heute, ob wir irgendwann in den 2050ern einen Beitrag über diese tapfere Künstlertruppe hören, bedächtig vorgetragen im wissenden Duktus der Nachgeborenen.

Vielleicht hören wir dann auch etwas über die 20 französischen Generäle, die sich nach dem islamistischen Mordanschlag auf eine Polizistin vor wenigen Tagen mit markigen Worten an ihre Regierung wandten: In Frankreich drohe nicht weniger als ein "Rassenkrieg", hervorgerufen durch die staatlich forcierte Propaganda des Anti-Rassismus, Islamisierung und Masseneinwanderung. Anstatt mit Spitzeln und Provokateuren gegen die eigenen Leute, vor Allem die Gelbwesten, vorzugehen, müsse sich Macrons Administration umgehend dieser Probleme annehmen. Täte sie das nicht, würde früher oder später der Einsatz der Armee nötig werden.

Auch Klonovsky wird durch Shadowban zensiert.

Als Deutschland noch einen Präsidenten hatte

 

Meinungsfreiheit bedeutet, dass man seine Meinung ANGSTFREI äußern kann

Merkels Meute handelt nach Idi Ammins Maxime: "There is freedom of speech, but I cannot guarantee freedom after speech". Man wird zwar nicht gehängt oder eingekerkert, aber man wird after speech (ab einer gewissen Anzahl von Anhängern) geächtet und sozial isoliert und die Verlage, die es wagen, die Meinung eines Geächteten zu veröffentlichen, werden ebenfalls mit sozialer Isolierung und  Existenzvernichtung bedroht.

Wer nicht von der Bevölkerungsexplosion sprechen will, soll schweigen

Den heutigen Tag muß man sich merken, mehr noch als den 4. September 2015, denn er markiert die Auflösung der bisherigen Staatsgrundlagen und den definitiven, offiziellen Schritt in die Öko- oder Klima-Diktatur. Diktatur deswegen, weil Widerworte ab sofort als verfassungsfeindlich gelten. Ganz offiziell. Hier die betreffenden Texte:


I. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20a: ‚Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.’


II. Das Bundesverfassungsgericht macht daraus folgendes: ‚Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten ‚Paris-Ziel’ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.’
Das BVerfG leitet aus einem sicherlich berechtigten Staatsziel nicht nur die Allgemeinverbindlichkeit einer wissenschaftlichen Hypothese ab – und stellt sich damit über die bzw. an die Stelle der Wissenschaft –, sondern gibt auch verbindlich vor, wie es genau umzusetzen ist. Die Pikanterie dabei ist, daß Staatsziel und Mittel zur Erreichung nur auf nationaler Ebene Geltung haben, während das Problem der Erderwärmung ein globales ist und – wenn es denn lösbar wäre – nur mit global wirkenden Mitteln behandelt werden kann. Jedem klar denkenden Menschen fällt dazu der Stop und die Reduzierung des Bevölkerungswachstums ein, denn dieses ist mit einer nicht zu übersehenden Offensichtlichkeit der Kern aller Probleme. Innerhalb eines Lebensalters hat sich die Erdbevölkerung von 2 Mrd auf 8 Mrd Menschen vervierfacht. Derartiges hält der stärkste Planet nicht aus.
Zurück zum Ausgangspunkt: Die CO2-These ist nunmehr vom BVerfG jeglicher Kritik entrückt, also sozusagen heiliggesprochen und zur verbindlichen Staatsreligion erhoben worden. Ablehnung, Zuwiderhandlung, Infragestellung, Kritik daran oder gar Opposition dagegen sind nunmehr ‚verfassungsfeindliche Bestrebungen’ und ziehen die Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst nach sich (§ 3 I Nr.1 BVerfSchG – der Passus ‚Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, .… gerichtet sind…’, wird natürlich extensiv ausgelegt, siehe auch § 4 BVerfSchG). Privatpersonen, Politiker und Parteien sowie sonstige Gruppierungen, welche die CO2-These in Frage stellen, werden künftig in den VS-Berichten erscheinen. Der nächste logische Schritt ist dann, nach Art. 21 GG Parteien, die einen solchen Standpunkt vertreten, zu verbieten oder ihnen zumindest die Finanzierung zu entziehen. Im Grunde ist der kalte Staatsstreich jetzt auf der Zielgeraden. Das BVerfG hat ihn abgesegnet.
Es bietet sich nach dem Stand der Dinge nun auch an, den sog. Klimaschutz bzw. die dem zugrundeliegende Hypothese nachhaltig gegen Leugner abzusichern. Die Androhung einer Kriminalstrafe ist dazu das passende Mittel. Der Platz dafür wäre der Allround-Paragraph 130 StGB, der sich als Instrument der Gesinnungsjustiz bereits bewährt hat. Wer oppositionelles Gedankengut gegen die Merkel-Politik nicht geschickt genug zu verpacken vermag, sieht sich im Falle einer öffentlichen Äußerung desselben sofort als Volksverhetzer vor dem Kadi. Mindeststrafe drei Monate – zum Vergleich: Das ist vor Verkehrsgerichten der Tarif, wenn man einen Fußgänger totfährt. Die Klimaleugnung als Straftat wird kommen – heute war der Startschuß!


Erwähnen muss man der Vollständigkeit halber noch, dass eine Klimadiktatur mit dem Staatsziel, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, momentan auf ca. 0,07 Prozent der Gesamtfläche bzw. 0,24 Prozent der Landfläche dieses Planeten herrscht – das Dritte Reich war auch nicht viel größer, aber wie hat es zumindest das globale politische Klima beeinflusst! –, und das Gericht, das sie mit einem kalten Staatsstreich etabliert hat, seit 2018 von einem Mann geleitet wird, der von 2009 bis 2018 für die CDU im Bundestag saß und zuletzt stellvertrtetender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagfraktion war.
Requiesce in pace, Bundesrepublik Deutschland, du alte Umweltsau.


PS: Der Beschluss ist warme Luft. Sie wird erst zu einem eisigen Wind, wenn man anstatt des Klimawandels die Staatsverschuldung setzt, also die Belastung künftiger Generationen. Eine verfassungswidrige Klimaerwärmung ist nicht justiziabel. Eine verfassungswidrige Staatsverschuldung schon. Damit dürfte klar sein, wie die Verfassungsbeschwerde wegen des Corona-Rettungsfonds der EU in der Hauptsache ausgeht.

PPS: Um nicht missverstanden zu werden: Die Öko-Diktatur wird selbstredend nicht um der Umwelt willen etabliert – die Diktatur des Proletariats hatte ja auch nichts mit dem Wohlbefinden der Arbeiter zu tun. Der Sinn einer Diktatur ist die Herrschaft derer, die sie an sich reißen; in wessen Namen sie dies zu tun behaupten, ist so beliebig wie unerheblich. 

Wer nach diesem Urteil nicht kapiert, dass die Corona-Grundrechtseinschränkungen nur ein Probelauf und Test waren, der trägt sein Halseisen künftig zu recht.

 

Res publica

 

Montag, 26. April 2021

Jetzt schon verbreitet ein Bundesministerium offen verfassungsfeindliche Zukunftsträume

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat eine „Smart City Charta” veröffentlicht – zum einstmals ehrwürdigen Wort „Charta” gehört die Linguistic submissiveness inzwischen leider wie der süße Senf zur Weißwurscht –, in welcher ein smarter Visionär beschreibt, wie er sich den „hypervernetzten Planeten” der Zukunft vorstellt, nämlich eigentumslos, privatsphärenfrei und totalüberwacht, also praktisch die im 19. Jahrhundert erfundene Wahnvorstellung des sogenannten Urkommunismus auf KI-Basis (Vergleichbares las man auch schon beim „Weltwirtschaftsforum”). Ich zitiere einige der „Visionen oder Disruptionen”, die „das Internet of NO things” mit sich bringen könnte bzw. soll (es steht auf Seite 43), zum Beispiel:

„Eine Gesellschaft, in der kein Gebäude leer steht, sondern die ganze Zeit optimal genutzt wird. Auch fahren keine Autos mehr leer.”

Angesichts der Tatsache, dass bislang kein Auto leer fährt, muss das übersetzt werden in: Es fahren nur noch vollgestopfte Autos, und wem das nicht passt, der soll laufen oder in einem jener ihm zugedachten Gebäude bleiben, die aber auch nie leer stehen, weil das unsozial und klimaschädlich wäre und die kollektivistisch dressierten Zukunftsameise obendrein bloß auf individualistische Spleens und andere dumme Gedanken käme.

„Künstliche Intelligenz ersetzt Wahl: Wir müssen uns nie entscheiden, einen bestimmten Bus oder Zug zu nehmen, sondern bekommen den schnellsten Weg von A nach B.” Und wer weiß, was „wir” noch so alles zentral verklickert bekommen, die richtige Ernährung, den richtigen Umgang, die richtige Gesinnung! „Wir werden auch nie unsere Schlüssel, Geldbeutel oder Uhren vergessen.” Weil es so etwas gar nicht mehr gibt, dafür hat man Chips unter der Haut, dafür und für andere schöne erkennungsdienstliche Behandlungen. Oder sind Sie etwa gegen Fortschritt?

„Dank der Information über verfügbare geteilte Waren und Ressourcen macht es weniger Sinn, etwas zu besitzen: Vielleicht wird Privateigentum in der Tat ein Luxus.”

Privateigentum wird dann ein Luxus für die Mitglieder der Inneren Partei sein, wie das immer war, wenn Kommunisten geherrscht haben, und das Millionenheer der fröhlichen Roboter teilt sich alles brav, vom Auto über die Waschmaschine bis zum Bett. Diese visionären Kretins können so reden, weil sie den realen Sozialismus nie erlebt haben, weil sie keinen Schimmer haben von Zuständen, in denen die Maxime gilt: Die Dinge gehören allen, also niemandem, und deshalb kümmert sich auch keiner darum, und so sehen sie dann auch aus. Gemeinschaftseigentum verwandelt sich binnen weniger Tage in Schrott. Es macht also sehr viel Sinn, etwas zu besitzen, weil man nämlich nur dann ein Interesse hat, es zu pflegen, zu erhalten, weiterzugeben; überhaupt entsteht Schönheit nur durch Privatbesitz. Lieber lebe ich in einer Hütte mit Blick auf ein Schloss als in sozialistischer Einheitsarchitektur.

„Daten könnten Geld als Währung ergänzen oder ersetzen.”

Das hängt unmittelbar mit dem Wunsch nach Abschaffung des Privateigentums zusammen. Wer nämlich dagegen rebelliert, kann leicht diszipliniert werden, nachdem erst einmal das neutrale Bargeld durch jederzeit nachvollziehbare Daten ersetzt worden ist; nicht einmal ein belegtes Brötchen an der Elektrotanke bekommt der Gesellschaftsfeind dann mehr, bevor er nicht reuig ins Kollektiv zurückgekehrt ist.

„Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftliche Feedbacksystem ersetzen.”

Sie haben sich nicht verlesen: Wir – dieses Wort ist eine Drohung in solchen Mündern – wissen genau, was „Leute” (= Nicht-Wir) möchten. „Wir” wissen es sogar schon, bevor sie es selber wissen. Wahlen und Mehrheitsfindungen werden überflüssig. Die Mitbestimmung wird endlich abgeschafft; der Ameisenstaat ist viel perfekter als der sogenannte demokratische Staat, er produziert deutlich weniger Reibungsverluste und praktisch null Fehlverhalten.

Halten wir fest: Ein Bundesministerium wirbt in einer offiziellen Broschüre – also auf Ihre Kosten, meine Damen und Toxischen –, für die Abschaffung:

1. des Privateigentums,
2. der Privatsphäre,
3. der Privatautonomie und
4. des Parlamentarismus.


Eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz, aber der muss ja die Grundgesetzfundamentalisten von der AfD bespitzeln.
Diese herbeiphantasierte Zukunftswelt ist nebenbei kulturlos, geistlos, hässlich, uniform, lebensunwert, niederbrennenswürdig. Wenn ich mir aber die nachwachsenden Klonarmeen in den Medien, NGOs, Stiftungen und Politbüros anschaue, sehe ich ihr Personal von leitenden und verwaltenden Angestellten schon vor mir.

Sonntag, 25. April 2021

Es wird endlich spannend

Die Auseinandersetzung innerhalb der Linken, die sich an den Aussagen Sahra Wagenknechts entzündet, ist ein veritabler Kulturkampf. Wagenknecht kritisiert, daß die Linke – die mehr umfaßt als die Linkspartei – sich als Speerspitze gutsituierter, sich als Weltbürger gerierender Großstadt-Akademiker aufführt. Statt den schlecht bezahlten Service-Dienstleistern, den steuerzahlenden Durchschnittsbürgern, Handwerkern, Facharbeitern, der von Prekarisierung bedrohten Mittelschicht öffentlich Stimme und Gehör zu verschaffen, drangsaliert sie sie mit „Cancel Culture“ und identitätspolitischen Absurditäten. Damit ist Wagenknecht im linken Milieu zur regelrechten Haßfigur geworden.

Um die Tiefendimension dieses Kampfes zu erfassen, muß man sich die marxistischen Grundbegriffe von der Gesellschaft und der Geschichte vergegenwärtigen. Eine Gesellschaft konstituiert sich demnach als Basis-Überbau-Struktur. Die Basis betrifft die materielle Sphäre, sie besteht aus der Gesamtheit der ökonomischen und der Besitzverhältnisse an den Produktionsmitteln. Die Institutionen, Organisationen, die Kultur, das gesellschaftliche Bewußtsein bilden den Überbau.

Dieser besitzt eine relative Selbständigkeit, wird letztlich aber durch die Basis determiniert. Für die proletarischen Revolutionen im 20. Jahrhundert konnte die Eroberung der politischen Macht daher nur ein erster Schritt sein, dem die Überführung der Schlüsselindustrien und schließlich sämtlicher Produktionsmittel in vorgebliches Volkseigentum folgten. Der geschichtliche Telos war die klassenlose Gesellschaft, wo die Freiheit des einzelnen die Bedingung der Freiheit aller ist. Die kommunistische Partei sollte in dem Prozeß als Avantgarde, als Treuhänder des gesamten arbeitenden Volkes agieren.

In Wahrheit waren die Produktionsmittel das Eigentum des Staates, den eine Oligarchie aus Berufsrevolutionären sich zur Beute machte. Der jugoslawische Dissident Milovan Djilas sprach von einer „neuen Klasse“ im „Parteistaat“, die ihr „administratives Monopol“ nutze, um das Arbeitsprodukt an sich zu reißen und nach ihrem Gusto zu verteilen. Djilas stand in der Hierarchie der jugoslawischen Kommunisten an führender Stelle, ehe er für viele Jahre im Gefängnis einsaß. Die Linke ist schon immer gnadenlos mit den Häretikern aus ihren Reihen umgegangen.

Im Westen mußte die Linke nach dem Zweiten Weltkrieg enttäuscht feststellen, daß das Proletariat keine revolutionäre Kraft, sondern durch soziale Reformen und steigenden Wohlstand befriedet war. So verlegte sie sich in den 1960er Jahren auf den Marsch durch die Institutionen mit dem Ziel, mittels einer umfassenden Kulturrevolution den Überbau sowie den Menschen selbst umzugestalten. Das Fernziel, auf diesem Umweg auch die ökonomische Basis zu revolutionieren, verlor sie in dem Maß aus den Augen, wie sie die Annehmlichkeiten staatlicher Pfründe im akademischen, im Kultur-, Medien- und Politikbetrieb zu schätzen lernte.

Der Zusammenbruch des Ostblocks 1989 bedeutete insofern einen Schock, als letzte Illusionen über eine Alternative zum Kapitalismus zuschanden gingen. Die desaströse Hinterlassenschaft des real existierenden Sozialismus konnten selbst die verbohrtesten Linken in Ost und West nicht leugnen. Den verbalen revolutionären Gestus und die Rhetorik behielt die Linke bei, sie verlegte sich aber verstärkt auf die Dritte Welt. „Globale Verantwortung“ oder „Kein Mensch ist illegal“ wurden zu typischen Schlagworten und Losungen.

Der Witz daran ist, daß der Kapitalismus die moralisch aufgeladenen, neorevolutionären Halluzinationen vereinnahmt und verwertet hat. Als die Linke in den 1990er Jahren nach der multikulturellen Gesellschaft rief, antwortete der Textilkonzern Benetton mit der diversitären Werbekampagne: „Alle Farben der Welt“.

Denn auch die kapitalistische Ökonomie ist auf totale Entgrenzung angelegt. Ihr Telos ist der globale Einheitskonsument, der nackte, aus allen Traditionen und Bindungen herausgelöste Verbraucher. Deshalb stehen multinationale Konzerne und Großbanken heute an der Spitze der Bewegung für Diversity und Frauenquoten. Wo die Linke die Grenzöffnung als Akt globaler Gerechtigkeit bejubelt, freut sich das internationale Kapital über billige Arbeitskräfte, die als Lohndrücker nützlich sind, was zur Prekarisierung der einheimischen Bevölkerung führt.

Hier setzt Wagenknechts Kritik an. Im Grunde insistiert sie auf den Zusammenhang von National- und Sozialstaat. Für die meisten Linken aber geht es um die eigenen Aufstiegschancen im postnationalen Parteienstaat. Was in DDR-Betrieben der hauptamtliche Parteisekretär war, ist heute der/die Antidiskriminierungs-, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.

Als 2015 in der Arbeiterschaft Unmut über den Zustrom von Armutsmigranten laut wurde, drohte der IG-Metall-Chef Jörg Hofmann: „Wer hetzt, der fliegt.“ So enteignet die Linke dem Normalbürger die Sprache und die Möglichkeit, seine sozialen Interessen zu formulieren. Hier tut sich eine große Repräsentationslücke auf. Wagenknecht hat das erkannt: „Insoweit ist die AfD die neue Arbeiterpartei.“

Diese Rolle anzunehmen verspricht mehr Erfolg als der Appell an ein imaginiertes Bürgertum. Das Besitzbürgertum des 19. Jahrhunderts, das sich auch als Citoyen versteht, gibt es kaum noch. Es handelt sich heute vornehmlich um Staatsbeamte und -angestellte, die sich die Ausweitung der Staatsfinanzierung wünschen. Und die vielzitierten Akademiker tummeln sich häufig in Taugenichts-Fächern und sind keine geistigen Menschen. Von Wagenknecht zu lernen, kann hingegen siegen helfen.   Hinz

 

Enrichissez-vous!!


Gewählte Regierungschefs sind normalerweise keine Monarchen und umgekehrt, es gibt aber auch Ausnahmen. Louis-Philippe I. ,ein Wahlkönig, auch Bürgerkönig genannt, regierte Frankreich von Juli 1830 bis 1848. In seiner Jugend gehörte er zu den Anhängern der Revolution, es folgten mehrere interessante Wendungen in seinem Leben. Unter seiner Herrschaft als Bürgerkönig bildete sich eine Schicht von Profiteuren seiner Maßnahmen, die ihm dafür große Dankbarkeit zeigten. Andere profitierten weniger. Zu den bekanntesten Parolen seiner Zeit gehörte die Aufforderung seines Wirtschaftsministers: Enrichissez-vous. Ihr folgten viele, für die der Wind damals günstig stand. Am Ende seiner Herrschaft verstand sich Louis-Philippe als Autokrat.

Für Kritik an seiner Person und den sozialen Zuständen zeigte er wenig Verständnis. Die Julimonarchie in Frankreich liegt lange zurück, aber auch schon vor dieser Zeit und danach lässt sich eine Epoche immer etwas besser verstehen, wenn wir uns die Frage stellen, wer in einer bestimmten Herrschaftszeit sozial aufsteigt, und für wen sie eher ungünstig verläuft. Wer profitierte von den 16 Jahren Amtszeit Angela Merkels? Für wen stand der Wind günstig? Für wen weniger? Und: Wie kommt es eigentlich, dass in den wohlmeinenden Medien so viel von der Klimabilanz ihrer Amtszeit die Rede ist, und so wenig von den sozialen Klimaveränderungen?    ...(mehr hier)

Freitag, 23. April 2021

Sehnsucht eines Rundfunkrats

 

Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus

Diese Videos muss man gesehen haben und diese auch 

Zehn kleine Schauspieler,
die wollten mutig sein.
Auf Twitter zog ein Shitstorm auf,
da waren’s nur noch neun.
Neun kleine Schauspieler,
einer hat gedacht:
„Karriere ist mir wichtiger.”
Da waren’s nur noch acht.
Acht kleine Schauspieler
haben aufbegehrt.
Ein Anruf aus Berlin kam rein,
schnell machte einer kehrt.
Sieben kleine Schauspieler
für das Grundgesetz.
Ein Hausbesuch der Antifa,
da waren’s nur noch sechs.
Sechs kleine Schauspieler
erleiden Schmach und Schimpf.
„Schwurbler! Nazi! Omatöter!”
Übrig blieben fünf.
Fünf kleine Schauspieler
von rechts sich distanziert.
Das reicht den „Demokraten” nicht,
und weiter ging’s zu viert.
Vier kleine Schauspieler
kritisier’n die Gängelei.
Einer bekam die Kündigung,
da waren’s nur noch drei.
Drei kleinen Schauspielern
die AfD spendet Applaus.
Beifall von den Bösen, schlimm!
Einer stieg schleunigst aus.
Zwei kleine Schauspieler,
jeder war ein Held,
fünf Hetzartikel später dann,
gab einer Fersengeld.
Ein kleiner Schauspieler
hatte ein Déjà-vu,
doch dann begriff der Liefers Jan:
Die DDR war nie perdu.
(Netzfund, leicht bearbeitet von Klonovsky; Rechtsmediziner Prof. Dr. Dr. Karl-Friedrich Boerne war schon immer auf der richtigen Seite)

Dietrich Brüggemann: „Es hat eingeschlagen. An alle, die jetzt von ‚Verhöhnung’ schwurbeln: Ich schwurble jetzt auch mal. Ihr verhöhnt die Opfer. Ihr trampelt auf denen herum, die jetzt selbstmordgefährdet sind. Ihr spuckt auf all die, die ihre Existenz verloren haben. … Ihr seid ein Teil des Schlimmsten, was die Menschheit hervorgebracht hat: Ihr seid ein Lynchmob. Ganz einfach.”
 

Donnerstag, 22. April 2021

Aesculapius-Marsch


Im Dezember 2019 brach in der chinesischen Stadt Wuhan (Provinz Hubei) die Lungenkrankheit COVID-19 aus. Zu der Annahme, daß es sich bei dem Erreger SARS-CoV-2, einem Coronavirus, um eine Zoonose handelt, die auf einem chinesischen Tiermarkt in der Stadt Wuhan übertragen wurde, kommen zunehmend Hinweise auf einen Unfall in einem biotechnologischen Labor im Zentrum von Wuhan. Für beide Hypothesen gibt es wissenschaftliche Argumente, die Labor-These ist bisher allerdings eine akademische Außenseiterposition, findet jedoch zunehmend Fürsprecher.

Aus epidemiologischer Sicht ist die Antwort belanglos, das Virus ist in der Welt. Am 30. Januar 2020 rief die WHO eine »gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite« aus. In China wurden bis dahin in diesem Ausmaß ungekannte Maßnahmen zum Infektionsschutz ergriffen. Die ganze Provinz Hubei mit 50 Millionen Einwohnern wurde abgeriegelt, Ausgangssperren verhängt, Quarantäne angeordnet, Kontaktverbote ausgesprochen und Kontaktverfolgung betrieben. Man war vorbereitet.

Zwei Monate vor dem Ausbruch in China fand am 18. Oktober 2019 in New York die Simulationsübung »Event 201« mit einem fiktiven Coronavirus statt. Das Planspiel wurde vom Weltwirtschaftsforum (WEF), der Johns-Hopkins-Universität und der Bill & Melinda Gates Foundation organisiert. In dem zugrundeliegenden Szenario einer globalen Pandemie durch die fiktive Lungenkrankheit »CAPS«, ausgelöst durch ein SARS-ähnliches Coronavirus, ging man von 65 Million Toten innerhalb von 18 Monaten aus.

Das Ergebnis der Beratungen, an der auch der Generaldirektor der chinesischen Seuchenschutzbehörde CCDCteilnahm, wurde in Form einer Handlungsaufforderung publiziert. Das zentrale Anliegen war ein staatlich-privater Zusammenschluß (»public-private cooperation«) in der Seuchenbekämfung, der Aufklärungsarbeit und der angemessenen Reaktion auf die ökonomischen Folgen von Pandemien. Regierungen und Privatwirtschaft sollten Methoden zur Bekämpfung von »Fehlinformationen« (»mis- and disinformation«) entwickeln. Auch in pharmazeutische Produkte, wie etwa Impfstoffe, sollten Regierungen investieren.

Bereits 2010 hatte die Rockefeller-Stiftung ein pandemisches Szenario hypothetisch durchgespielt und publiziert. Als Folge der Pandemie wurde die Entwicklung einer strengeren staatlichen Obrigkeit mit autoritärem Führungsstil inklusive einer entsprechenden bürgerlichen Gegenwehr für plausibel gehalten. Auch extreme Maßnahmen und hermetische Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie unter anderem mit einer »weltumspannenden« Maskenpflicht wurden für möglich gehalten.

Bergamo und Angstpolitik

Nachdem dann im Februar 2020 die ersten COVID-19-Fälle in Norditalien gemeldet wurden, gingen, den entsprechenden Meldungen aus China ähnlich, Bilder von überfüllten Intensivstationen, überlasteten Krematorien und Militärfahrzeugen, die Leichen abtransportierten, um die Welt. Die »Bilder aus Bergamo« wurden zum Topos, mit dem Verweis auf sie konnte man Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus anschaulich rechtfertigen.

Schnell wurde aber deutlich, daß in Norditalien die Altersstruktur der Bevölkerung, die Luftverschmutzung und vor allem der Zustand des Gesundheitssystems eine besondere Rolle spielten. Die Überlastung des italienischen Gesundheitssystems war bereits von der saisonalen Grippe her bekannt. Diese Umstände fanden jedoch kaum oder gar keinen Eingang in die Berichterstattung der Massenmedien.

Durch panische Fehlentscheidungen wurde die Situation in Norditalien vermutlich noch verschärft. Menschen mit leichten Symptomen kamen in die Krankenhäuser und wurden von dort in Altenheime überwiesen. Solche Einweisungen stellten sich als eine tödliche Falle für viele der Betroffenen, inklusive des Personals, heraus. Später kam der mit klinischen Beobachtungen untermauerte Verdacht auf, daß die COVID-19-Patienten in Norditalien in der Panik etwa mit einer Intubation zur künstlichen Beatmung übertherapiert wurden und daran verstarben.

Die Massenmedien blieben, im Unterschied zur Schweinegrippe 2009, in erstaunlich gleichförmiger Weise unkritisch gegenüber dem offiziellen Narrativ der Regierungsorgane und ihrer Berater, die sozialen Medien wie Twitter, Facebook und YouTube zensierten kritische Beiträge. Erst mit dem Jahreswechsel 2020 / 21 wurde deutlichere Skepsis wahrnehmbar.

Die Welt am Sonntag legte am 7. Februar dieses Jahres Vorgänge offen, die zu der anfänglichen Kritiklosigkeit beigetragen haben dürften. Die Zeitung berichtete über Dokumente aus dem Bundesministerium des Innern (BMI), die offenlegten, daß die Bundesregierung in Gestalt des BMI wissenschaftliche Einrichtungen im März 2020 dazu angehalten hatte, Daten zu generieren, mit denen Maßnahmen »repressiver Natur« gerechtfertigt werden könnten.

Das Ergebnis war das zunächst vertrauliche Strategiepapier »Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen«, in dem man von über einer Million Toten im Jahre 2020 in Deutschland ausging. Dabei berief sich das BMI auf ein »Expertenteam«, auf welches das Amt unmittelbar zuvor selbst mit dem Ziel eingewirkt hatte, möglichst bedrohliche Einschätzungen abzugeben, damit diese wiederum für die entsprechenden politischen Zwecke eingesetzt werden könnten. Zur Strategie des BMIgehörte damit auch das gezielte Schüren von Ängsten, gerade auch bei Kindern.

Unklar ist, welche Rolle dabei eine Risikoanalyse zum epidemischen Bevölkerungsschutz aus dem Jahr 2012 spielte, in der eine fiktive Pandemie durch ein SARS-Virus angenommen wurde. Das Szenario einer »Pandemie durch Virus Modi-SARS« wurde unter fachlicher Federführung des Robert-Koch-Instituts (RKI) und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden entwickelt.

Es wurde dabei hervorgehoben, daß im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen Grundrechte (Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit) eingeschränkt werden könnten. Dabei veranschlagte man die Sterblichkeitsrate bei den Erkrankten mit zehn Prozent und sah eine entsprechende Kommunikation in Printmedien, Fernsehen, Social Media vor. »Nur wenn die Bevölkerung von der Sinnhaftigkeit von Maßnahmen (etwa Quarantäne) überzeugt ist, werden sich diese umsetzen lassen«.

Grundrechte und Krankenhauskapazitäten

Während die deutsche Regierung zu Beginn des Jahres 2020 die gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung als gering einschätzte und dies auf einer Pressekonferenz am 28. Januar durch Gesundheitsminister Spahn und RKI-Chef Wieler, der noch am 14. Februar von einer schweren Grippewelle sprach, auch öffentlich kommunizierte, wendete sich das Blatt Ende Februar mit der Einsetzung eines Krisenstabs.

Seit dem 3. März 2020 einigt sich die Bund-Länder-Konferenz regelmäßig auf (verfassungsrechtlich umstrittene) Anordnungen, Verlängerungen, Lockerungen und Verschärfungen der bekannten Eindämmungsmaßnahmen nach chinesischem Vorbild (Lockdown), bestehend aus Zwangsmaßnahmen: von Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Quarantäne über die Schließung von fast allen Einrichtungen bis zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum und dem sogenannten Verweilverbot an öffentlichen Plätzen. Dringend gebotene Operationen wurden verschoben, um Krankenhauskapazitäten für COVID-19-­Patienten freizuhalten.

Begründet wurden die harten Einschnitte in das private und öffentliche Leben zunächst mit einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems. »Flatten the Curve«, die Infektionskurve flach halten, hieß die Parole, mit der man die Bevölkerung auf die Eindämmungsmaßnahmen einschwor. Als epidemiologische Parameter für eine flache Kurve galt zunächst eine Verdoppelung der festgestellten Neuinfektionen während eines Zeitraums von nicht weniger als zwei Wochen, später von nur noch zehn Tagen.

Außerdem durfte der R-Wert (wie viele andere Personen steckt ein Mensch durchschnittlich an?) nicht größer als eins sein – ein Parameter der auch bei niedrigen Inzidenzen schnell erreicht ist. Schließlich wurde die Anzahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner pro Woche zum epidemiologischen Parameter für die Rechtfertigung von Lockdown-Maßnahmen.

Für diese Inzidenzen wurden Mitte November mit dem »Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« absolute Schwellenwerte ins Infektionsschutzgesetz eingebracht; deren Überschreitung verband man mit gesetzlich verpflichtenden Schutzmaßnahmen, die je nach Schwellenwert eine Abschwächung, eine Kontrolle oder eine Eindämmung des Infektionsgeschehens zum Ziel haben. Diese Schwellenwerte sind insofern willkürlich, als die Inzidenzen von der Anzahl der Testungen abhängen.

Die Daten des zu Beginn der Corona-Krise eingerichteten deutschen Intensivbettenregisters (DIVI-Intensivregister) zeigen jedoch, daß das deutsche Gesundheitssystem sich seit Beginn der Krise zu keinem Zeitpunkt auch nur annähernd an der Grenze zur Überlastung befand.

Auch die mutierten Varianten von SARS-CoV-2 mit einer um 50 Prozent erhöhten Übertragbarkeit konnten daran nichts ändern. Angesichts der relativ unauffälligen epidemiologischen Daten stehen die Einschränkungen der Grundrechte aus Sicht vieler Bürger in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen der Maßnahmen.

Letalität und Todeszahlen

Die anfänglich von der WHO kommunizierte Sterberate (Letalität) von über drei Prozent der Fälle (»reported cases«) ist wissenschaftlich irreführend: Während das RKI heute mit Hilfe von Modellierungen eine Letalität von ca. 1,1 Prozent angibt, ermittelte das Studienteam KoCo19 in einer Münchner Stichprobe auf Grundlage empirischer Daten 0,47 Prozent, die Forschergruppe um Professor Hendrik Streeck, ebenfalls durch empirische Untersuchungen, eine Infektionssterblichkeitsrate von 0,36 Prozent.

Und der Professor für Epidemiologie und Bevölkerungsgesundheit an der Stanford-Universität, John Ioannidis, ermittelte empirisch 0,23 Prozent. Dieser Wert liegt knapp über der Spanne, die in der wissenschaftlichen Literatur mit 0,1 bis 0,2 Prozent für die saisonale Grippe angegeben wird. Unter Berücksichtigung der weltweit unterschiedlichen Altersstruktur der Bevölkerung errechnete Ioannidis eine Letalität (Infektionssterblichkeitsrate) von 0,15 bis 0,2 Prozent.

Der aktuelle Altersmedian der Verstorbenen mit positivem SARS-CoV-2-​Testergebnis liegt bei 84 Jahren (»Täglicher Lagebericht« des RKI vom 9. März 2021). Das sind zwei Jahre über der allgemeinen Lebenserwartung (Altersmedian Verstorbener) in Deutschland im Jahr 2019. In der Grippesaison 2018 / 19 lag der Altersmedian der an Influenza Verstorbenen, den Meldedaten zufolge, bei nur 78 Jahren (RKI:»Bericht zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland Saison 2018 / 19«).

Demnach wirkte sich die Influenza bei jüngeren Bevölkerungsgruppen öfter tödlich aus als COVID-19. Entsprechend sind jüngere Menschen deutlich weniger von SARS-CoV-2 betroffen als von Influenza. Die Fallzahlen bei Kindern und Jugendlichen sind im Vergleich zur Influenza in der Grippesaison 2018 / 19 gering. Die Altersgruppen null bis vier und fünf bis 14 Jahre machen nur 1,8 und 4,3 Prozent der gemeldeten Fälle* aus. Bei Influenza der Grippesaison 2018 / 19 waren es in diesen Altersgruppen dagegen 13 und elf Prozent.

Auch eine ungewöhnliche Übersterblichkeit war im Corona-Jahr bisher nicht feststellbar. Eine abschließende statistische Analyse zur Beurteilung einer sogenannten Übersterblichkeit liegt zwar noch nicht vor (Statistisches Bundesamt: »Sterbefälle 2016 – 2021«, Sonderauswertung zu den Sterbefällen 2016 bis 2021, Stand 8. März 2021), bisher wurden jedoch lediglich temporäre Erhöhungen gegenüber den Vorjahren festgestellt, etwa im Dezember um 29 Prozent, ähnlich der Hongkong-Grippe 1969.

Aber auch in den Jahren 2017 und 2018 gab es durch die saisonale Grippe im Frühjahr ebenfalls temporäre Häufungen von Todesfällen (Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 044 vom 29. Januar 2021). Schon der Altersmedian der Verstorbenen legt nahe, daß eine Infektion mit SARS-CoV-2vor allem bei ausgeprägt vorerkrankten Menschen zum Tode führt. Daraus entbrannte eine öffentliche Diskussion darum, ob die Todesopfer nun an oder nur mit Corona verstorben seien.

Normalerweise wird jemand, der fünf Jahre lang mit einer Lungenkrebserkrankung rang und zuletzt eine Lungenentzündung nicht überlebte, den an Krebs Verstorbenen zugerechnet. SARS-CoV-2-Infizierte zählte das RKI hingegen auch ohne Kausalzusammenhang in die Sterbestatistik dieser Epidemie. Die Auswirkungen von COVID-19 auf die Mortalität in Deutschland blieben offensichtlich überschaubar. Der Anteil von COVID-19 an den Atemwegserkrankungen und die durch COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten machten nur jeweils einen Bruchteil der Gesamtheit aus, und auch eine temporär aufgetretene Übersterblichkeit war vergleichbar mit vorigen Jahren.

Maskenpflicht und Hygiene

Gegen die PCR-Tests zur Feststellung von Infektionen mit SARS-CoV-2 wurden schwere Bedenken geäußert. Der Test kann zwar spezifisches Virusmaterial feststellen, nicht jedoch im Einzelfall sicherstellen, ob das nachgewiesene Virusmaterial intakt und der Getestete erkrankt oder gar infektiös ist. Für das Schreckgespenst der »asymptomatischen Infektionen« konnten bis heute kaum belastbare empirische Belege erbracht werden. Dadurch erscheint eine allgemeine Maskenpflicht fragwürdig, vor allem im öffentlichen Raum außerhalb von Gesundheitseinrichtungen.

Auch die geringe Anzahl gemeldeter Fälle von Influenza in der COVID-19-​Saison 2020 / 21 sind nichts Ungewöhnliches und sprechen nicht zwingend für das Tragen von Masken: In den Saisonjahren 2011 / 12 und 2013 / 14 gab es auch ohne Maskenpflicht ähnlich geringe Meldezahlen für Influenza. Und gerade für diese Infektionskrankheit hatte die amerikanischen Seuchenschutzbehörde CDC eine Metaanalyse empirischer Daten aus randomisierten und kontrollierten Studien mit dem Ergebnis publiziert, daß diese keinen Nachweis für die Wirksamkeit von Masken im öffentlichen Raum erbringen konnten.

Der Einbruch an gemeldeten akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE) und Influenza-ähnlichen Erkrankungen erfolgte etwa ab der 36. Kalenderwoche 2020, also mitten im August, lange nach der Einführung des ersten Lockdowns im März oder der Maskenpflicht Ende April und lange vor Beginn der erneuten Verschärfung der Eindämmungsmaßnahmen im Februar 2021.

Die Ursachen für den Rückgang der akuten respiratorischen Erkrankungen seit dem Sommer bleiben unklar. Möglich ist auch, daß die Besinnung auf ein seit Jahrzehnten bewährtes konventionelles Hygieneverhalten – wie etwa, Gesellschaft zu meiden, wenn man Krankheitssymptome aufweist – zu dem Rückgang beigetragen haben könnte.

Belege für die Wirksamkeit sogenannter nicht-pharmazeutischer Maßnahmen (Lockdown) stützen sich vor allem auf theoretische Modellrechnungen. Dies auch mit empirischen Analysen nachzuweisen erwies sich offenbar als schwierig. So wie die Auswertung der Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz durch das RKI sich nur schwierig oder gar nicht direkt mit den Kontaktbeschränkungen in Zusammenhang bringen läßt, kommen internationale Analysen zu ähnlichen Ergebnissen. Demnach entwickelt sich das Infektionsgeschehen weitgehend unabhängig davon, ob und welche Maßnahmen ergriffen wurden.

Kollateralschäden und Ethik

Die Warnungen von Experten vor unverhältnismäßigen Kollateralschäden wurden weitgehend ignoriert, obwohl der Bundesregierung bereits im Mai 2020 die interne Evaluation des Corona-Krisenmanagements eines Regierungsrats aus dem für den Schutz kritischer Infrastrukturen zuständigen Referat KM4 im Innenministerium vorgelegen hatte.

Die unter Beteiligung externer Expertise angefertigte Analyse diagnostizierte gravierende Fehlleistungen des Krisenmanagements und kam zu dem Ergebnis schwerwiegender gesundheitlicher Schäden durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz: »Der Kollateralschaden ist inzwischen höher als der erkennbare Nutzen«, heißt es in dem Dokument. Damit wurden die Ergebnisse zahlreicher wissenschaftlicher Studien und Analysen vorweggenommen, die später zu ähnlichen Schlußfolgerungen kommen sollten.

Dabei wurde auch die Warnung vor den Folgen der ökonomischen Auswirkungen wie Arbeitslosigkeit und Armut von prominenter Seite wissenschaftlich gestützt. Die Ausarbeitung wurde vom Ministerium jedoch als Privatmeinung verworfen (Deutscher Bundestag: Drucksache 19 / 19928, 19 / 20309). Während man im März 2020 der Regierung noch eine allgemeine Verunsicherung und die möglicherweise empfundene Pflicht zugute halten konnte, im Zweifel die Gefahr einer unbekannten Seuche schwerer zu gewichten als mögliche Kollateralschäden, so fällt auf, daß nach dem Frühling 2020 eine fundierte Nutzen-Schaden-Abwägung und die Prüfung von Alternativen zur bisherigen Pandemie-Politik unterblieben.

Unter anderem hätte der Ausbau der Intensivbettenkapazitäten, die personelle und materielle Ausstattung der Gesundheitsämter sowie ein Schutzprogramm für vulnerable Bevölkerungsgruppen nahegelegen. Statt dessen hatte die Führung Deutschlands immer noch kaum Kenntnis darüber, welche medizinischen Risiken ihre Politik für die Bürger des Landes barg: »Dezidierte Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung in Deutschland, die in Zusammenhang mit den Pandemie-bedingten Veränderungen im Versorgungsgeschehen stehen könnten«, lagen der Bundesregierung Ende Juni nicht vor (Deutscher Bundestag: Drucksache 19 / 21298).

Durch Stellungnahmen aus dem deutschen Gesundheitssystem und Untersuchungen aus dem Ausland waren zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits Hinweise und Daten über die medizinischen Kollateralschäden der Maßnahmen bekannt, die eigentlich ergriffen wurden, um die Gesundheit der Bevölkerung vor COVID-19 zu schützen (Deutscher Bundestag: Drucksache 19 / 21015).

Auch der Anstieg der Suizide bzw. Suizidversuche war seit Mai öffentlich dokumentiert (Abgeordnetenhaus Berlin: Drucksache 18 / 19026). Die Bundesregierung schien an den vorhandenen Informationen über Kollateralschäden nicht sonderlich interessiert. Im Gegenteil, ein ausgesuchter Kreis von Beratern aus der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina riet der Regierung, den bisherigen Kurs fortzusetzen und zu verschärfen (»7. Ad-hoc-Stellungnahme« vom 8. Dezember 2020).

Impfen und Vertrauen

Vor über einem Jahrzehnt initiierte Wolfgang Wodarg die Untersuchungen des Europarates zur Schweinegrippe-Pandemie H1N1 2009/10. Damit sollte der Einfluß von Pharmakonzernen auf internationale, europäische und nationale Gesundheitsbehörden aufgeklärt werden. In ihrer daraufhin verabschiedeten Resolution listete die Parlamentarische Versammlung des Europarates auf, wie verantwortungslos die H1N1-Pandemie gehandhabt worden war, und zwar sowohl von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch von den internationalen, europäischen und nationalen Gesundheitsbehörden.

Kritikpunkte waren die Verzerrung der Prioritäten in der Gesundheitspolitik, die zu einer Verschwendung öffentlicher Gelder und zu ungerechtfertigten Befürchtungen hinsichtlich der Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung geführt habe, und gravierende Mängel in bezug auf die Transparenz der Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der Pandemie, die zu Bedenken hinsichtlich des möglichen Einflusses der Pharmaindustrie auf einige der wichtigsten Entscheidungen im Zusammenhang mit der Pandemie führten.

Die Versammlung befürchtete, daß dieser Mangel an Transparenz und Rechenschaftspflicht zu einem Vertrauensverlust in die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen führen könnte. Im Laufe des folgenden Jahrzehnts wurden die Risiken verzerrter Prioritäten dieser Politik deutlicher. Bei einem der Impfstoffe gegen die Schweinegrippe, der zumindest für Teile der Fachwelt unerwartet schnell und nach dem Konzept der »Musterimpfstoffe« zugelassen werden konnte (»Pandemrix® vor der Markteinführung«, in: Deutsche Apotheker-Zeitung 41 / 2009), wurde eine seltene, aber schwere Nebenwirkung nachgewiesen. Das Präparat Pandemrix konnte Narkolepsie auslösen.

In der COVID-19-Pandemie setzte die Regierung erneut auf Impfstoffe als Lösung, womit sie in der Bevölkerung sowohl Hoffnungen weckte als auch Ängste schürte. Vorbehalte gegenüber den eilig entwickelten und bedingt zugelassenen Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 / COVID-19 sind naheliegend, vor allem, weil es sich bei manchem der Präparate um keinen konventionellen, sondern um einen neuartigen Typ von Impfstoff handelt, der den Mechanismus natürlicher Erreger nachahmt und das Erbmaterial des Virus mit künstlichen Nanopartikeln in die Zelle schleust. Die Zulassungsdaten ließen bei der untersuchten Studienpopulation in dem Untersuchungszeitraum auf keine ungewöhnlichen Impfreaktionen und Nebenwirkungen schließen.

Das Paul-Ehrlich-Institut meldete Mitte Januar 2021 »keine Sicherheitsbedenken bei Corona-Impfstoffen bisher« (Ärztezeitung, 2021), wobei mögliche Langzeitfolgen bei dieser Bewertung keine Rolle spielen konnten. Für Beunruhigung in der Öffentlichkeit sorgte zuletzt vor allem der Impfstoff von AstraZeneca, bei dem es sich nicht um Lipid-Nanopartikel mit mRNS handelt, sondern um einen Vektorimpfstoff mit einem Adenovirus, das DNS enthält.

Die gemeldeten und mit Besorgnis diskutierten Fälle schwerer Impfreaktionen heben die Notwendigkeit sorgfältiger Überwachung gesundheitlicher Folgewirkungen hervor. Viele europäische Länder, darunter am 15. März 2021 auch Deutschland, setzten die Anwendung daher zunächst aus. Auch durch diese Vorgänge wird die allgemeine Verunsicherung mit einhergehendem Vertrauensverlust in die Gesundheitsbehörden deutlich.

Angesichts dieser Irritationen und der moderaten epidemiologischen Lage stellt sich auch hier die Frage der Verhältnismäßigkeit, ein ganzes Volk »durchimpfen« zu wollen.  Dr. Frederik Holst und Dr. Erik Lehnert

*"gemeldete Fälle"? Was ist jeweils gemeint? Positive PCR-Testergebnisse bei Covid-19? Und bei der Grippe???? Werden hier Äpfel mit Rosinen bzw. Kürbissen verglichen? 


 

Piero Piccioni

Mittwoch, 21. April 2021

Unwissenheit ist in diesem Fall tatsächlich Stärke

Markus Söder hatte das vorläufig letzte Wort: „Die Würfel sind gefallen – Armin Laschet wird Kanzlerkandidat.“ Während die Grünen mit der Leichtigkeit des Medienlieblings in perfekter Choreographie ihre Co-Vorsitzende Annalena Baerbock zur Bewerberin um die Merkel-Nachfolge proklamierten, ohne daß dabei ein Mißton nach außen gedrungen wäre, quält sich der CDU-Vorsitzende wie ein angeschlagener Boxer zur Spitzenposition im Wahlkampf, die ihm nach bisheriger Unions-Gewohnheit von Amts wegen unbestritten hätte zustehen müssen.

Der augenfällige Kontrast – demonstrative Einmütigkeit und professionelle Kommunikation bei den einen, gegenseitige Demontage und Gezerre ohne klaren Sieger bei den anderen – illustriert überdeutlich, wie eine neu erstarkte Machtmaschine sich anschickt, eine alte und verbrauchte abzulösen.

Bei der Union wird das Würfeln weitergehen. Armin Laschet ist jetzt noch mehr Parteichef auf Bewährung. Mit Ach und Krach hat er nach stundenlanger Parforce-Sitzung gerade mal zwei Drittel seines Parteivorstands hinter sich gebracht. Jede Panne, jeder Fehler wird ab jetzt seinen Gegnern in den eigenen Reihen Auftrieb geben. Verliert er im September gegen die Grünen, kann er gleich wieder seinen Hut nehmen; wäre er Söder unterlegen, hätte er sofort gehen müssen.

Der bayerische Ministerpräsident dagegen kann genüßlich zuschauen, wie Laschet sich abstrampelt, und dabei weiter sticheln. Ihn muß jetzt nur noch das Ergebnis der CSU im eigenen Land interessieren. Scheitert die Union im Bund, muß ihn das nicht berühren; die Verantwortung dafür hat ja jetzt sein Kontrahent, und dessen Niederlage würde seinen eigenen Marktwert nur steigern.

Über beiden Nachfolgeaspiranten und über der gesamten Union lastet noch immer wie eine Betonplatte der Schatten der Amtsinhaberin, die in sechzehn Regierungsjahren und vorangegangenen weiteren vier Jahren als Vorsitzende die CDU inhaltlich entkernt und zur quasi-feudalistischen Kader- und Jasager-Partei umgeformt hat.

Armin Laschet war ihr Werkzeug, um den Wiederkehrer Friedrich Merz vom Parteivorsitz fernzuhalten. Danach hat sie ihn faktisch fallengelassen; ihr eisiges Schweigen im Streit um die Kanzlerkandidatur und die offene Parteinahme ihres Paladins Peter Altmaier für Markus Söder sprachen Bände. Der einstige schwarz-grüne Pizza-Connection-Veteran Laschet hat als treuer Merkelianer Karriere gemacht, auch wenn er gelegentlich abweichende Positionen einnahm, etwa in der Causa Sarrazin, und heute in NRW mit der FDP regiert.

Es ist ein Gradmesser für den Linksrutsch der Merkel-Union, daß der einstige Linksausleger Laschet heute am ehesten noch als in der alten CDU verwurzelter Ausgleicher erscheint, der auch Vertreter anderer Strömungen einbinden kann.

Im Merkel-Ähnlichkeits-Wettbewerb hat er zuletzt den kürzeren gezogen gegen den wetterwendischen CSU-Chef Markus Söder, der sich als Nachfolger zu empfehlen suchte, indem er den autoritären Kurs der Kanzlerin noch übertrumpft. Ob die daraus abgeleiteten zeitweiligen guten Umfragewerte einen weiteren Corona-Sommer überstanden hätten, ist durchaus nicht ausgemacht.

Während sich die Beobachter mit Begeisterung über Personalfragen und Querelen der paralysierten Merkel-Union beugen, vermag kaum jemand zu sagen, für welche Politik Armin Laschet und Markus Söder denn nun genau stehen wollen. Letztlich bedeutet der eine wie der andere die Fortsetzung des Merkelismus mit anderen Mitteln. Immerhin haben beide Führungserfahrung, sie leiten Landesregierungen und haben auch schon als Spitzenkandidaten Wahlen gewonnen.

Das ist bedeutend mehr, als man über Annalena Baerbock sagen kann, die offiziell seit dem 19. April, tatsächlich aber schon seit geraumer Zeit als Kanzlerkandidatin der Grünen gesetzt ist. Ihre ausschlaggebende Qualifikation: ihr Frau-Sein. Co-Parteichef Robert Habeck war immerhin schon Minister, hat Wahlkämpfe geführt und eine Koalition ausgehandelt.

Nach sachlichen Kriterien wäre er der naheliegendere Kandidat gewesen. Baerbocks Laufbahn ist dagegen eine reine Parteikarriere; das Prädikat „young global leader“ („junge globale Führungskraft“), das ihr von Klaus Schwab verliehen wurde, dem Erfinder von Weltwirtschaftsforum und „Great Reset“, ist dafür kaum ein adäquater Ersatz.

Die Anekdoten über Baerbocks legendäre Torheit und Ahnungslosigkeit – das Stromnetz als Energiespeicher, die „Kobolde“ in der Autobatterie und dergleichen mehr – sollten freilich niemand täuschen. Unwissenheit ist Stärke. Ihr scheinbar naives Geplapper ist die perfekte Projektionsfläche für die romantischen und apolitischen Sehnsüchte grüner Spießbürger, die unter Politik verstehen, anderen unter Mißbrauch der Staatsmacht ihren Lebensstil aufzuzwingen.

Baerbock verkörpert das grüne Programm, das knallharte Ideologie in Wohlfühlphrasen verpackt: „Antifa“-Verherrlichung, „einladende Einwanderungspolitik“, autoritärer und planwirtschaftlicher Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft im Namen von Klimaschutz, „Antirassismus“ und Minoritäten-Ermächtigung. Die professionelle und fehlerlose PR-Inszenierung ihrer Kandidatenkür spiegelt den Willen der Grünen zur Macht.

Beim Kampf darum können sie sich auf die Unterstützung großer Teile der Medien verlassen. Nachdem sie gesellschaftliche Herrschaft so lange indirekt ausgeübt und der gesamten etablierten Politik ihre Agenda übergestülpt haben, werden sie diese nun auch zu nutzen wissen.

Der Union droht dagegen, mit oder ohne Söder, mit dem Verlust der zum Selbstzweck gewordenen Regierungsmacht eine Niederlage, an der sie zerbrechen könnte.   Zach

Wie die Dinge aus dem Ruder laufen

Dieses Lied ist wie ein Schuh, der auf verschiedene Füße passt. Schade, dass der begabte Distelmeyer trotz seiner Intelligenz nicht merkte, dass die Gefahr nicht rechts lauerte, sondern in seinen eigenen Reihen: bei Antifa, EKD, Grünen und sonstigen linken Drehhofern, die gemeinsame Sache mit den superreichen Anywheres machen. Ich bin gespannt, wie lange Distelmeyer braucht, um damit fertig zu werden, dass er sich irrte und einzusehen, dass er auf die falschen setzte.



Rerum causas cognoscere

 



Da drauf kommt's an, wenn man der Götter Lieblinge einer ist

 

Alles geben die Götter, die unendlichen,

Ihren Lieblingen ganz,

Alle Freuden, die unendlichen,

Alle Schmerzen, die unendlichen, ganz.

 Eine interessante Betrachtung zu diesem Gedicht

Nach Gehör und aus dem Gedächtnis

Pavarotti konnte keine Noten lesen. Ich glaube das sofort. Ich habe selber Italiener kennengelernt, die sich ein Lied (Melodie und Text) nach einmaligem Hören und Singen merken konnten. In den Cave di Maiano war es den Kellnern aus Gründen des guten Stils untersagt, Bestellungen zu notieren (auch in der Küche nicht): alle mussten alles im Kopf behalten, weil der Chef einmal mit einem Analphabeten gearbeitet hatte und sagte, wenn der das hinkriege, müssten es auch alle anderen schaffen.

Ich selber habe mal mit einem Koch gearbeitet, der weder schreiben noch lesen konnte, aber trotzdem Besitzer eines Restaurants war.

Richtig interessant wird es hier.

So gehört sich das

 

Dienstag, 20. April 2021

Habemus Laschetem

Rumsauer schafft es tatsächlich von "Profis und Profinnen" zu sprechen.

Es läuft einem eiskalt den Rücken runter

Dass sich Anbiederung nicht lohnt, weil die Wähler dann lieber gleich das Original wählen, stimmt leider nicht. Merkel hat genau das widerlegt. Allerdings gelang es ihr, der SPD ihre Positionen nur deshalb wegzunehmen, weil sie zuvor lange genug konservative Überzeugungen simuliert hatte. Da konnte Merkel mit freimütig wirkenden Überraschungen punkten und gleichzeitig aufs Weiterso setzen. 

Darauf kann Laschet allerdings nicht bauen. Der Trumpf wurde schon verbraucht.


Bunt und Kunterbunt

 

In der gängigen Verwendung ist „Islamophobie” eine semantisch unsinnige Wortprägung für Unterwerfungsunlust

Eine Islamophobie dagegen ist eine - zu Unterwerfungslust führende - Phobie gegenüber dem Islam, eine extreme Angst vor dem Islam.

Rassendiskriminierung gegenüber Laktosetoleranten

 

Schwarze neigen von Natur aus stärker zu Laktoseintoleranz als Weiße (was ungefähr die einzige Intoleranz ist, zu welcher Weiße weniger neigen als Kolorierte), weil das Gen, das auch bei Erwachsenen Laktaseproduktion ermöglicht, in Mitteleuropa irgendwann auftauchte, nachdem die neolithische Revolution dort angekommen war. 

Die Verbreitung des Laktase-Gens ist nie weit nach Süden vorgedrungen (ich gehe davon aus, dass bei den Masai eine ähnliche Mutation verbreitet ist, denn die Masai trinken eigentlich sehr, sehr viel Milch!), selbst südlich von Rom überwiegen die Laktoseintoleranten gegenüber den -toleranten. Südländer können nicht begreifen, wie Deutsche, Engländer oder Schweden Milch zum Essen trinken können. Dies wiederum hat nichts mit Genen zu tun, sondern mit den schlechten Schulen Italiens, Jugoslawiens, Spaniens etc. wo man den Kindern nicht beibringt, dass es diese genetischen Unterschiede gibt (in dieser Hinsicht sind nordeuropäische Schulen genauso schlecht! Denn diese Kenntnisse haben auch bei uns ja oft nicht mal die Biologielehrer.).

Nun die "britische Umweltaktivistin" weiß offenbar Bescheid (oder auch nicht). Ihr logischer Schluss lautet jedoch nicht, dass Schwarze als Erwachsene besser keine Milch trinken, sondern: Was sieben von zehn Afrikanern (und angeblich auch jeder zweite Masai) nicht vertragen, sollen die Kolonialistenenkel für immer entbehren müssen! Gerade bei sich daheim, in ihren sturmreifen Kompetenzfestungen.


Eins der schlagendsten Argumente für die Demokratie

Ein kluger Zeitzeuge und Geschichtskundiger sagte einmal, er sei sich recht sicher, dass im Frühjahr 1945 unter den Angehörigen der deutschen Funktionseliten, Intellektuellen, Journalisten, Künstlern usf. der Endsiegglaube verbreiteter war als unter der sogenannten einfachen Bevölkerung.

Daran muss ich bei meinen gelegentlichen Streifzügen durch die Echokammern der Twitterer denken.

Im Gegensatz zu den Menschen lügen die Sterne nicht

 Auch dieses Jahr feiert Marietta Slomka ihren Geburtstag.

Teilen, twittern, drucken, weitersagen!! (Italienische Verhältnisse in Deutschland)

 

Nicht vergessen, dass die Kliniken für jeden Covid-19-Diagnostizierten täglich 100 Euro mehr bekommen!! Staatlicher Anreiz zu Sozialversicherungsbetrug im ganz großen Stil!


 

Endgültige Kapitulation

Der Migrationsforscher Ruud Koopmanns hat im Umgang mit Mohammed-Karikaturen vor falscher Rücksichtnahme gewarnt. Er kritisierte eine Empfehlung des hessischen Kultusministeriums, in der Schulleiter gewarnt wurden, das Zeigen solcher Darstellungen könne schwerwiegende Folgen haben. „Kein Lehrer wird sich nach dem Lesen des Schreibens noch trauen, die Karikaturen zu zeigen“, sagte er der Welt am Sonntag. Er rief dazu auf, vor allem den Bildungsauftrag in der Demokratie im Blick zu haben. Andere Meinungen und Äußerungen müßten ausgehalten werden.

Bereits im Dezember hatte das Ministerium gewarnt, dass es beunruhigende „Hinweise im Zusammenhang mit der Thematisierung des Mordes an dem französischen Lehrer Samuel Paty gebe“. Dieser war am 16. Oktober von einem 18jährigen Islamisten in Frankreich enthauptet worden. Zuvor hatte der Pädagoge Mohammed-Karikaturen im Unterricht gezeigt. Dadurch hatte sich der Täter beleidigt gefühlt.

Das Ministerium warnte, dass die Beschäftigung mit den Karikaturen im Schulunterricht neben Unmutsbekundungen auch schwerwiegende, polizeilich relevante Reaktionen in Form von körperlichen Übergriffen bis hin zu schweren Gewalttaten nach sich ziehen könne.

Zuvor habe das Landeskriminalamt (LKA) verlauten lassen, dass das Zeigen der Mohammed-Karikaturen oder jede bildliche Darstellung des Propheten als islamkritisches Verhalten interpretiert werden und radikalisierend wirken könne. Zu dieser Gefahrenanalyse war das LKA nach Reaktionen von Schülern während einer Schweigeminute für den ermordeten Lehrer gekommen. Zwar habe es keine „konkreten gefährdungsrelevanten Hinweise“ gegeben, dennoch sei es aus Sicht des LKA sinnvoll, „deeskalierend im Bildungsprozeß mit diesem Themenkomplex umzugehen“.

Koopmann kritisierte, dass das Einlenken des hessischen Kultusministeriums Täter belohne sowie das Gedächtnis an Paty und andere Opfer verhöhne. Dadurch werde Intoleranz gegenüber Glaubenskritik gefördert. Auch die Frankfurter Islamwissenschaftlerin Susanne Schröter bezeichnete die Empfehlungen laut Welt am Sonntag als „inakzeptable Kapitulation vor dem politischen Islam“. Die Präsidentin des Bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes, Simone Fleischmann, berichtete, dass einige Kollegen die Karikaturen nicht mehr nutzen wollten. „Die Angst ist da.“

Das Kultusministerium reagierte auf die Kritik und betonte, dass es wichtig sei, mit solchen Situationen präventiv und notfalls intervenierend umgehen zu können. Auch in anderen Bundesländern wie Hamburg, Berlin und Niedersachsen hatten Schüler während der Schweigeminute ihr Unverständnis gezeigt, den Mord an Paty gerechtfertigt und mit Gewalt gedroht.    JF

Man muss dem Tod ins Auge sehen können, auch in der Epoche der "postmodernen" Orientierungslosigkeit (die nur die modernste Variante gedankenloser Wirrnis ist), statt das Wort "kuschen" durch "deeskalieren" zu ersetzen.