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Dienstag, 2. April 2024

Heimtückegesetz

Alle Demokratien außer Deutschland können offenbar wunderbar mit einer deutlich größeren Meinungsfreiheit überleben, als wir sie haben. Dort macht kein Thomas Haldenwang Regierungskritiker wegen „Delegitimierung des Staates“ zu Staatsfeinden. Sind wir Deutschen einfach zu blöd? Brauchen wir als einzige einen Verfassungsschutz als Aufpasser? Ich glaube nicht. Ich will auch nicht mit den anderen Parteien darum kämpfen, wer eine Zeit lang die Macht erhält, diesen Geheimdienst gegen seine Gegner einzusetzen. Ich will einen freien Wettstreit der Ideen und gegen politisch motivierte Gewalttäter ein starkes BKA. Auf einen Verfassungsschutz kann Deutschland, wie alle anderen Demokratien auch, verzichten.
Haldenwang kann ja dann bei einem der zahlreichen, bald mit ordentlich Steuergeld geförderten, linken Denunziantenvereinen mitmachen.   Jan Nolte


„Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“, wird mit Gefängnis (von einem Tag bis zu fünf Jahren gem. § 16 StGB a. F.) bestraft. Als „öffentlich“ galten Äußerungen auch dann, wenn der Täter „damit rechnen muss, dass die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.“
Für eine Strafverfolgung bedurfte es der Zustimmung des Stellvertreters des „Führers“ – faktisch seiner Dienststelle Stab des Stellvertreters des Führers – oder des Reichsjustizministeriums.
Damit war eine politische Steuerung möglich.
Auswirkungen:
Auch wenn die Bevölkerung nur teilweise an Denunziationen mitwirkte, wurde die erwünschte abschreckende Wirkung und Sicherung des Herrschaftssystems erreicht.
Nach einer erhaltenen Gesamtstatistik für das Jahr 1937 wurden binnen zwölf Monaten 17.168 Personen aufgrund ihrer Äußerungen angezeigt, über 7000 angeklagt und etwa 3500 verurteilt.

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