Ich möchte ein Staatsangehörigkeitsrecht, das den Ausländern, die sich
in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet haben und die sich auf
Dauer für Deutschland als ihrem Lebensmittelpunkt entscheiden, die
Einbürgerung erleichtert.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein höchst sensibles Thema. Sie kann nicht mal eben schnell nebenbei erfolgen und darf nicht gegen die Bevölkerung gemacht werden. Sie muss von einem breiten Konsens getragen werden.
Eingebürgert werden kann, wer diesen breiten Konsens selber erkennbar miträgt und sich bejahend in die rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einordnet.
Eine nachweisbare Integration und Sozialisation des Einbürgerungsbewerber muss gewährleistet sein. Unabdingbar für die Einbürgerung ist selbstverständlich die Beherrschung der deutschen Sprache.
Am Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit muss festgehalten werden. Wer sich einbürgern lassen will, muss sich für die Bundesrepublik Deutschland entscheiden und kann nicht einfach, zwei, drei, vier oder noch mehr Staatsbürgerschaften zusätzlich besitzen, auch wenn Nahum_Goldmann es gelang sieben davon anzunehmen. Ausnahmen gibt es immer aus dem einen oder anderen Grund.
Die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit wirkt sich insgesamt eher integrationshemmend aus, weil sie eine eindeutige Hinwendung zur Bundesrepublik Deutschland erschwert bzw. gar nicht erst fordert.
Wer Deutscher werden will, muss also grundsätzlich seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben.
Das derzeitige Staatsbürgerschaftsgesetz ermöglicht für Kinder ausländischer Eltern die doppelte Staatsbürgerschaft bis zum 23. Lebensjahr. Dies ist eine großzügige Regelung, die nicht bis zum Lebensende hin erweitert werden sollte. Ab 18 Jahren ist man volljährig und kann bei Wahlen mitentscheiden. Bis 23 Jahre sollte man auch imstande sein, sich zu entscheiden, welchem Staat man sich zugehörig fühlt.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein höchst sensibles Thema. Sie kann nicht mal eben schnell nebenbei erfolgen und darf nicht gegen die Bevölkerung gemacht werden. Sie muss von einem breiten Konsens getragen werden.
Eingebürgert werden kann, wer diesen breiten Konsens selber erkennbar miträgt und sich bejahend in die rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einordnet.
Eine nachweisbare Integration und Sozialisation des Einbürgerungsbewerber muss gewährleistet sein. Unabdingbar für die Einbürgerung ist selbstverständlich die Beherrschung der deutschen Sprache.
Am Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit muss festgehalten werden. Wer sich einbürgern lassen will, muss sich für die Bundesrepublik Deutschland entscheiden und kann nicht einfach, zwei, drei, vier oder noch mehr Staatsbürgerschaften zusätzlich besitzen, auch wenn Nahum_Goldmann es gelang sieben davon anzunehmen. Ausnahmen gibt es immer aus dem einen oder anderen Grund.
Die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit wirkt sich insgesamt eher integrationshemmend aus, weil sie eine eindeutige Hinwendung zur Bundesrepublik Deutschland erschwert bzw. gar nicht erst fordert.
Wer Deutscher werden will, muss also grundsätzlich seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben.
Das derzeitige Staatsbürgerschaftsgesetz ermöglicht für Kinder ausländischer Eltern die doppelte Staatsbürgerschaft bis zum 23. Lebensjahr. Dies ist eine großzügige Regelung, die nicht bis zum Lebensende hin erweitert werden sollte. Ab 18 Jahren ist man volljährig und kann bei Wahlen mitentscheiden. Bis 23 Jahre sollte man auch imstande sein, sich zu entscheiden, welchem Staat man sich zugehörig fühlt.
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