Damit wir nicht wie die letzten Male gegen 16:00 Uhr die
erstinstanzliche Entscheidung haben und dann weit nach
Veranstaltungsbeginn, die dann zwingend unterliegende Entscheidung des
OVG erhalten (alles andere wäre ja ein Witz - man gewinnt und wird
faktisch doch mit Repressalien überzogen), hat Legida gestern Abend noch
einen Eilantrag gegen das Aufzugsverbot gefertigt und gegen 20:15 Uhr
dem VG per Fax zugestellt. Nach der Rspr. des BVerfG gibt es übrigens
kein Erstanmelderprivileg. Es gibt auch faktisch keine zeitlich
vorgehende Anmeldung. Es existiert nur ein nicht nachvollziehbarer
"Zufallsfund" auf dem Schreibtisch des OBM, der bei der Anmeldung für
die Montage und der Route auf dem Ring im Kooperationsgespräch vom
13.01.2015 der Versammlungsbehörde nicht bekannt war und am 14.01.2015
wie ein weißes Kaninchen aus dem Hut der Stadt Leipzig sprang. Diese
Anmeldung ist zu dem so unbestimmt, dass sie wohl für jede Route als
Universalschlüssel gelten sollte und ist nur nach großzügigster
Auslegung zu Lasten der Legida Veranstaltung überhaupt geeignet, mit
deren Versammlungsanmeldung zu kollidiere. Ein Schelm der Böses dabei
denkt. Amigos sind und bleiben halt Amigos.
Theoretisch müsste Legida mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gegen das
Aufzugsverbot gewinnen, was faktisch passieren wird, haben wir ja nun
bereits mehrfach erlebt. Der Antrag ging laut Faxprotokoll gestern gegen
20.15 Uhr per Fax beim VG ein. Da dort von Freitag 14:00 Uhr bis Montag
9:00 Uhr in der Regel nichts passiert, hat der Anwalt versucht, dort
Sonnabend 8:00 Uhr anzurufen. In funktionierenden Bundesländern wird die
Nummer des Bereitschaftsrichters auf Band angesagt. Beim VG Leipzig
wird die Nummer des Lagezentrum der Polizeidirektion angesagt. Vielmehr
wird die Nummer 2552224 als dessen Nummer dort auf Band angesagt. Der
Bürger der diese Nummer wählt, erfährt aber durch eine Bandansage, dass
"dieser Anschluss vorübergehend nicht erreichbar ist", tatsächlich
dürfte die Nummer bereits seit Jahren nicht mehr aktuell sein. Der
neugierige Bürger sucht und findet dann im Internet die Nummer des
Lagezentrums der PD Leipzig als 96642224. Allerdings erfährt er dann
dort, dass dies die Polizei ist und mit dem Verwaltungsgericht nichts zu
tun hat. Ein renitenter Rechtsanwalt, der mit derartig interessanten
und skurrilen Situationen umzugehen lernte und sich mit dem Betreffenden
auch verbal auseinander- und durchzusetzen versucht, schafft es
zumindest dort gegen 8:15 Uhr seine Kontaktdaten neben der Botschaft zu
hinterlassen, dass beim VG ein Eilantrag auf Entscheidung wartet und
durch Art. 19 IV GG es aus seiner Sicht geboten erscheint, dem Bürger
auch den gesetzlich vorgegebenen Instanzenzug durch zeitnahe
Entscheidung zu ermöglichen.
Exakt 8:57 Uhr wird der RA dann zurückgerufen und mitgeteilt, dass man
den Antrag per Fax benötige, da die Bereitschaftsrichter technisch nicht
in der Lage sind, den Briefkasten zu öffnen und im Übrigen sei bis
20:00 Uhr kein Fax eingegangen. Nach Aufklärung des
Informationsversehens bei der PD wird das Gericht sich den Antrag nun
anschauen (Dies in Zeiten in denen jedermann seinen Router selbst so
einrichten kann, dass er jedes Fax per Mail sofort an jede E-Mailadresse
weiterleiten kann!!!). Es bedarf scheinbar dringend auch einer
technischen Aufrüstung und Modernisierung unserer Justiz. Eine
Entscheidung wird voraussichtlich Sonntagnachmittag ergehen. Legida ist
gespannt, ob sich die Stadt mit ihrer Auffassung zum
Erstanmelderprivileg vor dem VG gegen die explizite Rechtsprechung des
BVerfG durchsetzen kann und ob man der Vorgabe des polizeilichen
Notstandes erneut folgen wird. Legida und ihr Anwalt haben jedenfalls
alles in ihrer Macht stehende getan, sogar den Antrag am Sonnabendmittag
noch persönlich zum Gericht gebracht, um dem Technikteufel einen
Streich zu spielen. Das Fax war dann aber kurz vor Mittag auch schon
durch die Technik des VG zu Ausdruck gekommen.
Insoweit wird klar, dass alle jene, die die tatsächlich existenten,
der Legida scheinbar offensichtlich Recht gebende Entscheidungen uns so
freundlich mitteilten, tatsächlich in ihrer Annahme, dass die Verbote
und Beschränkungen rechtswidrig sind, mit sehr sehr hoher
Wahrscheinlichkeit Recht haben. Der Anwalt der Legida hat bereits eine
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vor Jahren für eine andere
Mandantin erwirkt, die die Verfahrensweise der Stadt Leipzig für
verfassungswidrig erklärt hat. Leider interessierte dies aber bislang
offenbar niemanden.
Faktisch hat Legida alles getan, um ihr und
Euer verfassungsrechtlich garantiertes Recht "Spazieren gehen zu dürfen"
durchzusetzen. Es wird aber letztlich alles am VG Leipzig liegen und es
könnte erneut an den Leipziger Besonderheiten scheitern, dieses Recht
auch erfolgreich durchsetzen zu können.
Aus dem Alltag eines LEGIDA-Anwalts
Ohne Vordergrund
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