In Italien kam es zu einer Strafanzeige gegenüber Kindergärtnern wegen Kindesmissbrauch, von der man nicht weiß, was man von ihr halten soll. Die Thesen von Verteidigung und Anklage sind gleichermaßen plausibel und können auch gleichermaßen glaubwürdige Gutachten vorweisen. Die Angeklagten wirken im Interview in keiner Weise verdächtig oder vertrauensunwürdig. Da die Kinder verhört werden müssen, ist das Ganze unabhängig von der Schuldlage eine Kathastrophe.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.