Freitag, 8. November 2013
Unabhängige Justiz IV
Es wäre langsam Zeit, dass in Deutschland einmal jemand sein Augenmerk auf die Tatsache lenkt, dass die Anklage auf italienischen Gerichten nicht - wie in Deutschland - von einer Staatsanwaltschaft ausgeht (obwohl das in der FAZ immer so übersetzt wird), sondern von einem Richter, der nicht - wie in Deutschland - eine dem Justizministerium untergeordnete Behörde vertritt, sondern einzig und allein anderen Richtern Rechenschaft schuldig ist. Die Richter in ihrer Gesamtheit unterliegen den Weisungen des CSM, einem Miniparlament, dass eine politische Linie vorgibt.
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