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Sonntag, 31. Mai 2015

Freibrief für Illegalität

(...)WLAN in Unterkunft
Erstes Asylheim bekommt freien Internetzugang
Trotz früherer Bedenken richtet die erste Flüchtlingsunterkunft in Stuttgart bald einen freien Internetzugang ein. In der Böblinger Straße haben die fast 200 Bewohner ab Ende Juni freien Zugang ins Netz. Möglich macht das eine spezielle Technik.(...)
Auch die Stadt selbst hatte in der Vergangenheit geprüft, ob sie in Flüchtlingsunterkünften WLAN (Wireless Local Area Network) einrichtet. Die Pläne scheiterten allerdings an rechtlichen Hürden. Insbesondere die Risiken mit der sogenannten Störerhaftung hätten die Stadt davon abgehalten, Internet für die Bewohner einzurichten, steht in einem Schreiben des Sozialamts.
Laut aktueller Rechtsprechung übernehmen die Betreiber eines drahtlosen Netzwerks die Haftung dafür, was in ihrem Netz geschieht. Das würde für den vorliegenden Fall bedeuten: Wenn ein Bewohner illegal Kinofilme herunterlädt, landet die Abmahnung des Rechteinhabers beim Betreiber, dem Mitglied des Freundeskreises. Die ehrenamtlichen Helfer umgehen diese Gefahr allerdings, indem sie das Internet über den Verein Freifunk Stuttgart laufen lassen.
Deren spezielle Technik ermöglicht ein sicheres Netzwerk, indem der Zugang über Server zum Beispiel in den Niederlanden erfolgt. „Wir sorgen durch diese technische Maßnahme dafür, dass sich die Frage nach der Haftung gar nicht erst stellt“, sagt ein Mitglied der Freifunker. Ein aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung könnte jedoch das Aus für diese freien Zugänge bedeuten.(...)

Stuttgarter Nachrichten

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