In einer wehrhaften Demokratie darf der Staat nicht aus ideologischen Gründen die Augen vor einer extremistischen Bedrohung verschließen oder diese gar kleinreden. Im Bereich des Linksextremismus besteht augenscheinlich noch Nachholbedarf.
Unter einem Prozent der Gelder, die für Extremismusprävention vorgesehen sind, werden in Programme gegen Linksextremismus gesteckt. Hier müssen auch noch geeignete Maßnahmen entwickelt werden, wie einer Radikalisierung im politisch linkem Spektrum begegnet werden kann.
Jedem Extremismus - egal ob links, rechts oder islamistisch motiviertem
- muss entgegengewirkt werden. Auch hier offenbart Frau Schwesig aber
ein eigenwilliges Demokratieverständnis, indem sie die
"Extremismusklausel" wieder abschaffte, die von den Empfängern
staatlicher Gelder zur Extremismusbekämpfung ein Bekenntnis zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlangte.
Ein solches Bekenntnis sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist in jedem Fall der falsche Weg, Feuer mit Feuer oder eben Extremismus mit Extremismus zu bekämpfen.
Ein solches Bekenntnis sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist in jedem Fall der falsche Weg, Feuer mit Feuer oder eben Extremismus mit Extremismus zu bekämpfen.
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