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Mittwoch, 13. Mai 2015

Schwesig

Die Ausschreitungen zur Eröffnung der neuen EZB-Zentrale in Frankfurt oder die ritualisierten Krawalle zum 1. Mai rufen uns ins Bewusstsein, dass Linksextremismus eben kein "aufgebauschtes Problem" ist, wie Familienministerin Schwesig zu Amtsantritt verkündet hatte.

In einer wehrhaften Demokratie darf der Staat nicht aus ideologischen Gründen die Augen vor einer extremistischen Bedrohung verschließen oder diese gar kleinreden. Im Bereich des Linksextremismus besteht augenscheinlich noch Nachholbedarf. 

Unter einem Prozent der Gelder, die für Extremismusprävention vorgesehen sind, werden in Programme gegen Linksextremismus gesteckt. Hier müssen auch noch geeignete Maßnahmen entwickelt werden, wie einer Radikalisierung im politisch linkem Spektrum begegnet werden kann.

Jedem Extremismus - egal ob links, rechts oder islamistisch motiviertem - muss entgegengewirkt werden. Auch hier offenbart Frau Schwesig aber ein eigenwilliges Demokratieverständnis, indem sie die "Extremismusklausel" wieder abschaffte, die von den Empfängern staatlicher Gelder zur Extremismusbekämpfung ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlangte.

Ein solches Bekenntnis sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist in jedem Fall der falsche Weg, Feuer mit Feuer oder eben Extremismus mit Extremismus zu bekämpfen.


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