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Sonntag, 11. Juni 2023

Klarsicht, Charakterfestigkeit, Standhaftigkeit

Weil die Grossmächte 1920 die schweizerische Neutralität ausdrücklich anerkannt und unser Land von der Teilnahme an militärischen Sanktionen befreit haben, beschlossen Volk und Stände damals den Beitritt zum Völkerbund. Diese Vorläuferorganisation der UNO mit Sitz in Genf verpflichtete die Schweiz allerdings zur Teilnahme an wirtschaftlichen Sanktionen.

Dies führte 1935 im Krieg von Italien gegen Abessinien zu einer gefährlichen Situation für den Kleinstaat Schweiz. Denn nun sollte sich das Land am Wirtschaftskrieg gegen Italien, das unter dem Diktator Mussolini stand, beteiligen. Der Bundesrat erklärte dem Völkerbund, dass sich die Schweiz nicht zu Sanktionen verpflichtet fühle und sie Maßnahmen, die die schweizerische Neutralität missachten, nicht vollziehe. Dem Völkerbund wurden die «zwingenden Gründe» mitgeteilt, welche die Schweiz «zur Rückkehr zu ihrer umfassenden Neutralität veranlassten».

Ende April 1938 erklärte die Schweiz im Völkerbund, die schweizerische Neutralität sei ein für alle Mal gegeben. «Ihre Stärke beruht auf ihrer Klarheit und ihrem immerwährenden Bestand.» Und weiter: «Die Unterscheidung zwischen militärischen und wirtschaftlichen Sanktionen würde sich heute für die Schweiz als illusorisch erweisen.» Wenn die Schweiz zu wirtschaftlichen Druckmitteln griffe, würde sie so behandelt werden wie ein Staat, der militärische Maßnahmen trifft.

So lautete am 29. April 1938 der erklärte Wille von Bundesrat, Parlament und Volk.

Der Völkerbund stimmte am 14. Mai 1938 der Abkehr der Schweiz von der Brotsperre und ihrer Rückkehr zur umfassenden, immerwährenden und bewaffneten Neutralität zu. Dem ganzen Land fiel ein Stein vom Herzen.

Wo bleibt heute angesichts einer wachsenden Gefahr in Europa die Klarsicht der damaligen Politiker?   Christoph Blocher

 

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