Stationen

Sonntag, 11. Juni 2017

Deutsche Herkunft als schärfender Umstand

Amerika wird oft wegen seines Brauchs der Todesstrafe beneidet.

Im neuerdings bunten brandenburgischen Senftenberg hat einer, der noch nicht besonders lange hier lebt, zuerst mehrfach mit dem Messer auf seine Frau eingestochen, sie danach, obwohl sie schrie und sich wehrte, aus dem Fenster gestoßen, um der Sterbenden schließlich vor dem Haus die Kehle durchzuschneiden. Das Landgericht Cottbus verurteilte den edlen Wilden für dieses Malheur zu 13 Jahren Gefängnis (hier).

Der Vorsitzende Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Mann davon ausgegangen sei, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem Bekannten habe und sie deshalb umbrachte. Dies sei nach hiesigen Wertvorstellungen ein niederer Beweggrund und damit ein Merkmal für Mord. Allerdings hege die Kammer Zweifel, ob der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe erkannt habe. Daher laute das Urteil auf Totschlag. Der Angeklagte selber soll gesagt haben, wenn eine Frau fremdgehe, habe der Mann das Recht, sie zu töten; das sei nicht nur in seiner Heimat Tschetschenien geltendes Recht, sondern stehe auch im Koran. Andere Länder, andere Sitten, wie der abgeklärte Tourist zu sagen pflegt. Oder wie eine andere Kapazität bemerkte: Was gestern Recht war, kann heute nicht Unrecht sein. Das Gericht entschied sich mit nahezu orientalischer Weisheit für eine Art Kompromiss.

Deutschland wird nicht nur von einer beispiellosen Welle willkommener Gewalt überspült – es folgt ihr auch eine neue und zumindest für diese Republik bislang beispiellose Rechtsprechung.


In Brandenburg/Havel fiel ein "Brandenburger" (Märkische Allgemeine) – näherhin: ein in Brandenburg lebender 23jähriger türkischer Drogenhändler – in seiner Wohnung und offenbar nach gewissen Proben aus seinem Sortiment über eine "Bekannte" her, klemmte ihren Kopf zwischen die Gitterstäbe am Kopfende des Bettes und mauselte die Widerstrebende über vier Stunden lang (Respekt!) so rabiat, "dass sie in den folgenden beiden Wochen nicht richtig laufen konnte". Staatsanwalt und Gericht hatten zwar keinen Zweifel daran, dass die durchaus beeindruckende Darbietung nicht im Sinne des Opfers war, die entscheidende Frage für den Ausgang des Strafprozesses sei jedoch gewesen, ob der Angeklagte dachte, seine Besucherin sei einverstanden gewesen. "Das könnte sein, ließ die Zeugin das Gericht wissen. Sie könne nicht beurteilen, ob er mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat" (mehr hier).

Der Angeklagte wurde freigesprochen.

Zartere Gemüter könnten solche Urteilsbegründungen für rassistisch halten, weil sie von der Prämisse ausgehen, man müsse identische Taten je nach der Herkunft des Täters unterschiedlich bewerten und verschieden hart bestrafen. Man mag diese Konstellation angesichts gewisser gottgefälliger Enthauptungen gar nicht bis zu Ende denken. Erstaunlich ist die Nichtskandalisierung solcher Fälle – erinnern wir uns zum Beispiel an das landesweite, ja kontinentale Geplärr um Brüderle oder Strauss-Kahn –, das bemerkenswerte Schweigen, Abwiegeln oder gar das plötzlich aufsprießende Verständnis für gewisse rustikale Migrantensitten, aber die Mädels können schließlich gut unterscheiden, wann ein #aufschrei ihnen wohlfeiles Renommee verschafft und wann ihre Erregung nicht nur nichts bringt, sondern am Ende sogar Courage erforderte (fragen Sie Alice Schwarzer, die längst zur Kryptorassistin downgegratede einstige Pionierin des neuerdings erstaunlich kuschbereiten Feminats).

In die Reihe der kultursensiblen juristischen Lockerungsübungen gehört auch, dass die sechs uns aus Syrien zugelaufenen Jugendlichen, die in Berlin einen schlafenden Obdachlosen "mit einem Feuerchen erschrecken wollten" (hier), nicht etwa wegen versuchten Mordes angeklagt werden, sondern wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Fünf der sechs Lauser befinden sich inzwischen wieder in jener Freiheit, in die sie schließlich unter Lebensgefahr – zumindest für einen deutschen Obdachlosen – geflüchtet sind. Desgleichen gehört in diese Kategorie der Fall der beiden Asylbewerber, die in Dresden-Zschachwitz einen schon länger hier Lebenden vor den einfahrenden Zug aufs Gleis "schubsten" und ihn mit Tritten daran hinderten, sich zurück auf den Bahnsteig zu retten. Die beiden gelangten fast so schnell wieder auf freien Fuß, wie der Lokführer eine Notbremsung hinbekam, wurden nach Protesten aus der dunkeldeutschen Öffentlichkeit (Sachsen!) neuerlich verhaftet, dürfen aber damit rechnen, allenfalls wegen versuchten Totschlages und keineswegs wegen versuchten Mordes angeklagt zu werden (hier). Unser Heiko Maas – er lebe hoch! Hoch! Hoch! – will den Nazi-Tatbestand "Mord" sowieso aus dem Paragraphen 211 StGB streichen, zumal der moderne und speziell der eingewanderte Totmacher ja keine niedrigen Beweggründe mehr kennt, wie der Senftenberger Afghane mit dem Hinweis auf den Koran andeutete, und überdies weit öfter von heißblütiger Leidenschaft übermannt wird als der seine Schändlichkeiten kühl kalkulierende, aber seine kriminelle Energie aus Altersdurchschnittsgründen sukzessive einbüßende biodeutsche Gewalttäter.

Das hiesige Rechts- bzw. Unrechtsempfinden war auch nicht anzuwenden auf Ali D., 29, aus dem Irak, der in der Nacht zum 6. November 2016 eine 13-jährige Schülerin im Hamburger S-Bahnhof Jungfernstieg in einen Raum gezerrt und vergewaltigt hat; das Mädchen war noch Jungfrau (Jungfernstieg!). Die Tat wird voraussichtlich nicht als Kindesmissbrauch bestraft; Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehen davon aus, dass der Angeklagte nicht wusste, dass das Opfer keine 14 Jahre alt war (mehr hier). Er wusste ja nicht einmal, wie er selber heißt; zumindest war er unter falschem Namen nach Deutschland eingereist; außerdem stammt er aus einer Weltgegend, wo 13 praktisch 18 bedeutet. Wir berichten weiter.


                            ***


Henryk M. Broder schreibt, er sei mit einem neuen Argument gegen seine Kritik an der "Willkommenskultur" konfrontiert worden: "Wo und inwiefern ist Ihre Lebensqualität durch die Zuwanderung berührt oder beschädigt worden?", habe ihn ein Tischnachbar auf einer Gartenparty gefragt.

Broder reagierte sarkastisch. Da er keine Massenveranstaltungen besuche und keine Frau sei, die nachts auf dem Heimweg Begegnungen der unerfreulichen Art erlebe, sei seine "Lebensqualität" einstweilen unberührt geblieben. "Und wenn in einer Asylunterkunft in einem bayerischen Dorf ein Afghane ein fünfjähriges Kind ersticht und dessen Mutter schwer verletzt, dann ist das nicht nur weit weg, es hat auch mit meinem Leben nichts zu tun. Mir geht’s gut. Das ist die Hauptsache. Die Gartenparty kann weitergehen" (hier).

Die Frage passt sehr gut zu jenem kaltschnäuzigen und unsolidarischen Wohlstandsmilieu, das hierzulande den Ton angibt, während die eingeborene Unterschicht, mit der diese Leute nie zu tun bekommen, weil sie in besseren Gegenden leben, keine Discounter aufsuchen und selten öffentliche Verkehrsmittel benutzen, sich mit den Plagen der Masseneinwanderung herumschlagen muss.

Man könnte solche saturierten Weltumarmer allerdings zurückfragen: Welchen Schaden hat eigentlich Ihre Lebensqualität bislang durch die Atomkraft genommen, durch den Feinstaub, den Klimawandel, das teuflische Kohlendioxid, durch Neonazis und Pegida, durch brennende Asylantenheime (natürlich nur diejenigen, die abwechslungshalber einmal von Einheimischen angesteckt worden sind), durch Putin und Donald Trump?

Und man könnte die nächste Party sogar, die Perspektive einmal ganz sophisticated ins Überzeitliche weitend, mit der Bemerkung rocken: Strenggenommen hatten die Grünen doch durch den Holocaust nur lebensqualitative Vorteile, oder?   MK am 9. Juni 2017



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.