Amerika wird oft wegen seines Brauchs der Todesstrafe beneidet.
Im
neuerdings bunten brandenburgischen Senftenberg hat einer, der noch
nicht besonders lange hier lebt, zuerst mehrfach mit dem Messer auf
seine Frau eingestochen, sie danach, obwohl sie schrie und sich wehrte,
aus dem Fenster gestoßen, um der Sterbenden schließlich vor dem Haus die
Kehle durchzuschneiden. Das Landgericht Cottbus verurteilte den edlen
Wilden für dieses Malheur zu 13 Jahren Gefängnis (hier).
Der
Vorsitzende Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Mann
davon ausgegangen sei, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem
Bekannten habe und sie deshalb umbrachte. Dies sei nach hiesigen
Wertvorstellungen ein niederer Beweggrund und damit ein Merkmal für
Mord. Allerdings hege die Kammer Zweifel, ob der Angeklagte die
Niedrigkeit seiner Beweggründe erkannt habe. Daher laute das Urteil auf
Totschlag. Der Angeklagte selber soll gesagt haben, wenn eine Frau
fremdgehe, habe der Mann das Recht, sie zu töten; das sei nicht nur in
seiner Heimat Tschetschenien geltendes Recht, sondern stehe auch im
Koran. Andere Länder, andere Sitten, wie der abgeklärte Tourist zu sagen
pflegt. Oder wie eine andere Kapazität bemerkte: Was gestern Recht war,
kann heute nicht Unrecht sein. Das Gericht entschied sich mit nahezu
orientalischer Weisheit für eine Art Kompromiss.
Deutschland wird
nicht nur von einer beispiellosen Welle willkommener Gewalt überspült –
es folgt ihr auch eine neue und zumindest für diese Republik bislang
beispiellose Rechtsprechung.
In Brandenburg/Havel fiel ein "Brandenburger" (Märkische Allgemeine)
– näherhin: ein in Brandenburg lebender 23jähriger türkischer
Drogenhändler – in seiner Wohnung und offenbar nach gewissen Proben aus
seinem Sortiment über eine "Bekannte" her, klemmte ihren Kopf zwischen
die Gitterstäbe am Kopfende des Bettes und mauselte die Widerstrebende
über vier Stunden lang (Respekt!) so rabiat, "dass sie in den folgenden
beiden Wochen nicht richtig laufen konnte". Staatsanwalt und Gericht
hatten zwar keinen Zweifel daran, dass die durchaus beeindruckende
Darbietung nicht im Sinne des Opfers war, die entscheidende Frage für
den Ausgang des Strafprozesses sei jedoch gewesen, ob der Angeklagte
dachte, seine Besucherin sei einverstanden gewesen. "Das könnte sein,
ließ die Zeugin das Gericht wissen. Sie könne nicht beurteilen, ob er
mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie
als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat"
(mehr hier).
Der Angeklagte wurde freigesprochen.
Zartere
Gemüter könnten solche Urteilsbegründungen für rassistisch halten, weil
sie von der Prämisse ausgehen, man müsse identische Taten je nach der
Herkunft des Täters unterschiedlich bewerten und verschieden hart
bestrafen. Man mag diese Konstellation angesichts gewisser
gottgefälliger Enthauptungen gar nicht bis zu Ende denken. Erstaunlich
ist die Nichtskandalisierung solcher Fälle – erinnern wir uns zum
Beispiel an das landesweite, ja kontinentale Geplärr um Brüderle oder
Strauss-Kahn –, das bemerkenswerte Schweigen, Abwiegeln oder gar das
plötzlich aufsprießende Verständnis für gewisse rustikale
Migrantensitten, aber die Mädels können schließlich gut unterscheiden,
wann ein #aufschrei ihnen wohlfeiles Renommee verschafft und
wann ihre Erregung nicht nur nichts bringt, sondern am Ende sogar
Courage erforderte (fragen Sie Alice Schwarzer, die längst zur
Kryptorassistin downgegratede einstige Pionierin des neuerdings erstaunlich kuschbereiten Feminats).
In
die Reihe der kultursensiblen juristischen Lockerungsübungen gehört
auch, dass die sechs uns aus Syrien zugelaufenen Jugendlichen, die in
Berlin einen schlafenden Obdachlosen "mit einem Feuerchen erschrecken
wollten" (hier), nicht
etwa wegen versuchten Mordes angeklagt werden, sondern wegen versuchter
schwerer Körperverletzung. Fünf der sechs Lauser befinden sich
inzwischen wieder in jener Freiheit, in die sie schließlich unter
Lebensgefahr – zumindest für einen deutschen Obdachlosen – geflüchtet
sind. Desgleichen gehört in diese Kategorie der Fall der beiden
Asylbewerber, die in Dresden-Zschachwitz einen schon länger hier
Lebenden vor den einfahrenden Zug aufs Gleis "schubsten" und ihn mit
Tritten daran hinderten, sich zurück auf den Bahnsteig zu retten. Die
beiden gelangten fast so schnell wieder auf freien Fuß, wie der
Lokführer eine Notbremsung hinbekam, wurden nach Protesten aus der
dunkeldeutschen Öffentlichkeit (Sachsen!) neuerlich verhaftet, dürfen
aber damit rechnen, allenfalls wegen versuchten Totschlages und
keineswegs wegen versuchten Mordes angeklagt zu werden (hier).
Unser Heiko Maas – er lebe hoch! Hoch! Hoch! – will den Nazi-Tatbestand
"Mord" sowieso aus dem Paragraphen 211 StGB streichen, zumal der
moderne und speziell der eingewanderte Totmacher ja keine niedrigen
Beweggründe mehr kennt, wie der Senftenberger Afghane mit dem Hinweis
auf den Koran andeutete, und überdies weit öfter von heißblütiger
Leidenschaft übermannt wird als der seine Schändlichkeiten kühl
kalkulierende, aber seine kriminelle Energie aus
Altersdurchschnittsgründen sukzessive einbüßende biodeutsche
Gewalttäter.
Das hiesige Rechts- bzw. Unrechtsempfinden war auch
nicht anzuwenden auf Ali D., 29, aus dem Irak, der in der Nacht zum 6.
November 2016 eine 13-jährige Schülerin im Hamburger S-Bahnhof
Jungfernstieg in einen Raum gezerrt und vergewaltigt hat; das Mädchen
war noch Jungfrau (Jungfernstieg!). Die Tat wird voraussichtlich nicht
als Kindesmissbrauch bestraft; Gericht, Staatsanwaltschaft und
Verteidigung gehen davon aus, dass der Angeklagte nicht wusste, dass das
Opfer keine 14 Jahre alt war (mehr hier).
Er wusste ja nicht einmal, wie er selber heißt; zumindest war er unter
falschem Namen nach Deutschland eingereist; außerdem stammt er aus einer
Weltgegend, wo 13 praktisch 18 bedeutet. Wir berichten weiter.
***
Henryk
M. Broder schreibt, er sei mit einem neuen Argument gegen seine Kritik
an der "Willkommenskultur" konfrontiert worden: "Wo und inwiefern ist
Ihre Lebensqualität durch die Zuwanderung berührt oder beschädigt
worden?", habe ihn ein Tischnachbar auf einer Gartenparty gefragt.
Broder
reagierte sarkastisch. Da er keine Massenveranstaltungen besuche und
keine Frau sei, die nachts auf dem Heimweg Begegnungen der
unerfreulichen Art erlebe, sei seine "Lebensqualität" einstweilen
unberührt geblieben. "Und wenn in einer Asylunterkunft in einem
bayerischen Dorf ein Afghane ein fünfjähriges Kind ersticht und dessen
Mutter schwer verletzt, dann ist das nicht nur weit weg, es hat auch mit
meinem Leben nichts zu tun. Mir geht’s gut. Das ist die Hauptsache. Die
Gartenparty kann weitergehen" (hier).
Die
Frage passt sehr gut zu jenem kaltschnäuzigen und unsolidarischen
Wohlstandsmilieu, das hierzulande den Ton angibt, während die
eingeborene Unterschicht, mit der diese Leute nie zu tun bekommen, weil
sie in besseren Gegenden leben, keine Discounter aufsuchen und selten
öffentliche Verkehrsmittel benutzen, sich mit den Plagen der
Masseneinwanderung herumschlagen muss.
Man könnte solche
saturierten Weltumarmer allerdings zurückfragen: Welchen Schaden hat
eigentlich Ihre Lebensqualität bislang durch die Atomkraft genommen,
durch den Feinstaub, den Klimawandel, das teuflische Kohlendioxid, durch
Neonazis und Pegida, durch brennende Asylantenheime (natürlich nur
diejenigen, die abwechslungshalber einmal von Einheimischen angesteckt
worden sind), durch Putin und Donald Trump?
Und man könnte die nächste Party sogar, die Perspektive einmal ganz sophisticated
ins Überzeitliche weitend, mit der Bemerkung rocken: Strenggenommen
hatten die Grünen doch durch den Holocaust nur lebensqualitative
Vorteile, oder? MK am 9. Juni 2017
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