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Mittwoch, 7. Juni 2017

Fehlbilanz

Die von der schwarz-gelben Bundesregierung Ende 2010 erlassene Brennelementsteuer ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Demnach habe der Bund nicht über die notwendige Gesetzgebungskompetenz für eine solche Steuer verfügt, urteilten die Richter.
„Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht“, teilte das Gericht mit. Zwar hätte die Bundesregierung argumentiert, bei der Brennelementsteuer handle es sich um eine Verbrauchersteuer, doch dies sei nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht der Fall. Sie erklärten das Kernbrennstoffsteuergesetz deshalb rückwirkend für nichtig. Die Atomkonzerne können damit auf eine Entschädigung in Milliardenhöhe hoffen.
Aufgrund der Brennelementsteuer hatte der Bund zwischen 2011 und 2016 rund 6,3 Milliarden Euro eingenommen. Diese Summe wird er aller Voraussicht nun an die Atomkonzerne zurückzahlen müssen. Allein der Energiekonzern Eon habe in den sechs Jahren wegen der Steuer 2,8 Milliarden Euro abführen müssen. RWE hofft laut dpa darauf, 1,7 Milliarden Euro erstattet zu bekommen, EnBW auf 1,44 Milliarden Euro.  JF


Immer mehr deutsche Männer verschaffen schwangeren Asylbewerberinnen mit einer Vaterschaftsanerkennung eine Aufenthaltsgenehmigung – gegen Bezahlung. Laut dem rbb vermuteten Polizei und Staatsanwaltschaft einen großangelegten deutschlandweiten Betrug. Allein in Berlin gebe es bis zu 700 Fälle, in denen deutsche Männer die Vaterschaft der ausländischen Kinder anerkannt hätten.
Dadurch erhielten diese die deutsche Staatsbürgerschaft und die Mütter ein Aufenthaltsrecht. Bis zu 5.000 Euro bezahlten die vor allem aus Vietnam, Afrika und Osteuropa stammenden Frauen an Anwälte, Notare und Scheinväter. Da die Scheinväter meist aus prekären Verhältnissen stammten, müßten sie in der Regel keinen Unterhalt für die anerkannten Kinder zahlen. Dafür springe dann der Staat ein.
„Wir haben teilweise Personen, die über zehn Vaterschaften anerkannt haben“, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, dem Sender. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), vermutete, die Dunkelziffer sei erheblich höher. „Wir haben aber viele Hinweise von den Ausländerbehörden. Die Scheinväter machen das ja auch, um damit Geld zu verdienen. Das heißt, wir haben es hier auch mit erheblicher Kriminalität zu tun.“

Die Berichte decken sich mit den Schilderungen einer Angestellten eines Berliner Notariats. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT berichtet sie, daß seit etwa 1,5 Jahren immer häufiger deutsche Männer zu Anerkennung einer Vaterschaft eines ausländischen Kindes in der Kanzlei erschienen. Dafür legten sie Kopien der Ausweise der Mütter und Kinder sowie der Geburtsurkunden vor. Auf Rückfrage könnten sie dann aber nicht einmal sagen, wie das Kind heiße und wann und wo es geboren sei. Die Männer stammten zum Großteil aus dem Trinkermilieu.
Das Problem der Scheinvaterschaften besteht seit Jahren, hat sich aber durch die Asylwelle in den vergangenen Jahren noch verschärft. Bereits 2005 berichtete das ZDF-Frauenmagazin „Mona Lisa“ über die Millionenkosten, die durch Scheinvaterschaften dem Steuerzahler entstehen. Es soll sogar Fälle geben, in denen die ausländische Mutter durch die Scheinvaterschaft eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhielt, mit der sie dann später den leiblichen Kindsvater nach Deutschland holte und diesem durch eine Heirat ebenfalls eine Aufenthaltsrecht verschaffte. JF

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