Die von der schwarz-gelben Bundesregierung Ende 2010 erlassene
Brennelementsteuer ist verfassungswidrig. Das entschied das
Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Demnach habe der Bund
nicht über die notwendige Gesetzgebungskompetenz für eine solche Steuer
verfügt, urteilten die Richter.
„Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung
haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht“, teilte das Gericht
mit. Zwar hätte die Bundesregierung argumentiert, bei der
Brennelementsteuer handle es sich um eine Verbrauchersteuer, doch dies
sei nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht der Fall. Sie erklärten
das Kernbrennstoffsteuergesetz deshalb rückwirkend für nichtig. Die
Atomkonzerne können damit auf eine Entschädigung in Milliardenhöhe
hoffen.
Aufgrund der Brennelementsteuer hatte der Bund zwischen 2011 und 2016
rund 6,3 Milliarden Euro eingenommen. Diese Summe wird er aller
Voraussicht nun an die Atomkonzerne zurückzahlen müssen. Allein der
Energiekonzern Eon habe in den sechs Jahren wegen der Steuer 2,8
Milliarden Euro abführen müssen. RWE hofft laut dpa darauf, 1,7
Milliarden Euro erstattet zu bekommen, EnBW auf 1,44 Milliarden Euro. JF
Immer mehr deutsche Männer verschaffen schwangeren Asylbewerberinnen
mit einer Vaterschaftsanerkennung eine Aufenthaltsgenehmigung – gegen
Bezahlung. Laut dem rbb vermuteten Polizei und Staatsanwaltschaft einen
großangelegten deutschlandweiten Betrug. Allein in Berlin gebe es bis zu
700 Fälle, in denen deutsche Männer die Vaterschaft der ausländischen
Kinder anerkannt hätten.
Dadurch erhielten diese die deutsche Staatsbürgerschaft und die
Mütter ein Aufenthaltsrecht. Bis zu 5.000 Euro bezahlten die vor allem
aus Vietnam, Afrika und Osteuropa stammenden Frauen an Anwälte, Notare
und Scheinväter. Da die Scheinväter meist aus prekären Verhältnissen
stammten, müßten sie in der Regel keinen Unterhalt für die anerkannten
Kinder zahlen. Dafür springe dann der Staat ein.
„Wir haben teilweise Personen, die über zehn Vaterschaften anerkannt
haben“, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin
Steltner, dem Sender. Der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), vermutete, die Dunkelziffer
sei erheblich höher. „Wir haben aber viele Hinweise von den
Ausländerbehörden. Die Scheinväter machen das ja auch, um damit Geld zu
verdienen. Das heißt, wir haben es hier auch mit erheblicher
Kriminalität zu tun.“
Die Berichte decken sich mit den Schilderungen einer Angestellten
eines Berliner Notariats. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT berichtet sie,
daß seit etwa 1,5 Jahren immer häufiger deutsche Männer zu Anerkennung
einer Vaterschaft eines ausländischen Kindes in der Kanzlei erschienen.
Dafür legten sie Kopien der Ausweise der Mütter und Kinder sowie der
Geburtsurkunden vor. Auf Rückfrage könnten sie dann aber nicht einmal
sagen, wie das Kind heiße und wann und wo es geboren sei. Die Männer
stammten zum Großteil aus dem Trinkermilieu.
Das Problem der Scheinvaterschaften besteht seit Jahren, hat sich
aber durch die Asylwelle in den vergangenen Jahren noch verschärft.
Bereits 2005 berichtete das ZDF-Frauenmagazin „Mona Lisa“ über die
Millionenkosten, die durch Scheinvaterschaften dem Steuerzahler
entstehen. Es soll sogar Fälle geben, in denen die ausländische Mutter
durch die Scheinvaterschaft eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung
erhielt, mit der sie dann später den leiblichen Kindsvater nach
Deutschland holte und diesem durch eine Heirat ebenfalls eine
Aufenthaltsrecht verschaffte. JF
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