nach Merkels Ermächtigungsgesetz ist die Verankerung der Windenergie als unangreifbares Gut der nationalen Sicherheit.
Nationale Sicherheit. Man kann es kaum glauben, aber darunter geht es offenbar nicht mehr.
Damit wird jedem Kritiker von Windrädern der Verdacht angehängt, die nationale Sicherheit gefährden zu wollen und unterschwellig suggeriert, er habe entweder nicht alle Tassen im Schrank oder sei ein unbelehrbarer Dummkopf oder ein Bösewicht. Quartum non datur.
Vor allem, wenn man sich die Leute, aus denen die Windkraftlobby besteht, einmal angesehen hat, läuft es einem eiskalt den Rücken runter bei dem Gedanken, dass diese neue Form des alten Typus Blockwart jetzt von allen deutschen Behörden quasi mit Liktorenbündeln geschützt werden und zu unantastbaren Parias werden sollen.
Vorgeblich dient das EEG dem „Klimaschutz“. Geschützt wird das Klima nur vermeintlich, aber die Natur wird realiter zerstört. Und Bürgerrechte obendrein
Zusammenfassung: Die Gesetzesnovelle ist eine zusätzliche Begünstigung vor allem der Windkraftindustrie. Sie zielt darauf ab, den Bürger-Widerstand gegen jede neue Windkraftanlage zu brechen. Schon das bisherige Gesetz ist ein Skandal, das neue nun noch skandalöser. Windkraftstrom wird jetzt sogar hochstilisiert zu einem Produkt für die nationale Sicherheit. Aber für Umweltministerin Schulze geht Wirtschaftsministers Altmaiers Gesetzentwurf noch nicht weit genug. Unter anderem will sie die zwanzigjährige Subventionierung verlängern. Die Bundesregierung fährt auf Windkraft-Erfüllungsgehilfen-Kurs. Die Naturschutz-Initiative NI bringt es auf den Nenner „Die Windkraft-Lobby bestellt, die Politik liefert“. Das EEG mit seiner Novelle ist ein Angriff auf Natur, Landschaft und Bürgerrechte durch eine unheilige Allianz.
Der Name „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) ist immer noch falsch: Energie ist nicht erneuerbar, nur umwandelbar in eine andere Energieform. Korrekt müsste es Alternativ-Energien-Gesetz heißen. So heißt es aber nicht. Schon daran zeigt sich der Unverstand, mit dem deutsche Politiker verbissen die zuvor sichere Stromversorgung technisch gefährden und wirtschaftlich unverantwortlich verteuern. Erneuerbar dagegen sind Gesetze. Das soll jetzt auch mit dem EEG geschehen.
Die Novelle macht das Ausbeuten der Natur und der Bürger noch leichter
Am 23. September 2020 hat die Bundesregierung ein geändertes EEG auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Für den Naturschutz und die Bürger verschärft es die Lage, für die subventionierten Alternativ-Strom-Erzeuger macht es das Ausbeuten von Natur und Bürgern noch leichter. Schon das bisherige Gesetz ist ein Skandal, das neue nun noch skandalöser. Daher darf der Gesetzentwurf der Regierung ein Gesetz nicht werden. Das aber ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Es ist vor allem eine zusätzliche Begünstigung der Windkraftindustrie. Das Ziel ist, den Bürger-Widerstand gegen jede neue Windkraftanlage zu brechen.
Für Umweltministerin Schulze geht Altmaiers Entwurf noch nicht weit genug
Ausgerechnet die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat darauf bestanden, jährliche Mengenziele für Strom aus Wind, Sonnenschein und Pflanzenvergärung („Biogas“) in den Gesetzentwurf aufzunehmen und diese Ziele strenger zu kontrollieren. Ein separates Ausschreibungssegment für größere Solaranlagen hat sie bereits durchgesetzt, zum Beispiel für Dächer von Baumärkten. In einer Protokollerklärung verkündete sie, der Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gehe nicht weit genug. Da die „EU-Klimaziele“ angehoben worden seien, müssten die Alternativ-Energien schneller ausgebaut werden.
Schulze verlangt sogar, die zwanzigjährige Subventionierung zu verlängern
Für Windkraftanlagen, deren Subventionierung nach zwanzig Jahren gesetzlich wegfällt, verlangt sie eine „Anschlussregelung“, also ein Weitersubventionieren. Klar, denn ohne das haben es diese Stromerzeuger im freien Wettbewerb schwer. In so einem Wettbewerb hätte dieser Spuk ohnehin keine Chance gehabt. Aber die Rot-Grünen in allen Altparteien beerdigen die Marktwirtschaft schrittweise schon lange. Ferner will Frau Schulze durchsetzen, dass Neubauten künftig mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen.
Windkraftstrom nun sogar hochstilisiert zu einem Produkt für die nationale Sicherheit
Besonders schlimm und perfide: Die Bundesregierung will das Nutzen der Alternativ-Energien jetzt sogar hochstilisieren zu einer Frage des öffentlichen Interesses und der nationalen Sicherheit. In Paragraph 1 der Novelle hat sie einen neuen Absatz 5 eingefügt. In ihm ist zu lesen: „Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ Die Naturschützer sind alarmiert, jedenfalls die wirklichen Schützer, unter ihnen die Naturschutz-Initiative (NI) e.V. in Quirnbach/Westerwald (www.naturschutz-initiative.de).
„Die Windkraft-Lobby bestellt, die Politik liefert“
Zusammen mit dem (vom Bundestag in erster Lesung schon beratenen) Investitionsbeschleunigungsgesetz schränkt die EEG-Novelle die Rechte der Bürger und Verbände des Natur- und Artenschutzes weiter ein. Zugunsten der Windkraft-industrie hebelt sie den Schutz streng geschützter Wildtiere aus, obwohl die geplanten Ausnahmergeln mit dem europäischen Naturschutzrecht nicht vereinbar sind (hier). Besonders privilegierte Bauvorhaben sind die Windkraftanlagen schon jetzt. Mit den zusätzlichen Sonderrechten der EEG-Novelle würden sie noch privilegierter. Der NI-Bundesvorsitzender Harry Neumann kommentiert: „Die Windkraft-Lobby bestellt, die Politik liefert.“
Die unheilige Allianz
Zwischen Politik, Windkraft-Lobby, klimaschutz- und windkraftzugeneigten Umweltorganisationen, willfährigen Wissenschaftlern sowie unkritisch-einseitigen Mainstream-Medien besteht eine unheilige Allianz. Der Biologe Wolfgang Epple stellt fest: „Die Auslassung von Zusammenhängen, Schieflage der Darstellung, Tendenz von Aussagen und fachlich dürftige Darstellung des Konfliktes speziell zwischen Artenschutz und Windkraft reicht inzwischen hinein bis in vermeintlich ‚wissenschaftliche‘ Aufarbeitungen, etwa in Spektrum der Wissenschaft.“ (hier). Klaus Peter Krause
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