Wer im Herbst des Jahres 2020 Erkältungssymptome verspürt und schniefend einen Arzt aufsucht, muss sich einem Coronatest unterziehen. Das Testprozedere produziert ein Zertifikat, welches den Getesteten als eine „Verdachtsperson“ markiert, die sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in häusliche Quarantäne zu begeben habe, mit Auflagen der Art, dass die „Person“ getrennt vom Ehepartner zu schlafen hat.
Die amtsdeutsche Stigmatisierung eines unter Quarantäne gestellten Menschen als „Verdachtsperson“ ist nicht nur eine sprachliche Entgrenzung, sie ist bezeichnend für die Tonlage von Regierung und Behörden, mit der sie den „Krieg gegen Corona“ glauben führen zu müssen. Erinnert sei nur an die „Zügel“, die angezogen werden (Söder), die Androhung „brachialen Durchgreifens“ (Merkel), die Freude darüber, dass man positiv Gestestete „erwischt“ habe (Lauterbach). In der FAZ forderte ein Redakteur kürzlich mehr Anstrengungen, sonst könnte der „Krieg gegen Corona“ nicht gewonnen werden.
Das Eigenschaftswörtchen brachial, wohinein die alten Griechen ihren Arm geschmuggelt haben (brachiālis „zum Arm gehörig“), steht laut Duden für einen „handgreiflich“ und „mit roher Körperkraft“ durchgesetzten Willen. Dass eine Politikerin – und auch noch diejenige mit der ohnehin größten Durchsetzungsmacht – nicht mit Brachialgewalt gegen den Souverän agieren sollte, und sei es nur verbal, müsste in einer Demokratie eigentlich selbstverständlich sein. (genaueres hier)
Aktenzeichen Bundestag - eine plausible Verschwörungsteorie, wie sie nicht im Buche steht
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