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Sonntag, 26. September 2021

Wissenswertes für...

...Journalisten-Volontäre: Wie gehe ich damit um, wenn AfD-Anhänger im Wahlkampf tätlich angegriffen werden? Richtig. Am besten gar nicht erwähnen. Oder so allgemein wie möglich umschreiben, etwa so, dass es zu „einer Auseinandersetzung zwischen einem Passanten und AfD-Anhängern gekommen (ist). Dabei sei ein Wahlhelfer der Partei verletzt worden“. (SZ)

Bei einer Regionalzeitung muss es dann schon ein wenig konkreter sein, es könnte ja Zeugen unter den Lesern geben. Etwa so, dass sich ein „Konflikt im Rahmen des Aufhängens von Wahlplakaten durch Angehörige der Partei AFD gegen 10 Uhr in der Hauptstraße in Mölln gegenüber eines Eiscafés zugetragen“ hat. „Nach Angaben der AFD rammte der Fahrer eines Pkw Peugeot Kombi nach diversen Beschimpfungen das AFD Mitglied vorsätzlich.“ (Ortspresse)

Wir empfehlen, einfach die stets überparteiliche Polizei zu zitieren: Die spricht von einem „Konflikt im Rahmen des Aufhängens von Wahlplakaten durch Angehörige der Partei AFD“. Besonders der Zusatz, es müsse noch ermittelt werden, ob „ein politisch motivierter Hintergrund des Tatgeschehens vorliegt“ darf nicht vergessen werden. Die Leser lieben Behörden-Humor in kleinen Dosen.

 

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