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Donnerstag, 26. März 2015

Die rare Fähigkeit umzudenken


Unsere Kultur zu bewahren, heißt unserer Kultur den Vorrang geben!!!

Aufgrund der vielen Hinweise aus Ihren Reihen habe ich mich nochmals mit dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts befasst. In der Begründung heißt es, es dürfe in unserem Land keine Bevorzugung der christlich-abendländischen Kultur geben.
Diese Aussage ist für mich eine Bankrotterklärung unseres Selbstbestimmungsrechts, das wir anderen Nationen, Völkern und Kulturen gern zugestehen. Selbstverständlich ist unserer Kultur im eigenen Land und ihrer Bewahrung eine Vorrangstellung einzuräumen.

Deshalb revidiere ich meine Position in dieser Frage. Wenn diese Begründung für das Kopftuchurteil maßgeblich war, ist es wahrhaftig eine Schande und schadet jeglichen Integrationsbemühungen!

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