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Sonntag, 22. März 2015

Kinder brauchen Mutter (und Vater)




Das Grundgesetz sichert Müttern den besonderen Schutz der Gemeinschaft zu. Dies wird aber von der Politik nicht so als Auftrag verstanden, wie ich es für nötig halte. Wenn Mütter (oder Väter) einige Jahre für die Kindererziehung zu Hause bleiben, so erfüllen sie den Auftrag des Grundgesetzes, nämlich dass es zuvörderst die Pflicht der Eltern sei, ihre Kinder zu erziehen. Aber wer diese Aufgabe ernst nimmt – und vielleicht drei oder mehr Kindern gerecht werden will – der wird beruflich abgehängt.
Deshalb sollten Mütter (oder Väter) während der Familienzeiten Berufsförderung genießen können.

Das muss eine Aufgabe der Arbeitsagenturen sein. Es sollte Angebote speziell für Eltern geben, zur Weiterbildung, zu gelegentlicher Mitarbeit im Betrieb, zu Projekten, zu Dienstleistungen von zu Hause. Das Angebot muss maßgeschneidert und à la carte sein, denn natürlich sollen die Eltern für ihre Kinder da sein können. Aber viele Mütter wollen einfach ab und zu mal raus kommen können – zur Abwechslung, um Kontakte zu pflegen oder um Erfahrungen und Kenntnisse zu sammeln.
Heute haben wir nur noch halb soviele Arbeitslose wie früher. Die Arbeitsagenturen haben viel Freiraum, sich neuen Aufgaben zuzuwenden. Mütter, die sich um ihre Kinder kümmern, brauchen die Fürsorge der Gemeinschaft. Dazu gehört auch, ihnen eine berufliche Zukunft zu erhalten.

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