„Es ist doch immerhin Charakter im Haß”, erklärte Goethen einer nicht ganz sicheren Überlieferung zufolge. Im „Divan” wurde er deutlicher:
„Dann zuletzt ist unerläßlich,
Daß der Dichter manches hasse,
Was unleidlich ist und häßlich
Nicht wie Schönes leben lasse.”
Schon der sogenannte deutsche Nationaldichter geht so unbefangen mit einem eigentlich nur Rechtsextremisten vorbehaltenen Gefühl um? Ja.
„Jemand lieb ich, das ist nötig;
Niemand haß ich; soll ich hassen,
Auch dazu bin ich erbötig,
Hasse gleich in ganzen Massen.”
„Wer sieht, ohne zu bewundern oder zu hassen, hat nichts gesehen”, assistierte Nicolás Gómez Dávila.
Goethe statuiert, der Dichter müsse das Hässliche hassen. Darf der gemeine Deutsche dann wenigstens Deutschland („du mieses Stück Scheiße”) hassen? Oder vielleicht die AfD? Oder wenigstens die ("All-Cops-Are-Bastards") Polizei? Oder klingelt dann die Polizei morgens bei ihm?
Fragen Sie Hengameh „Polizistenmüllhalde” Yaghoobifarah, Denis „Deutschensterben” Yüzel oder Malik „Köterrasse” Karabulut!
Folgende Beispiele des Hasses sind in Deutschland legitim:
Die nun folgenden aber nicht (und bald womöglich nicht mal legal):
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