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Montag, 16. Mai 2022

Was macht das schon?

Zeiten-

                -wende

 

Nicht nur Großbritannien hört auf, ein Rechtsstaat zu sein. Auch in Deutschland wurde die Rechtsstaatlichkeit im wesentlichen bereits ausgehebelt. Wenn es nun um die Rechtsstaatlichkeit in diesen beiden Ländern so schlecht bestellt ist, dann ist ganz Europa schwer krank und nicht mehr geeignet, dem aus Russland herbeibrandenden autokratischen Tsunami glaubwürdig rechtsstaatliches Prozedere entgegenzusetzen (einmal abgesehen davon, dass Russland noch nie ein Rechtsstaat war! Karl Popper gab schon zu bedenken, dass man eine Börse in Moskau nicht, ohne Schaden anzurichten, eröffnen kann, wenn man nicht zuvor einen Rechtsstaat schafft. Autokratische Willkürakte sind etwas, das im Verlauf der Zeit noch hinzukam). 

Klonovsky hat anhand von sieben wegweisenden Urteilen erläutert, mit welcher eisigen Konsequenz das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte aushebelt. Der nächste Schritt ist kein Urteil, sondern die Verweigerung eines solchen. Der Jurist Ulrich Vosgerau beschreibt in der JF, wie die Richter reihenweise Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abbügeln.

In den letzten Monaten, so Vosgerau, haben Ärzte und Pfleger in 215 Fällen Verfassungsbeschwerde gegen § 20a Infektionsschutzgesetz erhoben. „Man sollte nun erwarten, daß das Bundesverfassungsgericht sich sorgfältig mit ihren wissenschaftlich fundierten Argumenten auseinandersetzt. Dies passiert aber nicht: In diesen Tagen und Wochen lehnt das Bundesverfassungsgericht massenhaft die Annahme solcher Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung ab und begründet dies stereotyp meist nur mit einem einzigen Satz, der darauf hinausläuft, die Beschwerde sei durch den Prozeßbevollmächtigten – angeblich – mangelhaft begründet worden. Gegen diese systematische Rechtsverweigerung – es geht in jedem Einzelfall immerhin um die Vernichtung der beruflichen Existenz eines Berufsträgers den die alternde Gesellschaft dringend braucht – beginnen Rechtsanwälte zunehmend Sturm zu laufen.”

Eine von Vosgerau selbst vertretene Verfassungsbeschwerde zweier Ärzte wurde ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen.

Die BRD ist kein Rechtsstaat mehr.

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