Am 17. Dezember vergangenen Jahres dräute unsere Bundesinnennanny Nancy via Twitter: „Wer im Netz Hass und Hetze verbreitet, bekommt es mit der Polizei zu tun. Wir müssen solche Delikte konsequent verfolgen, auf allen Ebenen.” Am 22. März meldete das ZDF Vollzug. Unter der Schlagzeile „Bundesweite Hausdurchsuchungen“ las man: „Mehr als 100 Beschuldigte in 13 Bundesländern: Im Kampf gegen Hass im Netz haben Ermittler bundesweit Verdächtige vernommen sowie Häuser und Wohnungen durchsucht.”
Das dient zweifellos der Einschüchterung, es dürfte wohl kaum einer dieser Heimgesuchten, denen man aus pädagogischen Gründen die Händis und Laptops für eine lange Zeit weggenommen haben wird, je vor Gericht stehen. Wer als Hassender die alte BRD nicht erlebt hat, kennt die Süße relativer Rechtsstaatlichkeit nicht.
In einem Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages heißt es, eine sachliche und wahrheitsgemäße Berichterstattung über Minderheiten könne in keinem Fall als Aufstacheln zum Hass angesehen werden, auch wenn sie „in tendenzieller Absicht” erfolge und geeignet sei, „ein feindseliges Klima gegen einen Teil der Bevölkerung zu schaffen”. „Die Forderung nach sofortiger Ausweisung ‚krimineller Ausländer’ und ‚Asylbetrüger’” etwa sei, wie das Verwaltungsgericht Regensburg festgestellt habe, keine Volksverhetzung im Sinne einer „Aufstachelung zum Rassenhass”.
Der Großteil dessen, was die übergriffig gewordene Exekutive als „Hass” brandmarkt, ist von der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt. Noch.
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