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Mittwoch, 6. Februar 2019

Geduldeter Betrug und straffreies Behördenversagen

„Die Mitschuld der Behörden am Tod von Mireille B. wird durch das Urteil nicht gesühnt“
Weil er am 12. März letzten Jahres die damals siebzehnjährige Mireille B. mit 14 Messerstichen getötet hat, ist heute Ahmad S., ein abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan, vom Landgericht Flensburg wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, erklärt dazu:
„Der heute verurteilte Afghane, der laut Behördenangaben im Jahr 2015 als unbegleiteter ‚Jugendlicher‘ nach Deutschland kam und als solcher unter der Obhut des Jugendamts Flensburg stand, war zur Tatzeit älter als 21 Jahre. Im Verfahren kamen Gutachter zu dem Schluss, dass der Täter sogar in einer Altersspanne von 21 bis 29 Jahren einzuordnen ist.
Wäre sein Alter von den zuständigen Behörden von Anfang an zutreffend ermittelt worden, hätte das Jugendamt Flensburg nicht seine Betreuung übernommen und ihn auch nicht in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Die Wahrscheinlichkeit, dass Mireille B., die ebenfalls vom Jugendamt betreut wurde und ihrerseits in einer betreuten Wohnform in Flensburg untergebracht war, ihren späteren Mörder, ohne die falsche Alterseinstufung kennengelernt hätte, und mit ihm eine Beziehung eingegangen wäre, erscheint bereits äußerst gering.
Noch unwahrscheinlicher erscheint, dass sich die beiden überhaupt je kennengelernt hätten, wenn Ahmad S. nach erfolgter Ablehnung seines Asylantrags umgehend in sein Heimatland zurückgeführt worden wäre.
Damit wird klar: Mireille B. könnte heute noch leben, wenn die zuständigen Behörden jeweils korrekt gehandelt hätten – wenn also das Alter von Ahmad S. zutreffend festgestellt, seine Rückführung nach Afghanistan ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre und das Jugendamt ihn nicht stattdessen in ein betreutes Wohnprojekt gegeben hätte.
Die große Bedeutung, die eine zuverlässige Altersermittlung bei vermeintlich minderjährigen Asylbewerbern hat, ist der AfD-Fraktion schon lange bewusst. Bereits im Februar 2018 haben wir deshalb die Landesregierung per Antrag im Landtag aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine einheitliche Regelung zur medizinischen Altersfeststellung bei minderjährigen Asylbewerbern einzusetzen und zugleich die Jugendämter in Schleswig-Holstein zu einer regelmäßigen und rechtssicheren Altersfeststellung bei minderjährigen Asylbewerbern anzuhalten – leider vergeblich: Jamaika, SPD und SSW lehnten dies einhellig ab.
Das mangelnde Interesse von Jamaika an einer korrekten Altersfeststellung unbegleiteter Flüchtlinge drückt sich auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage aus, die wir am 16. April letzten Jahres hierzu an die Landesregierung gerichtet haben: Wie die zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein in Zweifelsfällen das Alter tatsächlich feststellen, so ergab die Antwort der Landesregierung, ist dort praktisch unbekannt.
Für die AfD ist das inakzeptabel. Wir fordern Jamaika deshalb auf, in der Asylpolitik endlich den Weg der Rechtsstaatlichkeit einzuschlagen und dazu endlich eine zuverlässige Altersfeststellung bei unbegleiteten, vermeintlich minderjährigen Asylbewerbern sicherzustellen. Die hilfsbereiten Bürger von Schleswig-Holstein haben das verdient.“
Weitere Informationen:
• AfD-Antrag „Maßnahmen zur Altersfeststellung bei minderjährigen Ausländern“ vom 08.02.2018 (Drucksache: 19/519):
http://www.landtag.ltsh.de/…/…/00500/drucksache-19-00519.pdf
• Kleine Anfrage der AfD-Fraktion „Altersfeststellung bei minderjährigen Flüchtlingen“ vom 16.04.2018 (Drucksache 19/641):
http://www.landtag.ltsh.de/…/…/00600/drucksache-19-00641.pdf

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