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Mittwoch, 27. Februar 2019

Wie man in Deutschland die Verfassung mit Füßen tritt

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit seinem gestrigen Beschluss dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, öffentlich zu äußern oder zu erklären, dass die AfD dortselbst als "Prüffall" bearbeitet werde. Die Einstufung einer Partei als Verfassungsschutz-Prüffall sei "kein beliebiges Erzeugnis staatlicher Öffentlichkeitsarbeit", heißt es in der Urteilsbegründung. Vielmehr ergäben sich daraus "mittelbar belastende negative Sanktionen" gegen die betreffende Partei.
Ja was denn sonst! Das war schließlich der Zweck der ganzen Prozedur, genau deswegen ist Herr Maaßen als Verfassungsschutzchef entlassen und durch einen Nachfolger ersetzt worden, der die AfD wahrscheinlich intern nicht anders behandelt als sein Vorgänger, aber zu der winzigen und zugleich so wichtigen Konzession bereit war, es öffentlich zu kommunizieren. Genau das allerdings ist ehrabschneidend, stigmatisierend und damit eine Diskriminierung des politischen Wettbewerbers. Und Diskriminierung wollten wir doch in ’schland nicht mehr dulden, oder?
Ehrabschneidend ist es, der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass eine Organisation als Prüffall eingestuft wird, so wie es ehrabschneidend wäre, wenn die Polizei die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzte, sie prüfe, ob gegen jemanden ein Verdacht vorliege, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könne aber noch keine Rede sein. Prüffall bedeutet: Der Verfassungsschutz prüft, ob sogenannte Anhaltspunkte für einen Verdacht vorliegen. Sie können also auch nicht vorliegen, und deshalb darf das Amt nicht darüber berichten – obwohl und gerade weil es der Regierungskoalition und den nichtmitregierenden regierungsnahen Parteien zur Einschüchterung der Opposition taugt.
"Tatsächliche Anhaltspunkte beziehen sich naturgemäß auf Tatsachen und nicht auf Werturteile", schreiben die Richter. Dass die "tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Bestrebung nach §3 Abs. 1 BVerfSchG (also gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung usw.  – M.K.) gerade nicht bestehen, ist selbst die Auffassung des Bundesamts" – denn sonst hätten die Schlapphüte die AfD ja zum "Verdachtsfall" nobilitiert.
Der "Prüffall" sei eben nur "eine Vorstufe des Verdachtsfalls", inistieren die Richter weiter, als ob das die Beklagten nicht selber wüssten. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Beschluss vom 24. Mai 2005 "die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Verdachtsberichtserstattung" so weit eingeschränkt, "dass für einen Verdachtsfall ‚hinreichend gewichtige’ tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen müssen". Damit sei "eine Berichterstattung über eine dem Verdachtsfall vorgelagerte Prüfung wie den hier streitgegenständlichen Prüffall von vorneherein ausgeschlossen".
Die Öffentlichkeit möge sich selbst ein Urteil über Organisationen bilden und nicht durch staatliche Vorgaben beeinflusst werden. "Die behördliche Wertung einer Organisation ist nichts, was dieser anhaftet oder eigentümlich ist", statuieren die Richter weise. Sie hätten hinzufügen sollen: idealfalls. In der Realität haften solche Werturteile denn doch als stigmatisierende Kletten an den unter Verdacht Gestellten, gerade in der obrigkeitsfrommen deutschen Öffentlichkeit.
Der Rest der Urteilsbegründung ist der Frage gewidmet, welchen Rufschaden das Bundesamt mit seiner Veröffentlichung parteiauftragsgemäß angerichtet hat und soll uns hier nicht weiter interessieren, weil das Motiv zwar klar auf der Hand liegt, die Bilanz aber schwer quantifizierbar ist. Von einer fröhlichen Dreistigkeit zeugt die Argumentation des Bundesamtes, die AfD habe die "streitgegenständlichen Äußerungen" ja selber wiederholt, kommentiert und somit verbreitet. Was schreist du herum, wenn ich dich steche, willst du etwa, dass es jeder mitbekommt?
Mit gewohnter Pfiffigkeit begibt sich der Süddeutsche Beobachter auf Dummenfang. Die Einstufung der AfD als Prüffall sei "aus Sicht des Bundesamtes" tatsächlich bloß als Entwarnung und Abwiegelei zu verstehen gewesen, notiert die Gazette. "Das Bundesamt bestätigt der Partei damit, dass sie weniger schlimm sei als von Teilen der Öffentlichkeit vermutet." Zu schweigen von Teilen der Redaktion des Beobachters!

Das führt mich noch einmal zu dem AfD-Dossier des Verfassungsschutzes. Ich habe hier bereits (20. Januar, kunstfreier Teil) daraus zitiert, es war ein After-Zitat, weil das Dokument damals noch nicht "geleakt" worden war, und zwar jene Stelle, wo Alexander Gauland aus seinen Worten: 

"Wir befinden uns in einem Kampf gegen Kräfte, die ihr globalistisches Programm der Nationenauflösung, der ethnisch-kulturellen Vereinheitlichung und der Traditionsvernichtung als die Menschlichkeit und Güte selbst verkaufen. Wir sollen uns im Dienst des Menschheitsfortschritts verdrängen lassen. Wir sollen uns als Volk und Nation in einem großen Ganzen auflösen. Wir haben aber kein Interesse daran, Menschheit zu werden. Wir wollen Deutsche bleiben."

... der Strick gedreht wird, er propagiere "ein ethnisch-biologisch bzw. ethnisch-kulturell begründetes Volksverständnis", welches "gegen die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG verstößt". Also der Wunsch, Deutscher bleiben zu wollen, ist eine Verletzung der Menschenwürde Nichtdeutscher. Schreibt ein Hüter der deutschen Verfassung. Großes konstruktivistisches Kino!

Eine beliebige andere Stelle suchend, wo Alexander Gauland zitiert wird (was ich in einer gewissen Weise auf mich beziehe), stieß ich spontan auf jene:
„Alexander Gauland erklärte in einer Rede beim AfD-Landesverband Brandenburg am 13. Oktober 2018, dass ‚das Gerede von Vielfalt, Buntheit und Bereicherung sich von den Phrasen der SED-Funktionäre kaum unterscheidet.’ Dabei schränkt er allerdings ein, dass er die Bundesrepublik nicht als autoritäres Regime bewerte, es aber ‚bedenkliche Tendenzen in diese Richtung’ gebe. Weiterhin führte er aus: ‚Liebe Freunde, die Freiheit stirbt scheibchenweise, das totalitäre Gras wächst langsam und wir müssen uns diesem Wachsen des totalitären Grases entgegenstellen.’
Durch die o. g. (teilweisen) Gleichsetzungen wird die demokratische Ordnung als Ganzes in Frage gestellt, als angebliches Unrechtsregime gebrandmarkt und ihr letztlich die Legitimation abgesprochen.“
Das schreibt ein Staatsbeamter, keine Zeit-Praktikantin. Oder, um im Bilde bleiben: ein Volontär des Neuen Deutschlands. Mit diesen Worten brandmarkt der AfD-Vorsitzende die BRD als Unrechtsregime! Indem er die Floskeln und Machtmissbrauchsgelüste des Establishments mit jenem eines autoritären Vorgängerstaates vergleicht, also mehr Demokratie fordert, stellt er die demokratische Ordnung als Ganzes in Frage und spricht dieser Ordnung – nicht etwa der momentanen Regierungspolitik – die Legitimation ab.

Die Kanzlerin führt seit 2015 praktisch aller Welt vor, dass es Größeres, Höheres und Edleres als die deutsche Verfassung gibt, dass man im menschen- oder gruppenrechtlichen Einzelidealfall schon mal ein verfassungsrechtliches Auge zudrücken könne resp. müsse. Mit dem Ruf nach Frauenquoten in den Parlamenten wird derzeit der nächste offene Verfassungsbruch vorbereitet; eine CDU-Hinterbänklerin namens Yvonne Magwas, Vorsitzende der "Gruppe der Frauen in der Unionsfraktion", fragt: "Wollen wir das Thema Parität mit Blick auf verfassungsrechtliche Probleme gleich totmachen, oder versuchen wir, Wege zu finden?"

Euer Ehren, außer jener, auf welcher Seite die echten Verfassungsfeinde stehen, habe ich keine weiteren Fragen.      (MK)

Es schreit alles zum Himmel. 

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