Die Alternative für Deutschland (AfD) übt scharfe Kritik an den
Empfehlungen der EU-Kommission zur Ausweitung der Hartz-IV-Leistungen
auf nicht arbeitssuchende ausländische EU-Bürger. „Brüssel hat keine
Befugnis, über den Bezug deutscher Sozialleistungen zu entscheiden“,
erklärt Bernd Lucke, Sprecher der AfD. „Wenn sie dies jetzt nicht mehr akzeptiert, wäre dies ein inakzeptabler Paradigmenwechsel. Lucke warnte vor der schleichenden Bildung eines europäischen Überstaates.
Lucke wies darauf hin, dass Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder
Rentenversicherung nur gewährt werden, wenn die Empfänger zuvor auch
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben. „Entsprechend sollten
steuerfinanzierte Leistungen wie Hartz IV auch nur dann gewährt werden,
wenn der Empfänger oder seine Eltern zuvor in Deutschland Steuern oder
zumindest Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben,“ sagte Lucke.
„Deutschland braucht Zuwanderung, aber die Zuwanderer müssen in der Lage
sein, ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch redliche Arbeit zu
finanzieren.“ EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten wollten,
dürften keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung geltend machen
können und müssten ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie für ihren
Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen könnten. Dies sollte auch den
„Sozialromantikern“ in der SPD, bei den Grünen und bei der Linken klar
sein.
In dem aktuellen Verfahren hatte der europäische
Gerichtshof (EuGH) die EU-Kommission um eine Stellungnahme zu einem
vorher in Leipzig verhandelten Prozess aufgefordert. Dabei geht es nach
einem Bericht der Süddeutschen Zeitung um eine 24-jährige Rumänin und
ihren Sohn. Die Frau erhielt Kindergeld sowie Unterhaltsvorschuss vom
Jugendamt. Sie beantragte zusätzlich Hartz-IV-Leistungen, was das
Jobcenter ablehnte. Dagegen klagte die Frau. Das Sozialgericht Leipzig
hatte den Fall im Juni vergangenen Jahres dem EuGH zur Klärung
vorgelegt.
Lucke kritisierte die Bundesregierung dafür, dass
sie ihre Sozial- und Zuwanderungspolitik von Gerichtsurteilen treiben
lasse, statt selbst gesetzgeberisch klare Rahmenbedingungen zu schaffen.
„Sozialpolitik ist eine nationale Kompetenz in der Hand des Deutschen
Bundestages“, sagte Lucke, „Die Arbeitnehmerfreizügigkeit als
Grundpfeiler des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes muss erhalten
bleiben – aber dieser beinhaltet nicht einen Anspruch auf die
Sozialleistungen des Aufenthaltslandes für Personen, die gar keine
Arbeit suchen.“
Süddeutsche Zeitung
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