Stationen

Freitag, 3. November 2017

Arglistige Täuschung

Als Schüler habe ich im Gemeinschaftskundeunterricht das Grundgesetz lernen müssen. Und ich schwöre, da kam in einem dieser Grundrechte irgendwas mit „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ vor. Ganz genau weiß ich es aber nicht mehr, und es ist ja auch schon sehr lange her. Zumindest das Amtsgericht Göttingen hat in einem Urteil vom 2. November 2017 diesen Grundsatz jetzt für aufgehoben erklärt. Die HNA berichtet:
„Der Landesvorsitzende der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, muss sich aufgrund eines Gerichtsurteils voraussichtlich eine neue Wohnung suchen. Das Amtsgericht Göttingen gab jetzt einer Anfechtungsklage seiner Vermieterin statt. Grund: Der 24-Jährige hatte seiner Vermieterin verschwiegen, dass er wegen seiner politischen Aktivitäten ein potentielles Angriffsziel für linksgerichtete Gewalt sein könnte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er sie über seine besondere Rolle aufklären müssen, weil dies auch Auswirkungen auf das Mietobjekt haben könnte, sagte ein Sprecher. Da er dies unterlassen habe, sei der Mietvertrag durch arglistige Täuschung zustande gekommen und somit nichtig.“  Markus Vahlefeld

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