Als Schüler habe ich im Gemeinschaftskundeunterricht das Grundgesetz lernen müssen. Und ich schwöre, da kam in einem dieser Grundrechte irgendwas mit „Niemand
darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“
vor. Ganz genau weiß ich es aber nicht mehr, und es ist ja auch schon
sehr lange her. Zumindest das Amtsgericht Göttingen hat in einem Urteil
vom 2. November 2017 diesen Grundsatz jetzt für aufgehoben erklärt. Die HNA berichtet:
„Der Landesvorsitzende der AfD-Nachwuchsorganisation Junge
Alternative, Lars Steinke, muss sich aufgrund eines Gerichtsurteils
voraussichtlich eine neue Wohnung suchen. Das Amtsgericht Göttingen gab
jetzt einer Anfechtungsklage seiner Vermieterin statt. Grund: Der
24-Jährige hatte seiner Vermieterin verschwiegen, dass er wegen seiner
politischen Aktivitäten ein potentielles Angriffsziel für
linksgerichtete Gewalt sein könnte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er
sie über seine besondere Rolle aufklären müssen, weil dies auch
Auswirkungen auf das Mietobjekt haben könnte, sagte ein Sprecher. Da er
dies unterlassen habe, sei der Mietvertrag durch arglistige Täuschung
zustande gekommen und somit nichtig.“ Markus Vahlefeld
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