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Sonntag, 12. November 2017

Blaue Augen, blaues Wunder

In den Verhandlungen der Jamaika-Koalitionäre geht es besonders heftig beim Thema Migration zu: Darf es eine Obergrenze geben? Wie viel Familiennachzug verkraftet das Land? Im Schatten dieser Auseinandersetzung formieren sich Politiker eher linker Parteien für eine Debatte, die in den nächsten vier Jahren aufbrechen und Deutschland möglicherweise noch mehr verändern wird als die Einwanderungswelle seit 2015.

Es sind Vorstöße, die bis jetzt fast ausschließlich aus der zweiten und dritten Reihe unternommen werden: Als die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), im Februar 2017 ein „Impulspapier der Migrant*innenorganisationen“ vorgestellt hat, gehörte auch die Forderung nach einem Wahlrecht für Nichtdeutsche zu dem Plan für die „interkulturelle Öffnung“.

Vorerst, so hieß es in dem Papier, sollten Einwanderer ohne deutschen Pass an Kommunalwahlen und Volksabstimmungen teilnehmen dürfen.
Die Begründung der Autoren: Es gehöre „zum Demokratieprinzip, dass Menschen, die dauerhaft in einem Land leben, sich dort an demokratischen Entscheidungen beteiligen können.“ EU-Bürger waren damit nicht gemeint – denn die dürfen schon seit 1996 an Gemeindewahlen teilnehmen.

Es geht Özuguz um Bürger, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union stammen. Das sind immerhin acht Millionen Menschen, 12 Prozent der erwachsenen Wohnbevölkerung.

Eines kann außerdem als sicher gelten: Sowohl absolut als auch relativ wird ihre Zahl in Zukunft schnell steigen. Für alle Parteien ist dieser bisher noch unberührte Pool potentieller Stimmen außerordentlich verlockend. Damit ließe sich beispielsweise der lange Auszehrungsprozess der SPD stoppen und sogar umkehren. Würde sich allerdings eine Islampartei bilden, ähnlich wie in Michel Houellebecqs dystopischem Roman „Unterwerfung“, dann könnte sie allein mit den Stimmen der Muslime unter den acht Millionen aus dem Stand in den Bundestag kommen.

SPD und Grüne wittern ein neues Elektorat

Im Jahr 2009 gab es in Deutschland 2,26 Millionen Muslime ohne deutschen Pass; von den 1,84 Millionen mit Staatsbürgerschaft waren nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wegen des großen Anteils von Minderjährigen damals nur etwa 750.000 wahlberechtigt. Bei der Bundestagswahl 2017 durften schon etwa 1,5 Millionen Muslime mit deutschem Pass mitstimmen. Nach den Daten des Migrationsberichts von 2015 – also noch vor der Grenzöffnung – gehörten trotzdem sehr viel mehr nicht zum Wahlvolk, nämlich 3,2 der damals insgesamt 4,7 Millionen Muslime. Deren Zahl dürfte nach der Einwanderungswelle der vergangenen zwei Jahre noch erheblich höher liegen.
Vor allem die SPD will ihre Chance auf ein neues Elektorat ergreifen, bevor es andere tun. Außer Aydan Özuguz, die auch stellvertretende SPD-Vorsitzende ist, versprach die Berliner SPD-Spitzenkandidatin Eva Högl den Parteitagsdelegierten in ihrer Vorstellungsrede zur Bewerbung um Listenplatz 1, sich für die Ausweitung des Wahlrechts auf Nichtdeutsche einzusetzen:
„Und wisst ihr, was mich richtig wütend macht, ist, dass Menschen, die keine Deutschen sind, immer noch kein Wahlrecht haben. Ich finde es unerträglich, dass in unserem Land Menschen leben, die seit Jahrzehnten unsere Nachbarn und Nachbarinnen sind, und noch nicht einmal die Bezirksverordnetenversammlung wählen dürfen.“
Neben den Sozialdemokraten haben aber auch CDU und Grüne das Ziel fest im Blick. Und dabei geht es nicht nur um Kommunalparlamente. Mit ihrem Satz „Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“ setzte Angela Merkel schon einmal eine deutliche Markierung. Claudia Roth und andere Führungsmitglieder der Grünen haben das Thema schon seit längerem zur moralischen Frage erklärt – mit anderen Worten, sie behandeln es so wie jedes andere Gesellschaftsthema auch. Roth sagte der „Welt“ 2016:
„Es geht um Beteiligungsrechte, und dazu gehört für mich auch demokratische Teilhabe. Das Wahlrecht ist das Grundnahrungsmittel in einer Demokratie. Wir brauchen endlich das kommunale Wahlrecht auch für Bürger, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes haben. Wenn wir nicht endlich ein kommunales Wahlrecht für Ausländer aus Ländern außerhalb der EU schaffen, bricht die Wahlbevölkerung auseinander.“

Es gibt eine Hintertür zur Änderung des Volksbegriffs

Wie sie sich das Auseinanderbrechen einer Wahlbevölkerung vorstellt, führte Roth nicht weiter aus. Aber es ergibt sich für sie und ihre Mitstreiterinnen ein praktisches Problem: Das Grundgesetz legt sehr eindeutig fest, wer in Deutschland wahlberechtigt ist und wer nicht. In Artikel 20 (2) heißt es:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Und wer zum Volk gehört, der einzigen Legitimationsquelle der Verfassung, bestimmt Artikel 116:
„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
Im Fall der EU-Bürger ergibt sich das ausnahmsweise Wahlrecht aus der allgemeinen Niederlassungsfreiheit für Einwohner eines Landes der Europäischen Union. Ansonsten, das stellte das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von Entscheidungen und grundsätzlich in seinem Urteil vom 31. Oktober 1990 fest, sind mit dem Begriff „Volk“ nur die Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft erfasst („Diese Vorschrift meint mit ‚Volk‘ das deutsche Volk.“)
Da die Einbürgerung mittlerweile ziemlich leicht möglich ist – Kandidaten müssen noch nicht einmal größere Sprachkenntnisse nachweisen –, kann im Prinzip jeder aus Staaten jenseits der EU Eingewanderte zum Staatsbürger mit Wahlrecht werden. Wer nicht möchte, der muss nicht, kann dann aber auch konsequenterweise die Volksvertretung nicht mitbestimmen. Artikel 20 steht unter dem Schutz der so genannten Ewigkeitsklausel, das heißt, er kann noch nicht einmal mit einer Zweidrittelmehrheit (oder einer beliebigen anderen Mehrheit) substanziell geändert oder abgeschafft werden. Die „Ewigkeitsklausel“ gilt jedoch nicht für Artikel 116, und der bietet eine Art Hintertür, über die sich der Volksbegriff des Artikels 20 – für viele ohnehin reaktionär und überholt – endlich ändern ließe.

Ein Drehbuch wie aus einem Houellebecq-Roman

Dafür gibt es auch mediale Vorbereitungen: Eine ganze Reihe von Beiträgen zeichnet das Bild einer groben Ungerechtigkeit, weil Millionen vom Wählen ausgeschlossen sind. Das ARD-Magazin „Monitor“ etwa berichtete kurz vor der Bundestagswahl über den seit 50 Jahren in Deutschland lebenden Türken Mitat Özdemir, der sich ja eigentlich als Kölner fühle, sich aber nicht von seinem türkischen Pass trennen wolle: „Ich möchte in der Türkei nicht sagen, ich bin jetzt Deutscher geworden.“ Warum es ihm trotzdem so wichtig ist, in Deutschland zu wählen, fragen die Macher der Reportage nicht.

Zu einer gewissen medialen Bekanntheit brachte es auch Eva Esche, Pfarrerin in der Kölner Thomaskirche. In der „Zeit“ sagte sie vor kurzem:
Wer in Afrika hungert oder keine Chance auf Frieden hat, der kommt halt. Wer sagt denn, dass Deutschland den Deutschen gehört? Das ist ein Stück Land, das bewirtschaftet werden muss, damit die Menschen leben können.
Es gibt nicht wenige Deutsche, die eine Auflösung des Staatsvolks für eine gute Sache halten – weil sie auf neue Wähler hoffen, aber auch deshalb, weil sie das Land wie Frau Esche für ein transformatorisches Gebiet in Mitteleuropa halten, auf das weltweit jeder das gleiche Anrecht hat. Demnach wäre es nur folgerichtig, dass jeder Zugewanderte auch ohne Pass über politische Gremien bestimmt, die dann wahrscheinlich nicht mehr Volksvertretung heißen würden.

Weil die Frage schon jetzt eher nicht mehr als Rechtsproblem debattiert wird, sondern als moralische Frage, stehen widerstrebende Bundestagsabgeordnete wahrscheinlich bald unter Rechtfertigungszwang, warum sie an einem "überholten“ und „ausgrenzenden“ Verfassungsartikel festhalten wollen.

Die Argumentation der Wahlrechtsausweiter lautet zusammengefasst so: Es mag sein, dass viele Immigranten in Deutschland schon lange hier leben, vor allem Muslime, ohne sich um einen deutschen Pass bemüht zu haben. Aber sie bemühen sich nicht, weil sie sich ausgegrenzt fühlen. Bekommen sie als vertrauensbildende Maßnahme das Wahlrecht, dann könnten sie sich vielleicht eher vorstellen, auch Staatsbürger zu werden.

Kurzum, die Übung dient der Integration. Ist sie erfolgreich abgeschlossen, dann stimmen die Neuwähler überdurchschnittlich stark für SPD und Grüne, sie gehören dann aber zum sonstigen bundesrepublikanischen Publikum. Diese Annahme folgt älteren Prognosen, die schon auf dem Schrotthaufen der Gesellschaftspolitik liegen, vor allem der Hoffnung, jede muslimische Einwanderergeneration werde sich ein bisschen stärker verwestlichen und verweltlichen als die vorhergehende.
Das Gegenteil ist der Fall. Nach einer Untersuchung des Sozialwissenschaftlers Ruud Koopmanns stellen zwei Drittel der Muslime in Europa religiöse Gesetze über die Gesetze des Landes, in dem sie leben. Ebenfalls drei Viertel glauben, es gebe nur eine mögliche Auslegung des Koran.
Nach einer Emnid-Umfrage von 2016 halten 47 Prozent der in Deutschland lebenden Türken religiöse Gesetze für wichtiger als die weltlichen Regeln des Landes. Und die Religiosität steigt: Ebenfalls laut Emnid bezeichnen sich 62 Prozent der ersten Einwanderergeneration als „stark religiös“, aber schon 72 Prozent der zweiten.
Houellebecqs Roman wirkt wie ein Drehbuch für die Politik der Gegenwart.
Dieser Text erschien zuerst in dem neuen Online-Magazin Publico, das von Alexander Wendt als Medium für Gesellschaftskritik gegründet wurde.
Lesen Sie zum gleichen Thema auch Vera Lengsfeld: Wahlrecht für alle: Es geht schon los

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