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Freitag, 6. März 2015

TTIP


Der AfD‬-Europaabgeordnete Bernd Lucke schlägt nationale Opt-out-Klauseln für die im TTIP-Abkommen vorgesehenen Schiedsgerichte vor. Im Ausschuss für Wirtschaft und Währung brachte er einen entsprechenden Änderungsantrag zur Vorlage des sozialdemokratischen Berichterstatters ein.

"Die EU ist ohnehin nur zuständig für Handel, nicht aber für Investitionsabkommen. Es ist daher Sache der Mitgliedsstaaten, über die Einführung von Schiedsgerichten im Rahmen der Konfliktschlichtung zwischen Investoren und Staaten zu entscheiden. Deshalb sollte jeder Staat zumindest die Möglichkeit haben, über eine Opt-out-Klausel die Anwendung von Schiedsgerichtsverfahren für sein Territorium zu verhindern. Schiedsgerichte sollte es nur da geben, wo man sie auch will."

Lucke wies darauf hin, dass die Schiedsgerichtsverfahren zwischen Investoren und Regierungen in der EU sehr kontrovers eingeschätzt werden.

"Manchen Staaten ist das sehr wichtig. Andere, wie z. B. Irland, haben noch nie auch nur ein einziges Investitionsabkommen mit Schiedsgerichtsverfahren abgeschlossen. Wenn wir Subsidiarität ernst nehmen, dann sollten wir die Staaten selbst entscheiden lassen. Gerade das Beispiel Irlands zeigt, dass große Investitionen auch aus den USA angeworben werden können, ohne dass Schiedsgerichtsverfahren vereinbart werden."

Weiter erläutert Lucke:

"Die Bundesrepublik Deutschland hat mit über 120 Entwicklungsländern bereits Schiedsgerichtsvereinbarungen in Investitionsabkommen geschlossen. Das ist gut und richtig, soweit es dem Schutz deutscher Investitionen in Staaten dient, in denen es korrupte Richter und ungenügenden Rechtsschutz gibt. Aber für Investitionen in Deutschland führt dies zu einer sehr großen Intransparenz, zu einer Einschränkung der deutschen Gerichtsbarkeit und zu Ungleichbehandlungen zwischen deutschen und ausländischen Investoren.

Ich schlage deshalb vor, dass jeder Staat, der die Opt-Out-Klausel im TTIP nutzt, in einem Anhang zum Abkommen seine Form des Investitionsschutzes darlegen kann. So kann sich der Staat etwa zu anderen Formen der Streitschlichtung verpflichten, z. B. im Rahmen der Welthandelsorganisation oder zu Schlichtungen vor einem aus unabhängigen Richtern bestehenden internationalen Gerichtshof. Der Staat kann sich aber auch einfach darauf beschränken, auf die eigenen Gesetze zum Schutz von Investitionen, Eigentum und Gewinnen zu verweisen."

"Letztlich wollen wir doch, dass Staaten im Wettbewerb zueinander stehen und der bessere sich durchsetzt. Da Investitionen Arbeitsplätze bedeuten, hat jeder Staat einen Anreiz, ausländische Investoren zuverlässig vor willkürlichen Enteignungen zu schützen. Wie die Staaten das tun, sollte ihnen selbst überlassen bleiben. Das gilt für die EU genauso wie für amerikanische Bundesstaaten."

 "Wichtig ist, dass wir freien Handel und zugleich die freie Entscheidung über die eigenen Gesetze haben. Mit meinem Vorschlag erreichen wir beides."

Lucke appellierte an CDU und SPD, sich diesem Vorschlag nicht zu verschließen. Mit energischen Worten forderte er überdies, dass die Kommission endlich den Verhandlungsstand zum TTIP öffentlich mache und "mit ihrer Geheimniskrämerei" aufhöre.

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