Die neue Verfassungsrichterin von Brandenburg, Juli Zeh, gibt in der
Süddeutschen Zeitung offiziell bekannt, dass sie von vornherein befangen ist und den Gewaltenteilungsgrundsatz zu verletzen beabsichtigt. Sie kann ihre Tätigkeit als Verfassungsrichterin somit eigentlich nicht mehr ausüben.
Sie muss sofort wieder aus dem Dienst entlassen werden.
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