Das von Herrn Geisel zunächst verfügte und dann vom Verwaltungsgericht
aufgehobene Demonstrationsverbot ist vielfach kritisiert worden – aber
nicht von der Kanzlerin; die gab zu Protokoll, sie "respektiere" die
Entscheidung ihres Mit- bzw. Mietsozialisten, regierungskritischen
Bürgern ein Grundrecht streitig zu machen.
Der Staat bzw. in diesem Falle eben der Berliner Senat ist durchaus
imstande, eine Demonstration zu stoppen und in Teilen aufzulösen, sofern
deren Teilnehmer friedlich sind, sich nicht vermummen sowie keine
Steine und Brandsätze werfen. Man erlebte das Unikum eines Großeinsatzes
der Berliner Polizei, bei dem keine "Steine flogen"; wahrscheinlich gab
es auch deshalb keine Vorwürfe an die Polizei, nicht deeskaliert zu
haben. Sofern die Demonstranten hinreichend friedfertig sind, also weder
der linksextremen noch der islamistischen Szene angehören, lässt der
Staat bzw. in diesem Falle eben der Berliner Senat Wasserwerfer und
XS-Panzerwagen auffahren – schweres Gerät, wie es gegen die Antifa
niemals in Stellung gebracht wird – und hunderte Personen verhaften.
Nach der Black-Lives-Matter-Demonstration
in Berlin im Juni reagierte die Innenverwaltung auf den Vorwurf, sie
habe die Kundgebung trotz massenhafter Verstöße gegen die
Corona-Auflagen nicht abgebrochen, mit den geflügelten Worten: "Es ist
nicht Aufgabe des Staates, den Demonstrierenden vorzuschreiben, wie sie
zu demonstrieren haben."
Es gibt zwar noch Richter in Berlin, aber der smarte Gesinnungsstaat findet andere Wege, ein Grundrecht zu beschneiden: viele Menschen haben bestätigt, dass 1. der Weitermarsch versperrt wurde und 2. die Seitenstraßen – in beide Richtungen – versperrt wurden. Nebenbei bemerkt: wie soll man da Abstand voneinander halten.
Die habituell gewordene Verlogenheit der Regierung in Deutschland wird jeden Tag unerträglicher.
Genaueres: hier.
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