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Montag, 31. August 2020

Berlin am 29. August 2020

Das von Herrn Geisel zunächst verfügte und dann vom Verwaltungsgericht aufgehobene Demonstrationsverbot ist vielfach kritisiert worden – aber nicht von der Kanzlerin; die gab zu Protokoll, sie "respektiere" die Entscheidung ihres Mit- bzw. Mietsozialisten, regierungskritischen Bürgern ein Grundrecht streitig zu machen.



Der Staat bzw. in diesem Falle eben der Berliner Senat ist durchaus imstande, eine Demonstration zu stoppen und in Teilen aufzulösen, sofern deren Teilnehmer friedlich sind, sich nicht vermummen sowie keine Steine und Brandsätze werfen. Man erlebte das Unikum eines Großeinsatzes der Berliner Polizei, bei dem keine "Steine flogen"; wahrscheinlich gab es auch deshalb keine Vorwürfe an die Polizei, nicht deeskaliert zu haben. Sofern die Demonstranten hinreichend friedfertig sind, also weder der linksextremen noch der islamistischen Szene angehören, lässt der Staat bzw. in diesem Falle eben der Berliner Senat Wasserwerfer und XS-Panzerwagen auffahren – schweres Gerät, wie es gegen die Antifa niemals in Stellung gebracht wird – und hunderte Personen verhaften.
Nach der Black-Lives-Matter-Demonstration in Berlin im Juni reagierte die Innenverwaltung auf den Vorwurf, sie habe die Kundgebung trotz massenhafter Verstöße gegen die Corona-Auflagen nicht abgebrochen, mit den geflügelten Worten: "Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Demonstrierenden vorzuschreiben, wie sie zu demonstrieren haben."

Es gibt zwar noch Richter in Berlin, aber der smarte Gesinnungsstaat findet andere Wege, ein Grundrecht zu beschneiden: viele Menschen haben bestätigt, dass 1. der Weitermarsch versperrt wurde und 2. die Seitenstraßen – in beide Richtungen – versperrt wurden. Nebenbei bemerkt: wie soll man da Abstand voneinander halten.

Die habituell gewordene Verlogenheit der Regierung in Deutschland wird jeden Tag unerträglicher.

Genaueres: hier.








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